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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Rundumlicht
So gleich eine Frage hinterher.
Ich habe vorne ein weißes Licht sowie hinten auch. Brauche ich dann noch ein Rundumlicht wenn die beiden Lampen (hinten und vorne) die 360° abdecken? Dann könnte ich hässliche Lampe auch entsorgen Gruß Ingo |
#2
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Ja denn das Rundumlicht dient als Ankerlicht!
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#3
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Hallo Gerd,
danke für die schnelle Antwort. Gibt es auch bzgl. der Grösse eine Vorgabe? |
#4
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Meines Wissens nach nicht. Es muss nur ein geprüftes Teil sein.
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#5
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Das stimmt so grundsätzlich nicht!
Soweit die entsprechenden Vorgaben bzgl. der Montageposition eingehalten werden darf durchaus an Stelle eines Topp- und eines Hecklichts ein weißes Rundumlicht geführt werden. Dass verdeutlicht sich auch darin, dass du ja nicht gleichzeitg fährst und ankerst, also auch nicht beide Beleuchtungen gleichzeitig zeigst. Das weiße Rundumlicht kann also - wenn es dafür zugelassen ist - für beide Einsatzzwecke verwendet werden. So ist es also möglich in diesem Fall zwei Leuchten einzusparen. @ Ingo: Wenn du genauere Angaben zu deinem Boot (Länge) und deinem Fahrgebiet machst kann dir eine weitergehende Antwort gegeben werden. Weiterhin noch der Hinweis, dass es gut möglich ist, dass dein jetziges Ankerlicht nicht für den angedachten Zweck zugelassen ist. Wenn dir jedoch das "Einsparen" des Topp- und des Hecklichts wichtig ist, kommt für dich evtl. ein Umbau auf ein passendes Modell in Frage. Gerade ein Ankerlicht mit LED-Leuchtmittel kann sehr sinnvoll sein. Gruß Martin |
#6
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Ergänzung: Rundumlicht und Ankerlicht haben unterschiedliche Lichtstärken!! Einfach entfernen oder ersetzten ist also nicht!
Gruß Ulli
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Mein Profilbild muss geändert werden... Geändert von Sunnyxxl (04.04.2015 um 20:19 Uhr) |
#7
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Vielen Dank das Du es so aufführst. Doch leider ist es keine Antwort auf die Frage, welche gestellt wurde. Denn es sollte das Toplicht entfernt werden.
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#8
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Stimmt Goldwing aber so ist es immer. Es wird etwas gefragt und andere zerlabern es, denn die Frage lautete: "Dann könnte ich hässliche Lampe auch entsorgen ".
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Gruß René |
#9
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Rene nicht ärgern nur wundern. Ich kenne es nicht anders aber es belastet mich nicht
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#10
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Lies doch #6, da ist Deine Frage beantwortet!!
Die Antwort sollte reichen, da ich das Innenleben Deiner Lampen nicht kenne. Gruß Ulli
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Mein Profilbild muss geändert werden... |
#11
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Das ist richtig, da aber ein zugelassenes Rundumlicht die vorgegebenen Tragweiten eines Ankerlichtes erfüllt geht das in dem von mir beschriebenen Fall schon.
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#12
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Jo, so isses.
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Mein Profilbild muss geändert werden... |
#13
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Zitat:
Darauf habe aufbauend habe ich meine Antwort formuliert. Wenn er jedoch vor hat ein weißes Rundumlicht (egal ob zusätzliches Ankerlicht, oder in der von mir oben beschriebenen Variante) einzusparen geht das - wie du anmerkst - natürlich nicht. Geändert von MAB (04.04.2015 um 21:12 Uhr) Grund: Tippfehler beseitigt |
#14
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Zitat:
Warum ich meine erste Antwort so formuliert habe, steht unter #13. Sorry, aber wirklich eindeutig ist "Dann könnte ich hässliche Lampe auch entsorgen" eben nicht. Vielleicht meldet sich Ingo ja nochmal, dann können wir das doch klären und ihm v.a. gemeinsam mit einer korrekten Antwort helfen. |
#15
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Sorry Leute das ich mich da etwas undeutlich ausgedrückt habe. Mit entfernen der hässlichen Leuchte meinte ich das Rundumlicht. Das wurde oben auf die Frontscheibe montiert und das stört mich. Wie ich euren Antworten entnehme darf ich die nicht entfernen. Gibt es eine Vorschrift wie groß die sein muss? Ach ja da war ja noch die Frage nach der Größe meines Bootes. Es ist eine Draco 1800 Suntop (5,50m x 2,20mx 0,85m) Ich danke euch schon mal.
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#16
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montier doch blinkendes blaulicht
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#17
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Zitat:
Wenn als Fahrtlicht - ohne Top (nicht zu verwechseln mit Ankerlicht) und Hecklicht, dann nur mit DHI / BSH Zulassung.
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#18
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Zitat:
das stimmt nicht auch das Ankerlicht hat seine Vorschriften. es wird in den Verordnungen immer von einem "gewöhnlichen Licht" geredet. Aber auch dieses "gewöhnliches licht" unterliegt regeln wie man in den Vorschriften für Lichterfarben nachlesen kann.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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