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  #1  
Alt 13.02.2006, 11:17
Benutzerbild von Olaf
Olaf Olaf ist offline
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Standard Fahrlässige Tötung: Mildes Urteil für Binnenschiffer

Moin Zusammen,

jetzt wurde der Binnenschiffer verurteilt, der 2004 das Sportboot im DEK gerammt hat:

Zitat:
Fahrlässige Tötung: Mildes Urteil für Binnenschiffer

Der Binnenschiffer, der am 1. Juni 2004 im Dortmund-Ems-Kanal ein Sportboot gerammt hat, ist gestern vom Amtsgericht in Emden wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt worden. Wie berichtet, war bei der Kollision eine 65-Jährige ums Leben gekommen, die sich auf dem Sportboot befunden hatte, das durch den Zusammenstoß gekentert ist.

Das Unglück ereignete sich in Höhe der Ortschaft Rhede in einer scharfen Rechtskurve des Dortmund-Ems-Kanals. Die Strecke gilt aufgrund der Strömungsverhältnisse als anspruchsvoll. Das Sportboot „Dixi“ und das Binnenschiff „Marino“ waren von der Schleuse Herbrum gekommen und fuhren hintereinander. Aus der Gegenrichtung kamen ebenfalls zwei Binnenschiffe.

„Deshalb hatte ich Gas weggenommen“, sagte der Führer des Sportboots, der als Zeuge geladen war. „Auf einmal habe ich hinter mir das Binnenschiff gesehen. Da war es schon zu spät.“ Die „Marino“ rammte das Sportboot, das umkippte.

„Ich bin seit der Schleuse etwa 30 Meter hinter der ,Dixi´ gefahren. In der Kurve verschwand sie plötzlich im toten Winkel. Da habe ich sofort gestoppt und bin rückwärts gefahren“, sagte der Angeklagte. Dann habe er einen leichten Druck verspürt und das Sportboot sei kieloben an ihm vorbeigetrieben.

Das neun Meter lange Sportboot mit einem Tiefgang von 80 Zentimetern ist sofort umgekippt. Der Kapitän hatte Glück. Er wurde mit seinem Sitz ins Vorschiff geschleudert. Ein niederländischer Binnenschiffer, der hinter den Unglücksschiffen fuhr, nahm die „Dixi“ längsseits und hob das Schiff mit seinem Autokran aus dem Wasser.

Der Retter, der als Zeuge geladen war, wurde für seinen beherzten Einsatz gelobt. Wie es zu der Kollision gekommen war, hatte der 50-Jährige aber nicht gesehen. Auch ein Sachverständiger konnte den Unglückshergang nicht eindeutig nachvollziehen. Er sprach aber von einer „Grenzsituation“, was den Abstand zwischen den beiden Schiffen betraf.

„Sie sind zu nah dran gewesen“, sagte Richter Otto Hüfken zu dem Angeklagten. Den Sportschiffer treffe aber auch Schuld, weil er nicht hätte abstoppen dürfen. „Ich gehe davon aus, dass Sie die ,Dixi´ schlicht übersehen haben. Das kann jedem passieren, hatte aber schreckliche Folgen“, betonte Staatsanwalt Burkhard Grulich. Er äußerte Zweifel daran, dass der Angeklagte nach dem Unglück richtig gehandelt habe und sprach das Thema unterlassene Hilfeleistung an, weil der Binnenschiffer erst einmal weitergefahren sei. Der Sachverständige bestätigte aber, dass der Angeklagte aus Sicherheitsgründen nicht anders hätte handeln können.

Da bei dem Vorfall ein Mensch ums Leben gekommen ist, wollten Richter und Staatsanwalt sich nicht auf die von der Verteidigung geforderte Einstellung des Verfahrens einlassen. Die verhängte Strafe liegt aber unter dem, was es sonst für fahrlässige Tötung gibt.
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #2  
Alt 13.02.2006, 12:24
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Dieser Unfall bestätigt wiederum meine Auffassung, dass mit einem Funkgerät die Situation hätte evtl. entschärft werden können:

- die Entgegenkommer wären für Beteiligte nicht plötzlich "aufgetaucht", sondern an Hand der Meldungen evtl. schon über Funk in Sicht gewesen

- wenn man als kleines Schiff die Fahrt plötzlich, warum auch immer, reduzieren muß, könnten die Hintermänner gewarnt werden.


Meine Meinung!
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #3  
Alt 13.02.2006, 12:49
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Woher weißt du, dass es kein Funkverkehr gegeben hat?
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  #4  
Alt 13.02.2006, 12:51
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Dieser Unfall bestätigt wiederum meine Auffassung, dass mit einem Funkgerät die Situation hätte evtl. entschärft werden können:

- die Entgegenkommer wären für Beteiligte nicht plötzlich "aufgetaucht", sondern an Hand der Meldungen evtl. schon über Funk in Sicht gewesen

- wenn man als kleines Schiff die Fahrt plötzlich, warum auch immer, reduzieren muß, könnten die Hintermänner gewarnt werden.
Meine Meinung!
Da kann ich nur zustimmen
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Ciao
Hans Peter


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  #5  
Alt 13.02.2006, 12:59
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge
Woher weißt du, dass es kein Funkverkehr gegeben hat?
Sofern das Zitat stimmt, fallen die Vokabeln "plötzlich","toter Winkel" usw.
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Thomas

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  #6  
Alt 13.02.2006, 13:05
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Was mich dabei wundert ist folgendes: "Überholer sind grundsätzlich ausweichpflichtig" und "die Geschwindigkeit ist so einzurichten, dass...." - ihr kennt das ja aus euren Prüfungen. Der Überholte hat ja nur die Kurshaltepflicht - nicht jedoch eine Mindestgeschwindigkeit (finde ich zumindestens nirgendwo).

Man könnte jetzt noch fehlenden Funk als Verletzung der Sorgfaltspflicht und Missachtung der Reviererfordnisse werten. Aber wenn man das mal ausser Acht lässt, hat der Sportskipper dann trotzdem Mitschuld? Und wenn ja, warum wird dann kein Verfahren eröffnet?

Immerhin ist seine Crew jämmerlich ersoffen!
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #7  
Alt 13.02.2006, 13:29
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Peter 50 Peter 50 ist offline
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Hallo,

"Dixi" hat traurige Berühmtheit erlangt,- lag in meinem Heimathafen.
Es wird bestimmt eine endlose Diskussion geben:
--wieso Gas wegnehmen......
--wieder DIE Berufschiffer usw.

Fest steht:

Zitat:
Der Retter, der als Zeuge geladen war, wurde für seinen beherzten Einsatz gelobt. Wie es zu der Kollision gekommen war, hatte der 50-Jährige aber nicht gesehen. Auch ein Sachverständiger konnte den Unglückshergang nicht eindeutig nachvollziehen.
DER Berufsschiffer hat mehr als nur nen Orden verdient.

Wünsche Euch eine unfallfreie Saison.
Peter
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  #8  
Alt 13.02.2006, 13:40
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Zitat:
Zitat von Olaf
Was mich dabei wundert ist folgendes: "Überholer sind grundsätzlich ausweichpflichtig" und "die Geschwindigkeit ist so einzurichten, dass...." - ihr kennt das ja aus euren Prüfungen.
Die Berufsschifffahrt darf aber auch nicht behindert oder gar gefährdet werden.
....bin froh da ncht entscheiden zu müssen.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #9  
Alt 13.02.2006, 16:05
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Ich bin seit der Schleuse etwa 30 Meter hinter der ,Dixi´ gefahren. In der Kurve verschwand sie plötzlich im toten Winkel. Da habe ich sofort gestoppt und bin rückwärts gefahren“, sagte der Angeklagte. Dann habe er einen leichten Druck verspürt und das Sportboot sei kieloben an ihm vorbeigetrieben.
Zitat:
„Sie sind zu nah dran gewesen“, sagte Richter Otto Hüfken zu dem Angeklagten.
Dewegen hat der wohl der Berufsschiffer die Strafe bekommen. Vorausgesetzt der Bericht ist sachlich richtig.

Was aber von uns Sportschiffern (mich eingeschlossen)stark unterschätzt wird, ist der Anhalte oder Bremsweg der Berufsschiffe. Gas wegnehmen führt dort zuerst zu keinem sichtbaren Ergebnis. Im Gegensatz zu einem Sportboot.
In meinem Bericht über das Ramming in Berlin in 2003 (suchfunktion) habe ich auch gestaunt, dass 80 m vor dem Aufprallpunkt schon klar war das es zur Kollision kommen wird.
Zitat:
Man könnte jetzt noch fehlenden Funk als Verletzung der Sorgfaltspflicht und Missachtung der Reviererfordnisse werten. Aber wenn man das mal ausser Acht lässt, hat der Sportskipper dann trotzdem Mitschuld? Und wenn ja, warum wird dann kein Verfahren eröffnet?
Im Fall des Sportschiffers hier kann ich aber mir auch vorstellen, dass der StA kein Verfahren einleitet, weil durch den Tod seiner Frau der Skipper schon genug bestraft ist.
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Gruß
Thomas

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  #10  
Alt 13.02.2006, 16:30
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
ich glaube auch, dass der Angeklagte genug bestraft ist. Er muss mit der Gewissheit leben, jemand anderen ums Leben gebracht zu haben.

Ich glaube auch dass so manche Gefahr einfach unterschätzt wird. Hier war das Sportboot im toten Winkel, wie so oft.
Wenn ich im Sommer mit dem Rad längs uneren Kanal fahre treffe ich auch immer wieder kleine Sportboote an, die sich entgegen dem Liegeverbot sich in Sicht- und Radarschatten von Brücken legen um dort zu pausieren, auch schonmal zu übernachten. Wenn dann die Schiffsführer der grossen Gastanker oder Schubverbände die auf ihren Pötten 100 bis 180m von der Bugspitze entfernt sitzend mal was bei Begegnungen übersehen oder so ein Boot als Fehlecho im Radar interpretieren - ja dann, gute Nacht. Bis dass auffällt und die Schüssel steht ist er vielleicht schon 500m weiter und das Boot "Brennholz".

Manche Havarien liessen sich schon mit einfachen Mitteln und ein bischen gesunden Menschenverstand vermeiden.

Bis dann
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  #11  
Alt 13.02.2006, 17:13
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Olaf
Der Überholte hat ja nur die Kurshaltepflicht - nicht jedoch eine Mindestgeschwindigkeit (finde ich zumindestens nirgendwo).
Auf See ist die Sachlage durch die KVR klar geregelt:

Regel 17 Maßnahmen des Kurshalters
a) i) Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muss das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten (Kurshalter).


Für Binnengewässer müsste man mal suchen, wie die Regeln genau lauten.

Belem
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  #12  
Alt 13.02.2006, 18:27
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TomM TomM ist offline
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Und? Was schreiben die jetzt auf die Grabsteine?

Sie hatten Recht

Ich denke immer man sollte mal überlegen, was ein Dicker Pott sehen kann und was nicht. Wenn er es sieht, was er dann tun kann. Nach einer Schleusenausfahrt sicher eher wenig!

Es hat nichts damit zu tun, dass ich den Frachter in Schutz nehmen will, nur mit der Vernunft!
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so long -> Tom

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  #13  
Alt 13.02.2006, 19:01
Michael G. Michael G. ist offline
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Also ich lege mich als Radfahrer mit nem 38-Tonner NICHT an, und wenn ich 10x im Recht bin. Und genauso siehts auch auf See aus. Ausserdem KÖNNEN andere Schiffe garnicht auf manche Manöver von uns kleinen reagieren. Eine ähnliche Situation hast du, wenn du einen Jetski überholen willst, die ja auch Haken schlagen wie ein Hase.
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  #14  
Alt 13.02.2006, 22:00
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Peter 50 Peter 50 ist offline
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Hallo ,

hier mal ein Foto des "Retters" der DIXI. Geistesgegenwärtig hat er
das Boot mit dem Kran (für PKW übersetzen) gehalten und dadurch das Leben des Skippers gerettet.

Quelle: Generalanzeiger
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Miglied im WSC-NEPTUN
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  #15  
Alt 13.02.2006, 22:42
sailorsoutheast sailorsoutheast ist offline
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Standard Mildes Urteil

Der Todesfall ist natürlich sehr schlimm.
Ich habe auch schon ein paarmal Leichen aus der Elbe gezogen. Das ist überhaupt nicht gut und frisst an den Nerven.
Aber als ich meinen Binnenschein gemacht habe, hies es immer:
Haltet Abstand vom Binnenschiff, die haben Wegerecht und Vorrang.
Ausweichen können die auch nicht, auf keinen Fall mal eben einen Bogen machen. Wo sollen die auch hin?
Ich hab reichlich Respekt vor den Binnenschippern und bewundere deren Fahrkünste auf den engen Flüssen. Klar, dass sie keinen übermangeln wollen.
__________________
Grüße aus dem südosten
hamburgs
norbert
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  #16  
Alt 13.02.2006, 23:13
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Man muß es sich wirklich immer wieder klar machen - als Sportschipper hat man gegen ein Binnenschiff absolut keine Chance und wenn man hundertmal recht hat!

Ich habe ja lange Jahre selber ein Binnenschiff gefahren auf den Kanälen in Deutschland, in Holland und auf Elbe, Weser, Rhein und Ems, auf dem NOK und mit Sondergenehmigung zu den Ostfriesischen Inseln. Und oft hatte ich vor dem Bug so ein "Kroppzeug" - kleine Motorboote, die oft sehr flink waren, die ich aber vorne auf einer Breite von ca. 20 m nicht sehen konnte. Zum Glück waren sie immer wirklich schneller!
Oder Paddler, Ruderer (Segler binnen weniger) und am schlimmsten: Schwimmer!

Es ist kein besonders gutes Gefühl, wenn man weiß - da war vorne vor dem Bug doch eben was - wo ist das jetzt???? Und ewig den Schiffsjungen vorne stehen lassen geht ja auch nicht. Ich hab da öfter vor Angst gebibbert, daß gleich Teile rechts oder links neben dem Schiff auftauchen. Mein Mann - Kapitän in der dritten Generation - war da wesentlich cooler. Aber wenn wir mit unserem Segler unterwegs waren, ist er jedem Berufer gaaaaanz weiträumig aus dem Wege gegangen

Das soll keine Entschuldigung für den verurteilten Binnenschiffer sein, nur noch mal der Hinweis darauf - bleibt so weit wie möglich weg von den Dicken! Mal eben noch vor dem Berufer kreuzen ist natürlich gut für den Adrenalinspiegel - aber was ist, wenn Eure Maschine ausfällt?????
Und vor einem Dicken herfahren würde ich schon gar nicht als Verdränger, wenn ich nicht eine deutlich höhere Geschwindigkeit anbieten kann - dann fahr ich aus der Schleuse, laß die Dicken erst mal weg und tucker dann hinterher.

Anneke
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  #17  
Alt 14.02.2006, 07:29
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kanalskipper kanalskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Anneke
... - dann fahr ich aus der Schleuse, laß die Dicken erst mal weg und tucker dann hinterher.
...
Anneke
genauso machen wir es immer! Als Verdränger mit unter 10 Metern haben wir von der Geschwindigkeit keine Chance gegenüber der Berufsschiffahrt. Also schon im Schleusenvorhafen an die Seite und warten, bis der "Dicke" dann vorbei ist, dann gemütlich hinterher. Einige 100 Meter Abstand müssen dann schon sein wegen des Schraubenwassers. Natürlich ist der dicke Pott dann vor uns an der Schleuse. Aber in 99 % der Fälle kann der auch nicht gleich in die Kammer und wir schlüpfen hinter ihm wieder mit rein.

Wenn wir außerhalb der Schleusen auf offener Fluß- oder Kanalstrecke einen Aufkommer haben, machen wir uns am Ufer ganz klein, fahren in die nächste Ausweichmöglichkeit und warten, bis der Pott vorbei ist. Allzu viel Fahrt wegnehmen ist Quatsch, da sinkt die Ruderwirkung dann rapide, was bei Schwell, Sog und Schraubenwasser fatale Folgen haben kann.
Wenn Aufkommer und Begegner gleichzeitig in Sicht sind, und wir sehen, daß wir genau dazwischen kommen werden, wenden wir oft rechtzeitig und fahren erstmal einige Minuten in Gegenrichtung, bis die Dicken Pötte aneinander vorbei sind. Erst dann wieder ne Wende und weiter geht`s, entspannt und gefahrlos.

Großer Respekt vor der Berufsschiffahrt ist eben immer angebracht!

Schlimm, daß es in diesem Fall so fatale Folgen gehabt hat....

traurige Grüße

Kanalskipper
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