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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Ausrüstungsvorschriften für österr. Yachten
Hallo, ich bin gerade dabei die Ausrüstung für Fahrtbereich 2 zusammenzustellen, laut österreichischen gesetzt muss man folgendes mitführen:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10012413 Dazu hätte ich folgende Fragen: Punkt 4: zwei Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 - Ich habe eine Feuerlöschanlage an Board ist der Punkt somit erledigt oder muss ich noch auf etwas aufpassen? Punkt 20: Notsignale 4 rote Fallschirmsignale 4 rote Handfackeln 4 weiße Handfackeln 1 Signalgeber oder Signalpistole jeweils mit Signalmunition - Was verwende ich da am besten? Fahrtbereich Donau, Italien, Kroatien - Waffenschein habe ich keinen? Kann es Probleme geben wenn ich einen Signalgeber nach Kroatien oder Italien mitnehmen? Danke? |
#2
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Hallo,
Zu den Feuerlöschern: Ich nehme an, die Löschanlage ist fix installiert für den Motorraum (und keine Sprinkleranlage für das ganze Boot ). Falls zutreffend, dann ersetzt diese Löschanlage 1 Löscher, einen zweiten brauchst du dann noch. Zu den Signalmitteln: Grundsätzlich sind alle geeignet und zulässig. Wer eine Signalpistole Kal. 4 mit sich führt (bei uns ist die ja frei im Handel samt Munition zu kaufen, habe auch eine), sollte besser (muss aber nicht) den "Europäischen Feuerwaffenpass" mithaben. Den bekommst du völlig formlos bei der Bezirkshauptmannschaft um eine Bagatelle ohne irgendeine bürokratische Hürde oder so. Die bei der BH wissen, wenn man sagt, man braucht den Pass fürs Boot, worum es geht. Umgekehrt wissen die Kroaten auch, dass bei uns Kal. 4 wie Feuerlöscher zu kaufen sind und beanstanden das auch nicht, solange die samt Munition an Bord bleibt und man nicht mit Holster und Pistole im Kaffeehaus herumsitzt. Beim Grenzübertritt ist die Kal. 4 auch kein Thema, wenn sie im Boot ist (beim Trailerboot) und nicht grad geladen am Beifahrersitz. Bei Einreise ohne Boot empfiehlt sich eben der EU-Feuerwaffenpass, falls es irgendwo zu einer Kontrolle kommt. Die anderen Signalmittel (Handfackel, Handraketen, Nico-Signalgeber usw.) unterliegen praktisch keiner diesbezüglichen Pflicht. Die Situation in Italien kenne ich nicht.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#3
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Danke für deine Antwort
Am leibsten würde ich ja so einen Signalgeber ins Boot legen damit sollte es beim Grenzübertritt keine Probleme geben oder? http://www.bootszubehoer24.at/shop/e...=1&referid=221 Dann brauch ich aber noch eine Lösung für 4 rote Fallschirmsignale? |
#4
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Bei den Handfackeln im Taya-Online-Shop gibt es auch Fallschirmraketen http://www.bootszubehoer24.at/shop/t...variante1=1069
Mit dem Nico-Signalgeber gibt es garantiert keine Fragen&Probleme beim Grenzübertritt usw.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#5
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Zitat:
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