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  #1  
Alt 07.01.2015, 08:55
Ricky-Niki Ricky-Niki ist offline
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Standard Was ist das ('Bill of Sale)

Hallo liebe Bootsgemeide,

Als ich 2012 mein Boot in England gekauft habe war in den Unterlagen so ein wisch 'Bill of Sale' vom MCA UK dabei.
Hier mal ein Link zum Original Vordruck.
https://www.gov.uk/government/public...-sale-msf-4705

Weis einer was das ist? Etwa nur ein stinknormaler Kaufvertrag von den Voreigentümern? oder soetwas wie eine Bootsregistrierung?
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  #2  
Alt 07.01.2015, 09:04
CeeBee CeeBee ist offline
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Falls du das Boot in England anmelden willst muss du das Bill of Sale bei der Registry of Shipping and Seamen einreichen um ein Eigentumsnachweis zu bekommen. Es ist sicherlich auch von Vorteil, ein amtlichen Besitznachweis zu haben, bei der eventuelle Einführung nach DE, oder sonst wo.
__________________
Chris
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  #3  
Alt 07.01.2015, 09:14
Ricky-Niki Ricky-Niki ist offline
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aber diesen Besitznachweis bekomme ich doch nur, wenn ich das Boot auch beim MCA (England) anmelden würde sagst du doch. das will ich ja gar nicht...
Ist dieser Gang zum MCA für jedes Englische Boot vorgeschrieben um eine Registrierung zu bekommen... So in etwa wie Flensburg fürs Auto...
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  #4  
Alt 19.04.2020, 14:05
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Kann jemand sagen ob ein BoS auch bei einem Neuboot nötig ist? Unser Händler hat uns ein Builders Certificate übergeben, da steht allerdings der Händler mit Adresse drin, nicht wir. Kann ich mir eigentlich nur so erklären, das aus Sicht der Werft der Händler der erste Besitzer ist.
Braucht es jetzt also zusätlich noch ein BoS zwischen Händler und uns?
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  #5  
Alt 19.04.2020, 14:16
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Bill of Sale = Rechnung über den Verkauf (soweit meine Englischkenntnisse reichen)

Verstehe ich es richtig, daß Du das Boot in Deutschland anmelden möchtest?
Du hast doch einen Kaufvertrag, eine Rechnung des Händlers sowie einen Beleg über die gezahlte Kaufsumme?
Dann ist alles gut.
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  #6  
Alt 19.04.2020, 14:18
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Susiq Susiq ist offline
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Die "bill of sale" ist nichts anderes als der Kaufvertrag. Beim Neukauf bekommst Du eine Rechnung mit Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Gruss Susi
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  #7  
Alt 19.04.2020, 14:19
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Um die Eingangsfrage zu beantworten:

Eine "Bill of Sale" (wörtlich übersetzt "Verkaufsrechnung") ist in England und beispielsweise auch in den USA ein Eigentumsnachweis. So heißt es in England vollständig:

"Form declaring sale and transfer of ownership of a British registered ship".

Übersetzung:

"Formular zur Erklärung des Verkaufs und der Übertragung des Eigentums an einem in Großbritannien registrierten Schiff."

Wegwerfen würde ich dieses Dokument auf gar keinen Fall.

Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ist es für Dich der Nachweis am rechtmäßigen Eigentum an Deinem Boot. Völlig unabhängig davon, ob Du bei der Registrierung des Bootes in Deutschland beim WSA oder einem der beauftragten Verbände einen Eigentumsnachweis brauchst oder nicht.

Bleib zu Hause und bleib gesund!


Gerd
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  #8  
Alt 19.04.2020, 14:20
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Bill of Sale = Rechnung über den Verkauf (soweit meine Englischkenntnisse reichen)

Verstehe ich es richtig, daß Du das Boot in Deutschland anmelden möchtest?
Du hast doch einen Kaufvertrag, eine Rechnung des Händlers sowie einen Beleg über die gezahlte Kaufsumme?
Dann ist alles gut.
Ne BoS is kein Kaufvertrag im eigentlichen Sinn, so versteh ich zumindest das hier https://www.yacht-finanz.de/newsblog...beim-bootskauf

Ich finds halt komisch das im Builders Certificate nicht mein Name steht..aber wahrscheinlich mach ich mir nur zu viel Gedanken, denn natürlich hab ich nen Kaufvertrag und angemeldet ist das Boot auch schon
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  #9  
Alt 19.04.2020, 14:27
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Das Builders Certificate bezieht sich doch auf den Hersteller/Erbauer des Bootes.
Soweit ich weiß.
Hast Du denn das Boot gebaut?
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  #10  
Alt 19.04.2020, 14:28
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Hier nochmal genau erklärt:
https://www.legalzoom.com/articles/w...a-bill-of-sale
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  #11  
Alt 19.04.2020, 14:30
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Eine "Bill of Sale" ist eben kein Kaufvertrag, sondern der aus dem Kaufvertrag folgende Eigentumsnachweis bzw. die Erklärung, dass das Eigentum an dem Schiff von einem Eigner per Kaufvertrag auf den nächsten Eigner übergegangen ist.

Bei der Registrierung eines gebrauchten Bootes muss in einigen Länder ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Man braucht den Kaufvertrag mit der genauen Kaufsumme dazu nicht vorlegen, es reicht eben die "Bill of Sale" in die kein Kaufpreis eingetragen wird.

Bleib zu Hause und bleib gesund!


Gerd
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  #12  
Alt 19.04.2020, 14:31
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Das Builders Certificate bezieht sich doch auf den Hersteller/Erbauer des Bootes.
Soweit ich weiß.
Hast Du denn das Boot gebaut?
Im Builders VCertificate steht der Hersteller und ..so vermute ich..der erste Eigentümer. Und irgendwie find ich es halt komisch das da nicht mein Name steht sondern der vom Händler. Aber wie gesagt, ich hab vermutlich gerade zu viel Zeit zum Nachdenken ;)
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  #13  
Alt 19.04.2020, 14:34
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Eine "Bill of Sale" ist eben kein Kaufvertrag, sondern der aus dem Kaufvertrag folgende Eigentumsnachweis bzw. die Erklärung, dass das Eigentum an dem Schiff von einem Eigner per Kaufvertrag auf den nächsten Eigner übergegangen ist.

Bei der Registrierung eines gebrauchten Bootes muss in einigen Länder ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Man braucht den Kaufvertrag mit der genauen Kaufsumme dazu nicht vorlegen, es reicht eben die "Bill of Sale" in die kein Kaufpreis eingetragen wird.

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Gerd
Wie wäre deine Bewertung? Wenn ich als Erstkäufer ein Builders Certificate mit dem Namen des Händlers eingetragen! und kein BoS habe..dafür einen normalen Kaufvertrag.. is dann alles ok?
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  #14  
Alt 19.04.2020, 17:18
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Wie wäre deine Bewertung? Wenn ich als Erstkäufer ein Builders Certificate mit dem Namen des Händlers eingetragen! und kein BoS habe..dafür einen normalen Kaufvertrag.. is dann alles ok?

Ich denke mir, das ist ok: Der erste "Eigentümer" war der Händler, der das Boot von der Werft gekauft hat, um es weiter zu verkaufen. Da Du das Boot - so nehme ich an - in Deutschland gekauft hast, wurde auch kein "Bill of Sale" als zusätzliches Dokument neben dem Kaufvertrag ausgestellt.

Du hast Deinen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.

Bleib zu Hause und bleib gesund!


Gerd
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