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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Alte und neue Gesetze? Alubootsbau?
Hallo Leute, ich bin neu hier und Grüsse einmal in die Runde.
Ich bin seit Jahren Bootsfahrer,und da ich kürzlich das Schweissen erlernt habe ist mir der Gedanke ans selberbauen gekommen. Da die EU ja alles neu macht, meine Frage: Wie sind derzeit die Gesetze bezüglich Boote Selberbauen? Ich hätte Interesse an einem 6-7m Sportboot und wenn das erfolgreich ist (klappt), vielleicht ein Hausboot. Gruß und danke |
#2
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Das umfangreiche Normenwerk der EU, welches von Bootsbauern einzuhalten ist, gilt für Selbstbauer nicht. (Du darfst deinen Selbstbau dann aber auch frühestens nach 5 Jahren verkaufen, sonst gilt er nicht als Selbstbau.)
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Gruß, Günter |
#3
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Moin
Bei Sportbooten gibt es für Selbstbauer keine EU-oder nationale Regelwerke die zu berücksichtigen wären,bei Hausbooten ist das vom Gewässer und den Liegeplätzen abhängig welche örtlichen Regelwerke einzuhalten sind,so ist es im HH-Hafen so,dass bei größeren Pontons oder Rümpfen i.d.R.die Hafenbehörden einen Schwimmfähigkeitsnachweiß fordern der alle fünf(?)Jahre bestätigt werden muss.Wenn du dir ein Motor-oder Segelboot baust musst du das für den Betrieb auf Binnenwasserstrassen regestrieren lassen(da gibt es mehrere Möglichkeiten)auf den Seeschifffahrtsstrassen fragt zum Beispiel bei einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei niemand nach einer Regestrierung des Fahrzeuges die ist absolut freiwillig und vor allem interessant für Auslandsfahrten und der Rückkehr von denen. gruss hein |
#4
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Hi!
Ich würde mein Hausboot als Multifunktionskatamaran tarnen, um dem ganzen Antihausbootgedöns aus dem Weg zu gehen. viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#5
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Zitat:
Klar, die Zertifizierungspflicht in EU gilt nur für kommerzielle Bootsbauer. Das entbindet den nicht kommerziellen Erbauer aber vermutlich zumindest haftungsrechtlich nicht von der Verpflichtung, ein Wasserfahrzeug nach dem aktuellen Stand der Technik zu bauen. Genau der ist in den einschlägigen Normen festgehalten. Besonders bei so einem größeren Projekt, das wohl weit jenseits von 1000 Stunden Bauaufwand erfordert, sehe ich das nicht als Beeinträchtigung meiner Schaffensfreiheit, sondern als Hilfestellung an, um mangelnde langjährige Berufserfahrung zumindest ansatzweise zu kompensieren. Letztlich sind die Normen ja nichts anderes als komprimierte Praxiserfahrung von Experten! Gruß, Martin |
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