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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.06.2015, 20:37
Hhorace Hhorace ist offline
Ensign
 
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Standard WaschPo und AIS

Ich hab hier so einen AIS Tracker auf dem Handy - dort werden auch diverse "Law Enforcement" Schiffe angezeigt.
Als ich neulich im Hafen unser lokales WaschPo Schiff gesehen habe, war es auf dem Tracker nicht zu finden.

Schalten die AIS dynamisch aus?

Grüße,

Hhorace
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  #2  
Alt 01.06.2015, 20:53
Thomas1982 Thomas1982 ist offline
Cadet
 
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Hallo...
wenn man im Hafen ist macht man es aus...so war es zumindestens bei uns als ich noch bei der Marine zur See gefahren bin...

Gruß Thomas
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  #3  
Alt 01.06.2015, 20:58
Hhorace Hhorace ist offline
Ensign
 
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Na ja, mir geht es mehr darum, ob ich eigentlich immer sehen kann, wo sie sind, oder ob die das mir Absicht auch draussen ausschalten (du hast doch auch ein schnelles Boot )
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  #4  
Alt 01.06.2015, 21:12
Thomas1982 Thomas1982 ist offline
Cadet
 
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man kann es grundsätzlich ausschalten...ob sie es dürfen weiß ich nicht...ist ja wieder eine übergeordnete Behörde...aber ich denke sie dürfen das...wäre natürlich gut wenn man immer sieht wo sie sich rumtreiben...

Gruß Thomas
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  #5  
Alt 01.06.2015, 21:13
Benutzerbild von Pianist
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Gegenfrage: Warum sollte sich die Polizei ihre Arbeit unnötig erschweren, wenn sie ihren aktuellen Aufenthaltsort in die Welt hinausposaunt? Eine AIS-Pflicht gibt es ja für Boote unter 20 Metern noch nirgendwo. Und selbst wenn es sie gäbe, wäre die Polizei davon befreit, wenn ansonsten ihre Einsatztaktik gefährdet wäre.

In der Luft ist es ja so ähnlich: Der Polizeihubschrauber fliegt nachts in Berlin (in Abstimmung mit dem jeweiligen Tower) manchmal ohne Beleuchtung, um aus der Ferne nicht gesehen zu werden, wenn z.B. Metalldiebe an Bahnstrecken beobachtet werden.

Matthias
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  #6  
Alt 01.06.2015, 21:14
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rudi ratlos rudi ratlos ist offline
Admiral
 
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Behördenfahrzeuge schalten ihr Ais teilweise aus oder ändern ihren Status sonst hätte Überwachung ja keinen Sinn mehr.
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Gruß Rüdiger
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  #7  
Alt 01.06.2015, 22:27
Benutzerbild von milton
milton milton ist offline
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Die kroatische Rennleitung fährt vor Brioni ohne AIS rum. Hat's probiert, aber bei 40 kn+ aber keine Chance :-D. Sind dann zum Abreagieren zu einem Segler.
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  #8  
Alt 02.06.2015, 06:21
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billi billi ist offline
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Binnen ist das AIS Pflicht und im Fahrbetrieb darf es auch nicht ausgeschaltet werden. dies gilt für alle Fahrzeuge die mit Radar ausgestattet sind also auch Behördenfahrzeugen unter 20m
Die Waschpo ist davon nicht ausgenommen was zu heftigen Diskussionen geführt hat.

Ich finde es schön zu beobachten wo die gerade sich rumtreiben
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 02.06.2015, 06:32
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hier nochmal §4.07 aus der RHeinschiffahrtspolizeiverordnung

1.2 Fahrzeuge müssen mit einem Inland AIS Gerät nach § 7.06 Nummer 3 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung


ausgerüstet sein. Das Inland AIS Gerät muss in gutem Betriebszustand sein.

Satz 1 gilt nicht für folgende Fahrzeuge:

a) Fahrzeuge von Schubverbänden und gekuppelten Fahrzeugen, ausgenommen das Fahrzeug, das die Hauptantriebskraft stellt,

b) Kleinfahrzeuge, ausgenommen

- Polizeifahrzeuge, die mit einem Radargerät ausgerüstet sind, und
- Fahrzeuge, die ein Schiffsattest nach der Rheinschiffsuntersuchungsordnung oder ein nach
dieser Verordnung als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzen,

c) Schubleichter ohne eigenen Antrieb,

d) schwimmende Geräte ohne eigenen Antrieb.

2. Das Inland AIS Gerät muss ständig eingeschaltet sein und die eingegebenen Daten müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder Verbands entsprechen.

Satz 1 gilt nicht,

a) wenn sich die Fahrzeuge in einem Übernachtungshafen nach § 14.11 Nummer 1 befinden,

b) wenn die zuständige Behörde eine Ausnahme für Wasserflächen, die von der Fahrrinne baulich getrennt sind, gewährt hat,

c) für Fahrzeuge der Polizei, wenn die Übermittlung von AIS Daten die Erfüllung polizeilicher Aufgaben gefährden würde.


Bei 2c ist nicht die Verkehrsüberwachung gemeint, sondern wenn die Polizei sich unbemerkt an ein Schiff ran muss (Geiselnahme usw.)
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Gruß Volker
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  #10  
Alt 02.06.2015, 06:33
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Danger38 Danger38 ist offline
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Zitat:
Zitat von milton Beitrag anzeigen
Die kroatische Rennleitung fährt vor Brioni ohne AIS rum. Hat's probiert, aber bei 40 kn+ aber keine Chance :-D. Sind dann zum Abreagieren zu einem Segler.
Konntest Du Ihre Wut förmlich riechen?
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Gruß, Klaus
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  #11  
Alt 02.06.2015, 06:44
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von Hhorace Beitrag anzeigen
Ich hab hier so einen AIS Tracker auf dem Handy
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Gruß, Jörg
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  #12  
Alt 02.06.2015, 06:45
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Hi Volker,
und 2 c dikutieren wir dann mit der Rennleitung vor Ort. Ich glaube es gibt bessere Arten sich den Tag kaputt zu machen.



Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier nochmal §4.07 aus der RHeinschiffahrtspolizeiverordnung

1.2 Fahrzeuge müssen mit einem Inland AIS Gerät nach § 7.06 Nummer 3 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung


ausgerüstet sein. Das Inland AIS Gerät muss in gutem Betriebszustand sein.

Satz 1 gilt nicht für folgende Fahrzeuge:

a) Fahrzeuge von Schubverbänden und gekuppelten Fahrzeugen, ausgenommen das Fahrzeug, das die Hauptantriebskraft stellt,

b) Kleinfahrzeuge, ausgenommen

- Polizeifahrzeuge, die mit einem Radargerät ausgerüstet sind, und
- Fahrzeuge, die ein Schiffsattest nach der Rheinschiffsuntersuchungsordnung oder ein nach
dieser Verordnung als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzen,

c) Schubleichter ohne eigenen Antrieb,

d) schwimmende Geräte ohne eigenen Antrieb.

2. Das Inland AIS Gerät muss ständig eingeschaltet sein und die eingegebenen Daten müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder Verbands entsprechen.

Satz 1 gilt nicht,

a) wenn sich die Fahrzeuge in einem Übernachtungshafen nach § 14.11 Nummer 1 befinden,

b) wenn die zuständige Behörde eine Ausnahme für Wasserflächen, die von der Fahrrinne baulich getrennt sind, gewährt hat,

c) für Fahrzeuge der Polizei, wenn die Übermittlung von AIS Daten die Erfüllung polizeilicher Aufgaben gefährden würde.


Bei 2c ist nicht die Verkehrsüberwachung gemeint, sondern wenn die Polizei sich unbemerkt an ein Schiff ran muss (Geiselnahme usw.)
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Frank
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  #13  
Alt 02.06.2015, 06:52
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
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Gruß, Jörg
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  #14  
Alt 02.06.2015, 06:54
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Zitat:
Zitat von Oyster70 Beitrag anzeigen
Hi Volker,
und 2 c dikutieren wir dann mit der Rennleitung vor Ort. Ich glaube es gibt bessere Arten sich den Tag kaputt zu machen.
Das wurde schon in verschiedenen Gremien diskutiert und die Waschpo ist gar nicht begeistert, dass sie das AIS eingeschaltet lassen muss.
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  #15  
Alt 02.06.2015, 06:56
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Zitat:
Zitat von milton Beitrag anzeigen
Die kroatische Rennleitung fährt vor Brioni ohne AIS rum. Hat's probiert, aber bei 40 kn+ aber keine Chance :-D. Sind dann zum Abreagieren zu einem Segler.

Versteh ich nicht. Genau die geben ja sogar beim Ablegen im Hafen Schallsignal 3xkurz, wenn ihre Maschine kurz rückwärts läuft.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #16  
Alt 02.06.2015, 06:59
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Ich kann mir aber nicht vorstellen, das die das auch tun. Die können sich doch immer auf "Einsatzgefährdend" rausreden. Ich sehe die bei uns auch recht oft mit dem Glass aber nicht auf dem Plotter.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das wurde schon in verschiedenen Gremien diskutiert und die Waschpo ist gar nicht begeistert, dass sie das AIS eingeschaltet lassen muss.
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  #17  
Alt 02.06.2015, 07:03
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Binnen ist das AIS Pflicht und im Fahrbetrieb darf es auch nicht ausgeschaltet werden. dies gilt für alle Fahrzeuge die mit Radar ausgestattet sind also auch Behördenfahrzeugen unter 20m
Die Waschpo ist davon nicht ausgenommen was zu heftigen Diskussionen geführt hat.

Ich finde es schön zu beobachten wo die gerade sich rumtreiben
Aber das gilt doch nur auf dem Rhein, oder?

Matthias
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  #18  
Alt 02.06.2015, 07:03
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Zitat:
Zitat von Oyster70 Beitrag anzeigen
Ich kann mir aber nicht vorstellen, das die das auch tun. Die können sich doch immer auf "Einsatzgefährdend" rausreden. Ich sehe die bei uns auch recht oft mit dem Glass aber nicht auf dem Plotter.
Ist bisher scheinbar nur in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung so drinnen.
in der Binnenschifffahrtstrassenordnung habe ich es nicht gefunden.

müsste ich nochmal schauen. Dachte AIS ist jetzt überall Binnen Pflicht.

EDIT: Auf dem Rhein gilt ab 01.12.2014 die AIS Pflicht
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  #19  
Alt 02.06.2015, 07:08
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Zitat:
Zitat von Oyster70 Beitrag anzeigen
Ich kann mir aber nicht vorstellen, das die das auch tun. Die können sich doch immer auf "Einsatzgefährdend" rausreden. Ich sehe die bei uns auch recht oft mit dem Glass aber nicht auf dem Plotter.
Die könnten sogar 'ne Kiste Bier neben dem Steuerstand stehen haben und erzählen, dass sie die gerade gefunden/sichergestellt haben.
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Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #20  
Alt 02.06.2015, 07:12
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In dem Bericht den ich in der Hand hatte Stand damals drinnen (genauen Wortlaut kenn ich leider nicht mehr), dass das AIS die Verkehrsüberwachung nicht gefährdet und deshalb eingeschaltet bleiben muss.
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  #21  
Alt 02.06.2015, 07:13
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Versteh ich nicht. Genau die geben ja sogar beim Ablegen im Hafen Schallsignal 3xkurz, wenn ihre Maschine kurz rückwärts läuft.
Nun wenn man illegales Passieren des (etwas merkwürdig zugeschnitenen) Nationalparks abkassieren will, ist es halt nicht so hilfreich, wenn AIS eingeschaltet ist.
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  #22  
Alt 02.06.2015, 07:22
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Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
In dem Bericht den ich in der Hand hatte Stand damals drinnen (genauen Wortlaut kenn ich leider nicht mehr), dass das AIS die Verkehrsüberwachung nicht gefährdet und deshalb eingeschaltet bleiben muss.
Aus polizeilicher Sicht wird auch nicht die reine Anwesenheit eines Polizeibootes das Problem sein. Jedes einzelne Boot kann man ja vor Ort ohnehin mit den Augen sehen, ggf. unter Zuhilfenahme eines Fernglases.

Nachteilig ist eher der mögliche Rückschluss zur Gesamtsituation: Wenn beispielsweise jemand weiß, dass in einer bestimmten Gegend die Polizeiboote 1, 2 und 3 im Einsatz sind und man dann auf einen Blick feststellen kann, dass die sich gerade allesamt in der hintersten Ecke des Zuständigkeitsbereiches befinden, dann ist ja der Umkehrschluss möglich, dass sich im restlichen Gebiet kein Polizeiboot befindet. Und das wäre dann tatsächlich ein Nachteil.

Matthias
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  #23  
Alt 02.06.2015, 07:26
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Aus polizeilicher Sicht wird auch nicht die reine Anwesenheit eines Polizeibootes das Problem sein. Jedes einzelne Boot kann man ja vor Ort ohnehin mit den Augen sehen, ggf. unter Zuhilfenahme eines Fernglases.

Nachteilig ist eher der mögliche Rückschluss zur Gesamtsituation: Wenn beispielsweise jemand weiß, dass in einer bestimmten Gegend die Polizeiboote 1, 2 und 3 im Einsatz sind und man dann auf einen Blick feststellen kann, dass die sich gerade allesamt in der hintersten Ecke des Zuständigkeitsbereiches befinden, dann ist ja der Umkehrschluss möglich, dass sich im restlichen Gebiet kein Polizeiboot befindet. Und das wäre dann tatsächlich ein Nachteil.

Matthias
genau

in meinem Abschnitt ist die WSP Germersheim zuständig. Wenn ich also sehe, dass das Boot sich gerade im Bereich Karlsruhe aufhält und das dann kann ich Richtung Speyer auch mal bei HW1 den Hebel auf den Tisch legen.

Allerdings könnte ich das auch nach 17 Uhr machen, da dann das Boot ja eh in der Garage ist und nur zu Noteinsätzen rausgefahren wird.
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  #24  
Alt 02.06.2015, 08:03
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier nochmal §4.07 aus der RHeinschiffahrtspolizeiverordnung

...

Satz 1 gilt nicht,

...

c) für Fahrzeuge der Polizei, wenn die Übermittlung von AIS Daten die Erfüllung polizeilicher Aufgaben gefährden würde.

Bei 2c ist nicht die Verkehrsüberwachung gemeint, sondern wenn die Polizei sich unbemerkt an ein Schiff ran muss (Geiselnahme usw.)

Darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen oder gar berufen wollen.
Aufgaben der Polizei sind grundsätzlich Gefahrenabwehr (nach jeweiligem Polizeigesetz) und Strafverfolgung (nach Strafprozessordnung). insbesondere im Bereich der Gefahrenabwehr sind die Aufgaben relativ weit gefasst, exemplarisch hier ein Auszug aus dem PolG Rheinland-Pfalz:


"§ 1 Aufgaben der allgemeinen Ordnungsbehörden und der Polizei
(1) Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie haben Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können (Vorbereitung auf die Gefahrenabwehr). Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten und für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten).
(2) ...
(3) ...
(4) ...
(5) Die Polizei ist zuständig für die Abwehr von Gefahren durch den Straßenverkehr; das fachlich zuständige Ministerium kann diese Zuständigkeit im Einvernehmen mit dem für die Angelegenheiten des Straßenverkehrs zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen.

(6) Im Übrigen wird die Polizei tätig, soweit die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Sie unterrichtet die anderen Behörden unverzüglich von allen Vorgängen, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung dieser Behörden bedeutsam ist; die Befugnis zur Übermittlung personenbezogener Daten bleibt davon unberührt. Die zuständige Behörde kann die getroffenen Maßnahmen aufheben oder abändern."

(Weglassungen nur redaktionell von mir)

Im Zweifel wird es hieraus nicht schwer sein, den konkreten Einsatzzweck mit einer der o.g. Aufgaben der Gefahrenabwehr zu begründen - auch ohne Geiselnahme...

Daher würde ich mich nicht wirklich auf eine AIS-Pflicht verlassen...



lg

Duke

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  #25  
Alt 02.06.2015, 09:08
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen
Darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen oder gar berufen wollen.
Aufgaben der Polizei sind grundsätzlich Gefahrenabwehr (nach jeweiligem Polizeigesetz) und Strafverfolgung (nach Strafprozessordnung). insbesondere im Bereich der Gefahrenabwehr sind die Aufgaben relativ weit gefasst, exemplarisch hier ein Auszug aus dem PolG Rheinland-Pfalz:


"§ 1 Aufgaben der allgemeinen Ordnungsbehörden und der Polizei
(1) Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie haben Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können (Vorbereitung auf die Gefahrenabwehr). Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten und für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten).
(2) ...
(3) ...
(4) ...
(5) Die Polizei ist zuständig für die Abwehr von Gefahren durch den Straßenverkehr; das fachlich zuständige Ministerium kann diese Zuständigkeit im Einvernehmen mit dem für die Angelegenheiten des Straßenverkehrs zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen.

(6) Im Übrigen wird die Polizei tätig, soweit die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Sie unterrichtet die anderen Behörden unverzüglich von allen Vorgängen, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung dieser Behörden bedeutsam ist; die Befugnis zur Übermittlung personenbezogener Daten bleibt davon unberührt. Die zuständige Behörde kann die getroffenen Maßnahmen aufheben oder abändern."

(Weglassungen nur redaktionell von mir)

Im Zweifel wird es hieraus nicht schwer sein, den konkreten Einsatzzweck mit einer der o.g. Aufgaben der Gefahrenabwehr zu begründen - auch ohne Geiselnahme...

Daher würde ich mich nicht wirklich auf eine AIS-Pflicht verlassen...



lg

Duke
Naja ich kann nur sagen dass ich unsere WAPO schon oft beobachtet habe und hab das Signal nur dann nicht gesehen wenn das Boot in der Garage war.

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