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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Führerscheinfrage PKW
Ich habe einen alten Klasse 3 Führerschein. Nun stellt sich die Frage wieviel Anhängelast darf ich maximal ziehen. Dabei laßt bitte ausser acht um welches Zugfahrzeug oder Trailer etc es sich handelt. Die einzige Frage die mich interessiert ist wieviel kg Anhängelast gibt der Führerschein her. Ich tippe auf 7,49 t. Oder liege ich damit verkehrt?
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#2
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Mit Klasse 3 grosse Kisten fahren.
Guckst Du Hier:
Bisher berechtigte der Pkw-Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7.500 kg zulässigen Gesamtgewichts sowie einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse, die – unter Beachtung der gesetzlichen Achslast – das 1,5fache des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Somit konnten mit der Klasse 3 im günstigsten Fall Züge bis 17.500 kg bei einachsigen bzw. 18.500 kg bei Anhängern mit Tandemachse gefahren werden. Diese Züge fallen zukünftig in die Klasse CE und unterliegen damit – auch ohne Umtausch – der unten dargestellten Befristung auf das 50. Lebensjahr. Nur wer auch in Zukunft Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12.000 kg mit der Pkw-Fahrerlaubnis fahren möchte, muß einen Antrag auf Erteilung der Klasse CE 79 stellen: Diese Schlüsselzahl 79 schließt die Lücke für Gespanne über 12.000 kg bis zum bisherigen Umfang der Klasse 3. |
#3
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Das war genau die kompetente Auskunft die ich suchte
danke
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#4
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Will auch so viel ziehen dürfen aber ich darf das wegen den doofen neuen Klassen nicht
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#5
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Sailor,...
dann mußt Du halt 2x fahren |
#6
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Hallo Leute
Gibt es auch eine Längenbegrenzung für Gespanne? Ich habe den alten dreier!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#7
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Ich glaube mich daran erinnern zu können beim Theorie Untericht in der Fahrschule irgendsowas gehört zu haben ich glaube das waren irgendwas um die 12 m ich frag Mittwoch meinen Fahrlehrer bei der Hängerfahrstunde nochmal.
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#8
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Ich meine 18m dürfen nicht überschritten werden, Zugfahrzeug incl. Anhänger, jedenfalls mit dem alten Klasse 3
Und Männer,...denkt dran...das heißt Anhänger !!! Einen Hänger haben wir in der Hose |
#9
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Jörg,
das mit dem Hänger hatte ich auch - wurde mir beim Bund eingebleut , aber 18 m? Ich denke mal nicht! Gruß Rolf |
#10
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Also!
Ich hoffe mal, das mehr als 12 m darf. Mein Trailer ist ja Solo schon bis 10,40 m lang! Bei uns auf dem Strassenverkehrsamt frag ich lieber erst gar nicht nach. Hat ja schon Stunden gedauert bis die meine Sondergenehmigunmg zum Trailern mit Überbreite (2,65) fertig hatten. Und ob ich irgendwelche besonderen Kennzeichnungen fahren muss, konnten die mir auch nicht sagen Einzige Auskunft: Nach 22 Uhr auf den genehmigten Routen! Nach den neuen Führerscheinbestimmungen frag ich auch nicht mehr. Meine Bekannte hat ihren alten Lappen (nur Klasse 3) umschreiben lassen, mit dem neuen durfte sie dann fast alles fahren. Motorrad, Lkw's, sogar Gefahrgut und Personenbeförderung. Nur normale Pkw's ging nicht mehr Und für's nochmalige umschreiben wollten die tatsächlich nochmal Geld sehen!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#11
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Mein Gespann ist so knapp 16m,...hat nie einer was gesagt und ich meine wirklich 18m darf ich,...weiß denn keiner was genaues ?
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#12
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Es sind 18m. Mein Gespann liegt auch bei 14m und das hat noch niemanden interessiert. Viel wichtiger ist es die zulässige Anhängelast einzuhalten, weil man da viel schneller ans Limit kommt.
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handbreit .... Rolf |
#13
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Moin,
des Rätsels Lösung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften der StVZO und der StVO: Züge dürfen max. 18 m lang sein (§ 32 I Nr. 3 d StVZO), wobei die zulässige Länge des Einzelfahrzeugs (Anhänger, Kfz) auf 12 m beschränkt ist (§ 32 I Nr. 3 a) aa. StVZO). Die Ladung darf dann noch bis zu 1.5 m hinausragen, bei Beförderung über kurze Strecken bis 100 km sogar 3 m. Allerdings darf die Länge von insgesamt 20.75 m grundsätzlich nicht überschritten werden (§ 22 IV StVO). Steht die Ladung mehr als 1 m über, muss noch gekennzeichnet werden. :!: Viele Grüße Wolfgang |
#14
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Dann mache ich ja nichts verbotenes, Wolfgang.
Aber überstehen nur nach hinten und nicht nach vorne des Anhängers, oder? Mein Mast ragt so 1,5 m hinter der Lichttraverse raus, ist aber mit einem roten Licht und ner Fahne gekennzeichnet. Was ich während des Transportes noch ans Boot anbringe sind Seitenlichter rot/weiß. Mir ist es bei Gegenverkehr (Tauerntunnel oder Landstrasse) zu gefährlich ! Man sieht zwar im dunklen die Lichter des Zugfahrzeuges aber nicht die breite des Anhängers. Allerdings bin ich mit diesen zusätzlichen Seitenlichtern auf 2,6m Breite. Erlaubt oder nicht ? Ohne wäre ich genau auf 2,5m. |
#15
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Hi Jörg,
Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2.5 m sein - Ausnahmen gelten nur für die Land- und Forstwirtschaft. Wird diese Breite überschritten, muss eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Der Mast darf über das ziehende Fahrzeug nicht hinausragen, über den Anhänger aber schon (§ 22 StVO) Gruß, Wolfgang |
#16
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Also sind meine Seitenlichter illegal
Mit der Höhe hast du recht,...man sollte es auch messen. Als ich mein Boot erstmalig auf dem Trailer hatte, wollte ich gerade starten als mich ein freundlicher Herr im Hafen ansprach: "Paß auf die Brücke auf!" Ich habe dann erstmal gemessen und siehe da, die 1. Brücke wäre unsere gewesen...4,20m Höhe Jetzt muß ich den Mast immer in den Bugkorb legen und habe unter jeder Autobahnbrücke 5cm Platz Sieht klasse aus |
#17
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Zum Thema Seitenlichter. Der TÜV verlangte bei mir seitliche Begrenzungslichter am Trailer. Nach vorne weiß und nach hinten rot leuchtend.
Dass blöde ist nur: Im dunkeln kann ich nun nicht mehr nach hinten schauen, da diese wie blöd im Spiegel blenden. D. h. was mich von hinten überholt sehe ich nicht mehr und die ganze Zeit leuchten die ins Auto. Beim abbiegen sehe ich den hinteren Verkehr nicht mehr. Auch wenn ich im dunkeln rückwarts rangieren will, brauche ich jetzt fürs Rückwartsfahren Einweiser. Das war vorher nicht nötig! Doofe Regelung!
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Gruß, Thomas |
#18
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Zu der Höhe kann ich vielleicht auch noch ein kleines Schmankerl beitragen. Mein Boot auf dem Hänger ist max 3,65 hoch mit Außenborder am Heckkorb. Die Brücke in Spanien hatte ein Schild mit 3,80 m Durchfahtshöhe, also kein Problem. Bei der Durchfahrt gab es ein 4-faches "klong" und im Rückspiegel sah ich einige Brocken davonfliegen. Direkt hinter der Brücke hielt ich um zu überprüfen was passiert war. Der Heckkorb hatte einen leichten Knick, den hat er heute noch zur Erinnerung, und vom Außenborder fehlten der Tank- und der Abschlußdeckel. Ursache? :?: Die Straße war neu getteert worden und halt einfach auf den alten Belag drauf, deswegen fehlten 20cm und mir Teile vom Boot. Fazit: Nicht überall wo 3,80m draufsteht ist auch 3,80 m drunter. Allzeit gute Fahrt.
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handbreit .... Rolf |
#19
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Hallo Wolfgang
Du gibst eine Fahrzeugbreite von Max. 2,50 m an. Auf dem Strassenverkehrsamt sagte man mir 2,55 m. Dasselbe sagte auch ein Bekannter der vor einigen Monaten den Zweier gemacht hat. Hätte man angeblich vor einigen Jahren den EU-Richtlinien angepasst! Als ich meinen Lappen gemacht hatte, war noch 2,50 m aktuell. Bis 2,60 m sollte auch eine Dauersondergenehmigung möglich sein, da Kühl-Seecontainer eine Breite von 2,6 m haben. Ich glaube, ich sollte mir jetzt mal die genauen Regeln ranholen. Ich wollte in der Winterpause eine dünnere Scheuerleiste am Boot montieren. Damit wäre mein Boot nur noch 2,545 m (Jetzt 2, 63 m) breit und die Sondergenehmigung (128 (T)Euro im Jahr) zum Trailern würde wegfallen.
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#20
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Hallo Ricky,
2,55 m ist richtig.
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Charly |
#21
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Tststs... man sollte eben doch richtig hinschauen: 2.55 m sind es...
Gruß Wolfgang |
#22
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Also doch neue Scheuerleiste bestellen
Hallo boatman Wenn mein Tüv bzw. Dekra mich richtig informiert hat, sind die von dir angesprochenen Begrenzungsleuchten nur erforderlich wenn der Trailer breiter ist als das Zugfahrzeug. Wird aber bei deinem Boot wohl der Fall sein Hast du Rückfahrscheinwerfer an deinem Trailer bzw. 13 Polige Steckverbindung? Dann bau ein Relais ein was die leuchten beim einlegen des Rückwärtsganges ausschaltet! Hab zwar keine Ahnung was der Tüv dazu sagt, aber der muss es ja nicht wissen Übrigens stören mich meine Leuchten nicht! Sind ganz hinten an der Lichttraverse angebracht (Serienmässig). Versuchs doch auch mal mit einer anderen Neigung bei den Leuchten! Vielleicht strahlen sie ja genau in deinen Rückspiegel oder hast du zu dicke Birnen drin?
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#23
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TÜV und TÜV .... jeder entscheidet wohl nach eigenem Gutdünken ?????
ich fahr immer OHNE Boot mit dem Anhänger zum TÜV. Der Anhänger hat serienmäßig keine zusätzlichen seitlichen Begrenzungsleuchten. Weil mir aber die normalen hinteren Leuchten zu wenig waren, gerade bei Tunnelfahrten und im Dunkeln, habe ich schon vor Jahren zwei Zusatzleuchten montiert. Die werden oben am Boot an der Fußreling am Heck festgeschraubt, wenn der Kahn drauf steht. Den weißen vorderen Teil sieht man duch die Rumpfwölbung vom Außenspiegel gar nicht. Ohne Boot kommen sie in einen Beutel, der an der Lichtleiste festgebunden ist. So war ich bei TÜV. Frage des Prüfers: "Was ist das denn da ?" Ich: Erläuterung siehe oben. Antwort: "Prima Idee". Und dann gab´s den Kleber. Man sieht: Jeder prüft offenbar nach anderen Maßstäben. Dazu gibt es auch in irgendeiner neueren BOOT-Ausgabe einen "lustigen " Artikel. Euer tboat (TrailerBoot Fahrer) |
#24
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@ provence: Die Idee mit dem Relais klingt gut. Werde ich mal überdenken, wenn ich die jetzt sieben-polige Anlage etwas modifiziere. Vielleicht hast Du auch einen Schaltplan für mich, wo das Relais und vor allem welches eingebaut werden muss?
Derzeit habe ich am Ende des Trailers noch eine festinstallierte Stromdose, die die Versorgung der Lichtleiste übernimmt. Leider fahre ich mit dieser Dose nun immer ins Wasser - und das ist nicht gut! Also wenns wieder wärmer wird, geh ich da mal ran!
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Gruß, Thomas |
#25
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Bin zwar kein Elektriker, aber ein einfaches Relais mit einem Wechslerkontakt sollte eigentlich genügen! Die Spule mit an die Rückfahrscheinwerfer anklemmen (nennt man glaube ich Paralel oder so ) und die Begrenzungsleuchten über den Wechsler geschaltet! Ein Relais mit einem einfachen schaltausgang sollte auch gehen, ist nur ratsam das der Schaltausgang offen (getrennt) ist wenn die Spule Strom kriegt!
Das die Steckdose beim Slipen abtaucht, lässt sich wohl nicht verhindern! Ist bei allen mir bekannten Trailern so!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
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