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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Boot RE-Import aus einem nicht EU Land?
Hallo zusammen,
nun seit geraumer Zeit bin ich ja auf der Suche nach unserem 1. Boot ;) Habe mir schon vieles angesehen, viele schöne Boote und viel Schrott gesehen. Nun ist es so das eines der Boote die meine Frau und ich in die engere Wahl gezogen haben....wie so viele...in Kroatien steht. Das Boot hat einen österreichischen See und Messbrief und wurde vor einigen Jahren von der Donau nach Kroatien gebracht. Ich möchte, wenn ich es kaufe nun genau das umgekehrte machen, es nämlich von Kroatien wieder auf die Donau bringen. Heute telefoniere ich zufällig mit einem Bootshändler, bei dem ich wegen Transport angefragt hatte und der meinte so beiläufig, das ich wenn das Boot länger als 3 oder 5 Jahre ( genau wusste er es nicht) ausgeführt wurde, ich beim einführen erneut die MwSt. bezahlen müsste. Hab schon im Internet bissl rumgesucht und auch mich auf den gv.at seiten schlau gemacht, konnte da aber nicht wirklich etwas darüber finden. Hat jemand Erfahrung damit, ist das tatsächlich so, oder hat der Händler nur kein Plan bzw hat er mir hier Blödsinn erzählt? Hätte auch noch eine Frage bzgl. der CE Zertifizierung, wenn dieses Boot VOR 1998 ausgeführt wurde, wie sieht es dann mit dieser aus, bekomme ich das ohne CE angemeldet ? Schneereiche Grüße aus Wien Markus |
#2
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Hallo Markus,
grundsätzlich stimmt das leider mit der erneuten Steuerpflicht, wenn ein Schiff nach 3 Jahren Abwesenheit wieder in der EU in den "Verkehr" gebracht wird. Es gilt dann aber natürlich der Zeitwert als Bemessungsgrundlage. Das Boot ist doch bestimmt nicht mehr viel wert, oder? In deinem Kaufvertrag steht dann doch auch drin, dass du es sehr günstig gekauft hast. Das reicht normalerweise als Nachweis des Zeitwertes aus. Ich kann mir aber garnicht vorstellen, dass das Boot nicht zwischendurch mal in Italien oder Östereich zu Reparatur war....
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#3
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Hallo Markus,
wegen der CE Zertifizierung mußt du dir keine Gedanken machen. Du dürftest dir dein Boot sogar selbst bauen. |
#4
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Das Problem dabei, wenn der meint, da fehlt das und das, es ist unser erstes Boot und ich denke nicht das ich auf Anhieb in der Lage wäre, mal eben neu Feuerlöschanlage auszutauschen oder ähnliches ;) lg Markus |
#5
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Wenn du zweifelsfrei nachweisen aknnst, dass das Boot vor 16.06.1998 in einem der Mitgliedsstaaten in Verkehr war, sagt die Rechtssprechung, dass keine Konformitätsbewertung erforderlich ist.
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#6
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eine Fundstelle oder gar das Aktenzeichen? Belem |
#7
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#8
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Genau selbst bauen.
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#9
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Hallo,
das hab ich mal als Info bekommen: Dauerhafte Einfuhr Ein Zollvorgang, genauer ein Einfuhrvorgang, liegt immer dann vor, wenn eine in der EU lebende Person ein Boot aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführt, wenn also z.B. eine in Deutschland lebende Person (egal welcher Nationalität) ein Boot in der Schweiz, in Norwegen, in den USA etc. kauft und nach Deutschland bringt. Es fallen also Einfuhrabgaben an. Sie setzen sich je nach Art und Größe des Bootes aus 1,7 oder 2,7 % Zoll plus 16 % Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Der Zollsatz (nicht die Einfuhrumsatzsteuer!) kann entfallen, wenn das Boot nachweislich in einem Land gebaut wurde, mit dem die EU Abkommen über Zollerleichterungen geschlossen hat – wie u.a. beispielsweise mit Norwegen, der Schweiz, Türkei, Kroatien. Für amerikanische, australische und taiwanesische Boote entfällt der Zollsatz dagegen nicht, weil es mit diesen Ländern keine entsprechenden Abkommen gibt. Die Einfuhr des Bootes muss immer im ersten Land der EU, das auf dem Land- oder Seeweg erreicht wird, angemeldet (deklariert) werden. Der Zollvorgang selbst kann an der Grenze oder dort, wo das Boot stationiert werden soll, erledigt werden. Dies muss nicht das Wohnsitzland des Besitzers sein, denn das Boot kann nur dort verzollt werden, wo es physisch anwesend ist. Die Verpflichtung zur Verzollung hat mit dem Alter oder dem Jahr der Inbetriebnahme des eingeführten Bootes nichts zu tun. Es gibt also kein Datum und kein Alter, ab dem grundsätzlich keine Einfuhrabgaben mehr zu zahlen wären. Umzug Ein Zollvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Person aus dem Nicht-EU-Ausland in ein Land der EU umzieht und ein Boot als "Übersiedlungsgut" mitbringt. In diesem Fall müssen keine Einfuhrabgaben gezahlt werden – unabhängig davon, in welchem Land das Boot produziert wurde – aber es muss nachweislich schon mindestens 6 Monate im Besitz des Umziehendens sein und dieser muss mindestens 1 Jahr lang außerhalb der EU gelebt haben. Als Beleg dafür, dass der Zollvorgang erledigt ist, stellt das Zollamt in diesem und im vorherigen Fall, eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Vorübergehende zollfreie Einfuhr Der häufigste und üblichste aller Zollvorgänge im Zusammenhang mit Booten ist die sog. "vorübergehende zollfreie Einfuhr". Sie liegt vor, wenn eine Person mit Wohnsitz außerhalb der EU ein Boot in einem Land der EU längerfristig nutzen möchte. Wenn also z.B. ein Norweger beschließt, sein Boot die nächsten Jahre in einem Hafen an der Cote d`Azur oder an der italienischen Riviera zu legen, dann will und muss er es dort natürlich nicht dauerhaft einführen und auch keine Einfuhrabgaben bezahlen. Er stationiert es stattdessen zu den Bedingungen der "vorübergehenden zollfreien Einfuhr" und kann es so 18 Monate in Frankreich oder einem anderen Land der EU zurücklassen. Natürlich kann umgekehrt auch eine Person mit Wohnsitz in der EU ihr Boot in einem Land außerhalb der EU vorübergehend stationieren. Die Zollvorschriften dazu und die genehmigte Aufenthaltsdauer sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. In Europa üblich sind mindestens 6 Monate und genau so lang sollte das Boot anschließend unter Zollaufsicht bleiben, also ebenfalls 6 Monate. Der ganze Vorgang wird in den Häfen mehr oder weniger routiniert gehandhabt. Auch die Art der "Zollaufsicht" kann unterschiedlich gestaltet werden. Rückware Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in Kroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie "Rückware". Es dürften dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden. Muss ich Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, wenn ich mit meinem Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU war? Das Zollgesetz (Rückwarenregelung) sagt, dass für Gegenstände, die durchgehend länger als drei Jahre außerhalb der EU waren, bei der Rückkehr wieder Einfuhrabgaben verlangt werden können. In der Praxis kommt es eher selten vor, dass ein in Europa stationiertes Boot nicht gelegentlich mal den Hafen eines EU-Landes anläuft. Dies könnten Sie durch eine Eintragung in das Logbuch (Stempel vom Hafenamt) belegen. Wie sieht es mit dem Zoll aus? Bei der Einfuhr von Booten aus Nicht-EU-Ländern fallen Einfuhrabgaben an. Sie setzen sich je nach Art des Bootes aus 0 bis 2,7 % Zoll plus 16 % Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Der Zoll kann entfallen, wenn das Boot nachweislich in einem Land gebaut wurde, mit dem die EU Abkommen über Zollerleichterungen unterhält - wie beispielsweise Norwegen, die Schweiz, Türkei, Kroatien. Für amerikanische, australische und taiwanesische Boote entfällt der Zoll dagegen nicht, weil es mit diesen Ländern keine entsprechenden Abkommen gibt. Die Einfuhr des Bootes muss im ersten Land der EU, das auf dem Land oder Seeweg erreicht wird, angemeldet (deklariert) werden. Der Zollvorgang selbst kann aber beim Zollamt, dort wo der Einführer seinen Wohnsitz hat, erledigt werden.
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Gruß Horst Das Leben ist zu kurz, um es nicht ernst zu nehmen. Man muss aber nicht immer alles super wichtig nehmen. |
#10
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Ich hab noch mal gesucht. Wir hatten das Thema schon einmal:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...er=asc&start=0 Hier wurden die verschiedenen Aspekte recht gründlich diskutiert. Eine amtliche schriftliche Auskunft habe ich bis heute nicht erhalten. |
#11
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@ Wolf:
ja, was das Inverkehrbringen betrifft; Nein, nicht zwingend, was den Betrieb des Fahrzeuges betrifft... An wen hast du denn deine schriftliche Anfrage gerichtet? @ Belem Nein, aber es ist einfach so...glaub es mir |
#12
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Zitat:
an das Umsatzsteuerreferat und an das Hauptzollamt. Schreibe später noch was dazu, hatte heute zumindest telefonisch einiges Erfahren. |
#13
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Hallo Wolf,
CE hat nichts - überhaupt nichts - mit dem Zoll oder dem Finanzamt zu tun. Gruss, Udo |
#14
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Zitat:
essiert. Außerdem ist es möglicherweise fraglich, ob das Urteil eines deutschen Gerichtes, wenn es denn eine solches war, für den in Wien lebenden Fragesteller von hinreichender Relevanz ist. ;) Belem |
#15
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Die Umsetzung der Richtlinie mit allen Anforderugen und Ausnahmen betreffend dem Inverkehrbringen von Sportbooten erfolgte in Deutschland wie auch in Österreich gleich, die Bezeichnung des jeweiligen gestzes ist natürlich unterschiedlich.
....es heisst, dass Fahrzeuge bewertet werden müssen, die nach dem 16.06.1998 erstmalig auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden(wurden). Da das Boot aber bereits davort sich auf dem Binnenmarkt befunden hat, fällt es unter genannte Ausnahmen - sofern dies zweifelsfrei bewiesen werden kann. Wozu ein Urteil? |
#16
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Zitat:
Idee, mal nachzufragen. Belem |
#17
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Ach so,
ja, es gab auch mal eine klare Aussage der RSG zu einer solchen Problemstellung, aber dazu müsste ich jetzt suchen anfangen....iber ich bin mir ohne Suchen ziemlich sicher ;) |
#18
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Hallo !
Du bekommst alle Auskünfte bei der zuständigen Landesregierung- ruf mal an, die helfen gerne weiter. Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#19
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Hallo Udo
Zitat:
bringen" und "Betrieb des Fahrzeuges" schreiben? Gruß Jörg |
#20
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Zitat:
das kam vielleicht falsch rüber. Ich bin an dem Thema Mehrwertsteuer schon länger dran (siehe oben eingestellter Link). Heute habe ich noch mal telefonisch nachgehakt und folgende Aussagen erhalten: Umsatzsteuerreferat: In D werde ich keine Probleme bekommen. Der Passus im Kaufvertrag, daß die Mehrwertsteuer abgeführt würde genügt. Mir wurde auch ein Ansprechpartner beim Zoll genannt. Zoll: Innerhalb EU kein Problem. Internationaler Bootsschein genügt als Nachweis, daß die MWSt. abgeführt wurde. Erst ab 18 Monate außerhalb EU wirds schwieriger. Vorsichtshalber noch beim ADAC nachgefragt. ADAC München: Ich benötige selbst in Deutschland immer einen Mehrwertsteuernachweis. Wenn mich die WaschPo anhält kann es jederzeit Probleme geben. Ich müsse, wenn kein Nachweis wegen dem Alter mehr aufzutreiben ist, auf jeden Fall versteuern. Umsatzsteuerreferat: für eine Versteuerung fehlt jede Grundlage. Ich kann die Steuer nicht bezahlen. WaschPo Nürnberg: absoluter Quatsch. Mehrwertsteuer geht sie gar nichts an. Ich bekomme auf keinen Fall Probleme. Übrigens absolut freundlicher Kontakt. Er hat mir auch gleich veraten wie daß ich bei ihnen meinen AB signieren lassen kann und bekomme von ihnen nach Vorlage des Kaufvertrages auch einen offiziellen Eigentümernachweis über beide Motoren. Und eine Ausnahmegenehmigung, daß ich den OMC mal ausfahren kann bekomme ich auch problemlos. Ich dreh mich im Kreise. Hat jemand einen kompetenten Ansprechpartner (ist z.B. ein Steuerberater hier im Forum, der sich mit dem Problem auskennt, zahle auch gerne dafür). |
#21
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ui da hat sich ja was getan zu meiner Frage ;)
Erstmal vielen Dank. Nun, so wie ich das nun verstanden habe aus den ganzen Antworten, muss ich keinen Zoll und eine neuerliche MwSt. bezahlen, wenn ich nachweisen kann das , das Schiff nie länger als 3 Jahre in Kroatien gelegen hat ohne einer Reparatur, angelaufenen Hafen oder sonstiger Aufenthalt in einem EU Staat. Was CE betrifft, nun das Boot wurde erst im Jahre 2000 aus der EU ausgeführt, war vorher auf der Donau zugelassen, also kann der Passus im Gesetz, der ja besagt das dies Boote brauchen die NACH dem 16. Juni 1998 in der EU in Verkehr gebracht werden, dies ist ja hier eindeutig nicht der Fall. Denke mal das mit der Steuer bzw dem Nachweis das es dazwischen mal in Italien oder so war, wird sich sicher regeln lassen. Es ist ohnehin nur 1 der in Frage kommenden 4 Boote, muss hier nochmal genau rechnen, da der Transport alles andere als gerade günstig ist ;) lg Markus |
#22
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Zitat:
Für mich wäre die Landesregierung Wien zuständig und wenn du da anrufst und den dazu was fragst kommt ein "Wos woins?, Moment do muas i moi schaun wer do überhaupt zuaständig sei kennt"....tütütütüt.....aufgelegt. Oder du wirst bei jedem Anruf zu nem andren verbunden, und jeder sagt was andres ;) lg Markus |
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