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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 02.03.2015, 09:48
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
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Standard MwSt-Frage F/D/I/HR

Hallo,

wir haben bei einem französischen Händler unser neues, gebrauchtes Boot gefunden. Es ist Baujahr 2010 und der Vorbesitzer war ein Franzose.
Angemeldet war es auf Korsika.

Momentaner Eigentümer ist definitiv der Händler. Die Löschung in Frankreich übernimmt der Händler.

Übernehmen werde ich das Boot in Italien, da im Kaufpreis (>100.000 €) der Transport enthalten ist.

Von Italien aus geht das Boot dann auf dem Seeweg nach Kroatien, wo es seinen permanenten Liegeplatz bekommen soll.

Nun zu meiner Frage: Der Händler könnte eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer auf meine deutsche GmbH ausstellen.
Die GmbH würde mir das Boot dann mit Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Unter'm Strich hätte ich 3% Mehrwertsteuer gespart (21% franz. Mwst - 19% deutsche Mwst). Außerdem zahle ich lieber an Deutschland, als an Frankreich.

Wäre das alles steuerrechtlich in Ordnung?
Oder gibt es irgendwelche Fallstricke?

LG
Conni
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Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #2  
Alt 02.03.2015, 10:19
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lachshunter lachshunter ist gerade online
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21-19 = 3????
Mit dir möchte ich auch gerne mal Geschäfte machen.


Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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  #3  
Alt 02.03.2015, 10:23
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Hmmm...

Ich kenne mich zwar nicht 100%ig aus damit, aber ich glaube nicht, dass du eine Rechnung ohne MwSt. einfach so weiterreichen kannst. Nach meinem dafürhalten müsste dir der Händler zumindest eine Rechnung mit französischer Mwst. ausstellen, die du dann entsprechend vom Staat zurückforderst (bzw. deine GmbH) und dann eine Neuversteuerung zum deutschen Steuersatz vornimmt. Erst dann sind überhaupt die Grundlagen geschaffen (Kaufrechnung mit deutscher MwSt.), dass dir deine GmbH wiederum eine Rechnung mit deutscher MwSt. ausstellen kann (durchlaufender Posten).

Aber bei Beträgen in der Größenordnung würde ich an deiner Stelle so und so einen Steuerberater konsultieren...


Schöne Grüße,
Jan
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  #4  
Alt 02.03.2015, 10:54
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen

Wäre das alles steuerrechtlich in Ordnung?
Oder gibt es irgendwelche Fallstricke?

LG
Conni
Moin Moin,

schau mal nach: Innergemeinschaftliche Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen, z.B. hier ab Punkt 4.0
Danach wirst Du eh deinen Steuerberater anrufen
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noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #5  
Alt 02.03.2015, 11:01
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wenn das Boot durch den Vorbesitzer privat genutzt wurde, sollte die Mwst schon vollständig abgeführt sein. Dann sollte der Händler aber einen Mwst Nachweis z.B. die original Rechnung vom Erstbesitzer aushändigen können.
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Gruß Olli
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  #6  
Alt 02.03.2015, 11:04
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Die 21 war ein Tippfehler. Sollte eigentlich ne 22 sein.
Etwas verunsichert habe ich gerade nochmal gegoogelt.
Frankreich hat ja nur 20% . Hab das wohl mit Italien verwechselt.

Trotzdem würde sich das noch lohnen.

Sobald uns die Umsatzsteuer-ID vorliegt, schreiben wir an unsere Kunden in Luxemburg und Belgien immer Rechnungen ohne Mwst.
Bei den Schweizern (Nicht-EU) brauchen wir Ausfuhrbescheinigungen.
Wir verkaufen allerdings keine Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge.
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Conni (Volker)

Geändert von Conni (02.03.2015 um 11:10 Uhr)
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  #7  
Alt 02.03.2015, 11:08
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Danach wirst Du eh deinen Steuerberater anrufen
Hast Recht
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  #8  
Alt 02.03.2015, 11:37
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
wenn das Boot durch den Vorbesitzer privat genutzt wurde, sollte die Mwst schon vollständig abgeführt sein. Dann sollte der Händler aber einen Mwst Nachweis z.B. die original Rechnung vom Erstbesitzer aushändigen können.
Es geht mir nicht um den Nachweis der abgeführten Mwst.
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  #9  
Alt 02.03.2015, 12:14
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d.h. der MWSt Status des Bootes in der EU ist dir egal und du möchtest auch dann erneut MWST zahlen wenn das Boot bereits den Status der Gemeinschaftsware erlangt hat ?

oder ist dir mitgeteilt worden, dass für das Boot noch keine Mwst. gezahlt wurde und es daher zweifelsfrei keinen Gemeinschaftswaren Status hat ?

Ps.

Innergemeinschaftlicher grenzüberschreitende Verkehr für nicht Gemeinschaftsware mit Einfuhrbehandlung am Zielort = T 1 Papier erforderlich


Innergemeinschaftlicher grenzüberschreitende Verkehr für Gemeinschaftsware> T2 Papier möglich, aber nicht zwingend notwendig wenn ein Nachweis des Gemeinschaftswaren Status auf anderem Weg erbracht werden kann.
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Gruß Olli
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  #10  
Alt 02.03.2015, 12:30
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Kannst Du ohne Probleme machen, Finanzamt wird sich kauf wehren Probleme gibt es nur, wenn du es dir mit Verlust verkaufst um das Betriebsergebnis zu schmälern. Bei 1:1 sehe ich auch bei Branchenfremden Handel kein Problem, da du dadurch ja keine Steuerrückzahlungen erwirkst.

UStIDNr. bei GmbH mal vorausgesetzt

Wolfgang
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  #11  
Alt 02.03.2015, 12:33
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@hilgoli
Wenn der momentane Eigentümer eine französische Firma ist und diese
das Boot an mich als deutschen Privatmann verkauft, dann muss doch (wie bei allen anderen Waren auch)
eine Rechnung mit der französischen Mwst. erstellt werden.
Diese Rechnung dürfte doch als Nachweis der gezahlten Mwst. ausreichen. Oder nicht?

Wenn meine deutsche GmbH eine Rechnung ohne Mwst. bekommt, dann erstellt die GmbH eine Rechnung an mich als Privatmann mit Mwst.
Das dürfte dann doch auch ausreichen?

Oder läuft da bei Gebrauchtfahrzeugen was anders?
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  #12  
Alt 02.03.2015, 12:42
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
@hilgoli
Wenn der momentane Eigentümer eine französische Firma ist und diese
das Boot an mich als deutschen Privatmann verkauft, dann muss doch (wie bei allen anderen Waren auch)
eine Rechnung mit der französischen Mwst. erstellt werden.
Diese Rechnung dürfte doch als Nachweis der gezahlten Mwst. ausreichen. Oder nicht?

Wenn meine deutsche GmbH eine Rechnung ohne Mwst. bekommt, dann erstellt die GmbH eine Rechnung an mich als Privatmann mit Mwst.
Das dürfte dann doch auch ausreichen?

Oder läuft da bei Gebrauchtfahrzeugen was anders?
Eigentlich ja,

(Geändert: ok vergiss das mit der Differenzbesteuerung)
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  #13  
Alt 02.03.2015, 12:46
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Damit auch hinfällig
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  #14  
Alt 02.03.2015, 12:48
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Solltest Du jemals kontrolliert werden wird halt nachgeforscht wenn da steht Conni Mustermann Fleischwaren GmbH und unten steht ein Boot im Text
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  #15  
Alt 02.03.2015, 13:09
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Wenn Deine GmbH mit Booten handelt mag das gehen, ansonsten kann Dir die USt um die Ohren fliegen bei Deinem innergemeinschaftlichen Erwerb, mit dem Ergebnis, dass Deiner GmbH der VoSt Abzug versagt wird. Verkaufst dann weiter an Dich darfst nochmal bezahlen. Auch ist zu prüfen welches USt-Recht überhaupt greift, ich tippe mal auf das HR-USt Recht, da die Lieferung dort endet und das ganze mit D nix zu tun hat. Lass das von Deinem Steuerberater checken und Dir schriftlich geben. Das kostet natürlich und die Frage ist ob Du nicht gleich die fr. USt bezahlen solltest.
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  #16  
Alt 02.03.2015, 13:29
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Hab gerade die Rechnung aus Frankreich bekommen.
Es sind 2 Positionen mit Bruttobeträgen aufgeführt.
Pos. 1 BATEAU D'OCCASION
Pos. 2 Hersteller+Typ
Im Abschluss ist ausgewiesen
TOTAL HT (Nettobetrag (hors taxes - vor Steuern))
TOTAL TVA (Steuerbetrag)
TOTAL TTC (Betrag incl. Steuer (toutes taxes comprises - incl. aller Steuern))

Merkwürdigerweise stecken zwischen netto und brutto nur 8,32%

Damit hat sich das Thema wohl erledigt.

Aber wie kommt dieser Mehrwertsteuersatz zustande?
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  #17  
Alt 02.03.2015, 13:36
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Zitat:
Zitat von MichaB. Beitrag anzeigen
ansonsten kann Dir die USt um die Ohren fliegen bei Deinem innergemeinschaftlichen Erwerb, mit dem Ergebnis, dass Deiner GmbH der VoSt Abzug versagt wird
Da keine Vorsteuer geltend gemacht wird, kann auch nix um die Ohren fliegen.

Da aber deutlich weniger als 19% berechnet werden - kommt das ja eh nicht in Frage.
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  #18  
Alt 02.03.2015, 13:57
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Differenzbesteuerung

Du zahlst nur die MwSt auf einfach gesagt den Aufschlag des Verkäufers
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  #19  
Alt 02.03.2015, 13:58
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Hab gerade die Rechnung aus Frankreich bekommen.
Es sind 2 Positionen mit Bruttobeträgen aufgeführt.
Pos. 1 BATEAU D'OCCASION
Pos. 2 Hersteller+Typ
Im Abschluss ist ausgewiesen
TOTAL HT (Nettobetrag (hors taxes - vor Steuern))
TOTAL TVA (Steuerbetrag)
TOTAL TTC (Betrag incl. Steuer (toutes taxes comprises - incl. aller Steuern))

Merkwürdigerweise stecken zwischen netto und brutto nur 8,32%

Damit hat sich das Thema wohl erledigt.

Aber wie kommt dieser Mehrwertsteuersatz zustande?
Vielleicht hat es damit zu zun?
http://www.gruendl.de/leasing-und-fi...ung-boote.html
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Gruß Jürgen
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  #20  
Alt 02.03.2015, 14:09
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Da keine Vorsteuer geltend gemacht wird, kann auch nix um die Ohren fliegen.

...
Natürlich machst Du beim IG Erwerb Vorsteuer geltend, das fällt Dir bloß nicht auf, da identisch mit der USt und in Summe alles 0 ist.

Aber hat sich ja eh schon alles geklärt, freu Dich !
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  #21  
Alt 02.03.2015, 14:33
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Conni Conni ist offline
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Zitat:
Zitat von MichaB. Beitrag anzeigen
..., freu Dich !
Na ja - 3% Differenz aus der Mwst wären schon schön gewesen.

Freu mich aber trotzdem - auf's neue Boot!

Danke für eure Hilfe!
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  #22  
Alt 02.03.2015, 19:44
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Hallo,

wir haben bei einem französischen Händler unser neues, gebrauchtes Boot gefunden. Es ist Baujahr 2010 und der Vorbesitzer war ein Franzose.
Angemeldet war es auf Korsika.

Momentaner Eigentümer ist definitiv der Händler. Die Löschung in Frankreich übernimmt der Händler.

Übernehmen werde ich das Boot in Italien, da im Kaufpreis (>100.000 €) der Transport enthalten ist.

Von Italien aus geht das Boot dann auf dem Seeweg nach Kroatien, wo es seinen permanenten Liegeplatz bekommen soll.

Nun zu meiner Frage: Der Händler könnte eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer auf meine deutsche GmbH ausstellen.
Die GmbH würde mir das Boot dann mit Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
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LG
Conni
Hallo Conni...rein theoretisch könnte die französische Firma gegen UID Nummer deiner deutschen Firma eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen....jedoch muss es einen Nachweis geben, dass das Boot auch nach Deutschland geliefert wurde....ein CMR und eine bezahlte Transportrechnung wäre ein tauglicher Nachweis.....ein Boot kann nur dort versteuert werden, wo es sich auch körperlich befindet....

Mit Frankreich wird's schwieriger, da es dort das French Leasing gibt, da bezahlt man nur ca. 9 % Mehrwertssteuer auf die Leasingraten...wahrscheinlich ist es besser und wasserdicht wenn der Franzose das Boot zum offenen Restwert rauskauft und in Frankreich versteuert...du kannst natürlich mit einem Steuerberater reden....aber in deinem Fall wird sich eine Trickserei kaum lohnen....liebe Grüße Bernhard
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