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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich bin mir mir nicht sicher wie die Rechtslage aussieht.... Möchte mein Stahlboot im Winter im Wasser lassen. Unsere Stege werden aber im Herbst abgebaut und ich habe keine Ahnung wo ich hin soll. Kann ich das Boot einfach überall festmachen wo Ankern grundsätzlich nicht verboten ist? |
#3
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Er macht sich halt jetzt schon Gedanken
![]() Zitat:
![]() Du möchtest ja auch nicht, dass jemand sein Auto in deinem Garten ungefragt abstellt. ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#4
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Es gibt da offensichtlich keinen Grundbesitzer.
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#5
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![]() Sehr unwahrscheinlich, auch Bund/Land/Kommunen sind Grundbesitzer.
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#6
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Genau, da stellt sich aber jetzt wieder die Frage.... wenn nicht durch Schilder verboten, darf man dann einfach fest machen für Sagen wir 4Monate??
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#7
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![]() Zitat:
![]() Hast Du die Möglichkeit, Dir eine Marina zu suchen die NICHT die Stege abbauen? Kostet dann -so meine Erfahrung- deutlich weniger, als im Sommer und bei mir war auch immer Strom verfügbar! Wie liegst Du denn? Dann könnten Dir evtl. ![]()
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#8
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![]() Zitat:
Gruss Axel
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#9
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Das WSA Hann Münden wäre da der Ansprechpartner(denk ich mal). Macht Sinn, die sehen dein Boot sowiso liegen und melden sich bei dir, wenn die da was gegen haben.
Falls da wirklich Land ohne eigentümer zufällig "rumliegen" sollte, gib gerne nochmal Bescheid ich hab da was Verloren ![]() ![]() ![]() ![]() Hans |
#10
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Ich hatte bereits einen Land Eigentümer gefragt, er sagte mir das er keine Wasserrechte hat. das Grundstück geht aber direkt bis ans Wasser. Was ist hier die Rechtslage?
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#11
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Da Budeswasserstrasse (so ich mich nicht irre) ist normalerweise der Bund der eigentümer.
Hans |
#12
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#13
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Wenn der Bund hier keine Schilder für Ankern Verboten platziert hat und der Landbesitzer nichts dagegen hat, darf ich dann Fest machen?
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#14
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![]() Zitat:
das Stichwort nennt sich "Ankerwache" und somit hat sich dein Langzeitanken erledigt. Zudem sind auf vielen Gewässern die Ankerzeiten begrenzt, meist 48 bis 72 Std. Liegezeit. Gruß Udo |
#15
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Ich will ja nicht Ankern, sondern am Ufer fest machen.
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#16
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Hugh nochmals
Zitat:
![]() Du hast da ne -in meheren Bereichen- grenzwertige Aktion in Planung. Evt ist dein Vorhaben möglich ( wo ein Wille, da ein Gebüsch), aber es erfordert bestimmt etwas tieferen Einstieg in die "Vorschriftenwelt" bei euch am Fluss. Daher ist es weise,- wenn du dir erstmal so die grundsätzlichen Bestimmungen der Bundeswasserstrassen (so die fulda bei dir eine ist) und die Bedingungen für die Sportschifffahrt anschaust und danach auf den Seiten des WSAs nach Schlupflöchern guckst, oder so. Dann kanst du zielführender denken und nachfragen. Hans |
#17
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Hab dem WSA HMÜ mal eine Email geschrieben, bin mal gespannt, aber erwarte mir nicht viel davon
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#18
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Denk auch mal dran, was du bei Hochwasser machen willst
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Gruß Ewald |
#19
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Dann musst Du Dir wohl Stellen suchen an denen das erlaubt ist, nicht Stellen an denen es nicht verboten ist.
Ich weiß nicht ob es für alle Wasserstrassen gilt, aber meines Wissen ist das Festmachen am unbefestigten Ufer außerhalb der durch das Zeichen E.7 der Binnenschiffahrtsstraßen- Ordnung gekennzeichneten Stellen verboten. |
#20
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Ich habe eine gute Stelle gefunden. Eine Spundwand, an der im Sommer Boote eines Wassersport Vereines liegen. Im Winter ist aber alles frei. Doch der Vorstand sagt er hätte im Winter keine Wasserechte sonst könne ich es fest machen. Was das nun zu bedeuten hat weis ich nicht
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