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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo, ich möchte meinen Absorberkühlschrank auf Gas betreiben. Es ist allerdings noch keine Abgasleitung nach Aussenbords verlegt.
Meine Frage ist, ob man für die Abgasleitung auch einen Silikonschlauch nutzen könnte, wie sie auch im Kfz-Bereich (Turbolader usw) genutzt werden. Sie sind hitzebständig und sehr flexibel. Vielleicht hat da ja jemand Erfahrungswerte oder alternativen. Gruß |
#2
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Dazu sind ausschließlich Gas Schläuche zulässig. Diese müssen Geprüft sein und dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Nach der Installation muss es von einen Gasfachmann überprüft werden. Das alle 2 Jahre!
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#3
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Für Dometic Kühlschränke gibt es Alu abgasrohr ca 30 mm Durchmesser der darf aber nicht zu lang gemacht werden da die Flamme sonst nicht richtig brennt und dann die kühlleistung nicht stimmt
Bitte beachten Sie die Einbaulage max 2 Grad Schräglage
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Gruß Frank |
#4
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![]() Zitat:
Sicher ? Gibt es da eine Vorschrift ? Wo finde ich diese?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#5
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Das ist die allgemeine Gasprüfung nach G 608 DVFG für Boote.
Bei Wohnwagen Reisemobilen und Mobilheimen ist es die G 607 DVFG. Prüfzyklus alle zwei Jahre.
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Gruß Frank
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#6
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Ganz sicher.
![]() Wie bei (fast) allem Bootszeugs, stellt sich die Frage, ob Vorschriften eingehalten wurden erst nach einem Unfall und nicht schon bei einer Überprüfung durch die WaSchPo. Aber es gibt Vorschriften, die einzuhalten sind, insbesondere bei Flüssiggasanlagen an Bord. Hier zB http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/k...luessiggas.pdf Nicht ganz die aktuellste Fassung, inhaltlich aber gültig und immerhin in verständlichem Text. Der Rest ist in gebührenpflichtigen Normen festgelegt, die man kaufen muss und nicht "gratis" im Netz findet. Grundlage ist die ISO EN 10239 in der aktuellen Version. Die Abgasleitung von Absorberkühlschränken muss streng steigend (Kamineffekt) außenbords geführt werden. Die Abgasleitungen sind auf min. 200°C ausgelegt. Der Durchbruch durch die Bordwand muss feuerfest ausgeführt (Metall) und gegen Berührung gesichert sein (Verbrennungsgefahr).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#7
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![]() Ob das sinnvoll ist oder nicht oder wie sich die Versicherung bei einem Schaden verhält, bleibt jedem selbst zu entscheiden. Diskussionen darüber gibt's ja hier genug. Sorry, hat aber nichts mit der Frage des Threads zu tun.
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Grüße aus dem Harz, Bodo. ![]() Geändert von Bodo61 (06.01.2016 um 12:17 Uhr) |
#8
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#9
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Die allgemeine Gasprüfung für Gaslanlagen kenne ich, nur war hier die Rede von der Abgasleitung.
Gerhard Hackl berief sich auf diese Vorschrift und deshalb wollte ich wissen ob es in dieser Vorschrift auf etwas zum Abgas gibt.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#10
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Upps, gerade gesehen,
der TE hat sich am 4.04.2015 registriert um diese Frage zu stellen. War dann auch sein erster und letzter Besuch hier. ![]() @Danyel: Einfach mal beim Hersteller nachfragen. ![]()
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Grüße aus dem Harz, Bodo. ![]() |
#11
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![]() Zitat:
Wohnwagen werden ja wegen dem Kühli gerne mal mit Wasserwaage ausgerichtet. (Hab' selber 'nen Tabbert-Wohnwagen) Ab ca. 5° aus der Waage gehen die Probleme mit der Kühlleistung los. Im Innenbereich von Booten sind nur doppelwandige Niro-Schläuche für Verbrennungs-Abgase zugelassen (Eberpächer, Webasto, Ardic). Bei Flüssiggasanlagen an Bord ist diese in extra Behälter (ähnlich Motorwanne f. Außenborder) zu verbauen mit "Abfluss" unterhalb der Anlage nach außen. ![]() ![]()
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MfG Bernd |
#12
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![]() Ja, im Kapitel 13 der ISO 10239, welche die Basis für G608 darstellt. Im Übrigen, auch wenn das gerne immer verkehrt herum dargestellt wird, gelten die Vorschriften selbstverständlich auch für Kleinfahrzeuge und auch auf Binnenwasserstraßen. Richtig ist daran nur, dass im Gegensatz zu zB Wohnmobilen mit Gasanlage erst im Falle eines (Personen-)Schadens überprüft wird, ob die Gasanlage normengerecht installiert worden war. ![]() Genauso richtig ist aber, dass aufgrund anderer Bestimmungen (Sorgfaltspflicht usw. des Skippers) dieser dafür geradezustehen hat (man lese die Judikatur dazu), wenn er ein Boot in Betrieb nimmt, dessen zB Gasanlage nicht dem Stand der Technik (= EN 10239 samt Zugehör) entspricht und jemandem deswegen ein Schaden entsteht. Aber die wenigsten Skipper kommen zur Verhandlung, wenn sie im Fall des Falles an Bord waren. Über die Versicherung muss man sich weniger Sorgen machen, die zahlt auch bei Fahrlässigkeit in aller Regel. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#13
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@ghaffy: Hat allerdings wieder nichts mit der Frage zu tun, ändert aber nichts daran, das es keine Prüfpflicht gibt.
PS: Ich lasse meine Gasanlage alle zwei Jahre prüfen. ![]()
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Grüße aus dem Harz, Bodo. ![]() |
#14
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Warum denn nicht? Oder kennst du Kompressor-Kühlschränke, die Gas funktionieren?
Ein Glück, dass mein Kühlschrank das nicht weiß, der funktioniert seit 30 Jahren ohne Probleme. Zitat:
Aber wir sollten aufhören, der TO hat sich ja schon vor einem dreiviertel Jahr enttäuscht abgewandt.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern Geändert von Emma (06.01.2016 um 17:43 Uhr)
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#15
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Irgendwie bin ich es leid, diese Frage zu diskutieren.
Ist so, wie mit den Rettungswesten: Wenn Leute regelmäßig deswegen verurteilt werden, weil jemand zu Schaden kommt, weil keine Rettungswesten an Bord sind, dann würde ich daraus eine Pflicht ableiten, Rettungswesten an Bord zu haben. Wenn Leute regelmäßig deswegen verurteilt werden, weil jemand zu Schaden kommt, weil eine nicht überprüfte Gasanlage an Bord in die Luft fliegt, dann würde ich daraus eine Prüfpflicht ableiten. Ich nehme aber gleichermaßen zur Kenntnis, dass andere daraus ableiten, es gäbe keine Prüfpflicht, weil nirgends explizit steht, dass (ähnlich wie bei WoMos) Gasanlagen zu überprüfen sind. ![]() Es steht auch in keinem Gesetz und keiner Verordnung explizit, dass man einem anderen nicht mit einem Baseball-Schläger auf den Kopf schlagen darf. Es gibt bloß so einen ominösen allgemeinen Paragrafen zum Thema Körperverletzung bzw. fahrlässiger Körperverletzung. Aber besser, wir lassen das. Wir sehen das unterschiedlich. Hat wohl mit meinem Beruf zu tun. ![]() ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#16
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Grüße aus dem Harz, Bodo. ![]()
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#17
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![]() Gruß, Frank ![]()
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme ![]()
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#18
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Immerhin hat er uns eine Gelegenheit hinterlassen ein Jahr später darüber kompetent zu philosophieren. Das soll man nicht geringschätzen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#19
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Wenn schon Disput, dann richtig. Es gibt etliche Marinas, Winterlager, welche es per Hafenordnung, AGB zur Pflicht machen. Es gibt also lediglich keine gesetzliche Pflicht.
M.E. gehört Flüssiggas gar nicht aufs Boot. Es sind einfach schon zu viele Skipper erst im Steigflug aufgewacht. Wenn man statistiken glauben darf weltweit 2 je Woche...
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#20
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Dem stimme ich zu. Hab aber selber Gas am Boot (allerdings nur zum Kochen, daher ist die Installation von geringer Komplexität). Ich wäre zwar lieber ohne, aber der Origo-Spirituskocher ist nach einer Saison rausgeflogen, und ich war wieder beim Gas. Es ist halt soooo praktisch.
Aber wie du sagst: wenn man der Versicherungs-"Zeitung" trauen darf, die halbjährlich ins Haus kommt, dann geht die überwiegende Anzahl der Yachtverluste auf die Gasrechnung. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#21
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![]() Zitat:
da würde mich mal die Quelle dieser Statistik interessieren. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#22
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![]() Zitat:
Sorry, bei denen hält sich mein Mitleid in Grenzen. Bei WoMo/WoWa ist es Gesetz, alle 2 Jahre prüfen zu lassen, warum nicht auch beim Boot? Eine fachgerechte installierte und regelmäßig gewartete Gasanlage ist genauso sicher wie alles andere auf einem Boot
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]()
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#23
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![]() Zitat:
In allen Vorschriften, binnen oder buten, findet sich sinngemäß dieselbe Formulierung: § 1.02 Schiffsführer ... 8. Der Schiffsführer hat ... dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug mit Fahrtbeginn fahrtüchtig und betriebssicher ist. Ein Fzg, dessen Gasanlage nicht nach dem Stand der Technik ausgeführt und geprüft ist, kann nicht als betriebssicher gelten. Wenn daher was passiert, fressen den Skipper jedenfalls die Hunde. Der einzige Unterschied zum WoMo ist lediglich, dass ein WoMo an der Weiterfahrt gehindert werden kann, wenn es kein "Gasprüfungszertifikat" (Plakette) hat und dass bereits der Umstand, keine Überprüfung nachweisen zu können, zu Bußgeld führt. Nun gut, es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass der (Bundes-)Gesetzgeber beim KFZ daran gedacht hat, bei den (für den Bootskram idR zuständigen) Landes-Gesetzgebern man aber meint, mit dieser allgemeinen Bestimmung über die Pflichten des Skippers das Auslangen zu finden (manche Länder gehen da ohnedies tiefer ins Detail). Und wie man aus der Judikatur nachvollziehen kann, reicht das ja: Wenn die Anlage nicht überprüft war und was passiert, ist man fällig. Dass hier im Booteforum das Fehlen einer expliziten Verpflichtung gleichgestzt wird mit "man muss Gasanlagen auf Booten nicht überprüfen lassen", hat mehr mit einzelnen Usern zu tun und weniger mit der herrschenden Rechtslage. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#24
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WoMo - ja
WoWa - nein. Im Gesetz steht Kraftfahrzeuge - der WoWa ist kein Kfz. Zeltplatzordnung greift da nur über das "Hausrecht". PS: ich lasse meinen WoWa trotzdem regelmäßig prüfen - man schläft doch (etwas) ruhiger.
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MfG Bernd |
#25
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auf den mir bekannten Campingplätzen lässt du nach 2 Jahren deinen WoWa prüfen oder du räumst den Platz und ich bin überzeugt, dass dies in über 90% der Plätze in D gilt wenn der Platzbetreiber sagt, alle 2 Jahre ist zu prüfen, dann ist seine Anordnung Gestz, auch wenn es nicht durch die Sesselpupser in Berlin verabschiedet wurde oder muss es erst wieder so weit kommen wie vor zig Jahren in Spanien wo ein ganzer Campingplatz abgefackelt ist, durch explodierende Gasflaschen begünstigt
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
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