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  #1  
Alt 16.12.2014, 20:59
Gusti Gusti ist offline
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Standard Alter Fischkutter- privat als Sportboot zu fahren?!

Habe einen alten FK ohne Klassifikation (abgemeldet bei der SeeBG schon 2002) als privates Gebrauchtboot erworben. Ist er dann automatisch ein Sportbootführerschein, oder wie verhält sich das? Nutze diesen für saisonalen Fischbrötchenverkauf als gewerblicher Gastronom als Dauerlieger. Keine Fahrten gegen Bezahlung, keine Seemanschaft auf Fahrt.
Spielt hier die SeeBG Verkehr eine weitere Rolle, oder ist man grundsätzlich entlassen.
Kann ich diesen auf Werft fahren, quasi mit Sportbootführerschein See, Schwiegervater hat sogar Patent A4, aber ist das notwendig und muss man vor Antritt einer Fahrt eine Überführungsgenehmigung mit Untersuchung haben. Soetwas wurde gemutmaßt. Aber keiner weiß genau. Wer kann hier etwas zu sagen?!
Wäre super. Danke.
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  #2  
Alt 16.12.2014, 21:14
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Moin,
als erstes kommt es mal auf die Länge an, dann ob du im Bereich der Seeschifffahrtstrassenordnung oder binnen fahren willst / musst um zur Werft zu kommen.

Binnen zwingend Eintragung ins Schifffahrsregister ab 10 Tonnen Wasserverdrängung. Darunter zwingend Anmeldung bei mehr als 15 PS Motorleistung - kostet 18€ und ohne kann es richtig teuer werden.

Buten das gleiche ab 15 Meter Länge.

Wie das bei gleichzeitiger gewerblicher Nutzung als Verkaufsstelle aussieht, dass würde ich mal bei der Obrigkeit erfragen.
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Gruß Ralf
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  #3  
Alt 17.12.2014, 11:25
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aunt t aunt t ist offline
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Solange das Schiff vertäut am Ufer liegt, brauchts du nix außer der Genehmigung des Stegbesitzers, bzw der zuständigen Behörde(n). Wenn bei der Berudfsgenossenschaft ausgetragen, hast du damit nix mehr am Hut. Allerdings hat das Gewerbeaufsichtsamt, die BG Gaststätten und Co, das Gesundheitsamt noch so ihre eigenen Vorstellungen darüber, wie son Verkaufsstand zu betreiben ist. Für Fahrten muss das Schiff bem WSA angemeldet werden. Geht mit Glück als Sportboot, allerdings solltest du den gewerblichen Einsatz von dir aus bei der Anmeldung nicht unbedingt ansprechen, könnte zu Komplikationen führen.Spobo bzw Patent je nach Schiffsgröße ist dann allerdings obligatorisch, zumal son Schiff binnen irgentwie immer "kontrolier mich" zu rufen schent. Alternative wäre schleppen, dann gehts auch ohne Schein (aber evt mit Diss mit der Waspo, da sind auch nicht alle "pragrafenfest".
Hans
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  #4  
Alt 17.12.2014, 11:27
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Haffskipper Haffskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Moin,

Buten das gleiche ab 15 Meter Länge.
WSA schreibt hierzu:

Registrierung von Sportbooten

"Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Bei allen Anderen genügen Heimathafen und Schiffsname."
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Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."
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  #5  
Alt 17.12.2014, 12:34
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Zitat:
Zitat von Haffskipper Beitrag anzeigen
WSA schreibt hierzu:

Registrierung von Sportbooten

"Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Bei allen Anderen genügen Heimathafen und Schiffsname."
Nach meinen Infos stimmt das nur bedingt:
Der deutsche Eigentümer eines Seeschiffes ist verpflichtet, das Schiff im Schiffsregister eintragen zu lassen, wenn die Rumpflänge des Schiffes 15 m übersteigt.

Aber ich lass mich da auch eines Besseren belehren
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Gruß Ralf
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