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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Schiffsregister
Hallo,
weiss jemand zufällig was für Kosten mit der Eintragung in ein Schiffsregister verbunden sind? Gibt es sonst noch irgentwelche Nachteile nach dem Eintrag in ein Schiffsregister (erhöhte Auflagen etc.)? oder natürlich auch Vorteile.... Ich habe mal gehört, dass man ggf. ein Boot welches im Register eingetragen ist besser beleihen kann. D.h. man könnte dann bei der Finanzierung durch die Bank ähnliche Konditionen wie bei Hypothekendarlehen erreichen. Vielen Dank im voraus. |
#2
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Re: Schiffsregister
Zitat:
ich hab mein Boot 2002 ins Seeschiffsregister eintragen lassen (ist einfacher als Binnenschiffsregister). Kosten: an das BSH für die Ausstellung eines Schiffsmessbriefes 100 € für die Vermessung (Vereinfachtes Verfahren) 85 € an das Registergericht (bei mir Amtsgericht Hamburg) für Schiffszertifikat usw. 73,50 € Gute und freundliche Auskunft bekommst Du per Telefon von den Mitarbeitern des BSH. Geh mal auf deren Internetseite. Ein Boot dass ins Register eingetragen ist kann wie eine Immobilie beliehen werden. Vom Registergericht bekommst Du ein Kennzeichen welches weltweit gültigkeit hat. Nachteile sind mir keine bekannt. Mit einem ins Seeschiffsregister eingetragenen Boot darfst Du selbstverständlich auch Binnen fahren.
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Charly |
#3
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Eine Frage: muß der Eintrag erneuert werden oder gilt der ewig?
Wenn ich das richtig sehe, fällt dann der Internationale Bootsschein weg, der alle 2 Jahre erneuert werden muß. Muß das Boot tatsächlich vermessen werden der heißt der Brief nur so? |
#4
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Zitat:
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Charly |
#5
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Erstmal willkommen, Dieselmat!
Ich hätte die Frage: Gibt es da Grenzen in Größe, Verdrängung etc. ??
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#6
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Zitat:
(5-10to kann, >10to muss ins Schiffsregister eingetragen werden, wenn mich meine Führerschein-Erinnerungen nicht trügen).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#7
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Warum holt ihr euch eigentlich einen internationalen Bootsschein, reicht da nicht das Amtliche Kennzeichen vom WSA ?
Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#8
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Zitat aus der BSH website:
Die Eintragungspflicht im Seeschiffsregister (SSR) beginnt bei einer Rumpflänge von 15 m. |
#9
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Zitat:
Mein Boot hatte vorher einen. Den habe ich auf mich umschreiben lassen und mir eine neue Nummer erspart. Die anderen Boote sind beim WSA gemeldet. |
#10
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Für den Eintrag ins Seeschiffsregister ist die Verdrängung ohne Bedeutung. Ab 15 Metern Länge muß ein Seeschiff ins Register eingetragen werden, darunter kann es eingetragen werden.
Die untere Grenze für die Schiffsgröße ist nicht exakt definiert. Etwa ab 7,5 Metern Länge wird allgemein angenommen, daß es sich um ein Seeschiff handelt. Die Kosten sind vom Wert des Fahrzeugs abhängig, die Gebühren werden nach einer ähnlichen Regel berechnet wie Eintragungen ins Grundbuch. Ein Boot für 20.000 Euro ist also billiger einzutragen als eines im Wert von 2 Millionen. Der Schiffsbrief gilt unbefristet. Nach 30 Jahren wird allerdings die Eintragung im Register gelöscht, wenn in der Zwischenzeit keine Meldungen oder Änderungen eingehen. Ein einfacher Brief reicht aber um das zu verhindern. Der Schiffsbrief ist ein echter Eigentumsnachweis. Man muß das Eigentum am Fahrzeug belegen. Dazu wird normalerweise auch der bisherige Eigner angeschrieben um nachzufragen, ob der Kaufpreis tatsächlich bezahlt wurde. Mit dem Schiffsbrief erhält man ein vierstelliges Funkrufzeichen, auch wenn das Boot nur 8 Meter lang ist. Das Funkrufzeichen kann man übrigens Binnen auch als Kennzeichen verwenden. Bei einem ins Register eingetragenen Seeschiff sind die entsprechenden Vorschriften zur Kennzeichnung zu beachten. So muß z. B. am Heck neben dem Namen auch der Registerort angegeben sein. An beiden Seiten des Rumpfes ist der Namen anzubringen. |
#11
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Vielen Dank erstmal für die Antworten. "Hier wirst du geholfen"
Scheint ja alles nicht so schwierig oder teuer zu sein. Ich werde mal mit meiner Bank sprechen, ob ich wirklich bessere Konditionen erhalte. Ansonsten werde ich wohl den internationalen Bootsschein nehmen. Vielleicht lachen die mich beim Schiffsregister auch aus, wenn ich ein 6,50 Boot eintragen will Es soll übrigens eine Rhea 650 werden (6,50 * 2,7, 1,8to). Französiches Boot mit 85PS Nanni Diesel. Sieht ein bißchen aus wie ein Fischerboot. |
#12
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Hi Dieselmaat !
Meines Wissens ist der Internationale Bootsschein ein amtlich anerkanntes Kennzeichen, das alle 2 Jahre für 20 Teuronen erneuert werden muß. Beim WSA erhälst du ein amtliches Kennzeichen das du nur einmal bezahlen mußt. Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#13
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Ich ziehe meine Antwort von oben mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück, weil ich mich (irrtümlich?) auf das Binnenschiffsregister bezogen habe:
Frage 28 aus dem amtlichen Prüfungsbogen SBF Binnen: Wann muss ein Wassersportfahrzeug in das Binnenschiffsregister eingetragen werden? Ab 10 m3 Wasserverdrängung.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#14
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Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#15
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Zitat:
Für "Ruhrgebiet" wäre das dann i.d.R. Duisburg-Meiderich (wobei Du m.W. frei unter den Wasser- und Schifffahrtsämtern wählen kannst), und Du würdest ein Kennzeichen im Format DU-xx 1234 erhalten. Da das Verfahren eher formlos ist, kannst Du in einem höflichen Anschreiben ein Kennzeichen mit Deinen Initialen (oder passend zum Trailer, oder oder oder) wünschen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#16
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Zitat:
der Internationale Bootsschein muß nur dann erneuert werden, wenn Du ins Ausland willst. Im Inland bleibt die Registrierung unbeschränkt gültig. Gruß Wepi |
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