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  #1  
Alt 20.01.2015, 15:22
cu2morrow cu2morrow ist offline
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Standard Anrechnung Bootsführerschein Schweiz

Hallo zusammen,

vor ein paar Jahren bin ich von Österreich in die Schweiz gezogen. Seither bin ich immer nur im Urlaub in den Genuss des Motorbootfahrens gekommen und hatte nie Probleme mit meinen internationalen Schiffsführerpatenten. Letzten Sommer wollte ich dann in der Schweiz ein Boot leihen, was mir verwehrt wurde, da der Bootsverleih für in der Schweiz lebende Personen nur den Schweizer Ausweis akzeptiert.

Nun wollte ich meine österreichischen Motorbootscheine (Seen, Flüsse, Wasserstrassen und Hochsee) umschreiben lassen. Von der zuständigen Schweizer Behörde wurde mir mitgeteilt, dass ich dies innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Umzug hätte machen müssen und eine Umschreibung nicht mehr möglich sei.

Ich möchte jetzt nicht wieder alle Kurse / Prüfungen absolvieren, nur weil ich die Umschreibefrist versäumt habe. Zudem kosten die Kurse in der Schweiz rund das 10fache im Vergleich zu Österreich und Deutschland.

Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Kennt jemand einen einfachen und kostengünstigen Weg um meine Scheine zu "reaktivieren".

Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe.

Lg,
Martin
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  #2  
Alt 20.01.2015, 15:46
-Mike- -Mike- ist offline
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Standard

keine Chance, ist ja beim Autolappen auch so, ein Jahr Frist

Die Theoriesoftware (Boatdriver.ch) kost ja fast nix, ebenso die Theorieprüfung, zu der kannst du dich
selbst anmelden wenn du fit bist, die meisten Schifffahrtsämter der Kantone haben gute Homepages
wo sogar die Gebühren stehen und auch sonst alle Infos

dann musst du halt ein zwei Fahrstunden nehmen und dich dann vom Fahrlehrer zur praktischen Prüfung
anmelden lassen, fahren kannst du ja, davon ist auszugehen

ich denke nicht, dass du ein "kulantes" Amt findest welches dir die FS noch umschreibt

meinen Binnen habe ich vor 4 Jahren auch auf dem Zürisee gemacht, hat mich insgesamt rund 3500 CHF
gekostet, insofern hast du mit den Kosten ganz sicher recht

und die Prüfung(en) sind auch auf einen gaaanz anderen Level, was aber bei der Bootsdichte auf den
schweizer Gewässern nicht unbedingt schadet
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  #3  
Alt 20.01.2015, 15:48
dodododo dodododo ist offline
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Hallo,
Nach der bestandenen Theorieprüfung kannst du dich auch selber beim Schifffahrtsamt zur praktischen Prüfung anmelden.
Gruss
Dominik
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  #4  
Alt 20.01.2015, 15:51
-Mike- -Mike- ist offline
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na dann spart er ja sogar noch die Fahrstunde(n)

also alles noch im Rahmen finanziell gesehen
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  #5  
Alt 20.01.2015, 16:18
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von cu2morrow Beitrag anzeigen
...Kennt jemand einen einfachen und kostengünstigen Weg um meine Scheine zu "reaktivieren"...
Ich weiß nicht, ob sowas in Frage kommt, aber ich hab nen Vorschlag.

Kannst du dich pro forma nochmal für eine angemessene Zeit in Österreich anmelden. Bei deiner Familie zum Beispiel? Natürlich ohne in der Schweiz etwas zu verändern.
Wenn du dann wieder "zurückkommst" gelten (hoffentlich) wieder die 12 Monate zum Umschreiben der Scheine.
__________________
Gruß, Tom.
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----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet.
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  #6  
Alt 20.01.2015, 16:26
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solange er eine durchgehende Aufenthaltsbewilligung hat, war er für die CH nie weg

gibt er den Ausweis ab, darf er auch nicht mehr arbeiten usw. usw.
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  #7  
Alt 20.01.2015, 16:29
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von -Mike- Beitrag anzeigen
solange er eine durchgehende Aufenthaltsbewilligung hat, war er für die CH nie weg...
Das wäre schade...
__________________
Gruß, Tom.
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  #8  
Alt 26.01.2015, 06:58
cu2morrow cu2morrow ist offline
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Schade, dass es hier keine pragmatische Lösung zu geben scheint. Nachdem ich schon genug Geld und Zeit in die drei Kurse (Seen, Wasserstrassen und Hochsee) gesteckt habe, werde ich keine neuen Fahrstunden / Prüfungen in der Schweiz absolvieren.

Irgendwann kehre ich sicherlich in die EU zurück und dann hat sich die Thematik ohnehin erledigt

Vielen Dank für eure Anworten.

Lg,
Martin

Geändert von cu2morrow (26.01.2015 um 07:21 Uhr)
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  #9  
Alt 26.01.2015, 11:59
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Zitat:
Zitat von cu2morrow Beitrag anzeigen
... und hatte nie Probleme mit meinen internationalen Schiffsführerpatenten. ...
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #10  
Alt 26.01.2015, 18:24
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Zitat:
Zitat von cu2morrow Beitrag anzeigen
...Letzten Sommer wollte ich dann in der Schweiz ein Boot leihen, was mir verwehrt wurde, da der Bootsverleih für in der Schweiz lebende Personen nur den Schweizer Ausweis akzeptiert...
Pragmatisch? OK, wie wärs's damit.
So wie ich das verstehe, geht's dir ja eigentlich gar nicht um den schweizer Schein, sondern darum, dort Boote ausleihen zu können.

Melde dich (als zweite Adresse) zusätzlich bei deiner Verwandschaft in Österreich an und nutze diese Adresse und die Österreichische Lizenz, um Boote auszuleihen.
__________________
Gruß, Tom.
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  #11  
Alt 26.01.2015, 22:52
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Pragmatisch? OK, wie wärs's damit.
So wie ich das verstehe, geht's dir ja eigentlich gar nicht um den schweizer Schein, sondern darum, dort Boote ausleihen zu können.

Melde dich (als zweite Adresse) zusätzlich bei deiner Verwandschaft in Österreich an und nutze diese Adresse und die Österreichische Lizenz, um Boote auszuleihen.
so geht das aber nicht. sobald man sesshaft in der CH ist ( B oder C ) braucht man den CH Ausweis... Mich wundert nur, dass die Regel vom Auto abweicht. Beim Auto darf man bis zu 12 Monate mit dem ausländischen Schein fahren, danach verliert dieser seine Gültigkeit. Umschreiben lassen kann man den aber immer noch....

Spannend, lebe jetzt 4 Jahre hier und habe meine Scheine auch noch nicht umgeschrieben... Werde das mal klären, hat mich nis jetzt nicht interessiert, da mein Boot in Spanien liegt...
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  #12  
Alt 27.01.2015, 06:19
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du hättest längst umschreiben lassen müssen, es gelten im Ausland die Regeln des Wohnlandes, du fährst
also ohne Schein in E rum, was aber glaube ich in der Praxis bei einer Kontrolle den Spaniern nicht auffallen
würde, die Italiener z.B. sind aber gaaanz heiss auf sowas
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  #13  
Alt 27.01.2015, 12:05
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von 911er Beitrag anzeigen
so geht das aber nicht. sobald man sesshaft in der CH ist ( B oder C ) braucht man den CH Ausweis...
Hatte angenommen, dass er vielleicht zusätzlich nen österreichischen Pass mit österreichischer (Zweitwohnsitz)Adresse bekommen kann, den er dann halt nutzt, um beim Mieten von Booten diese Schwierigkeiten zu umgehen.
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  #14  
Alt 27.01.2015, 17:00
hjboven hjboven ist offline
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Hallo Martin,

Du bist nicht alleine mit diese Probleme. Es gibt sie sogar noch viel schlimmer. Am wenigsten sind die Deutscher & Österreichischer scheine in CH anerkannt.

Es sind aber auch NUR diese. Ich als Holländer kann nicht mal innerhalb von diese 12 Monatsfrist mein Bootsführerschein umtauschen.

Das bedeutet Prüfungen für:
  • Theorie Innen
  • Praxis Motorboot innen
  • Praxis Segelboot innen
  • Theorie Hochsee
  • Funkprüfung
  • Und dann erst x Hunderte von Seemeilen machen. Nein von meine nachweisbare 30 Jährige Erfahrung wird nicht anerkannt da die Meilen NACH dem Theorie Hochsee abgelegt werden müssen unter Begleitung von einem Skipper mit anerkannte Papiere.
  • Praxis Prüfung Hochsee
Oh und in Holland war ich partime als Segellehrer tätig ob ich das den auch hier wäre konnte bisher mir keiner beantworten.

Nun Solltest du langsam verstehen wieso ich froh bin das in die Holländische Reisepas und Bootsführerschein kein Wohnadressen stehen. Mein Boot ist und bleibt in Holland immatrikuliert und versichert. Das ganze ist überall auf diese Welt in Ordnung so. (Ja Italien war ich auch schon). Nur in der Schweiz darf ich nichts damit anfangen da hier wohnhaft.

Gruss
Henk
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  #15  
Alt 27.01.2015, 17:26
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Zitat:
Zitat von hjboven Beitrag anzeigen
...Das ganze ist überall auf diese Welt in Ordnung so. (Ja Italien war ich auch schon). Nur in der Schweiz darf ich nichts damit anfangen da hier wohnhaft...
Hallo Henk,

Es ist manchmal schon überraschend, womit es Schwierigkeiten gibt.

Ein Bekannter hat vor vielen Jahren, versucht seinen österreichischen Pilotenschein in einen deutschen umschreiben zu lassen, aber die Behörde hat das abgelehnt, weil keine beglaubigte Übersetzung vorlag.

Schön, dass du eine Lösung gefunden hast.

Die Frage ist, ob es für Martin auch eine Lösung gibt.
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  #16  
Alt 28.01.2015, 04:29
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@hjboven

wenn du dem Rest der Welt nicht offenlegst wo du wohnst, funktioniert das natürlich
auch so wie du das machst....... rein rechtlich gesehen passt das aber nicht

ich finde auch, wer in die CH kommt, der soll es ganz oder gar nicht machen und sich an ALLE Regeln der CH halten,
was manche hier tun oder tun wollen ist in meinen Augen "Rosinenpickerei" den tollen Lohn und all die anderen
Annehmlichkeiten mitnehmen, aber auf die "kleinen" Hürden schimpfen und dann trotzig in die EU zurück gehen....

das ist überhaupt nicht bös gemeint, aber jammern auf hohem Nieveau gefällt mir einfach nicht

der Bootsschein ist hier zu Recht eine gaaaanz andere Liga und wenn ihr Euch die
Bootsdichte auf den schweizer Gewässern mal anschaut, wisst ihr auch warum.........

Geändert von -Mike- (28.01.2015 um 06:35 Uhr)
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  #17  
Alt 28.01.2015, 09:43
kurz kurz ist offline
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Hallo
du Segeln oder Motorboot üben willst für die Prüfung, kannst dich bei mir melden.

Noch ein Tip:
Wie lange bist du schon in der Schweiz?
Was viele nicht wissen, jedenfalls beim Auto: Innerhalb 12 Monaten muss man die Führerschein umschreiben, in dieser Zeit darf man fahren.
Ggf. darf man dies aber auch noch innerhalb 3 Jahre, aber man darf in dieser Zeit einfach nicht mehr fahren.

Ggf. nur eine Kontrollprüfung machen, ohne Theorie.

In jeden Fall mehrmals anrufen, den Chef verlangen. Die sagen alles was anderes. Wenn man nett ist, geben die auch nett auskufnt.

Verschieden Ämter anrufen und versuchen den Chef zu sprechen!
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  #18  
Alt 28.01.2015, 13:40
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Hallo Kurz

Wohl kaum. Die gesetzliche Lage ist klar und verschlafen ist verschlafen
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Mit Grüssen aus der Innerschweiz

Skipper Hans

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  #19  
Alt 28.01.2015, 13:52
kurz kurz ist offline
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Hallo Hans
Ich weiss nicht, ob du nun alle Gesetzestexte gelesen hast (ich jedenfalls nicht).
Aber ich habe am eigenen Leib erlebt, dass die Strassenverkehrsämter doch rel. häuft völlig falsche Auskünfte geben. Da ich selber im Ausland gewohnt hatte, habe ich die Nummer durch. Die wollten mir am Schalter zuerst gewisse Scheine/Umschreibungen verhindern... Nach längerem sehr freundlichem Gespräch auch noch mit dem Chef gings dann plötzlich...
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  #20  
Alt 28.01.2015, 14:18
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Captain
 
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Hi Kurz
Sicher nicht alle, aber kenne mich, als Schweizer, hier sehr gut aus.

So ein Gemischtwaren-Laden, wie Du das hier glauben machen willst, sind wir dann schon nicht.

Werde mich da aber nicht mehr beteiligen .......
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Mit Grüssen aus der Innerschweiz

Skipper Hans

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  #21  
Alt 28.01.2015, 15:57
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Hallo Hans, sei Froh, dass du mit den Strassenverkehrsämtern (die teilweise auch mit den Schifffahrtsämtern zusammen sind) nur gute Erfahrungen gemacht hast.
Ich als ebenfalls Schweizer konnte leider auf meine Kosten schon des Öftern deren Falschaussagen ausbaden.

Da ich aber nicht nachtragend bin, gehe ich einfach mal davon aus, das es in Zukunft nicht mehr so sein wird
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