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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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hallo leute,
ist es rechtlich zulässig mit einer dsc-seefunkanlage auf dem ijsselmeer zu fahren? oder bekommt man ein bussgeld, weil kein atis? könnte ich die seefunkanlage dort sogar betreiben (vgl. seegebiet a1 GMDSS)? ich blicke einfach nicht mehr durch. und habe eigentlich auch keine lust neben dem src noch ein ubi zu machen. danke für eure anworten. |
#2
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auf dem Ijsselmeer muß ATIS eingestellt sein.
Ijsselmeer ist binnen und lt. Almanach gilt dort ATIS-Pflicht. Gruß Arethusa |
#3
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Ist da Funk Pflicht, oder nur die Benutzung wenn vorhanden? Und, muss ich da den SEEführerschein haben? (Boot unter 20 Km/h)?
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#4
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Nee, keine Pflicht - aber wer hat, der muß auch die ATIS-Kennung mitschicken, sonst wird gemeckert.
Zum Thema Führerschein in NL: nicht nötig bis 14;99 länge, Gruss Arethusa |
#5
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Mir hat man letztes Jahr erzählt, für`s Ijsselmeer bräuchte ich auch in Holland nen See-Schein.
Die Info hab ich NACH meinem Ijsselmeerturn bekommen ![]() Also darf ich mich da im Sommer doch wieder blicken lassen ![]() ![]()
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#6
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Habe ich auch gehört, dass man in jedem Fall einen Seeschein braucht.
Wer weiß was genaues?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#7
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Ijsselmeer, Randmeere, Oosterschelde und Westerschlelde gelten als Binnengewässer mit ATIS Pflicht, wie schon gesagt. Geräte Ohne ATIS dürfen Binnen nicht eingesetzt werden, Geräte ohne DSC dürfen Buiten nicht eingesetzt werden.
Funk Abhörpflicht (sofern Funk vorhanden) gilt nur auf der Westerschelde (Kanalangabe im Almanak). Das wird kontrolliert indem man Dich anspricht! Auch der Motorkegel für Segler wird geprüft! Ansonsten gilt die Pflicht immer den neusten Almanak Teil zwei mitzuführen, dort stehen die aktuellen bestimmungen drinnen! Tipp, halte Dich an die Almanakpflicht, denn das wird kontrolliert.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#8
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Binnen brauchst Du den Schein den Du in Deinem Heimatland brauchen würdest, Buiten eben den den Du auch im Heimatland brauchen würdest. Also Ijsselmeer, Randmeere, Osterschelde und Westerschelde Binnenschein, Rest Seeschein. Das ist übrigens eine EU-Verordnung und hat mit den Niederländern nur dahingehend zu tun, dass die das kontollieren (müssen). Früher brauchtest Du gar keinen Schein in den NL. Abgeswehen davon, wer macht nur den Binnenschein oder nur den Buitenschein, die Prüfung ist doch die selbe (mit ein wenig Zusatzfragen).
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#9
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danke für die antworten.
da ich mir gerade eine funke anschaffe gibt es also für mich zwei alternativen: a) ich kaufe mir eine reine seefunkanlage (mit dsc) und schalte sie auf dem Ijsselmeer aus b) ich kaufe eine kombinalage (dsc & atis) und muss noch das UBI machen, um sie zuzulaassen und zu betreiben Richtig? |
#10
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ist das quasi "neu-amtlich"? Ich frage, da ich ein eher museales Gerät mit Atis betreibe, welches früher in den Niederlanden rumfunkte und nun nach D Standart noch -da zugelassen- in D geduldet wird, allerdings natürlich ohne DSC. Verstehe ich Dich richtig, das eben ein solches DSC-loses Gerät nunmehr in N buiten nicht (mehr) genutzt werden darf? Bis 2002 war eben dieses ja noch in N aktiv. Gruß Kai Anbei unser Museum |
#11
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Moin Kai,
nun bin ich sicher nicht der Fachmann für solche Fragen. Eines gilt in den gewässern der Niederland aber schon seit mindestens 2000, Es dürfen keine Funkanlagen in den Bewässern der Niederlande (da gab es den ersten Streit 5 Meilen oder 20 Meilen vor der Küste, NL mein 20 Meilen) betrieben werden. Binnen muß das gerät ATIS haben, Buiten muß das Gerät DSC haben. Damit will man verhindern, dass der "Ei Karl" Funk eskaliert weil man ja anhand der ATIS oder MMSI den betreiber der Anlage ausfindig machen kann und dem eien Ticket zuschickt. Ich weiß durch Zufall, dass z.B. das Shipmate RS8003 (?) das mit der SOS Taste ohne DSC Contoller (hat aber ATIS und DSC Kennung möglich), noch betrieben werden darf aber nicht mehr neu zugelassen wird. Auch beim Schiffswechsel ist eine Neuanmeldung nicht mehr möglich!!! Am bestan mal die RegTP anrufen oder drauf spekulieren, dass hier ein Funkter mitliest.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#12
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Hier der aktuelle Auszug aus dem Merkblatt 2006 der WSP zu Sportbooten in den Niederlanden:
Führerschein Seit dem 1. April 1992 ist auf holländischen Gewässern der holländische Sportbootführerschein, 'klein vaarbewijs' genannt, Pflicht. Dieser Schein ist vorgeschrieben für: Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern die schneller fahren können als 20 km pro Stunde Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das Sportschifferzeugnis werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen anerkannt. Ausnahme: Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard. Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, wird für die Fahrt mit einem Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich - Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard -, anerkannt. Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden anerkannt für die Fahrt auf dem Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek. Ohne einen dieser Scheine oder den 'klein vaarbewijs' dürfen die oben genannten Wassersportfahrzeuge nicht geführt werden. Nur die oben genannten Führerscheine sind anerkannt. Andere Führerscheine müssen in einen der oben genannten umgeschrieben werden FUNKFunkgeräte Es dürfen nur postalisch zugelassene UKW-Geräte (Marifoon) benutzt werden. Eine Genehmigung muss vorhanden sein und der Benutzer muss ein Sprechfunkzeugnis besitzen. Seit dem 29. August 1996 müssen Sprechfunkanlagen mit 'ATIS' (Automatic Transmitter Identification System) ausgerüstet sein. ATIS macht es möglich, den Sender bei Benutzung des Gerätes zu identifizieren. 'Seefunkanlagen' sind nicht mit ATIS ausgerüstet. Wenn Kleinfahrzeuge eine Seefunkanlage besitzen, so kann diese bei Fahrten in die Niederlande an Bord bleiben, sofern die deutsche Genehmigung mitgeführt wird. Diese Geräte dürfen weder auf dem Rhein noch auf den Binnengewässern benutzt werden. NEU! Seit dem 22. Juli 2005 ist die Benutzung von tragbaren UKW-Geräten an Bord von Sportbooten auf den niederländischen Gewässern erlaubt. Für die Benutzung gelten die gleichen Bedingungen wie bei normalen UKW-Geräten. Also: Genehmigung, Sprechfunkzeugnis, ATIS usw. Auf den niederländischen Gewässern gibt es keine allgemeine Ausrüstungspflicht mit Sprechfunkanlagen für Kleinfahrzeuge. Man darf aber bei der Radarfahrt, bei guter oder geringer Sicht, nur fahren, wenn man eine Sprechfunkanlage, selbstverständlich mit ATIS und entsprechender Genehmigung, an Bord hat. Achtung! Fahrzeuge, deren Länge mehr als 20m beträgt, müssen auf den Verbindungen Rotterdam-Deutschland und Amsterdam-Antwerpen, zwei Sprechfunkanlagen an Bord haben Am 1. Februar 1999 ist für die Berufsseeschifffahrt das neue Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) in Kraft getreten. Dies hat auch Folgen für die Sportschifffahrt. Formell sollte dann entlang der niederländischen Küste, auf dem Wattenmeer, dem Ijsselmeer und den Gewässern in Südholland und Zeeland durch die Küstenwache in Den Helder der Kanal 16 nicht mehr abgehört werden. Infolge GMDSS soll die automatische Alarmierung dann über Kanal 70 stattfinden. Nur die Abwicklung des Seenot- und Sicherheitsfunkverkehrs findet dann auf Kanal 16 statt. Das Ministerium für 'Verkeer en Waterstaat' hat aber beschlossen, dass auf den oben genannten Gewässern der Kanal 16 auf unbestimmte Zeit durch die Küstenwache abgehört werden soll. Notrufe können also weiterhin auf Kanal 16 gesendet werden. Nautischer Funkverkehr oder sozialer Schiff-Schiffverkehr auf Kanal 16 ist jedoch verboten. Für den nautischen Funkverkehr ist Kanal 13 vorgesehen, der soziale Schiff-Schiffverkehr ist auf Kanal 77 abzuwickeln. CB-Funkgeräte mit der Prüfnummer CEPT-PR 27 D oder PR 27 D FM dürfen eingeführt und benutzt werden. Im Allgemeinen kann man sagen, dass in Deutschland zugelassene UKW-Geräte auch in den Niederlanden benutzt werden dürfen. Deutsche Sportboote mit ständigem Liegeplatz in den Niederlanden können auch mit einem niederländischen Marifoon ausgerüstet werden. Diese Geräte unterliegen dem niederländischen Genehmigungsverfahren. Abrechnung erfolgt über die Telecom. Weitere Informationen bekommt man bei: Agentschap telecom afd. vergunningen en toelatingen Postbus 450, 9700 AL Groningen Telefon: 00 31 50 587 74 44. Gruß Sunwind |
#13
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Das mit dem Führerschein stimmt nicht so ganz. Es ist abhängig ob es sich um ein deutsches oder ein niederländisches Boot handelt. Ist es ein Boot mit deutscher Flagge und unter 15 Meter dann wird je nach Gebiet der Sportboot See oder Binnen benötigt.
Es geht eigentlich auch nicht darum ob die Polizei kontrolliert sondern um die Versicherung. Im Falle eines Seeunfalls geht die Sache bei einem Fahrzeug mit deutscher Flagge vor ein deutsches Seegericht. |
#14
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Höchstgeschwindigkeit < 20 km/h wird in den Niederlanden kein Führer- schein benötigt, weder unter niederländischer noch unter deutscher noch unter sonst irgendeiner Flagge. Belem |
#15
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Also, da ist ja Einiges durcheinandergeraten. Das mit den Führerscheinen ist ja nun geklärt, es besteht für die aufgeführten Boote definitiv keine Scheinpflicht, unabhängig, ob Flagge oder Skipper aus D, NL, oder Timbuktu kommen. Basta.
Und die Sache mit dem Funk: ein nur mit Seefunkanlage ausgerüstetes Boot darf diese im Ijsselmeer zwar an Bord haben und damit hören, aber nur im Notfall senden. Steht in der Tat alles im Almanak, aber im Teil I, und den sollte man nun wirklich an Bord haben, denn die zum Mitführen vorgeschriebenen BPR's stehen nun mal da drin. Theoretisch kann man die natürlich auch in anderer Form haben, wäre aber eher unpraktisch. Teil II umfaßt komplette Revierinfo NL, inclusive was wer wann wo wie und womit abhören muß oder kann. Und dann gibt's noch www.hydro.nl im Netz, der erste BAZ in jedem Jahr umfaßt alle gültigen Vorschriften, u.a. zum Thema Funken (in Niederländisch und Englisch). Und noch am Rande: die Sache mit den Kontrollen scheint doch arg an den Haaren herbeigezogen. Die Wahrscheinlichkeit geht gegen null. Groetjes Matthias. |
#16
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Moin Belem,
Zitat:
IMO gilt auf deutschem Boot u.a. auch deutsches Recht, dass unabhängig vom Fahrbiet die in Deutschland vorgeschriebenen Führescheine vorschreibt. Also (Boote unter 15m kleiner20km/h): BRDler in BRD auf BRD geflaggtem Boot: BRD Scheinregeln -> Schein NLder in BRD auf BRD geflaggtem Boot: BRD Scheinregeln -> Heimatregeln werden anerkannt -> Scheinfrei BRDler in BRD auf NL geflaggtem Boot: BRD Scheinregeln -> Schein (Heimatregel =BRD) NLder in BRD auf NL geflaggtem Boot: NL Scheinregeln BRDler in NL auf BRD geflaggtem Boot: BRD Scheinregeln wie zuhause -> Schein NLder in NL auf BRD geflaggtem Boot: NL Scheinregeln -> kein Schein BRDler in NL auf NL geflaggtem Boot: NL Scheinregeln -> NL Regel -> keine Schein NLder in NL auf NL geflaggtem Boot: NL Scheinregeln -> trivial Mithin: 2 Typgleiche Boote mit NL Flagge und Deutschen Schiffsführer: der eine braucht Schein, der andere nicht. Anders in BRD: Deutscher auf NL Boot kein Schein, NLer auf BRD Bott keinen. IMO gilt ähnliches, nicht identisches, bei der Funke. Gruß bauruine [/b] |
#17
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Genau so isses bauruine!
Wobei ein BRD'ler nix auf einem NL geflaggten Boot zu suchen hat, also nicht dem nächsten Märchen unterliegen, dass ein Liegeplatz in NL zur NL Flagge berechtigt, wenn die Waschpo schlecht drauf ist gibt das auch ein Ticket. Innerhalb der EU gilt überall, Der Schein der für den Skipper im heimatland Vorschrift ist ist auch im EU-Ausland Pflicht.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#18
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Dort findest Du keinerlei Hinweis auf irgendeine Flagge. Das Flaggenstaatsprinzip gilt in der Großschifffahrt. Im Sportbootbereich gilt das Territorialprinzip. Da es nun nicht praktikabel wäre, von einem nicht im Inland wohnenden Sportbootskipper vorab zu verlangen, den Führerschein des entsprechenden Landes zu erwerben, gilt für eine be- grenzte Zeit die Regelung von dessen Heimatland (soweit Gegenseitig- keit vereinbart ist). Im übrigen entnehme ich Deiner Antwort, dass Du offensichtlich noch nie in den Niederlanden eine dort führerscheinfreie Yacht gechartert hast oder gar mal von der Wasserschutzpolizei kontrolliert wurdest. Du wüsstest sonst, dass man dort - in den bekannten Grenzen - keinen Führerschein braucht. Belem |
#19
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Ich denke mal das Belem absolut recht hat.
Ich habe in den 70er Jahren den Binnenführerschein gemacht da die Holländer jedes Jahr aufs neue mit der Einführung der Führerscheinpflicht für schnelle Boote drohten - da gehörte ich noch zur Mobo-Fraktion. Jetzt als Segler weiß ich das meine holländ.Stegnachbarn zum Teil keinen Schein haben - so fahren die dann z.T. auch ![]() Gruß Sunwind |
#20
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Ich denke nicht nur, daß Belem recht hat, ich weiß es. Es gilt in NL die BPR, und in D die Seeschiffahrtsstrassenverordung, und danach ist der SPF nur und ausschließlich auf DEUTSCHEN Seeschiffahrtsstrassen vorgeschrieben.
Es läßt sich weder eine Bestimmung für ausländische Gewässer daraus ableiten, noch eine wie auch immer geartete Regel für Boote unter Deutscher Flagge. Unabhängig davon versucht der DSV seinen Schäfchen immer wieder einzutrichtern, der SBF sei überall erforderlich. Wie an den Beiträgen hier ersichtlich, geht die Saat ja auch ganz gut auf. Ein Schelm, wer arges dabei denkt... Mit scheinfreien Groetjes Matthias. |
#21
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Nee das ist wieder nicht ganz richtig Matthias - stimmt nämlich nur für Segler bis 15 meter.
Für schnelle Mobos (>20 km/h) wird in den NL der SBf-Binnen (vergleichbar mit "klein Vaarbewijs" oder je nach Revier auch der SBF-See benötigt und akzeptiert. Der SBF-See wird übrigens für alle NL-Reviere akzeptiert auch für die Binnenreviere. Gruß Sunwind |
#22
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genau das schrieb ich doch in meinem letzten Beitrag...
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#23
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Moin,
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- Spielregeln der Gütigkeit deutscher Papiere naturgemäß werden immer mur auf deutsche Seegebiete/Wasserstarßen bezogen. - Es wäre in NL eine Ungleichheit der Behandlung . Zitat:
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Die Scheinfrage erübrigte sich zudem für mich, da ich wegen des Führens eines eigene Bootes in BRD und Küstengewassern die vorgeschriebenen Lappen seit "Anno Damals" habe. Gruß bauruine P.S.: Du hast in mir übrigens auch einen waschechten Scheingegner vor Dir, der die Geldruckmaschinerie des DSV abartig findet. Und nicht nur diese. Nicht zuletzt weil die Ausbildung / Prüfungsnachweis oftmals nicht eine Befähigung nachweist - und schon gar nicht wenn nicht unmittelbar und dauerhaft Praxis folgt. Z.B. habe ich jetzt gehört, das beim Autoführerschein die Zusatzqualifikation für das Fahren mit Anhänger gut 500.- Euronen zusätzlich kostet. Auch wenn einer danach in der Lage wäre, damit gut unzugehen, so ist diese Fähigkeit wohl nach einigen Jahren ohne Praxis nicht mehr da und muss bedarfsweise neu erworben werden. So wie unsereins im alten Autoführerschein automatisch mit Hänger fahren darf und nach Jahren ohne Praxis auch erst mal vorsichtig wieder anfängt. |
#24
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Bodensee - zum Segeln keinerlei Scheine braucht. ;) Belem |
#25
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eine allgemeine Diskussion über das hiesige Scheinwesen im Allgemeinen und die Rolle des DSV im Besonderen starten. Belem |
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