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allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb von Fahrwassern
Hallo liebe Gemeinde!
Ich bin gerade neu hier im Bootsforum und habe schon viele interessante Threads gelesen Ich besitze selbst kein Boot, aber einen SBF Binnen und SBF See. Ich plane für das kommende Jahr eine kleine Tour (Freitag - Sonntag) mit einem Mietboot von Anklam aus über die Peene (Mecklenburg-Vorpommern) Richtung Usedom (Peenestrom und Achterwasser) und zurück. Jetzt zur eigentlichen Frage: Wie sieht es mit den allgemeinen Regeln außerhalb des Fahrwassers auf dem Peenestrom aus? Es ist ja alles Seeschifffahrtsstraße, also gelten dort auch die Regeln der SeeSchStrO, richtig? Egal ob im Fahrwasser oder außerhalb, auf dem Achterwasser oder sonst wo? Und wie sieht es dann mit Geschwindigkeitsbegrenzungen aus? Ich habe im Internet auf diversen Seiten die Angabe gefunden, dass IM FAHRWASSER auf dem Peenestrom 10kn Höchstgeschwindigkeit gelten (außer bei Wolgast, da 4,x kn). Wie sieht es aber außerhalb des Fahrwassers aus? Wie schnell darf ich da fahren? Und WARUM darf ich da wie schnell fahren?! Gibt es hierfür eine allgemeine Regelung laut irgendeiner Verordnung? Bitte Hilfe! Ich habe schon gefühlt das halbe Internet abgesucht |
#2
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Schau einfach mal bei ELWIS nach.
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Grüße Michael |
#3
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Ich versuche mal zu antworten, da ich mich derzeit auch auf ein Törn in die Richtung vorbereite.
Das Fahrgebiet ist recht "tricky" da sich Binnen- und Seegebiete abwechseln. Zitat: "Im Peenestrom Fahrwasser ist ab Tonne PN1 bis Tonne PN Süd/H1 im Stettiner Haff sowie auf dem Achterwasser die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 10 kn (18,5 km/h) begrenzt. Ausnahme: In Wolgast ist im Fahrwasser die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ab Durchfahrt der Peenebrücke bis Tonne PN58 und im Stadthafen Wolgast auf 4,3 kn (8 km/h) begrenzt. Auf dem Achterwasser hat, wie auch auf Peenestrom und Stettiner Haff, die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Gültigkeit." Osttief-Rinne 18,5 km/h (10 kn) Im Fahrwasser von Tonne PN 1 bis zur Straßenbrücke Wolgast 18,5 km/h (10 kn) Beim Durchfahren der Straßenbrücke Wolgast und bis zur Tonne PN 58 8 km/h (4,3 kn) Im Fahrwasser von Tonne PN 58 bis zur Tonne PN Süd/H 1 18,5 km/h (10 kn) Wie sieht es mit den allgemeinen Regeln außerhalb des Fahrwassers auf dem Peenestrom aus? Soweit du damit die Peene selbst gemeint hast, hier handelt es sich um Binnenrevier und es gibt keine Unterscheidung zwischen "Fahrwasser" und "außerhalb Fahrwasser". Es gilt laut ELWIS die 12 km/h Höchstgrenze auf der Peene. Es ist ja alles Seeschifffahrtsstraße, also gelten dort auch die Regeln der SeeSchStrO, richtig? Egal ob im Fahrwasser oder außerhalb, auf dem Achterwasser oder sonst wo? Nee. Dort wo die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) gilt, gibt es keine "Seeschiffahrtstraßen" und somit keine Unterscheidung der Höchstgeschwindigkeit im oder außerhalb des Fahrwassers. Gilt die SeeSchStrO gibt es vom Grundsatz her keine "Höchstgeschwindigkeit" sondern es gilt der Grundsatz der "sicheren Geschwindigkeit" weitere Ausnahmen und Besonderheiten sind in § 26 definiert (siehe oben). Für die Praxis: Gerade als "Neuling im Fahrgebiet" oder als "Anfänger"/"Gelegenheitsfahrer" würde ich dringend dazu raten die gekennzeichneten Fahrwasser in Abhängigkeit vom Tiefgang des gecharterten Motorboots nicht zu verlassen! Untiefen und Stellnetze lauern dort. |
#4
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...nun ja...mit dieser Antwort ist er auch nicht schlauer als vorher...
Fronmobil hat ja schon dazu sehr passende Info´s gegeben... ...und hier noch der entsprechende link dazu...hat mich aber auch um einiges überrascht, bzw. hätte ich so auch nicht erwartet... Gruß Dete Geändert von Dete66 (30.12.2014 um 10:07 Uhr) |
#5
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Tja, das ist manchmal überraschend und man lernt ja nie aus.
Ich hoffe alles richtig und vollständig beantwortet zu haben. Hier noch der Link zu ELWIS: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec.../26/index.html |
#6
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Moin,
steht`s findet Überraschung statt, da wo man`s nicht erwartet hat. Und dabei sagen die Einheimischen etwas anders. An vielen Stellen ist es aber angebrachter auf das Fahrwasser zu achten wie auf die Geschwindigkeit. Wie hier schon erwähnt wurde ... untiefen und Stellnetze.
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Gruß Frank |
#7
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Zitat:
Morjen´s Klaus ja so isses... wirst alt wie ne Kuh... wir haben so viele Jahre in Ückeritz/Stagnieß Urlaub gemacht und oft auf´s Achterwasser geschielt... dachten dann immer so bei uns... was für ein Großer Tümpel... das sich das als wahr, gerade in Puncto Wassertiefe erweisen sollte... phänomenal...und überraschend zugleich... Gruß Dete der Exilbrand´nburjer...
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#8
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Hey vielen Dank schon mal für die ausführliche Antwort!
Die beiden geposteten Links kannte ich bereits, daher hatte ich auch meine Infos bzgl. der Geschwindigkeiten. Der entscheidende Satz, der mir irgendwo gefehlt hat (oder ich ihn überlesen habe), ist der von Fronmobil im ersten Post: "Gilt die SeeSchStrO gibt es vom Grundsatz her keine "Höchstgeschwindigkeit" sondern es gilt der Grundsatz der "sicheren Geschwindigkeit" weitere Ausnahmen und Besonderheiten sind in § 26 definiert (siehe oben)." Es geht tatsächlich ausschließlich um den Peenestrom, also NICHT die Peene. Dort ist Binnengewässer und da ist mir alles klar gewesen. Nur auf dem Peenestrom hatte ich Probleme mit dem Verständnis! Dein Satz bedeutet also, wenn ich mich außerhalb der Fahrrinne bewege (also außerhalb des betonnten Streifens), darf ich so schnell fahren "wie es angemessen und sicher ist", ja? Außer, in §26 ist eine Außnahme definiert (also für den Fall Peenestrom alles ab 12.24 ff)? Und das gilt immer, egal auf welchen Seeschifffahrtsstraßen ich unterwegs bin? Also wenn nichts explizit angegeben ist, gibt es keine Höchstgeschwindigkeit? Ich habe nicht vor, dort durch die Gegend zu heizen, es ist lediglich eine Verständnisfrage. Ich habe bereits auf der Seekarte für das Gebiet gesehen, dass es dort teilweise extrem flach ist. Werde also vorsichtig sein
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#9
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Ich denke, du hast das völlig richtig verstanden und interpretiert.
Viel Spaß bei der Tour. |
#10
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...aber nicht vergugg´en...
Zitat:
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
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Vielen Dank Fronmobil, du hast mir sehr geholfen! Danke, danke, danke!
@Dete66, leider kann ich mit deinem letzten Kommentar nix anfangen, sorry |
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...so wie ich die Info´s gelesen habe, gilt auf dem gesammten Achterwasser die genannte Geschwindigkeitsbegrenzung...
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#13
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Achso, du meinst die Geschwindigkeit gilt nicht nur im Fahrwasser im Achterwasser, sondern auf dem gesamten Achterwasser?
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#14
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...so habe zumindest ich die Infos für diese Region bzw. lt. den Angaben der Internetseite verstanden...
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
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