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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin
Einer meine Mailadressen wurde mit "Kontaktstichworten" aus dem Adressbuch/ Datei eines Geschäftpartners (Firma) "geklaut" und via Faceb. und dann über andere soziale Netze öffentlich gemacht. - In diesem Fall nicht tragisch,- aber theoretisch: Wer haftet nun für einen evt Schaden durch Veröffentlichung der Kontaktdaten?. Ich setze mal voraus, das die Daten von Facebook über deren "offiziellen" und damit bekannten Weg veröffentlicht wurden Hans |
#2
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Derjenige, der mit der Passivformulierung "wurde ..." gemeint ist, also der geklaut hat, und eventuell der Geschäftspartner, wenn er mit den Daten geschludert hat.
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Beste Grüße John |
#3
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Wenn er meine Kontaktdaten auf einem XP-Rechner speicherte, da sehe ich wegen Vorsatzes durchaus eine Schadenersatzpflicht. Leider ist der Nachweis ausgesprochen knifflig.
Bei den verbreitetsten Betriebssystemen weiß auch keiner nix genaues zu ungeplanten Datenabflüssen und damit werden meine intimsten, auch zwangsweise erhobenen, Daten verarbeitet. Noch interessanter ist die Frage, wer ihm das Recht gibt, meine Kontaktdaten bei whats-app, facebook und Co. zur Einsicht freizugeben. Mich hat keiner gefragt, aber jeder whats-app-Jünger, Cloud-Fan und facebook-Junkie sendet denen meine Daten. Gruß Michael |
#4
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Ok, hab ich mich wohl zu umständlich ausgedrückt.
Also Geschaäftspartner ist nen normaler Netznummer. Nu hat der meine Kontakt in seinem Adressbook. Liest nicht richtig die AGBs von Fb oder was auch immer und schwupp sind meine (vertraulichren) Kontaktdaten bei Fb im Verteiler. Jetzt ist die veröffentliche Adresse auch der Zugang zu nem Firmeninternen Intranet, wo direkt zb auf nen Teilekatalog zugegriffen und bestellt sowie fraktuisert wird. Also etwas Aufwand um das System wieder dicht zu bekommen. Anderer Fall : Die "gestreute" Adresse wird vom pösen Puben benutzt um direkt finanzielle Transaktionen durchzuführten..... Wer ist haftbar? Ist wirklich nur hypothetisch, ist mir zwar pasiert, aber mit meiner "Fleischbestelladresse " ist nu wirklich kein Schindluder zu treiben. Hans |
#5
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wenn in dem Kontaktdatensatz irgendwelche Zugangsinformationen enthalten waren haftet derjenige, der die Daten ursprünglich weitergegeben hat.
Zugangsinformationen sind fast immer personifizert, d.h. sie dürfen niemandem anderen zugänglich sein und schon gar nicht weitergegeben werden. Auch wenn die andere Person auch Vertraulichkeitsvereinbahrungen unterzeichnet hat.
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#6
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Wenn man lediglich mittels einer Adresse Zugang zu irgendwelchen Diensten bekommt, ist das Sicherheitskonzept dieser Dienste dringendst überarbeitungswürdig. Diese Dienste wären dann der Ansprechpartner und schadenersatzpflichtig.
Mich stört vielmehr, dass meine persönlichen Daten zusammengeführt werden können und ein umfassendes Personenprofil erstellt werden kann. Hier heiße ich Superpapa und Michael, bei whats-app kommt meine Mobilfunknummer dazu, meine E-Mail auch, damit sind meine Ebay-Kaufgewohnheiten und meine echte Adresse incl. Kontonummer ersichtlich, über Paypal und andere Dienstleister bleibt dann keine Frage mehr offen. Und dies nur wegen der Bequemlichkeit, dem Geiz u.s.w. digital unbedarfter Bekannter, Dienstleister, öffentlicher Ämter u.s.w., die weder aufs Gesichtsbuch, auf wats-äpp noch auf überaltete und/oder unsicherer schnüffelnder Hard- und Software verzichten wollen oder zu faul und blöd sind, das zu können. Mehr Prävention, als verschiedene Adressen, Benutzernamen, u.s.w. geht nicht für die Betroffenen (oder sich betroffen fühlenden) Facebook-, whats-äpp-, Eierphon-, -Datenspionage-Verweigerer. Diese Datensammelei und -weitergabe betrachte ich nichtmal als rechtliche Grauzone, sondern glasklar als Straftatbestand, nicht nur der ausländischen Diensteanbieter sondern auch der inländischen Benutzer. Diese Benutzer müssen eigentlich für die ungefragte Streuung meiner Daten bestraft werden. Ein Dienstenutzungsverbot ist wohl eher juristisch nicht durchsetzbar und Zensur/Bevormundung lehne ich direkt ab. Leider denken die Bekloppten nicht nach, wenn die alle Ihre Kontaktlisten irgendwelchen Dritten zur freien Einsicht/Benutzung präsentieren. Gruß Michael |
#7
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Was ist "nen normaler Netznummer"?
Darunter kann ich mir höchstens eine Telefonnummer vorstellen, was nicht so ganz zur Frage passt. ![]() Wenn eine E-Mail-Adresse bereits Zugang zu einem Intranet verschaffte, wäre dieses Intranet aber heftig kaputt.
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Beste Grüße John |
#8
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Wer Kontaktdaten (dazu zählt auch schon die Email-Adresse, postalische Adresse und Name) erhebt, benötigt dafür die Einwilligung des Betroffenen). Er hat mit den Daten nur zweckgebunden umzugehen und vorher über die Art und Weise der Verarbeitung zu informieren. Zusätzlich die Daten zu schützen. Tut er das nicht, verstößt er gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Verstöße dagegen sind strafbewehrt (50000 - 100 000 €, je nachdem), es handelt sich allerdings nicht um Offizialdelikte, d.h. der Betroffene muß Strafantrag stellen. Hat z.B. bei einem GEZ-Fahnder dann zu einem Verfahren und heftigst Ärger geführt, nachdem ich die Polizei davon überzeugen konnte, daß ein Rechtsverstoß vorlag und sie die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben hatte.
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#9
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![]() Zitat:
Man muss sich auch dagegen wappnen, dass die E-Mail-Adresse von außerhalb DE weiterwandert. Dort haftet niemand. Deshalb einfach E-Mail-Adressen verwenden, die man von Zeit zu Zeit wegwirft.
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Beste Grüße John |
#10
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das sowieso. Das BDSG ist allerdings für jeden interessant, der in Deutschland Daten speichert und verarbeitet.
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#11
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Moin
Danke für die Antworten. Bin darauf gekommen, weil ein Geschäftspartner tatsächlich aus Versehen sein Telefonbuch mit ua meiner Email addi in Facebook "eingestellt" hat. (Hier egal, die Mailadresse verteil ich selber recht freigiebig ,Fleischversand) Wenns die andere Adresse , aus meinem "päd.Leben" ( die bekommen nur "ausgesuchte" Menschen in Verbindung mit Passwort ) gewesen wäre, wärs nen ernsthafter Schaden gewesen, daher war die Rechtslage interesant. Gruß Hans |
#12
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![]() Zitat:
Sowas ist meist nicht zu benennen und eine mögliche Klage wird nicht stattgegeben. Anders ist es in deinem Beispiel, wo Firma A einen bestimmten Zugang zu Firma B veröffentlicht hat (Intranetzugang). Hier können Kosten entstehen den entsprechenden Zugang zu sperren. Die Sperrung dürfte aber nur einen geringen Aufwand entsprechend, hier ist entscheidender mit welchen vertraglichen Vereinbarungen Firma B den Zugang für Firma A eingerichtet hat. Dort sich idR. auch Vereinbarungen bei Missbrauch enthalten. Wurde der Intranetzugang allerdings grundsätzlich nicht ausreichend geschützt vor externen Zugang (z.b. durch spezifische Benutzerkennungen) ist der Aufwand ihn zu sichern nicht Teil des verursachten Schadens. Es dürfen nur die realen Schäden angeben werden. Davon unberührt ist natürlich die Frage nach den strafrechtlichen Folgen zur Veröffentlichung von Daten die dem Bundesdatenschutzgesetz unterstehen. Dieses hat nur nichts mit Haftung oder Schadenersatz zu tun. Reine Kontaktdaten, die jedermann auch über andere Kanäle in Erfahrung bringen kann (Telefon-/Branchenbuch) unterstehen normalerweise nicht dem Bundesdatenschutzgesetz. Beste Grüße Alex
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#13
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![]() Zitat:
Alle persönlichen Daten unterliegen in Deutschland dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Frage ist, ob man zu deren Verarbeitung und ggfs Veröffentlichung das Einverständnis gegeben hat.
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