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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.12.2014, 22:44
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Standard Scheine zum Chartern im Ausland ?

Braucht es zum Chartern andere Nachweise als den SFB ?

Also ich frage mich, ob jemand, der gerade 18 geworden ist, einen druckfrischen SFB See in der Tasche hat und über das nötige Kleingeld verfügt, einfach so eine Segelyacht oder einen Katamaran chartern kann.

Fragt der Charterunternehmer nach Segelerfahungen oder ist das ein reines Versicherungsproblem ?


Gruß Hubert
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  #2  
Alt 30.12.2014, 22:55
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ja, der Jemand kann.

SRC Funkschein wäre noch immens wichtig.

Erfahrung fordert niemand, ausser Du selbst.

Andreas
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  #3  
Alt 30.12.2014, 22:58
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Als ich noch "Hand gegen Koje" unterwegs war, hatten einige der anderen "Fahrtenbücher" dabei. Dort haben sie sich vom Skipper die Meilen bestätigen lassen. Ich dachte immer das wäre für Charterei gewesen.

Gruß Hubert
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  #4  
Alt 30.12.2014, 22:59
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Moin Hubert,
ich habe jahrelang im Inland Motorboote binnen gechartert.

Nicht ganz deine Frage , aber ich wurde nie nach Erfahrungen gefragt.
Es gab immer eine Einweisung und eine kurze Probefahrt, mit Ab- und Anlegen.
Dabei hat der Einweiser sich schon so ein wenig einen Eindruck von meinen "Fahrkünsten" gemacht.
Der Sportbootführerschein wurde kopiert und dem Mietvertrag beigelegt.
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was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
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  #5  
Alt 30.12.2014, 23:02
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die Meilennachweise braucht es für den SKS.
Ist auch ein offizieller Schein und sicherlich hilfreich, aber offizelle Voraussetzung ist nur der SBF + Funkschein, sofern eine Funkanlage an Bord.

Andreas
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  #6  
Alt 30.12.2014, 23:06
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Ich frage mich auch, wie ist das in Ländern, deren Bestimmungen lascher sind als in Deutschland.

In England und Spanien gibt es gar keine Binnenscheine, in Holland sind alle langsamen Boote ( ich glaub unter 20 kmh ) Füherscheinfrei. Die Amis kennen überhaupt keine Bootsführerscheine.

Gelten dann für den Charterer die Bestimmungen des Urlaubslandes oder die deutschen Relgelungen ?


Gruß Hubert
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  #7  
Alt 30.12.2014, 23:11
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Die Diskutanten sind sich nicht einig.

die die keinen Schein haben, sagen, die Regeln vor Ort gelten.

die die einen Schein haben, sagen, natürlich gelten die Regeln des Heimatlandes.


genaueres weiß man nicht.


Ist auch egal, die Scheine zu haben tut nicht weh.


P.S.. Vercharterer wollten bei mir immer den SBF See sehen, Binnenvercharterer wars immer schnurzpiepegal (ausser Bodensee)

Andreas

Geändert von Täuberich (30.12.2014 um 23:18 Uhr)
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  #8  
Alt 30.12.2014, 23:14
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http://www.gruendl.de/f-hrerscheinpf...m-ausland.html

Könnte helfen!
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  #9  
Alt 30.12.2014, 23:19
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
Die Diskutanten sind sich nicht einig.

die die keinen Schein haben, sagen, die Regeln vor Ort gelten.

die die einen Schein haben, sagen, natürlich gelten die Regeln des Heimatlandes.
genaueres weiß man nicht.
Daher fragte ich. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen aus der Praxis.
In der Theorie gilt ja wohl immer, wenn das Urlaubsland geringere Ansprüche stellt, dann gelten die dortigen Bestimmungen. Aber wird das in der Charterpraxis auch so gehandhabt?

Ich will nicht zum tausendsten mal die Diskussion über Sinn und Unsinn der Scheine lostreten. Mich interessieren praktische Erfahrungen beim Chartern.
Nicht mit dem eigenen Boot!

Gruß Hubert
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  #10  
Alt 30.12.2014, 23:26
Täuberich Täuberich ist offline
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wir haben in den vergangenen 25 Jahren in MeckPomm, Mallorca, Frankreich (oft), Niederlande, Kroatien, Bodensee und an der Lahn gechartert.

Immer war der SBF gefordert (ausser in F), am Bodensee das Bodenseeschiffahrtpatent A+D.

Weitere Anforderung wurden nie angesprochen.


Andreas
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  #11  
Alt 30.12.2014, 23:42
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Würde ich mich nicht drauf verlassen, z.B.

Türkei
Führerschein: Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes;
Bootsdokument: alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt;
Bootshaftpflicht: nicht vorgeschrieben


Führerschein ist richtig,

Bootsdoku wird meines Wissens nur der IBS anerkannt,

Versicherung definitiv falsch,

um die TR Gewässer zu befahren, wird ein Transitlog ausgestellt und dafür ist eine Versicherungsbescheinigung erforderlich.

Etwas OT, aber da nicht alle Angaben zutreffen, ist Vorsicht geboten.
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
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  #12  
Alt 30.12.2014, 23:45
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Zitat:
Türkei:
Führerschein ist richtig,

Okay, darum gehts. Eigene Erfahrungen zum Thema Führerschein.
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  #13  
Alt 30.12.2014, 23:54
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Zum Hintergrund meiner Frage :

Ich missbrauche mal wieder das geballte Fachwissen des zu Recherchezwecken.

Ich schreibe gerade an einem Ratgeberartikel zum Thema Yachtcharter.
In jedem Land sind die Bestimmungen anders.

Ich kann nicht auf jedes einzelne Land eingehen. Aber ich wüsste schon gern, ob man in zb. in Holland ein Boot mit mehr als 15 PS und einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h auch ohne deutschen Schein chartern kann. Dabei geht es mir weniger darum ob das sinnvoll ist, sondern darum ob man ein Boot geliehen bekommt oder nicht.

Die USA sind da auch von besonderem Interesse.


Gruß Hubert
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Geändert von Mr-Flopppy (31.12.2014 um 00:49 Uhr)
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  #14  
Alt 31.12.2014, 07:07
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floka.floka floka.floka ist offline
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Huhu......

In Holland bekommst Du jedes Boot ohne Führerschein gechartert, solange es unter 15m. lang und 20Km/h in der Stunde schnell ist
Diese Regelung gilt zum Beispiel auch in Teilen von Deutschland, zum Beispiel auf der Müritz und auf der Havel / Brandenburger Ecke.
(Es wird zwar ein Charterschein verlangt, gemacht habe ich seit 1992 nicht einen einzigen)

Ironischerweise werden wir immer häufiger, wir chartern immer 15m. Boote, nach der Erfahrung mit dieser Bootsgröße gefragt, obwohl wir hier keinen SBF brauchen.

Ich denke das ihnen, die Boote werden immer luxuriöser, doch langsam an Herz gewachsen sind

Ohne SBF:
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Grüße Richard
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  #15  
Alt 31.12.2014, 07:14
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Die Frage ist ja auch, ob das, was einem im Ausland widerfahren ist, die dortige Gesetzeslage wiederspiegelt.

Beim Chartern eines kleinen Kajütbootes in Kroatien wurde ich gefragt, ob ich den SBF habe. Mehr wollte der Vermieter nicht wissen. Ich habe ihn dann trotzdem vorgezeigt (See), er meinte erst, das wäre Binnen, weil die Deutschen meistens nur den hätten.

Hätte auch meine Freibad-Jahreskarte sein können....
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  #16  
Alt 31.12.2014, 08:30
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Moin
Meinen Erfahrungen nach brauchst du südlich von Suez eigentlich nur noch ne Kreditkarte zum chartern. Wenn du nicht übern (deutschen) Chartervermarkter buchst, die machen meistens "Schein"alarm"
Bei größeren einheiten musst evt noch ne Runde "vorfahren" bevor du den Kahn bekommst.
Aber wie schon gesagt, die Größe des Limits auf der Kreditkarte ist eigentlich das entscheidene Kriterium.
Hans
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  #17  
Alt 31.12.2014, 10:22
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Hallo Hubert,

Hans kann ich soweit bestätigen. Wir chartern in Thailand und im Vertrag steht, dass Führerschein nicht erforderlich ist aber die Basis bei fehlendem Nachweis bzw. Können die Herausgabe verweigern kann. Kaution sollte man dabei nicht vergessen, kann bei einem Kat schnell mehrere tausend Euro ausmachen.

Pauschal wird man Deine Frage nicht beantworten können. Die rechtlichen Voraussetzungen scheinen ja erfüllt zu sein, dann hängt es nur noch davon ab wie locker es die Agentur oder Basis sieht.

Erfahrung macht natürlich viel aus, aber trotzdem gibt es immer wieder junge Nachwuchssegler die es richtig gut können. Gab auch schon zweifelhafte Rekorde von minderjährigen Weltumseglerinnen. Eine Agentur / Basis die darauf schaut wird das Alter nur als ein Kriterium betrachten.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #18  
Alt 31.12.2014, 10:51
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Benaco Benaco ist offline
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
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Also ich frage mich, ob jemand, der gerade 18 geworden ist, einen druckfrischen SFB See in der Tasche hat und über das nötige Kleingeld verfügt, einfach so eine Segelyacht oder einen Katamaran chartern kann.

Fragt der Charterunternehmer nach Segelerfahungen oder ist das ein reines Versicherungsproblem ?


Gruß Hubert
Hi,

der Vercharterer (heuer erstmalig Sunsail) hat in Griechenland meinen und des Coskippers Seeschein sehen wollen , der Co hat aber keinen...... man hat sich dann mit der schriftlichen Erklärung, über 30 Jahre Katamaran Regattaerfahrung zu verfügen, zufrieden gegeben.

Die Kaution für den Leopard betrug knapp 5 K€.
__________________
Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

45° 33.9806' N
10° 33.0363' E
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  #19  
Alt 31.12.2014, 17:40
hik hik ist offline
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Was der Vercharterer verlangt muss nicht der rechtliche Situation entsprechen.
In IT z.B. am Gardasee ein Segelboot mieten, rechtlich kein Schein erforderlich. Der Vermieter möchte aber einen Nachweis haben dass man nicht zum ersten mal am Boot ist.
Bei Motor bis 40 PS wollen sie gar nichts sehen. Was wiederum rechtlich nicht unbedingt korrekt ist, für Personen mit Wohnsitz ausserhalb Italiens (ich weiss die Meinungen gehen da auseinander).
Grüße
Klaus
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  #20  
Alt 02.01.2015, 00:41
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Ich danke Euch für die vielen Hinweise !

Vermutlich hat die Kreditkarte das Sagen.

Also drehe ich die Frage einfach mal rum.

Kennt jemand ein Land, in dem der deutsche SFB See + Funkschein nicht anerkannt wird ?

Gruß Hubert
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  #21  
Alt 02.01.2015, 22:40
freerider13 freerider13 ist offline
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Ja, praktisch gesehen zumindest:
Curacao (Niederländische Antillen) erkennt ausländische Führerscheine zwar prinzipiell an, in der Praxis darf man aber nicht einfach fahren. Der Führerschein muss (Kopie) etwa 2-4 Wochen vor Ankunft an die inselverwaltung übersendet werden. Diese prüft dann den Schein und stellt einen national gültigen Führerschein aus. Erst mit diesem kann dann ein Boot über 5 ps gemietet werden.
Ist auch der Grund, warum es dort kaum Charterboote gibt.
Wissen ist von 2012 und stammt von 2 voneinander unabhängigen Bootsverleihen auf der Insel. Ob für Aruba und bonaire das gleiche gilt weiß ich nicht.
Schöne Grüße,
Jan
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  #22  
Alt 01.02.2015, 12:34
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Bambule84 Bambule84 ist offline
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Da schließe ich mich mal an, wie sieht dasin kroatien aus? Hab nur sbf see und binnen, kein src
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