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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Eine Frage an die Verkehrspolizisten unter uns.....
Bedingt durch die, zur Zeit herrschenden Witterungsbedingungen, hatte ich letztens eine interessante Diskussion über die Benutzung von Fahrradwegen:
Wann muß ein Radweg benutzt werden, ist dieses abhängig von z. B. dem Zustand (zur Zeit streckenweise nicht geräumt bzw. vereist) oder ist es grundsätzlich eine Entscheidung des Radfahrers? Wir konnten aufgrund fehlendem Wissen keine befriedigende Antwort finden und auch meine „Google-Ergebnisse“ waren nicht schlüssig. Sicher haben wir unter uns auch ein paar aktive Verkehrspolizisten, die meine Fragen mit einer Rechtssicherheit beantworten können: Muß ein Radfahrer zwingend einen Radweg benutzen oder darf er generell auch auf der Straße fahren? Muß ein Radfahrer nur an einer Bundesstraße den vorhandenen Radweg benutzen? Wenn kein Radweg an einer Bundesstraße vorhanden, darf er diese dann nicht benutzen? Mir ist dabei völlig klar, dass ein Radweg immer benutzt werden sollte; ich selbst fahre dort immer (wenn es denn geht). Und meine Antwort dazu wäre trotzdem: Es ist eine freiwillige Entscheidung des Radfahrers. Tja, nun klär mich doch bitte Einer auf... Gruß aus dem Norden Karsten |
#2
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Ich bin kein Verkehrspolizist, daher auch nur Amateurwissen:
- Bundesstraßen dürfen auch von Radfahrern benutzt werden; allein die "Kraftfahrstraße" (weißer PKW auf blauem Grund) und natürlich BABs sind für Fahrzeuge mit einer "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit" von m. W. mindestens 62 km/h, also auch keine Moppeds mit Versicherungskennzeichen. - Radfahrer haben auf Straßen mit Radweg nichts auf der Straße zu suchen. Ob sie bei witterungsbedingter Unbefahrkeit ausweichen dürfen, weiß ich nicht - ich denke schon. Radwege sind keine Option für Radfahrer, sondern der einzig zulässige Verkehrsraum (sofern vorhanden und in befahrbarem Zustand).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#3
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Zitat:
meinst Du nicht eher....einzig vernünftige Verkehrsraum...? Gruß Karsten |
#4
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Hallo Karsten,
"benutzungspflichtig" sind nur durch entsprechende Schilder, extra gekennzeichnete Radwege. Habe es mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber hier steht welche das sind und auch etwas zu den Ausnahmen: Radwege Benutzungspflicht Gruß Norman |
#5
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Zitat:
Nach dieser Beschreibung dürfen sie. |
#6
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Schon mal beim ADFC geguckt oder gefragt?
Anneke |
#7
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Das bedeutet für mich, das die ganzen "Sportradfahrer" die rund um HH trainieren auch die Radwege benutzen müssen - tun sie aber meist nicht, obwohl diese in 1A-Zustand sind......
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#8
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Zitat:
Gruß Karsten |
#9
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Wenn ich noch Radfaher wäre, was ich mal war, wrde ich und bin ich da gefahren wo ich es für richtig halten würde bzw richtig hielt.
Das heißt wenn eine Straße keinen Radweg hatte und man eigentlich auf der Straße hätte fahren müssen, aber auf der Straße zu viel los war oder es insgesamt zu unübersichtlich war, bin ich dann halt auf dem Gehweg gefahren. Und nachdem ich mich mal mit dem Bullen wie die Kesselflicker gezofft hab weil er unbedingt wollte daß ich auf ner Hauptstraße in Berlin Selbstmord begehe, ich das aber nich wollte, sondern lieber auf nem 10m breitem Bürgersteig wo nich eine einzige Person (außer der Polizist) gelaufen ist, fahren wollte, bin ich seit dem immer an den Menschen in grün vorbei gefahren. Auch wenn die immer so komisch hinter mir hergemault haben Aber das Problem hab ich ja nich mehr! Jetzt hab ich bloß noch Probleme mit den Radfahrern die anstatt auf einwandfrei asphaltierten Radwegen lieber auf der Straße fahren. So durfte ich dann auch mal 5min hinter nem Radler mit Auto hinterher eiern (außerhalb geschlossener Ortschaft 70km/h) und bin wegen dem Gegenverkehr nich vorbei gekommen. Und rechts war wie gesagt ein Radweg der besser asphaltiert war als die Straße selbst. Wie gesagt nach 5min Hupkonzert meinerseits hat er sich dann erweichen lassen und is auf den Radweg gefahren, so daß ich und die restlichen hinter mir herdödelnden Autos konnten wieder fahren.
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#10
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Was hast du denn von einem spätpubertärem Holzhacker erwartet?
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#11
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Haha.
Darüber wird seit Jahrzehnten hier gestritten: http://groups.google.de/group/de.soc...nverkehr?hl=de http://groups.google.de/group/de.soc.verkehr?hl=de http://groups.google.de/group/de.rec.fahrrad?hl=de Oder sucht mal im Usenet nach "Bernd Sluka". http://bernd.sluka.de/ Der weiß alles Wer da nicht verzweifelt, darf sich Hardcore Radfahrer nennen Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#12
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Zitat:
Zitat:
Norman |
#13
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Hallo,
wenn ich die Recherchen von Michael und Norman lese, dann ist es eindeutig, dass ich mit meiner Behauptung - freiwillige Entscheidung der Nutzung eines Radweges - grundsätzlich falsch liege. Danke an euch Beide! Aber ich werde trotzdem bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (vereiste bzw. verschneite Radwege) dann die Straße benutzen. Gruß Karsten |
#14
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Radwegbenutzung
hallo Hansenlöwe
Radwege sind die Flächen, die durch Verkehrszeichen (VZ) 237, 240 o. 241 gekennzeichnet sind VZ 237- rundes blaues Schild, Radfahrer VZ 240- rundes blaues Schild, oben Fußgänger/ unten Radfahrer= gemeinsame Fläche für beide VZ 241- rundes blaues Schild, längs geteilt- links Radfahrer, rechts Fußgänger= geteilte Fläche für F. u. R. Wenn eins dieser Schilder aufgestellt ist, muss der Radweg benutzt werden! Bei Unbefahrbahrkeit wegen Schnee o. Eis darf die Fahrbahn oder der Seitenstreifen benutzt werden. Das Gleiche gilt für Bundesstraßen. Wenn keins dieser VZ aufgestellt ist, handelt es sich auch nicht um Radwege! Dann kannst du rechts am Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen fahren. Grüße aus dem Ruhrgebiet Udo |
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