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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen
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#1
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Moin zusammen,
Ich wohne in einer relativ neuen Einfamilienhaus Siedlung. Mein Haus wurde 2009 gebaut und von mir bezogen. Ich bin der Eigentümer des Hauses. Das Garten des Grundstückes wurde ebenfalls 2009 mit einen Holz Elemente Zaun (komplett Blickdicht) von 180 cm Höhe eingezäunt. Jetzt wurde Ende letzten Jahres das noch freie Grundstück neben mir verkauft und die Leute haben vor etwa 4 Wochen mit den Bauarbeiten für Ihr Haus begonnen. Der Zaun sowie der Randstein stehen komplett auf meinem Grundstück. Ich habe damals bewusst darauf geachtet, dass nichts dergleichen auf dem Grund des Nachbargrundstückes steht. Darf mein zukünftiger Nachbar an meinem Zaun Veränderungen bezüglich Farbe etc. vornehmen ohne mein Einverständnis? Ich frage deshalb, weil wenn er anfängt seine Seite zu streichen, wird es unweigerlich dazu kommen, dass ich das von meiner Seite aus sehen kann. |
#2
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Klares Nein, das wäre dann ne Sachbeschädigung nach §303StGB
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....und immer eine handbreit... Kai ![]() --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#3
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Hallo Marcus,
möchtest du nicht erst mit dem Nachbarn sprechen, bevor das Kind in den Brunnen fällt? Gruß, Andrei
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#4
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Dein Eigentum darf niemand ohne deine Zustimmung verändern.
Wenn er unbedingt einen Zaun streichen will, soll er sich selbst einen hinsetzen. Leute gibt es...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Moin,
das ist so nicht richtig. Erstmal ist die Sachlage mal wieder es kommt drauf an. Ausschlaggebend kann die Seite ausschlaggebend sein also rechts oder links von Deinem Haus. Dann kommt es darauf an was die gültige LBO sagt. In den meisten Bundesländern sieht es so aus das der Hauseigentümer jeweils zur Linken Seite für den Zaun Verantwortlich ist. Die gute Seite, also Sichtseite muss zum Nachbarn schauen. Für eine klare aussage bedarf es weitere Informationen. Gruß Stephan
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#6
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Doppelte Einfriedung ist nicht erlaubt.
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's... |
#7
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Steht auf deinem Grundstück und nicht auf der Grenze, also darf er nicht.
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani
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#8
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Moin, mein Grundstück wurde von mir komplett eingezäunt. Also auch die rechte Seite von meinem Grundstück wenn ich vor dem Haus stehe. Oder halt seine linke Seite. Der komplette Zaun sowie der Randstein wurden von mir bezahlt. Es blieb mir ja gar nichts anderes übrig damals. Das Grundstück war nicht verkauft. Der Zaun ist von beiden Seiten gleich. Nur da es ein Wabenzaun ist, wird er es nicht schaffen den Zaun so zu streichen, dass ich es nicht von meiner Seite aus sehen kann. Noch gibt es keine Streitigkeit, ich will nur darauf vorbereitet sein. Es ist so, die Leute kommen mittlerweile täglich seit 4 Wochen Ihren Baufortschritt begutachten, latschen durch meine Einfahrt um sich an meiner Garage und deren Bauzaun durch zu quetschen um auf Ihr Grundstück zu kommen. Allerdings wurde ich als unmittelbarer Nachbar bis heute noch nicht mit dem Arsch angeguckt. Im Grunde genommen habe ich nix dagegen wenn die Ihre Seite von meinem Zaun streichen, im Gegenteil. Die Haltbarkeit wird ja auch erhöht. Allerdings würde ich gerne dafür gefragt werden.
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#9
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Würde ich sehr gerne tun, allerdings erwarte ich das er auf mich zu kommt und nicht ich auf Ihn. Ich wohne schon seit 6 Jahren dort.
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#10
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Wenn das Baugebiet so neu ist, dann gibt es einen B-Plan, in dem i.d.R. auch die Zaunstellung geregelt wird.
Regeln, dass man immer links oder rechts einen Zaun setzen muss, gibt es nicht. Wer gar nicht will, so wie ich, setzt einfach keinen Zaun. Punkt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#11
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Kommt drauf an, laut NRW Nachbarschaftsgesetz darfst du nur bis 1,20m Höhe auf der Grenze
der Nachbar kann Lichtdurchlässigkeit verlangen bei mehr als 1,´20m sind 0,5m Abstand zu halten der Nachbar kann verlangen das du seine Seite pflegst (streichst) ansonsten den lokalen Bebauungsplan prüfen bzw. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text...1258#det327835
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#12
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![]() Zitat:
Nene, dass stimmt so nicht. Die reine Garten Bezaunung darf bis max. 180 cm sein. So stehts in unserem Bebauungsplan. Zur Strasse hin zwischen den Grundstücken/Einfahrten darf max 120 cm. |
#13
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na denn....Emotion war schneller...wollte auch grad sagen, dass der Zaun wenn er knapp an der Grenze steht und der Nachbar sich daran stört wohl zu hoch sein wird...aber man könnte es ja auch vorerst mal positiv sehen, denn wo kein Kläger auch kein Gericht
![]() ![]() ![]() aber wieso eigentlich jetzt schon so extrem schwarz sehen mit der vagen Vorstellung der neue Nachbar könnte evtl. wenn er denn dann mal irgendwann mit seinem Bau fertig und eingezogen ist sich Gedanken darüber machen den Zaun der auch noch auf neuem Nachbars Grundstück steht eventuell streichen zu wollen ![]() ![]()
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____________ Gruß der Maik
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#14
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![]() Zitat:
Ist unzumutbar! Bei mir wars seinerzeit darauf begründet, dass fortwährend fremde Hunde auf mein Grundstück gesch... haben. Meine Kids waren da noch klein. Kurze Eingabe ans Bauordnungsamt geschrieben- Thema durch. Wenn der Nachbar so auf nen eigenen Zaun in eigener Farbe erpicht ist (und dies auch noch die ihm zustehende Seite des Grundstücks ist), soll er erstmal einen auf seinem Grundstück errichten. Danach könnte eventuell jemand an Dich rantreten, Deinen Zaun zu entfernen. Auf keinen Fall darf jemand Deinen Zaun auf Deinem Grundstück lackieren oder sonstwas- Das ist und bleibt ne Sachbeschädigung! So hab ichs seinerzeit meinen Nachbarn beigebracht- die wiederum haben sich nach den Preisen für nen vernünftigen Zaun erkundigt, sich tüchtig erschrocken und haben die Kohle lieber in nen Kamin investiert. Das Thema Zaun ist seit 11 Jahren nicht mehr angesprochen worden.
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....und immer eine handbreit... Kai ![]() --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#15
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Das ist genauso richtig. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben wer den Zaun zu setzen hat. Wie haben auch einige Nachbarn die gar keinen Zaun haben.
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#16
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Moin,
zumal ich habe nix dagegen wenn er den Zaun streicht. Er soll halt vorher fragen und ich will davon nix auf meiner Seite sehen. Am besten er streicht in der selben Farbe wie meine Seite und alles ist gut. Soll er sich ne Hecke davor setzen. Wenn der Zaun in 10 Jahren kaputt ist und erneuert werden muss, hat er schliesslich auch das Recht zu sagen, dass er keinen Zaun will und sich nicht finanziell daran beteiligt. |
#17
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Hallo????????? Laut Bebauungsplan sind 180 cm Zaunhöhe zulässig!!!!! |
#18
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solange bis es einer von beiden verlangt § 32 siehe oben Einfriedigungspflicht (1) Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufriedigen. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind deren Eigentümer verpflichtet, die Einfriedigung gemeinsam zu errichten, wenn auch nur einer von ihnen die Einfriedigung verlangt. Wirkt der Nachbar nicht binnen zwei Monaten nach schriftlicher Aufforderung bei der Errichtung mit, so kann der Eigentümer die Einfriedigung allein errichten; die in § 37 Abs. 1 geregelte Verpflichtung zur Tragung der Errichtungskosten wird dadurch nicht berührt Dann müssen beide die Hälfte zahlen (Zaun, 1,20m Maschendraht als Berechnungsgrundlage) ![]() ![]() ![]() ![]()
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#19
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Bebauungsplan schlägt NRW Recht! Ist dort nix bestimmt, gilt Nachbarschaftsrecht!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#20
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An Eckgrundstücken zur Strasse max. 180 cm ausgenommen Betonzaun. Betonzaun zur Strasse und zwischen den Einfahrten max. 120 cm.
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#21
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In NRW ist nach 6 Jahren die Einspruchsfrist abgelaufen. Wäre spannend zu wissen, ob nach Errichtung oder nach Kauf des Grundstücks.
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
wenn's nicht explodiert, funktioniert's... |
#22
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wo gegen sollte den Einspruch erhoben werden? |
#23
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1cm zu hoch, Schattenwurf, Unüblichkeit,...
Nachbarn sind da sehr erfinderisch. Hab das alles durch ![]()
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. . Akki ![]() Lebensmotto eines manchen:
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#24
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![]() Er könnte genauso denken, dass es schließlich guter Nachbarschaftlicher Brauch ist neue Nachbarn in der Straße zu begrüßen. Mein Vorschlag, sprich ihn an, es ist doch egal wer den ersten Schritt macht. Schließlich werdet Ihr noch lange nebeneinander wohnen und das sollte nicht im Streit anfangen ![]()
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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#25
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Moin Moin, wenn ich das hier lese wird mir Angst und Bange. Eine einfache Frage und schon wirft man mit Paragraphen um sich. Mein Weg wäre dieser: Den Nachbarn samt Gattin zum fröhlichen Grillen einladen und in friedlicher Atmosphäre die Angelegenheit ganz entspannt besprechen. Oder noch einfacher: Ihm am Zaun ein Bier anbieten und dann quatschen. Ich bin da wohl ein vollkommener Optimist, aber in meinem Leben hat sich gezeigt, das diese Art der Problemlösung einfacher und nervenschonender ist, als mit Gesetzen, Verordnungen um sich zu werfen und später dann wohlmöglich einen Anwalt zu beauftragen. In der Regel möchte auch der Nachbar friedlich und ohne Streit leben. Falls du aber einen regelrechten Stinkstiefel als Nachbar hast, kannst du dir immer sagen: "Ich hab´s friedlich versucht!"
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