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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hab ein älteres Funkzeugnis
Hallo,
ich hab 1999 ein "beschränkt gültiges Betriebsfunkzeugnis für Funker 2" einschließlich der GMDSS-Prüfung gemacht. Ist das Teil noch gültig? Darf ich damit in Holland auf dem Ijsselmeer ein Funkgerät bedienen? VG Bodo |
#2
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Ich wüsste keinen Grund, warum das nicht mehr gültig sein soll. Du hast es "auf Lebenszeit" erworben.
Gruss Gerd
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#3
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Moin,
der Schein ist gleichbedeutend mit den heutigen SRC und UBI. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#4
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Zitat:
Teilnahme am GMDSS ausschließlich in den Gewässern im Bedeckungsbereich der deutschen UKW- Küstenfunkstellen. ( müsste hinten auf deinem Schein stehen.) mfg Nico73
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#5
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heutiges SRC ist gleich mit dem alten Funker I Funker II wurde nur in Deutsch abgenommen. http://funk-an-bord.de/alte-funkzeugnisse.html mfg Nico73 |
#6
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Moin,
stimmt. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
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