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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.12.2014, 10:13
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SteveM SteveM ist offline
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Standard Funkgerät ohne eigenes Boot

Hallo zusammen nochmal,

Kann ich ein Funkgerät, also ein Funkhandy, auch ohne eigenes Boot anmelden oder ist immer ein Boot notwendig?
__________________
Grüße Steff
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  #2  
Alt 07.12.2014, 10:19
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Immer mit Boot.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #3  
Alt 07.12.2014, 10:20
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Skipper83 Skipper83 ist offline
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Google mal bitte nach Amateurfunk!


Gruß Stephan
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Gruß Stephan
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  #4  
Alt 07.12.2014, 10:20
G Leiter G Leiter ist offline
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Du kannst auch eine Landfunkstelle betreiben, also ohne Boot. Mit den Handfunkgeräten ist das aber nicht so einfach.

Wiki sagt dazu:

Funkbetriebszeugnis[Bearbeiten]
Die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk regelt, dass man das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk benötigt, um eine Schiffs- oder Landfunkstelle betreiben zu dürfen, sofern man nicht über ein vor 2003 ausgestelltes Funkbetriebszeugnis verfügt, das die Berechtigung zum Binnenschifffahrtsfunk beinhaltet [2]. Daneben ist eine Nummernzuteilung der BnetzA (bis 1. Juni 2013 Frequenzzuteilungsurkunde) und eine für den Binnenschifffahrtsfunk zugelassene Funkanlage notwendig.

Handfunkgeräte[Bearbeiten]
Wichtig für Sportschiffer ist, dass die Benutzung von Handfunkgeräten nur im Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" (Kanal 15 und 17) zugelassen ist; dieser wiederum ist auf Kleinfahrzeugen unzulässig. Diese Geräte dürfen also auf Kleinfahrzeugen nur im Seefunkverkehr, nicht aber im Binnenschifffahrtsfunk, eingesetzt werden.
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  #5  
Alt 07.12.2014, 10:45
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von SteveM Beitrag anzeigen
(..) Kann ich ein Funkgerät, also ein Funkhandy, auch ohne eigenes Boot anmelden oder ist immer ein Boot notwendig?
Natürlich kann ein Funkhandy ohne Boot betrieben werden. Wär ja noch schöner, wenn ich pro iPhone noch ein Boot bräuchte.
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Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 07.12.2014, 10:52
alexhb alexhb ist offline
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Moin,

welchen Zweck sollte die Inbetriebnahme eines Funkgerät ohne Boot haben?

Beste Grüße
Alex
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  #7  
Alt 07.12.2014, 10:55
JohnB JohnB ist offline
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Im Seebereich kenne ich einige, die beim Chartern immer ihre eigene Handfunke dabei haben. Die wird dann ggf. halt ohne zugeteilte Nummer betrieben. Ist i.d.R. auch wurscht, solange man den Funkschein hat.
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Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 07.12.2014, 11:31
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Skipper83 Skipper83 ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Im Seebereich kenne ich einige, die beim Chartern immer ihre eigene Handfunke dabei haben. Die wird dann ggf. halt ohne zugeteilte Nummer betrieben. Ist i.d.R. auch wurscht, solange man den Funkschein hat.

Wurscht ist es nicht, m.E. ohne Zuteilung nicht Legal!
Wenn man jetzt argumentiert NOT KENNT KEIN GEBOT, OKAY...


Gruß Stephan
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Gruß Stephan
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  #9  
Alt 07.12.2014, 11:47
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SteveM SteveM ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Moin,

welchen Zweck sollte die Inbetriebnahme eines Funkgerät ohne Boot haben?

Beste Grüße
Alex
Hy Alex,
Im Ausland würde ich gerne ein Boot chartern. Manchmal bekommt man Boote ohne Funk. Und ich hätte gern ein Funk an Bord. Dies ist mein Hintergedanke.
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Grüße Steff
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  #10  
Alt 07.12.2014, 11:57
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von SteveM Beitrag anzeigen
Hy Alex,
Im Ausland würde ich gerne ein Boot chartern. Manchmal bekommt man Boote ohne Funk. Und ich hätte gern ein Funk an Bord. Dies ist mein Hintergedanke.
Ah verstehe. Nein, zugelassen kriegst du eine Seefunkstille ohne Boot nicht. Somit bleibt dir nur die Option ein Boot mit Funk zu chartern, oder halt eine nicht genehmigte Seefunkstelle (dein Handfunkgerät) mitzuführen.

Zur Beruhigung, sofern der SRC / UBI (ja nach Region) vorliegt ist das allerdings eine übliche Praxis.

Wenn das Boot allerdings keine Ship-Licence / Funkgerät hat, kannst du dich nicht im Routine-Verkehr identifizieren. Dein Funkbetrieb sollte sich also auf den Notfunk beschränken.

Beste Grüße
Alex
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  #11  
Alt 07.12.2014, 12:08
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Zitat:
Zitat von SteveM Beitrag anzeigen
Hy Alex,
Im Ausland würde ich gerne ein Boot chartern. Manchmal bekommt man Boote ohne Funk. Und ich hätte gern ein Funk an Bord. Dies ist mein Hintergedanke.
Üblicherweise betreibt man Seefunkstellen mit Frequenzzuteilung und DSC, d.h. Du drückst "den roten Knopf" und man weiß, wo Du bist und womit Du unterwegs bist.

Mit der Handfunke würdest Du im Seenotfall Deine Position vom GPS ablesen und immer wieder durchgeben?
Oder irgendwelche Felsen "westlich von xy" beschreiben?
Hoffentlich schreibt das die Seefunkstelle am anderen Ende mit (bei der geringen Reichweite der Handfunke wirst Du kaum Küstenfunkstellen erreichen).
Dann würdest Du die wesentlichen Merkmale der Charteryacht (Farbe, Art, Form, usw.) nennen, damit Dich andere im Nahbereich auch erkennen können?

Und wer leitet dann die eigenen Rettungsmaßnahmen ein? Oder feuert die Seenotsignale ab?
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Gruß
Stefan
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  #12  
Alt 07.12.2014, 12:12
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Du kannst auch eine Landfunkstelle betreiben, also ohne Boot. ...
Meines Wissens sind Küstenfunkstellen (Seefunk) bzw. Uferfunkstellen (Binnenschifffahrtsfunk) jedenfalls zuteilungspflichtig, dh man muss einen Bedarf nachweisen (Marina, Hafen usw.), im Gegensatz zu Schiffsfunkstellen, wo praktisch das Schiff selbst bereits den "Bedarf" dokumentiert und man weiters also nicht argumentieren muss, warum man da ein Funkgerät haben möchte.
Das mal unabhängig von der Thematik "Handgerät" vs. "Einbaugerät".

Die Argumentation "Not kennt kein Gebot" zieht natürlich nicht beim Mitführen eines Funkgeräts, das nicht ausreichend "angemeldet" ist, wie schon ausgiebigst diskutiert wurde, weil die Absicht das Funkgerät erst "im Notfall" zu betreiben zu einem Zeitpunkt getroffen wurde, als noch sicher kein Notfall vorlag.
"Not kennt kein Gebot" kommt in diesem Zusammenhang erst dann zum Tragen, wenn eine ordnungsgemäß zugelassene Funkstelle "im Notfall" von jemanden betrieben wird, der kein Funkerzeugnis besitzt und auch nicht "unter Aufsicht" von jemanden das Funkgerät betreibt, der ein Zeugnis besitzt, weil zB der Skipper "kampfunfähig" ist.

Aber davon unabhängig gilt meiner Meinung nach: Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben ...
Man müsste sich imho ziemlich dämlich benehmen, um sich im richtigen Leben Schwierigkeiten mit einer nicht registrierten Handgurke einzuhandeln, indem man zB keine Ahnung vom Funkverkehr hat und sich dabei noch erwischen lässt ...
Aber ein Restrisiko bleibt, und ob man sich dem aussetzen möchte, muss doch jeder selbst entscheiden.
Zu Haftstrafen oder Bastonade wird das wohl eher nicht führen, solange man nicht böswilligen Unfug damit anrichtet.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #13  
Alt 07.12.2014, 12:30
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Um eine ortsfeste Funkstelle zu betreiben, braucht es zwingend eine Zulassung.

Dazu kommt, man benötigt ein anderes Funksprechzeugnis.

Mein UBI wurde dafür nicht anerkannt, Zusatzprüfung war nötig.

In NL kann man wohl Funkgeräte anmelden Personenbezogen.
Z.B. Handquetsche für mehrere Boote.

Theoretisch könnte man als Deutscher sich in NL die Zulassung holen und dann auf See legal mit der Handquetsche auf Charterschiffen funken.

Binnen ist die Handgurke in D eh verboten.
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Gruss
Robert
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  #14  
Alt 07.12.2014, 13:09
JohnB JohnB ist offline
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Ob eine nicht auf das Boot registrierte Handfunke legal zu betreiben ist, hängt von nationalen Regeln ab. Offshore gibt es gar keine Vorschriften.

@ Vierzigplus Die Ortsangabe hat auch vor Zeiten von digitalen Funkdaten oder GPS geklappt.
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Beste Grüße

John
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  #15  
Alt 07.12.2014, 15:05
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
...Offshore gibt es gar keine Vorschriften. ...
Tja, offshore gibt es generell wenige Küstenfunkstellen.
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Gruss Andreas

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  #16  
Alt 07.12.2014, 15:31
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Mit der Handfunke würdest Du im Seenotfall Deine Position vom GPS ablesen und immer wieder durchgeben?
Oder irgendwelche Felsen "westlich von xy" beschreiben?
Hoffentlich schreibt das die Seefunkstelle am anderen Ende mit (bei der geringen Reichweite der Handfunke wirst Du kaum Küstenfunkstellen erreichen).
Dann würdest Du die wesentlichen Merkmale der Charteryacht (Farbe, Art, Form, usw.) nennen, damit Dich andere im Nahbereich auch erkennen können?

Und wer leitet dann die eigenen Rettungsmaßnahmen ein? Oder feuert die Seenotsignale ab?
Ganz genau. Bevor es DSC gab, sind nämlich alle ersoffen! Alle!
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #17  
Alt 07.12.2014, 16:33
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Tja, offshore gibt es generell wenige Küstenfunkstellen.
Offshore ist mir ein Boot vor Ort eigentlich auch lieber.
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Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 07.12.2014, 20:29
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Ganz genau. Bevor es DSC gab, sind nämlich alle ersoffen! Alle!
Es ist grundsätzlich legitim, sich eine Hand-Funke anzuschaffen. Die kann man bei uns sogar für ein kleines Boot legal anmelden.

Der TO will eine Handfunke auf irgendwelchen Charterkisten im Ausland betreiben. Ob dieses illegale Ansinnen sinnvoll ist, soll ja hier erfragt werden.

Meine Meinung: nicht sinnvoll.

Einfach den Schein machen und beim Chartern auf eine geeignete Seefunkstelle achten.
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Gruß
Stefan
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  #19  
Alt 07.12.2014, 20:49
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Es ist grundsätzlich legitim, sich eine Hand-Funke anzuschaffen. Die kann man bei uns sogar für ein kleines Boot legal anmelden.

Der TO will eine Handfunke auf irgendwelchen Charterkisten im Ausland betreiben. Ob dieses illegale Ansinnen sinnvoll ist, soll ja hier erfragt werden.

Meine Meinung: nicht sinnvoll.

Einfach den Schein machen und beim Chartern auf eine geeignete Seefunkstelle achten.
Um die Frage nach dem SRC/UBI-Schein ging es aber garnicht und ich glaube er hat auch bislang nichts dazu gesagt ob er die Funklizenz besitzt.

Es ging um die Frage, wie er legal eine Handfunke auf einem Charterboot betreiben kann, welches keine Funkanlage besitzt und entsprechend auch keine Frequenzzuteilung / Ship Licence besitzt. Nach der "Sinnhaftigkeit" wurde auch nicht gefragt, sondern lediglich nach der rechtliche Grundlage zur Anmeldung.

Ergebnis ist: legal ist das nicht möglich.

Beste Grüße
Alex

Geändert von alexhb (07.12.2014 um 22:00 Uhr)
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  #20  
Alt 07.12.2014, 22:13
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Dieses Ergebnis ist in der Allgemeinheit falsch. Es hängt schlicht von nat. Vorschriften ab.
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Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 07.12.2014, 22:20
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Dieses Ergebnis ist in der Allgemeinheit falsch. Es hängt schlicht von nat. Vorschriften ab.
Da hast du recht. Ich ware etwas zu verallgemeinert mit deutschem Recht. Grundsätzlich hängt es von den lokalen Gesetzen und Vorschriften ab.

Mag also sein das es ein Land gibt was dieses anderes handhabt, jedoch orientieren sich aber alle lokalen Gesetze an den Abstimmungen der internationalen WRC. Die WRC schreibt neben der Funklizenzausbildung zur Teilnahme am Funkverkehr auch die Registrierung der Seefunkstellen vor. In irgendeiner Form muss also der Funkteilnehmer zu dem Boot registriert sein.

Beste Grüße
Alex
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  #22  
Alt 07.12.2014, 22:36
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Dieses Ergebnis ist in der Allgemeinheit falsch. Es hängt schlicht von nat. Vorschriften ab.
Stellen wir mal folgende Voraussetzungen an:
Charter in HR, Boot ist in Kroatien zugelassen und unter kroatischer Flagge, Bootsführer ist Deutscher,
besitzt aber kroatischen Führerschein.
Wie sieht es da aus mit der Handfunke
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #23  
Alt 07.12.2014, 22:43
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Stellen wir mal folgende Voraussetzungen an:
Charter in HR, Boot ist in Kroatien zugelassen und unter kroatischer Flagge, Bootsführer ist Deutscher,
besitzt aber kroatischen Führerschein.
Wie sieht es da aus mit der Handfunke
In HR herrscht auf Charterbooten Funkausrüstungspflicht. Da ist eine Funke schon sicher an Bord.
Kein Hahn kräht danach, ob da noch eine Handgurke dabei ist.
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Gruss Andreas

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  #24  
Alt 07.12.2014, 23:19
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
In HR herrscht auf Charterbooten Funkausrüstungspflicht. Da ist eine Funke schon sicher an Bord.
Kein Hahn kräht danach, ob da noch eine Handgurke dabei ist.
Dann ist dies aber noch nicht bis zu jedem Vermieter vorgedrungen.
Ich habe schon 2 Boote gefahren, die keine Funke hat
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Chris ( der Schwabe )

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Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #25  
Alt 08.12.2014, 09:52
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Man könnte ja mal versuchen eine Gesetzeslücke zu finden. Weiß jemand ob es eine Mindestgröße des Bootes als Seefunkstelle gibt? Ansonsten die Funke auf ein Plastikbadeboot zulassen und dieses mit an Bord nehmen ;)

Gruß
Chris
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