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  #1  
Alt 05.03.2006, 19:53
reppiks reppiks ist offline
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Standard Überführung Trailer / Boot ohne Zulassung / TÜV

Hallo zusammen,

wie würdet ihr eigentlich anstellen, wenn ihr ein Boot kauft dessen Trailer aktuell nicht zugelassen ist und schlimmstenfalls auch keinen TÜV hat? Gibt es hier sowas wie die roten Überführungskennzeichen? Wäre ein Transport des Boot/Trailergespanns auf einem PKW-Anhänger wohl zulässig???

Für eure Tipps dankbar!

Schönen Sonntag noch,
Christoph
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  #2  
Alt 05.03.2006, 20:05
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alaska alaska ist offline
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Mein Trailer war damals auch nicht zugelassen, hab ihn mit einer
Roten Nummer überführt, denke ist heute auch noch das einfachste,
Verkehrssicherheit des Trailer vorausgesetzt.
Sonst Huckepack.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 05.03.2006, 20:25
zwazl zwazl ist offline
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Ein Überführungskennzeichen kostet ein paar Teuros (< 30). Versicherung brauchst du keine dafür, ist beim Zugfz mitversichert.
Lass dir nix anderes einreden von den Damen in der Zulassungstelle!

Ist des einfachste.
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-zwazl
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  #4  
Alt 05.03.2006, 20:39
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Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
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Eben
Überführungskennzeichen oder Rote Nummer!!!

Sascha
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  #5  
Alt 05.03.2006, 21:06
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Standard Re: Überführung Trailer / Boot ohne Zulassung / TÜV

Hallo Christoph,
rote Nummern sind leider nicht immer Leicht zubekommen, da für gibt es jetzt das Kurzzeitkennzeichen, ist für 5 Tage gültig,
wenn du dem Trailer nicht traust kann man sich auch mit einem Autotransportanhänger weiterhelfen wenn das Boot nicht zu groß ist

hier steht was zum Kurzzeitkennzeichen
http://www.kreis-recklinghausen.de/s...w.asp?zae=1036
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #6  
Alt 06.03.2006, 09:46
Roland J Roland J ist offline
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Hallo Christoph,
ich habe mir von meinem Autohändler ein rotes Kennzeichen ausgeliehen.
Ging alles problemlos und kostete nichts.
Gruß Roland J
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  #7  
Alt 06.03.2006, 11:58
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Hmm...
hab mal gehört, daß man mit nem roten Kennzeichen zwar den Trailer überführen, aber nicht mit dem Boot beladen darf?

Grüße
Markus
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  #8  
Alt 06.03.2006, 13:22
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Hmmm

????????
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  #9  
Alt 07.03.2006, 08:50
Robby Robby ist offline
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Aber wie sieht´s aus, mein Freund steht gerade vor dem Problem.
Trailer samt Boot stehen in Kroatien, Trailer-Tüv ist abgelaufen, was gibt´s da für Möglichkeiten. Rotes Kennzeichen gilt meines Wissens nach nur für D.
Gruss
Robby
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  #10  
Alt 07.03.2006, 09:08
Roland J Roland J ist offline
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Hallo Robby,
wenn der Trailer angemeldet ist, dann darf dein Freund ohne Tüv bis nach Deutschland fahren. Nach dem Grenzübergang muß er dann die nächste TÜV/Dekra-Stelle anfahren und seinen Trailer prüfen lassen.
Gruß Roland J
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  #11  
Alt 07.03.2006, 21:16
Kanadier Kanadier ist offline
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Hallo,
mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen darf nur der Anhänger Überführt werden. Zuladung, in diesem Falle ein Boot, ist nicht zulässig. Rechtlich gesehen kann man dann auch gleich ohne Kennzeichen fahren.

Gruß Stefan
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  #12  
Alt 07.03.2006, 21:25
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Hallo Stefan,
das wäre mir neu, kann man das in irgend einer Vorschrift (Link)nachlesen ???
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Bertrand Russell
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  #13  
Alt 08.03.2006, 10:28
Kanadier Kanadier ist offline
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Hallo Ralf,
zu deiner Nachfrage kann ich dir keine definitive Quelle nennen.
Tatsache ist jedenfalls, dass ich mir vor 3 Jahren bei einem Autohaus, es befindet sich direkt in meiner Nachbarschaft, rote Kennzeichen für die Überführung eines Trailers geliehen hatte ohne zu erwähnen, dass sich auf dem Trailer auch ein Schlauchboot befand. Als ich mit dem Gespann zu Hause ankam und er sah, dass ich mit dem Anhänger mit roten Kennzeichen was transportiert habe, da habe ich ordentlich was zu hören bekommen (kein Versicherungsschutz, Anzeige, Entzug der roten Nummer). Es ist zwar alles gut gegangen, wenn aber nicht, dann hätten wir beide Probleme gehabt.
Ich würde mal beim Straßenverkehrsamt oder einem KFZ-Sachverständigen (DEKRA) nachfragen. Dort dürfte man eine amtliche Auskunft erhalten.

Gruß Stefan
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  #14  
Alt 08.03.2006, 11:03
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Hallo Stefan,

mir hat das Strassenverkehrsamt (allerdings vor Jahren!) mal gesagt, dass Trailer und Boot als Einheit gesehen würden und damit eine Überführung mit roten Nummern möglich sei. Darauf habe ich mich verlassen und bin mit dem Gespann durch die halbe Republik. Auf den BABs haben mich dann auch diverse Grüne überholt, ohne dass ich eine Kelle zu Gesicht bekam.

Gefühlter Wert daher: Aussage des Amtes stimmte (damals). Rechtsgrundlage: keine Ahnung.
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #15  
Alt 08.03.2006, 11:13
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Das mit der Roten Nummer von einem Autohändler liegt daran, daß er die
vom Landratsamt nur für Probefahrten/Überführung von PKW´s erhält.
Jede Fahrt muss im "Büchlein" eingetragen werden, Versicherungsschutz
umfasst auch nur einen klar definierten Rahmen.
Ich habe vor 5 Jahren meinen Trailer auch mit ner Roten Nummer vom
Autohändler geholt, die Polizei interessiert das wenig.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #16  
Alt 08.03.2006, 12:14
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Ich glaube hier gibt es seitens der Polizei auch Wissenslücken, weil das Thema Beladung bei Kurzzeitkennzeichen nirgendwo wirklich geklärt ist.
Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt seit dem 1. Mai 1998 das „Rote Kennzeichen”, welches seitdem nur noch zur "wiederkehrenden Verwendung" durch das Kfz-Gewerbe zugeteilt wird.

Habe dazu zwei Infos gefunden:

Solange die Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt Hauptzweck ist, darf nebenbei auch etwas befördert werden (OLG Celle VRS 67 65; OLG Zweibrücken VRS 49 150). Ist die Beförderung jedoch Hauptzweck, liegt ein Verstoß gegen § 28 StVZO vor.

Überführungsfahrten:
... sind Fahrten zur beabsichtigten Verbringung des nicht gem. § 18 StVZO zugelassenen Fahrzeugs an einen anderen Ort, z.B. von einer Herstellungsstätte in eine andere oder in eine Verkaufsstätte oder Ausstellung. Ist die Überführung, auch zwecks Verkaufs, Hauptzweck, so darf nebenbei auch etwas dabei befördert werden, OLG Zweibrücken VRS 49 150, OLG Celle VRS 67 65.
Quelle: Auszüge aus Kommentar StVR Jagusch/Hentschel, Verlag C. H. Beck.


Allerdings sind meiner Meinung nach Probleme mit der Versicherung vorprogrammiert, wenn z.B. die Beladung selbst (in diesem Fall das Boot) einen Schaden verursacht.
Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen muss übrigens extra abgeschlossen werden, damit man überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen bekommt. Bei einem nicht zugelassenen Trailer ist dieser also nicht, wie sonst üblich, über das Zugfahrzeug versichert.

Gruß
Norman
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  #17  
Alt 08.03.2006, 13:30
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Zitat:
Zitat von Kanadier
Hallo,
mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen darf nur der Anhänger Überführt werden. Zuladung, in diesem Falle ein Boot, ist nicht zulässig. Rechtlich gesehen kann man dann auch gleich ohne Kennzeichen fahren.

Gruß Stefan
Ist so falsch, da bei einem Bootstrailer davon ausgegangen wird das das Boot dazu gehört, bei einem Anhänger mit Kastenaufbau darf man diesen auch mitnehmen , man darf nur nix anderes mitnehmen, z.b. würde es Ärger geben wenn du im Boot noch ein Klavier transportierst (sinnvoll ist hier einen Kaufvertrag über Boot mit Trailer zu haben.

Achja noch zur roten Nummer, nicht alle sind für Anhänger zugelassen, nachfragen.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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