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  #1  
Alt 02.02.2015, 11:44
ChrisCraft ChrisCraft ist offline
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Standard Kleinfahrzeugausweis - Namensänderung

Hallo Forianer,

unser Boot ist beim WSA aus persönlichen Gründen auf den Namen meiner Lebensgefährtin registriert.
Nun haben wir uns nach langen Jahren doch dazu entschlossen zu heiraten.
Sie hat meinen Namen angenommen.
Muss diese Namensänderung auch beim WSA eingetragen werden?
Vielleicht kennt sich ja einer von Euch damit aus.
__________________
Gruß
Christoph
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  #2  
Alt 02.02.2015, 11:47
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrisCraft Beitrag anzeigen
Hallo Forianer,

unser Boot ist beim WSA aus persönlichen Gründen auf den Namen meiner Lebensgefährtin registriert.
Nun haben wir uns nach langen Jahren doch dazu entschlossen zu heiraten.
Sie hat meinen Namen angenommen.
Muss diese Namensänderung auch beim WSA eingetragen werden?
Vielleicht kennt sich ja einer von Euch damit aus.
Bei der Änderung des Namens oder der Adresse des Eigentümers ist der entsprechende Änderungsantrag zu stellen. Kost 'nen 10er.
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 02.02.2015, 23:02
ChrisCraft ChrisCraft ist offline
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Habe heute auch mal beim zuständigen WSA angerufen.
Das Ganze geht auch problemlos schriftlich (nicht ganz unwichtig für die arbeitende Bevölkerung):

- Formular downloaden, ausfüllen + unterschreiben.
- Kopie vom neuen Perso.
- wenn man will (sicherheitshalber) Kopie der Heiratsurkunde
- alten Bootsschein im Original
- 10 € in bar

das ganze in nen Kuvert, Marke drauf und ab damit.

Der neue Bootsschein kommt dann auf dem Postweg zurück.

Jetzt müssen wir nur noch auf den neuen Perso warten.

Ja, ja, unsere Bürgerämter sind schwer überlastet.
__________________
Gruß
Christoph
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  #4  
Alt 03.02.2015, 07:11
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrisCraft Beitrag anzeigen
(..) Ja, ja, unsere Bürgerämter sind schwer überlastet.
Der Perso wird zentral in der Bundesdruckerei hergestellt. Das Einwohnermeldeamt ist nur durchleitende Stelle.
__________________
Beste Grüße

John
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  #5  
Alt 03.02.2015, 07:23
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Zitat:
Zitat von ChrisCraft Beitrag anzeigen
...Kopie vom neuen Perso...
Das ist aber böse!
Der Personalausweis darf nicht kopiert werden!(Ausnahme: Schwarz-Raubmordkopier-Geld-Verhinderung bei Banken)
Steht im Personalausweisgesetz.
Gruß
Michael
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  #6  
Alt 03.02.2015, 07:32
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Das ist aber böse!
Der Personalausweis darf nicht kopiert werden!(Ausnahme: Schwarz-Raubmordkopier-Geld-Verhinderung bei Banken)
Steht im Personalausweisgesetz.
(..)
Wo steht das genau?
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John
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  #7  
Alt 03.02.2015, 07:48
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Zitat:
Zitat von ChrisCraft Beitrag anzeigen
Habe heute auch mal beim zuständigen WSA angerufen.
Das Ganze geht auch problemlos schriftlich (nicht ganz unwichtig für die arbeitende Bevölkerung):

- Formular downloaden, ausfüllen + unterschreiben.
- Kopie vom neuen Perso.
- wenn man will (sicherheitshalber) Kopie der Heiratsurkunde
- alten Bootsschein im Original
- 10 € in bar

das ganze in nen Kuvert, Marke drauf und ab damit.

Der neue Bootsschein kommt dann auf dem Postweg zurück.

Jetzt müssen wir nur noch auf den neuen Perso warten.

Ja, ja, unsere Bürgerämter sind schwer überlastet.
sogar das neuanmelden ging bisher schriftlich auf dem selben Weg. Man hat noch nie vorbeigehen müssen. Hat halt immer etwa 14 Tage gedauert bis man seine Paiere in Händen halten konnte.

bei mir ist das WSA sozusagen ums Eck und daher fahr ich da lieber hin und hab alles gleich in der Hand.
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  #8  
Alt 03.02.2015, 07:51
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wo steht das genau?
https://www.datenschutzbeauftragter-...eren-verboten/
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  #9  
Alt 03.02.2015, 08:40
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Auch wenn sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot findet, so stellt die Regierungsbegründung zur Neuregelung klar:

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Soll ist nicht muss

Gruß Lutz
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  #10  
Alt 03.02.2015, 09:32
JohnB JohnB ist offline
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Standard Kleinfahrzeugausweis - Namensänderung

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Auch wenn sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot findet, so stellt die Regierungsbegründung zur Neuregelung klar:

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Soll ist nicht muss

Gruß Lutz

Das bindet Behörden oder andere Dritte, da das Kopieren eine Datenerhebung bzw -nutzung wäre. Der Inhaber darf seinen Ausweis durchaus kopieren.
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John
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  #11  
Alt 03.02.2015, 09:51
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So sehe ich das auch.

Bei persönlichen Erscheinen reicht die Vorlage des PA, da wird keine Kopie gezogen.
Deshalb wird das WSA die PA-Kopie auch vernichten, wenn die relevanten Daten (Vor- und Familienname, geboren am und Anschrift) übernommen wurden.
In der Natur der Dinge liegt es jedoch, dass diese personenbezogenen Daten, genauso wie die Boots- und Motordaten, beim WSA gespeichert werden - sonst bräuchte es ja kein Kleinfahrzeug-Kennzeichen

Das Einwohnermeldeamt darf die Daten "verkaufen", aber wegen einer PA-Kopie wird sich in die Büx gemacht

Gruß Lutz
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  #12  
Alt 03.02.2015, 11:54
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Hallo,
ich kenne das so, dass die Kopie des Personalausweises (wird auch für die Ausgabe von Schifferdienstbüchern beim WSA verwendet) nach Verwendung für die Datenerfassung entweder auf Wunsch des Ausweisinhaber vernichtet oder mit den beantragten Papieren an den Antragsteller zurückgesendet werden.
Die Kopie ersetzt ja nur die persönliche Vorlage durch den Antragsteller.
Die Kopie geht also nicht zu den Akten.

Bis dann

Dominic
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