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  #1  
Alt 20.01.2015, 09:15
Tomekk Tomekk ist offline
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Standard Boot anmelden oder nicht?

Hallo,

Ich wollte mir ein Boot kaufen in der maße Länge 3,00 m Breite 1,30 mit 7.5 PS

Da jedoch leider die Papiere etc. fehlen und das boot aus Holland stammt bin ich mir mit dem Kauf ziemlich unsicher wegen der anmeldung

Jetz zu meiner eigentlichen frage:
Ich fahre jegendlich in Wilhelmshaven auf dem Ems Jade Kanal und am Bontekai (Gehört denk ich mal dazu) ?!?
Ich weiß durch Recherchen das man nur für den Binnensee die Anmeldung benötigt oder ist der Ems Jade Kanal ein Binnensee?

Ein bekannter der eine Jacht etc. besitzt behauptet das ich für mein Vorhaben das Boot nicht anmelden muss, nicht für den Ems Jade Kanal - Da ich mir aber unsicher bin möcht ich eure meinungen hören und eventuell kennt einer Quellen wo sowas beschrieben steht.

Gruß
Tobias
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  #2  
Alt 20.01.2015, 09:23
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Standard

Anmelden musst du auf Binnenwasserstrassen. Auf Seeschiffahrtstrassen reicht der Heimathafen am Heck.

Hier die Karte der Bundeswasserstrassen. damit fibndest du auch deinen Bereich.

So wie ich es sehe ist der EMS-Jade-Kanal eine Binnenstrasse und somit musst du anmelden.
kann aber auhc sein, dass hier einfach die Schrägen linien nicht reingehen. Das einfachste ist, bei der WAPO in EMden die Informationen einholen.
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  #3  
Alt 20.01.2015, 09:35
Tomekk Tomekk ist offline
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Vielen Dank das hilft mir schon viel weiter, ja die Nr hab ich bereits rausgesucht werde da morgen mal durch klingeln.
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  #4  
Alt 20.01.2015, 10:44
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Brauchst nicht durchklingeln, steht alles in der Verordnung über die Schifffahrt auf dem Ems-Jade-Kanal (ab Seite 2).
Befahren mit SBF-Bin oder SBF-See, aber Kleinfahrzeug-Kennzeichnung erforderlich.

Vielleicht ist ja auch dieser Flyer interessant.

Gruß Lutz
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  #5  
Alt 20.01.2015, 20:15
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Neben Heimathafen am Heck, sollte das Bötchen auch einen Namen haben, Bug Bb und Stb. Binnenkennzeichen gibt es bei der WSA für eimalig 20 Euronen, problemlos.
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  #6  
Alt 20.01.2015, 21:18
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Zitat:
Zitat von siljan Beitrag anzeigen
Neben Heimathafen am Heck, sollte das Bötchen auch einen Namen haben, Bug Bb und Stb. Binnenkennzeichen gibt es bei der WSA für eimalig 20 Euronen, problemlos.
es geht nicht darum was soll, sondern was muß
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  #7  
Alt 21.01.2015, 06:20
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Eben, und vorgeschrieben ist nur ein Kennzeichen nach der KlFzKV-BinSch.

Das kann ein amtliches Kennzeichen vom einem der 39 WSA sein oder ein amtlich anerkanntes vom DMYV, DSV bzw. ADAC.

Das kann aber auch
- bei Eintrag im Binnenschiffsregister die Schiffsregisternummer,
- bei Eintrag im Seeschiffsregister die IMO-Nummer oder das Funkrufzeichen,
- die Nummer des Flaggenzertifikats,
- das Kennzeichen vom WSA Berlin nach § 1 Nummer 6 der Schifffahrtspolizeilichen Verordnung vom 11. Juni 1992 oder
- das Vermietungskennzeichen nach der Sportbootvermietungsordnung-Binnen sein.

Und damit nicht genug, es kann auch ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes Kennzeichen von den 74 Landkreisen/ Landratsämtern sein.

Name und Heimathafen des Bootes ist Binnen nicht erforderlich, bei uns im Verein sind mehrere "Namelose".

Gruß Lutz
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  #8  
Alt 21.01.2015, 06:24
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Eben, und vorgeschrieben ist nur ein Kennzeichen nach der KlFzKV-BinSch.

Das kann ein amtliches Kennzeichen vom einem der 39 WSA sein oder ein amtlich anerkanntes vom DMYV, DSV bzw. ADAC.

Das kann aber auch
- bei Eintrag im Binnenschiffsregister die Schiffsregisternummer,
- bei Eintrag im Seeschiffsregister die IMO-Nummer oder das Funkrufzeichen,
- die Nummer des Flaggenzertifikats,
- das Kennzeichen vom WSA Berlin nach § 1 Nummer 6 der Schifffahrtspolizeilichen Verordnung vom 11. Juni 1992 oder
- das Vermietungskennzeichen nach der Sportbootvermietungsordnung-Binnen sein.

Und damit nicht genug, es kann auch ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes Kennzeichen von den 74 Landkreisen/ Landratsämtern sein.

Name und Heimathafen des Bootes ist Binnen nicht erforderlich, bei uns im Verein sind mehrere "Namelose".

Gruß Lutz
WOW Alles aufgezählt. Danke Lutz
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  #9  
Alt 21.01.2015, 06:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
WOW Alles aufgezählt. Danke Lutz
Volker, ein bischen Spaß muss sein ...

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  #10  
Alt 21.01.2015, 06:36
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Dann sollte man aber dazuschreiben

das WSA-Kennzeichen kostet einmalig und ist unbegrenzt gültig (solange keine Veränderungen am Boot gemacht werden die Eintragungspflichtig sind).

Alle anderen Arten sind entweder teurer oder müssen regelmässig verlängert werden wenn man sich auch mal im Ausland aufhalten will.
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  #11  
Alt 21.01.2015, 07:00
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Recht hast Du, aber IBS und Co. vs. WSA ist ja nun ein Dauerbrenner

Gruß Lutz
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  #12  
Alt 21.01.2015, 07:19
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Und da er keine !! Papiere hat, hat er auch keine CE Bescheinigung und somit bekommt er kein Kennzeichen


Obwohl braucht er bei 3M Länge überhaupt CE?
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #13  
Alt 21.01.2015, 07:26
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Zitat:
Zitat von Lutz
Das kann aber auch
- bei Eintrag im Binnenschiffsregister die Schiffsregisternummer,
- bei Eintrag im Seeschiffsregister die IMO-Nummer oder das Funkrufzeichen,
- die Nummer des Flaggenzertifikats,
- das Kennzeichen vom WSA Berlin nach § 1 Nummer 6 der Schifffahrtspolizeilichen Verordnung vom 11. Juni 1992 oder
- das Vermietungskennzeichen nach der Sportbootvermietungsordnung-Binnen sein.
.
.
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Volker, ein bischen Spaß muss sein ...
Jungs, habt ihr gesehen wie riesengroß der Kahn ist?
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Gruß aus Potsdam
Klaus


Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.

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  #14  
Alt 21.01.2015, 07:29
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Und da er keine !! Papiere hat, hat er auch keine CE Bescheinigung und somit bekommt er kein Kennzeichen


Obwohl braucht er bei 3M Länge überhaupt CE?
Als Eigenbau anmleden, dann braucht er keine CE
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  #15  
Alt 21.01.2015, 15:30
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Jungs, habt ihr gesehen wie riesengroß der Kahn ist?
Nur der Vollständigkeit halber

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 21.01.2015, 16:15
Tomekk Tomekk ist offline
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Das Schiffsfahrtamt im Emden ratet uns vom Kauf ab da keine Papiere vorliegen oder das er schonmal angemeldet war.

Ems Jade Kanal ist ein Binnenstrasse (Danke an Skipper für die verbesserung) *Grins*

Wissen die es genau oder hat das Wapo im Emden dann doch besseren plan von der sache?

----

Was ist wenn ich es als Eigenbau anmelde und man es sieht das es kein eigenbau sein kann? ist ein Spitfire Boot gibt ja viele davon in holland.

Geändert von Tomekk (21.01.2015 um 16:45 Uhr)
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  #17  
Alt 21.01.2015, 16:34
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Zitat:
Zitat von Tomekk Beitrag anzeigen
... Ems Jade Kanal ist ein Binnensee ...
Auch wenn der Ems-Jade-Kanal eine Binnenschifffahrtstraße ist, ist er doch kein (Binnen-) See.

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 21.01.2015, 17:37
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CE Kennzeichen hängt vom Baujahr ab. Vor 1998 in der EU in Verkehr gebrachte werden auch ohne zugelassen. Für spätere Zutrittsländer z.b. Kroatien gelten spätere Stichtage.
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  #19  
Alt 21.01.2015, 17:42
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von Tomekk Beitrag anzeigen
Jetz zu meiner eigentlichen frage:
Ich fahre jegendlich in Wilhelmshaven auf dem Ems Jade Kanal und am Bontekai (Gehört denk ich mal dazu) ?!?
Hallo Tobias,

Zum Thema "Boot anmelden, ja/nein" wurde bereits viel Wissenswertes gesagt. Was z.B. die Anmeldung beim WSA-Wilhelmshaven angeht, da weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die dort sehr auf die Vorlage der CE achten. Ohne vorhandene CE mußt du einen Nachweis über das Baujahr (korrekter wäre es zu sagen "Import-Jahr") der Bootes vorlegen. Ich habe aber auch noch einige andere Hinweise, die du vielleicht wissen solltest:

Der EJK (= Binnenschiffahrtstraße = Geltungsbereich der Binnenschifffahrtstrassenordnung, kurz BinSchStrO) gehört in den Zuständigkeitsbereich der NWLKN, siehe hier.

Die Wasserflächen um den Bontekai herum gehören zum Stadthafen Wilhelmshaven ..., und dort gilt die Seeschifffahrtstrassenordnung (kurz SeeSchStrO). Weitere Infos zum Stadthafen Wilhelmshaven findet du hier.

Und weil das ganze noch nicht kompliziert genug ist, die Wasserflächen östlich der KW-Brücke, bis hin zur Seeschleuse in der 4. Hafeneinfahrt, fallen in den Zuständigkeitsbereich von Niedersachen Ports, kurz NPorts. Dort gilt ebenfalls die SeeSchStrO.

Weshalb ich dir das alles erzähle? Weil diese Gewässerabschnitte allesamt ideal zum Befahren mit einem 3m Boot sind, aber man sollte wissen, dass es dort individuelle Zuständigkeitsbreiche gibt. Das wiederum hat zur Folge, das es für jeden dieser Gewässerabschnitte individuelle Befahrenverordnungen gibt (d.h. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Befahrensverbote, usw).

Die Wichtigsten dieser Einschränkungen sollte man auch als angehender Kapitän eines führerscheinfreien 3m Bootes kennen

Deine Frage, ob der Bontekai zum EJK gehört wäre damit nun auch beantwortet: Nein!

Ich fasse das für dich Wichtigste noch einmal zusammen:

Von Wilhelmshaven aus kommend darfst du zw. der 4 Hafeneinfahrt bis hin zu km67,4 des EJK, d.h. bis östlich der Mariensieler Schleuse, mit einem nicht angemeldeten Boot fahren, denn bis dorthin gilt letztendlich die SeeSchStrO. Fährst du auf dem EJK über die Mariensieler Schleuse hinaus in Richtung Friedeburg, Wiesmoor, usw., dann benötigst du für die Fahrt auf dem EJK eine Bootsanmeldung gemäß BinSchStrO, z.B. vom WSA.

Geschwindigkeitslimits: EJK= 8km/h, Stadthafen= 10km/h, NPort-Bereich = unbeschränkt (dazu heißt es nur lapidar "Wasserfahrzeuge müssen vor Hindernissen ausweichen und nötigenfalls rechtzeitig anhalten können")

Militärische Sperrgebiete, an die du dich halten solltest: Hafenbereich des Marinearsenals (beginnend noch vor der Jachmann-Brücke), die Kaianlagen in unmittelbarer Umgebung der 4. Hafeneinfahrt und die entsprechend betonnte "Ecke" der Entmagentisierungsanlage, vor der Wiesbadenbrücke (gegenüber dem Bontekai). Wenn du dich daran hälst, dann wird es auch keinen Stress mit der WaschPo geben.

Viel Spaß bei deinem neuen Hobby, vielleicht begegnet man sich im Sommer dort einmal


Gruß, Ralf

Geändert von Jeveraner (21.01.2015 um 18:00 Uhr) Grund: Es heißt natürlich Friedeburg, nicht Freiburg ;-)
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Alt 22.01.2015, 12:52
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Hallo,
wenn wir schon das Thema haben, hätte ich da auch noch eine Frage zu.
Reicht die Zulassung beim WSA auch für das Ausland (z.B. Niederlande oder Kroatien)
oder muss ich eine IBS haben . Früher war die amtliche Zulassung auch für Kroatioen zulässig .
Danke
Gruß Norbert
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  #21  
Alt 22.01.2015, 13:01
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