boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 31 von 31
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 20.03.2015, 15:37
quicksilver555 quicksilver555 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.11.2014
Beiträge: 166
Boot: Stingray 225 CR
28 Danke in 21 Beiträgen
Standard Boot auf Trailer innerhalb der EU volltanken - Erlaubt oder nicht?

Hallo zusammen,

Nachdem ich nun zig Seiten im Internet durchforstet habe und lauter unterschiedliche Meinungen habe, hoffe ich ihr könnt mir weiterhelfen.

Wie sieht es rein rechtlich aus, wenn ich auf dem Weg zum Bodensee einen kurzen Abstecher über Österreich mache, das Zugfahrzeug und das Boot auf dem Trailer volltanke und danach gleich wieder zurück nach Deutschland fahre.

Zugfahrzeug ist ein Diesel, Boot braucht Benzin.

Ist das erlaubt oder kann der Zoll mir Probleme bereiten?

Freue mich auf eure Antworten.

VG Stef
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 20.03.2015, 15:57
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von quicksilver555 Beitrag anzeigen
... zig Seiten im Internet durchforstet habe und lauter unterschiedliche Meinungen ...
Hallo Stef,
wie du gleich merken wirst, gehört das auch zum Internet und du wirst die Diskussion um einige unterschiedliche Meinungen bereichert finden ...

Die Antworten pendeln zwischen JA und NEIN, mit einer klaren Tendenz zum JEIN.

Wenn du das vorhast (billigen Sprit auf der Straße zu importieren, der nicht im Tank vom Auto ist und die Menge von 25 l im Reservekanister überschreitet), was du sagst, dann ist das nicht erlaubt, aber schwer nach zu weisen.
In Wirklichkeit warst du aber sicherlich mit dem Boot in Ö Bootfahren und hast dort das Boot zum Bootfahren tanken müssen, und nun ist Restsprit im Bootstank, was schwerlich verboten sein kann. Das Gegenteil ist schwer zu beweisen.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 20.03.2015, 16:02
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Bin ein Provinzidiot:-)) (Pinneberg)
Beiträge: 2.574
Boot: Chriscraft Commander
Rufzeichen oder MMSI: nulleinsfünfzwonulleinsachtachtfünfzwoeinsdrei
4.502 Danke in 1.851 Beiträgen
Standard

Wie das zollrechtlich zu beurteilen ist, keine Ahnung, ich würde aber sagen da du ein Fahrzeug betankst ist es okay.
Die andere Geschichte ist ob du das Boot an der Tanke überhaupt betanken darfst. Das ist in D prinzipiell gestattet, wird aber von einigen Tankstellen verboten. Einige Tanken schreiben auch noch ein besonderes Prozedere vor. Ob in Ö das Betanken von Booten gestattet ist entzieht sich meiner Kenntniss.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 20.03.2015, 16:06
Benutzerbild von Sāmpēra
Sāmpēra Sāmpēra ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.03.2014
Ort: Main
Beiträge: 2.453
Boot: Sea Ray 250 SSE
Rufzeichen oder MMSI: Ey du da!
2.585 Danke in 1.066 Beiträgen
Standard

Dann eröffne ich mal den Reigen ohne wirklich ne Ahnung zu haben.

Und dann würde ich sagen, dass das innerhalb der EU den Zoll nichts angeht. Ich würde jetzt mal annehmen, du könntest sogar mit nem Tanklaster da rüber fahren und dir Sprit holen.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...r-eu_node.html
__________________
Gruß,
Frank
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 20.03.2015, 16:11
quicksilver555 quicksilver555 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.11.2014
Beiträge: 166
Boot: Stingray 225 CR
28 Danke in 21 Beiträgen
Standard

Stellt sich noch die Frage, ob ein Sportboot als Fahrzeug gilt ...
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 20.03.2015, 16:20
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2005
Ort: Kreis Heinsberg
Beiträge: 3.319
Boot: Crownline 270 CR
7.590 Danke in 2.163 Beiträgen
Standard

Moin,

ich würde schwer behaupten, dass es erlaubt ist. Das Boot hat einen fest installierten Einbautank und Benzin oder Diesel ist ein Betriebsmittel.

Es kommt darauf an, wofür der Treibstoff gedacht ist der transportiert wird.

Ich habe mal auf einem Ladungssicherungs Seminar gehört, dass ich gewerblich mit einem Dieselfahrzeug nicht Kanisterweise Benzin transportieren darf. Wenn ich aber jetzt in dem Diesel Fahrzeug eine Benzin Motorsäge transportiere, darf ich auch Benzin in grossen Mengen transportieren.

Bitte beleidigt und beschimpft mich nicht gleich wieder falls etwas nicht genau korrekt sein sollte was ich geschrieben habe.
__________________
Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 20.03.2015, 16:22
Benutzerbild von Classic
Classic Classic ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.07.2010
Ort: Schifferstadt/ Ecke Speyer
Beiträge: 235
Boot: Sessa Islamorada 21
Rufzeichen oder MMSI: Bonheur
234 Danke in 135 Beiträgen
Standard

Tanklaster der wird dir ohne wenn und aber Beschlagnahmt wenn über die Grenze Fährst und dann hattest mal einen.
Glaube mal wo gelesen zu haben (Hamburg?) das man für "Sportliche" Zwecke bis zu 240 Liter Sprit in geeigneten Behältern sogar im Auto mitführen darf, da zählt die Gefahrgutbestimmung wo nur bis 60 Liter geht nicht. Aber ich denke mir das hier bald die "Profis" sich zu Wort melden

Gruß Frank
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 20.03.2015, 16:27
G Leiter G Leiter ist offline
Captain
 
Registriert seit: 01.10.2013
Ort: Am Rhein
Beiträge: 407
Boot: Motorboot
567 Danke in 288 Beiträgen
Standard

Ich denke der Link hat mehr Relevanz:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html
Zitat:
Als Reisender können Sie bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder britische Kanalinseln) und von der Insel Helgoland unter folgenden Voraussetzung und innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen Waren abgabenfrei nach Deutschland einführen.
Kraftstoffe für
jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
Innerhalb der EU dürfte bzgl. Transport von Kraftstoffen in Kanistern das hier gelten:
Zitat:

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Beförderung gemäß ADR 1.1.1.3a für Privatpersonen
Gefährliche Güter welche in "einzelhandelsgerechter Verpackung" nur zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport, vorausgesetzt es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern sind von allen ADR-Regelungen mit Ausnahme der Ladungssicherung befreit.

Zu erfüllende Bedingungen:
Freistellung gilt für entzündbare flüssige Stoffe, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden
Ladungssicherung maximal 60 Liter pro Gebinde maximal 240 Liter je Beförderungseinheit
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 20.03.2015, 16:38
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sāmpēra Beitrag anzeigen
...

Und dann würde ich sagen, dass das innerhalb der EU den Zoll nichts angeht. Ich würde jetzt mal annehmen, du könntest sogar mit nem Tanklaster da rüber fahren und dir Sprit holen.

...
Das fällt mal in die Kategorie "Irrtum":
"Nimm mit, soviel du willst" gilt nicht für Waren, die verbrauchssteuerpflichtig sind, zB Alkohol, Zigaretten, Mineralölprodukte, für welche es auch innerhalb der EU Freigrenzen gibt.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 20.03.2015, 17:39
Benutzerbild von She's_a_Lady
She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.935
Boot: Coronet 21 / IOR Eintonner
3.347 Danke in 1.242 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Das fällt mal in die Kategorie "Irrtum":
"Nimm mit, soviel du willst" gilt nicht für Waren, die verbrauchssteuerpflichtig sind, zB Alkohol, Zigaretten, Mineralölprodukte, für welche es auch innerhalb der EU Freigrenzen gibt.
wo findet man denn etwas über die Freigrenzen?

Ich möchte im Sommer mit dem Trailer nach Schweden und habe immer 4 Stück 20 Liter Kanister (zusätzlich zu den knapp 300 Litern im Tank) im Boot. Die brauche ich sowohl zum fahren um die Reichweite zu erhöhen als auch um die Stützlast des Trailers zu erreichen.
__________________
Gruß
Christoph
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 20.03.2015, 17:47
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.190
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.129 Danke in 20.693 Beiträgen
Standard

Beim Grenzübertritt dürfen nur 20l in Kanistern mitgeführt werden. in einigen Ländern dürfen nur 10l in Kanistern mitgeführt werden (Italien).

Das andere ist was man in Deutschland im Auto transportieren darf. das sind tatsächlich 240l In geeigneten Gefässen (max. Behältergröße 60l).

Einbautanks sind von dieser Regelung ausgenommen.
d.H. du darfst das Boot tanken wo du willst. Du darfst auch mit vollem Tank aus Österreich nach Deutschland fahren.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 20.03.2015, 17:49
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.190
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.129 Danke in 20.693 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
wo findet man denn etwas über die Freigrenzen?

Ich möchte im Sommer mit dem Trailer nach Schweden und habe immer 4 Stück 20 Liter Kanister (zusätzlich zu den knapp 300 Litern im Tank) im Boot. Die brauche ich sowohl zum fahren um die Reichweite zu erhöhen als auch um die Stützlast des Trailers zu erreichen.
unter www.zoll.de
die Kanister würde ich nur leer mitnehmen.

und genauer hier

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoe...ierstoffe.html

hier ist auch geschrieben, dass man mit dem vollen Einbautank einreisen darf.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 20.03.2015, 18:01
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Wobei ich aber nicht davon ausgehen würde, dass das Boot am Trailer als "Straßenfahrzeug" im Sinne der Regelung durchgeht.
Die Freigrenze zolltechnisch für "Kanistersprit" liegt ungeachtet anderer Transportregeln lt. Zoll angeblich bei 25 Liter im innereurop. grenzüberschreitenden Verkehr.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 20.03.2015, 18:08
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.190
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.129 Danke in 20.693 Beiträgen
Standard

dieser Abschnitt ist wichtig:

Die Freimenge wird auch für Treibstoffe in Kraftfahrzeugen gewährt,
die auf einem anderen Beförderungsmittel (also z.B. im kombinierten Verkehr mit der Eisenbahn, einem Anhänger oder einem Autotransporter) eingeführt werden.


Hauptbehälter sind die Behälter, die durch den Hersteller serienmäßig in alle Kraftfahrzeuge desselben Typs fest eingebaut sind und die die unmittelbare Verwendung des Treibstoffs für den Antrieb des Motors des Kraftfahrzeuges bzw. das Funktionieren der Kühlanlage oder sonstiger Anlagen während des Transportes ermöglichen (bei flüssiggasbetriebenen Kraftfahrzeugen also auch der Gasbehälter).

der Einbautank ist der Hauptbehälter.

d.H. auch das jeder Hauptbehälter von einem auf einem Anhänger geführten Kraftfahrzeug gefüllt sein darf. Dabei ist es unerhäblich ob es bei dem Kraftfahzeug um ein Boot, ein Auto, ein Motorrad oder ein anderes Kraftfahrzeug ist
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 20.03.2015, 18:27
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
[COLOR=Red][COLOR=Black]dieser Abschnitt ist wichtig:

...
Jaja, ich kann lesen.

Mal angenommen, die Vorschrift hätte eine innere Logik, dann wären damit die Treibstoffe gemeint, die auf Autotransportern sich in den Tanks der transportierten Autos befinden.
Boote werden in aller Regel nicht als "Kraftfahrzeuge" bezeichnet. Diese Bezeichnung ist der Rechtsordnung mW Landfahrzeugen vorbehalten.

Boote heißen Boote, Schiffe usw., in weiten Teilen der (Boots-)Vorschriften auch "Fahrzeuge", gelegentlich "Motorfahrzeuge", aber noch nie habe ich in Zusammenhängen mit Booten von "Kraftfahrzeugen" gelesen.

Aber nun wird es wieder rechtsphilosophisch. Dieses Fach hatte ich in meinem Philosophiestudium nicht belegt, kann dabei also nicht hinreichend als Experte gelten und muss mich mangels Kompetenz weiterer Einschätzungen entziehen.

Ganz praktisch meine ich:
  • Wer "schnell mal über die Grenze fährt" um günstig im Trailerboot Sprit zu tanken, hat - wenn das der einzige Grund der Reise ist - einen an der Kanne, aber nur im Ausnahmefall mit "Erwischtwerden" zu rechnen.
  • Wer dazu die Meinung der BF-Experten braucht, hat ohnedies zu wenig Mumm, denn der bekommt bei Zöllnerkontakt im Hinterland gleich mal ein schlechtes Gewissen und einen roten Kopf und hat damit bereits gestanden. Der Rest ist für den Zollfahnder eine Routineübung im "geschickt Fragen".
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 20.03.2015, 18:49
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.190
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.129 Danke in 20.693 Beiträgen
Standard

hab mal die Frage einfach an das Zollamt Singen gestellt per Mail
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 20.03.2015, 19:54
medo medo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.05.2011
Ort: Wien
Beiträge: 895
Boot: Charter
Rufzeichen oder MMSI: Don't call us, we call you
1.011 Danke in 552 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
wo findet man denn etwas über die Freigrenzen?

Ich möchte im Sommer mit dem Trailer nach Schweden und habe immer 4 Stück 20 Liter Kanister (zusätzlich zu den knapp 300 Litern im Tank) im Boot. Die brauche ich sowohl zum fahren um die Reichweite zu erhöhen als auch um die Stützlast des Trailers zu erreichen.


Einfuhr in Reservekanister (Zollrecht):

* auf Fähre nicht erlaubt!

Belgien 10 Liter erlaubt
Bosnien nicht erlaubt
Bulgarien nicht erlaubt
Dänemark 10 Liter erlaubt*
Deutschland 20 Liter aus EU-Land, 10 Liter aus Drittland erlaubt
Finnland 10 Liter erlaubt*
Frankreich 10 Liter erlaubt
Griechenland nicht erlaubt
Großbritannien nicht erlaubt
Irland nicht erlaubt
Italien nicht erlaubt
Kroatien nicht erlaubt
Luxemburg nicht erlaubt
Lichtenstein 25 Liter erlaubt
Mazedonien 20 Liter erlaubt
Niederlande 10 Liter erlaubt
Norwegen 10 Liter erlaubt
Österreich 10 Liter erlaubt
Polen nicht erlaubt
Portugal 10 Liter erlaubt
Rumänien nicht erlaubt
Schweden 10 Liter erlaubt*
Schweiz 25 Liter erlaubt
Serbien-Montenegro 5 Liter erlaubt
Slowakei 20 Liter erlaubt
Slowenien nicht erlaubt
Spanien 10 Liter erlaubt
Tschechien 10 Liter erlaubt
Türkei 25 Liter erlaubt*
Ungarn nicht erlaubt

Quelle: http://www.auto-motor.at/Auto-Servic...r-Ausland.html
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 20.03.2015, 20:35
Benutzerbild von Fishermen
Fishermen Fishermen ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.07.2011
Ort: Hessen
Beiträge: 595
Boot: Quicksilver 605 Sundeck mit Mercury F150
874 Danke in 336 Beiträgen
Standard

... äh, war da nicht was beim Bootsführerschein?

Wasser- und Luftfahrzeuge müssen an den für sie vorgeschriebenen Tankstellen (Sportboothafen oder Flugplatz) Kraftstoff bunkern, auch wenn diese manchmal weit entfernt sind oder sich ein Abstecher mit dem Boot oder Flugzeug auf dem Hänger bei der „Tanke um die Ecke“ anbietet. Technischer Hintergrund hierbei ist die starke statische Aufladung, die beim Betankungsvorgang entstehen kann, und die in diesen Fällen nicht sichergestellte Erdung. Hier könnte es zu Funkenschlag kommen. Wenn dann auch noch die Luft mit genügend Benzin vermischt ist (Stichwort „zündfähiges Gemisch), kann es zu einer Verpuffung kommen.

Hab ich jetzt nur mal kurz ungenau gegoogelt! Dann würde sich ja die Frage erledigen!

Gruß
Rainer
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 20.03.2015, 21:39
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.429
19.804 Danke in 14.367 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fishermen Beitrag anzeigen
... äh, war da nicht was beim Bootsführerschein?

Wasser- und Luftfahrzeuge müssen an den für sie vorgeschriebenen Tankstellen (Sportboothafen oder Flugplatz) Kraftstoff bunkern, auch wenn diese manchmal weit entfernt sind oder sich ein Abstecher mit dem Boot oder Flugzeug auf dem Hänger bei der „Tanke um die Ecke“ anbietet. Technischer Hintergrund hierbei ist die starke statische Aufladung, die beim Betankungsvorgang entstehen kann, und die in diesen Fällen nicht sichergestellte Erdung. Hier könnte es zu Funkenschlag kommen. Wenn dann auch noch die Luft mit genügend Benzin vermischt ist (Stichwort „zündfähiges Gemisch), kann es zu einer Verpuffung kommen.

Hab ich jetzt nur mal kurz ungenau gegoogelt! Dann würde sich ja die Frage erledigen!

Gruß
Rainer
das ist in meinen Augen Blödsin, wo soll denn diese Vorschrift stehen ?

in manchen Häfen ist das tanken aus Knistern verboten, aber das ist eine ganz andere Nummer
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 20.03.2015, 23:55
Benutzerbild von Go-go-Girl
Go-go-Girl Go-go-Girl ist offline
Commander
 
Registriert seit: 25.10.2014
Ort: Wo die Donau noch frei fließen darf
Beiträge: 304
Boot: FORMULA F20LS, Wiking Komet GT Seetörn
514 Danke in 213 Beiträgen
Standard Statische Aufladung

Das habe ich auch beim Führerschein mal "gelernt":
An der Tanke ins Boot darf nicht, mit Kanister im Hafen auch nicht, bleibt nur an der Tanke in Kanister und dann gleich ins Boot
Damit dann schneller geht kann man ja mit mehreren Kanistern ein paar Zapfsäulen gleichzeitig benutzen....
Fazit: es mache jeder wie er will
Have fun
Gerd
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 21.03.2015, 00:58
medo medo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.05.2011
Ort: Wien
Beiträge: 895
Boot: Charter
Rufzeichen oder MMSI: Don't call us, we call you
1.011 Danke in 552 Beiträgen
Standard

Dieses Thema hatten wir hier schon

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=102869
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 21.03.2015, 08:05
Benutzerbild von Sāmpēra
Sāmpēra Sāmpēra ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.03.2014
Ort: Main
Beiträge: 2.453
Boot: Sea Ray 250 SSE
Rufzeichen oder MMSI: Ey du da!
2.585 Danke in 1.066 Beiträgen
Standard

Ich konstruiere mal ein Beispiel. Eins, das sicher viele hier schon hinter sich haben. Ich bin im Urlaub in Kroatien, mach dort den Tank voll. Fahr dann doch nicht mehr so viel Boot wie gedacht und fahr mit fast vollem Tank heim.

Ich bring also 120l kroatischen Sprit mit nach Deutschland. Das kann doch nicht verboten sein. Das wär ja völliger Blödsinn.
__________________
Gruß,
Frank
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 21.03.2015, 09:26
Quicky Quicky ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.05.2012
Ort: Borken NRW
Beiträge: 2.514
Boot: Keins mehr
Rufzeichen oder MMSI: Landratte
1.590 Danke in 958 Beiträgen
Standard

Es geht zwar nicht direkt um ein Trailerboot und auch nicht um Benzin sondern um Diesel.

Ein Nachbar von mir hatte einen 13m langes Stahlboot mit dem sehr viel von NL nach Frankreich gefahren sind. Er erzählte mir mal das er auf der Rückfahrt in Belgien seinen Kahn wieder vollgetankt hat 1200 l , dann zurück nach D , in D hat Ihn der Zoll aufgegriffen und eine Kontrolle durchgeführt , unter anderem auch die Kontrolle des Kraftstoffs. Ergo ,er mußte nachversteuern . Das habe ich nicht verstanden , weil Belgien ist doch auch EU,wo Ich mal mit dem Auto in Belgien war und dort auf dem Rückweg wieder Vollgetank habe,hat man mich an der " Grenze" auch nicht kontrolliert auf Belgischen Diesel.

Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 21.03.2015, 09:39
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.190
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.129 Danke in 20.693 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
Es geht zwar nicht direkt um ein Trailerboot und auch nicht um Benzin sondern um Diesel.

Ein Nachbar von mir hatte einen 13m langes Stahlboot mit dem sehr viel von NL nach Frankreich gefahren sind. Er erzählte mir mal das er auf der Rückfahrt in Belgien seinen Kahn wieder vollgetankt hat 1200 l , dann zurück nach D , in D hat Ihn der Zoll aufgegriffen und eine Kontrolle durchgeführt , unter anderem auch die Kontrolle des Kraftstoffs. Ergo ,er mußte nachversteuern . Das habe ich nicht verstanden , weil Belgien ist doch auch EU,wo Ich mal mit dem Auto in Belgien war und dort auf dem Rückweg wieder Vollgetank habe,hat man mich an der " Grenze" auch nicht kontrolliert auf Belgischen Diesel.

Gruß Jörg
Hoffe er hat ne Quittung für die Nachversteuerung und gleich eine Anzeige gegen die Zollbeamten gamcht. Diesel den man im Ausland getankt hat ist ebenfalls zollfrei wenn er im Haupttank ist. Man muss nur die Quittung aufbewahren, da es in Belgien roten Diesel gibt und da ist natürlich ein nachweis zu führen, dass man dies im Ausland getankt hat.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 21.03.2015, 10:23
apollo1 apollo1 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.12.2012
Ort: Quedlinburg
Beiträge: 450
Boot: Beekman 700
354 Danke in 193 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hoffe er hat ne Quittung für die Nachversteuerung und gleich eine Anzeige gegen die Zollbeamten gamcht. Diesel den man im Ausland getankt hat ist ebenfalls zollfrei wenn er im Haupttank ist. Man muss nur die Quittung aufbewahren, da es in Belgien roten Diesel gibt und da ist natürlich ein nachweis zu führen, dass man dies im Ausland getankt hat.

Dazu gibt es sogar ein Urteil.
Boot betankt mit rotem Diesel-Zollkontrolle in einem Ostseehafen(Glaube Rostock) Festlegung durch den Zoll Nachversteuerung plus Strafe.
Vorlage des Tankbelegs hatte die Sache noch verschärft da Steuerfreier Diesel. (erste Vermutung der Zöllner Heizöl getankt wurde damit wiederlegt)

Der Eigner hat sofort Wiederspruch eingelegt, musste aber eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Es kam zum Prozess, wobei in diesem zweifelsfrei festgestellt wurde das es keine Berechtigung gab Nachzuversteuern bzw ein Strafe festzulegen.

mfg andreas


UND ANSONSTEN GILT WER VIEL FRAGT BEKOMMT VIELE ANTWORTEN
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 31 von 31



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.