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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bugstütze vorgeschrieben
Guten Tag, ich habe gehört, dass bei einem Segelboottrailer eine Bugstütze gesetzlich vorgeschrieben sei, ansonsten müsste man mit einer Anzeige rechnen bei einer Kontrolle ?
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#2
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Hi,
halte ich für Unsinn, es gibt Segelboote die haben die gleiche Rumpfform wie Motorboote. Was ist mit Hardy oder Haber? Mast dabei, Bugstütze, Mast daheim keine Bugstütze? Was ist wenn ich meinen Mast daheim lasse? Auf See ist es dann rechtlich ein Motorboot.... Schaden kann so ein Teil aber grundsätzlich nicht, es stabilisiert auch den Trailerrahmen, weil man das Boot mit in die Statik nimmt. Gruß Willy |
#3
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In welchem Gesetz soll das denn stehen?
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#4
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Der gute Deutsche braucht halt seine Gesetze und Verordnungen....
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#5
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Da wir darüber kommunizieren, sicher im Kommunikationsgesetz.
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#6
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Na dann verhalte Dich mal gesetzeskonform beim Kommunizieren
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#7
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Als alter Tele-Kommunikationstechniker mach ich das immer.
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#8
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Nein, ist es nicht. Deshalb ist es ja auch Sonderzubehör, das man beim Trailerkauf mit bestellen kann.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#9
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Abteilung "Ladungssicherung"
Wie und womit du deine Ladung sicherst bleibt dir überlassen. Voraussetzung.... die Ladung ist formschlüssig gestaut und gegen verlust, verschieben und verrutschen gesichert. Eine Bugstütze ist dazu nicht vorgeschrieben, aber sicher sinnvoll. Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#10
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die obige info kommt von einem Trailerhersteller, dieser schreibt:
eine sog. "Bugstütze" ist nicht explizit als solche vorgeschrieben sondern wird zur Erfüllung der Vorschriften für Zugdeichseln von Anhängefahrzeugen benötigt (s. ISO 7641/1) aus welcher sich für jedes Anhängefahrzeug eine sog. "maximal zulässige freie Deichsellänge" ergibt - bei Bootsanhängern ist dies der Abstand von Kugelkopfschwenkachse bis zur Vorderkante der vordersten Bootsabstützung. Bei Bootsanhänger ohne Bugstütze liegt die die "freie Dechsellänge" leider fast ausnahmslos weit jenseits des zulässigen Bereiches was sich dann auch meist spürbar in den Fahreigenschaften niederschlägt. Dies wird jedoch nicht vom TÜV geprüft sondern dieser verweist darauf, daß Verantwortung/Gewährleistung für Rahmen/Aufbau beim Fahrzeughersteller liegt. Ich bin jedoch der Meinung, dass: Für optimale Fahreigenschaften des Trailers ist für mich die Aufliegelast an der Anhängerkupplung relevant. Je näher man an die zulässige Aufliegelast an der Anhängerkupplung kommt desto besser. Die Anhängerkupplung von meinem Fahrzeug hat eine Aufliegelast von 100 kg. Ich habe mein Segelboot nun soweit auf meinem Trailer nach vorne gestellt, dass ich auf ca. 80 kg Aufliegelast komme. Den Anschlag der vorderen Kielkante habe ich mit einem Holzstück gekennzeichnet, das auf dem Kielbrett angeschraubt ist. Ansonsten steht das Boot auf dem Kiel und wird von 4 kräftigen Gurten festgehalten. Da wackelt nichts und da kann sich auch nichts verschieben. Sicherlich kann es kein Fehler sein noch zusätzlich eine Bugstütze zu verwenden. |
#11
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Die ist schon mal nicht mehr gültig.
Die Nachfolgenorm gibt ein vereinfachtes Schema zur Festigkeitsberechnung vor und keine max. Werte. Einfache Frage an den Trailerhersteller: Wird der Trailer auch ohne Bugstütze verkauft? Wenn ja, kann sie nicht vorgeschrieben sein.
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Beste Grüße John |
#12
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Ich habe keine und bewege mich gesetzeskonform.
Nachteil ist natürlich, daß Slippen dann kaum oder schlecht geht. |
#13
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Auf Nachfrage hat mir der oben erwähnte Trailerhersteller nochmals folgende Erläuterungen zugesandt:
natürlich ist die Stützlast einer der wichtigsten Parameter für optimale Fahreigenschaften und wir empfehlen hier diese möglichst nahe zum Maximalwert einzustellen. Mit Ihrer Einstellung auf 80 kg bewegen Sie sich hier in einem lobenwerten Bereich. Was das Thema Bugstütze angeht kann ich Sie jedoch leider nicht beruhigen. Der eigentliche Sinn und Zweck der ISO 7641/1 ist, die dynamische Materialbelastung/Schwingung der Anhängerdeichsel (Beim Starrdeichselanhänger sind dies die Längsträger) in ungefährlichen Grenzen zu halten. Deichselhersteller wie z.B. Alko müssen alle Ihre Deichseln nach ISO 7641/1 dimensionieren. In der Praxis sieht dies so aus, daß der verantwortliche Konstrukteur die maximal in der Deichsel vorkommenden Werkstoffbelastung anhand fest vorgeschriebener Fahrzustände berechnen muß. Ich habe die letzten 20 Jahre schon tausende Deichselgutachten für unsere und andere Trailerfabrikate ausgefertigt und gebe unseren Kunden dann Resultate in Form von Einstellanweisungen zur Einhaltung der zulässigen freien Deichsellänge weiter, an einen zulässigen Anhänger ohne Bugstütze kann ich mich jedoch leider nicht erinnern. Problem bei diesem Thema ist allerdings, daß der TÜV die Haftung hierfür (aufwandsbeding) nicht trägt sondern diese bewusst auf den Hersteller überträgt. Das heißt bei den normalen technischen Kontrollen interessiert sich erstmal kein Prüfer dafür und interessant wird es erst beim Haftpflichtschaden durch Unfall aus z.B. instabiler Fahrsituation. Da lohnt es sich dann auch für einen Versicherungsgutachter sich etwas mehr Arbeit zu machen und genauer zu prüfen ob ein Unfallfahrzeug zulässig eingestellt war. Ist dann bei einem solchen Unfallfahrzeug die zulässige freie Deichsellänge überschritten dann helfen auch beste Vergurtung und Stützlasteinstellung leider nur wenig weiter. |
#14
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Das mit die Schwingungen steht in vereinfachter Form in Beitrag 2, der is von mich.
Willy |
#15
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Aber Sinnvoll ist eine Stütze allemal.
Ich hatte unser "Motorboot" im Februar auf einem Leihtrailer geholt. Dieser hatte eine Rahmenlänge von 8 Metern plus die Lichtleiste. Das Boot haben wir mit dem Spiegel ziemlich bündig auf die letzte Quertraverse gestellt. Die Stützlast passte glücklicherweise sogar... Da es ein Leihtrailer war, hatte er eben auch keine Bugstütze/Windenstand. Das frei Ende von der Zugeinrichtung bis zum ersten Auflagepunkt des Kieles betrug weit über 3 Meter. Die Fahrt nach Hause war sehr sehr abenteuerlich. Auf glatten Strassen war alles gut, sobald aber die Strassen uneben wurden( geflickte Stellen auf der Autobahn) schauckelte sich der Anhänger als dementsprechend auch das Auto sehr unangenehm auf. Jetzt mit unserem eigenen Trailer( Länge 6 Meter , Windenstand knapp 120cm von vorne) fährt es sich super. Letzendlich muß das jeder für sich selbst entscheiden,Ich befürworte allerdings eine Bugstütze. MfG Nico
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9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen "du bist verrückt". Die 10. Stimme summt die Melody von Tetris |
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