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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Führerschein Holland/Ijsselmeer
Hallo zusammen,
bitte bewerft mich nicht gleich mit Steinen wenn ich das Thema nochmal anschneide was hier schon ein paar mal diskutiert wurde aber ich werde mir da nicht so ganz schlüssig Ich habe mich soweit wie möglich schon eingelesen was die Führerscheinvorschriften in Holland betreffen aber zum Ijsselmeer lese ich teilweise manchmal zweideutige Angaben?! Hier meine Fragestellung: Ein deutscher Skipper der in Frankreich lebt hat ein in Holland registrietes Segelboot (Länge 10m mit 25ps Motor). Darf diese Person ohne Führerschein auf dem Ijsselmeer und auf dem Wattenmeer rumfahren? Oder zB. vom Ijsselmeer nach Irland einen Törn machen? Danke für Eure Antworten! |
#2
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Nach neuer Regelung darf man bis 15 PS außer auf dem Rhein überall fahren,
darüber hinaus herrscht Führerscheinpflicht und auf dem Ijselmeer bzw. Küstenbereich geht es nur mit Seeschein |
#3
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Die 15PS-Regelung gilt in Deutschland...
Auf dem Ijsselmeer gelten die niederländischen Regelungen: Könnte das Boot schneller als 20 km/h fahren? Falls ja, dann mit Führerschein. Falls nein, dann führerscheinfreies Fahren. Bei Führerscheinpflicht: Auf dem Ijsselmeer reicht allerdings der SBF Binnen nicht aus, es wird der SBF See benötigt. Oder der entsprechende NL-Schein. Deine Nationalität, dein Wohnort oder das Herkunftsland des Bootes spielen erstmal keine Rolle bei der Frage, ob ein Führerschein erforderlich ist. |
#4
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Also es geht um das beschriebene Segelboot unter 15 Meter und die 23ps Maschine und ob man damit auch auf das Wattenmeer fahren darf oder die offene Nordsee.
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#5
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Wie gesagt, die Höchstgeschwindigkeit des Bootes bestimmt ob ein FS erforderlich ist.
Von Segelbooten habe ich leider keine Ahnung und kann nicht abschätzen, wie schnell dein Boot sein könnte. |
#6
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Es handelt sich auch nur um ein Beispielboot also generell ist von unter 15 Meter und unter 20Kmh aus zu gehen.
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#7
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Dann ist das Fahren auch ohne FS möglich.
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#8
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Es ist einfach:
L >= 15m oder Vmax >= 20kmh* => VB Pflicht When VB Pflicht: - Algemein => VB 1 - IJsselmeer, Waddenzee, Zeeland => VB 2 (etwa SBF-See) Auslandische SBF werden teilweise anerkant, ICC nicht * Es handelt sich also um Hochst mogliche geschwindigkeit, nicht was mann beim controlle fahrt! Wen die wollen, messen die einfach mit GPS und nur 1 person an bord.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#9
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Zitat:
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#10
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Zitat:
Der klein vaarbewijs Teil II ist auf dem Rhein, der Waal und dem Lek – den beiden Armen des Rheins im Rheindelta für alle Sportboote vorgeschrieben. Auf den übrigen Gewässern wird der klein vaarbewijs nur für schnelle Motorboote und Sportboote ab 15 m Länge verlangt. Schnelle Motorboote sind Boote bis 20 m Länge (auch Jetski), die schneller fahren können als 20 km/h. Quelle |
#11
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s
@Bolli meine Frage beschränkt sich nur auf das Ijselmeer, Wattenmeer und die offene Nordsee für ein Segelboot unter 15 Meter und unter 20Kmh unter Maschinenfahrt.
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#12
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Zitat:
Also : Segelboot in der von Dir vorgestellten Konzeption ==> FS-frei, auch im Wattenmeer und auf dem Ijsselmeer. Ich fahre seit Jahren mit Stahlverdrängern (<20 KM/H, und ich habe keinen FS-See oder holländischen VB2) auf Ijsselmeer und Oosterschelde, bin oft der Wasserschutzpolizei begegnet oder lag in der Schleuse neben denen und wir haben geschwätzt, und nie hat sich jemand um uns gekümmert, solange man sich unauffällig und angepasst verhält. So sagte auch ein WaPo-Beamter (sinngemäß) : "Wieso sollten wir die Stahlkreuzer kontrollieren ? Die sind FS-frei, interessieren uns deshalb normalerweise nicht. Wir kennen die Bootsklassen (Motorisierungen) und die 'kritischen' Besatzungen genau und wissen schon, wen wir uns rausziehen müssen ...". Wie gesagt, das ist halt meine Erfahrung. Aber noch `ne interessante Frage @rob : wäre in Holland ein Segelboot führerscheinpflichtig, welches zwar <15 Meter lang ist und unter Motor <20 KM/H fährt, unter Segeln jedoch 20 KM/H überschreiten könnte ? LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... Geändert von thomas020370 (18.02.2015 um 10:02 Uhr)
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#13
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Zitat:
Klein Vaarbewijs II ist vorgeschrieben fur Westerschelde, Oosterschelde, Waddenzee, Eems, Dollard, IJsselmeer, IJmeer und Markermeer. Sonnst (also auch Rhein, Waal usw!) ist VB I vorgeschrieben. Aber, wie gesagt, nur wenn das Schiff VB Pflicht hat
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg Geändert von RobG_NL (18.02.2015 um 12:25 Uhr) |
#14
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Zitat:
Die Lmax >= 15m grenze gilt fur alle Schiffe, die Vmax 20kmh + nur fur Motorbote. Aber: Ein Segelboot unter Segeln und laufenden Motor ist laut Gesetz ein Motorboot, egal ob die Antriebswelle eingeschaltet ist oder nicht! Die solten sich dan auch als Mobo verhalten, insb. bei der Vorfahrtsituationen. Und das wissen viele Segler nicht .......
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#15
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Stimmt
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#16
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Zitat:
Die sind nur interessiert in bestimmte GFK (Halb)gleiter und Schnelle aber nicht registrierte offene Kleinbote (sloepen). Nur wenn mann eine nicht ATIS-Funk nutzt, hat mann das Risiko kontrolliert zo werden.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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