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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.06.2015, 17:16
SD77 SD77 ist offline
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Standard CE Erklärung / Konfirmitätserklärung

Hallo,

ich habe gerade einen Crownline 180 BR gekauft und bin gerade bei der Vorbereitung der Anmeldung. Nun finde ich bei dem ganzen Papier keine CE bzw. Konfirmitätserklärung. Brauche ich die für die Anmeldung überhaupt und wenn ja hat jemand eine Idee wo ich die schnell herbekomme?

Danke schonmal für die Hilfe
Schöne Grüße
Stefan
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  #2  
Alt 29.06.2015, 17:19
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Standard

wo war das Boot vorher angemeldet ?

wenn vor 1998 in die EU eingeführt, keine CE erforderlich.
wenn danach geht ohne CE normalerweise nichts.

Bekommen kannst du diese vom Vorbesitzer.
wenn nicht kannst du es nicht anmelden. ist wie wenn du ein Auto kaufst ohne KFZ-Schein.

CE ist normalrweise in der letzten Seite der Anleitung abgedruckt.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 29.06.2015, 17:20
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maribde maribde ist offline
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Hallo,

erstmal Glückwunsch zum Boot.
Ist das Boot gebraucht? War es in Deutschland schonmal angemeldet?
Welches Baujahr ?
__________________
Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #4  
Alt 29.06.2015, 17:23
forza.5 forza.5 ist offline
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Hallo Stefan
Aus welchem Jahr ist das Boot?
Wenn das Boot vor dem 15.06.1998 gebaut wurde brauchst du die Konformitätserklärung nicht.
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Grüßle Marco
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  #5  
Alt 29.06.2015, 17:26
SD77 SD77 ist offline
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Hallo,

wohh danke erstmal für die schnellen Antworten.
Das Boot ist eine Crownline 180 BR und hat das Baujahr 2003.

Gruß Stefan
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  #6  
Alt 29.06.2015, 17:30
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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dann sollte der Vorbesitzer sie auch haben.
Wenn nicht, dann wende dich mal an Fa. Siegel in Gummersbach, dort wirst Du eine bekommen, aber wahrscheinlich nicht kostenfrei
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Gruß Heinz,


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  #7  
Alt 29.06.2015, 17:31
SD77 SD77 ist offline
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Super Tipp....


Danke Stefan
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  #8  
Alt 29.06.2015, 17:40
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ich würde sie vom Vorbesitzer einfordern.
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  #9  
Alt 29.06.2015, 20:16
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von forza.5 Beitrag anzeigen
Hallo Stefan
Aus welchem Jahr ist das Boot?
Wenn das Boot vor dem 15.06.1998 gebaut wurde brauchst du die Konformitätserklärung nicht.
Die Konformitätserklärung hat nicht zwingend etwas mit dem Baujahr eines Bootes zu tun. Die Konformitätserklärung benötigt, wer ein Boot nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringen möchte.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn vor 1998 in die EU eingeführt, keine CE erforderlich.
wenn danach geht ohne CE normalerweise nichts.
Und genau da fängt schnell das nächste Problem an, denn was ist z.B. wenn das Boot bereits am 1. Juni 1998 erstmals auf den dt. Markt in Verkehr gebracht wurde? Dann wäre formell keine CE notwendig, ABER dann verlangt das WSA plötzlich einen schriftl. Nachweis darüber, wann genau das Boot importiert wurde, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung darüber treffen zu können, ob im konkretem Fall die CE Konformität erfüllt werden muss, oder nicht. Kann man einen solchen Importnachweis nicht erbringen, so wird im Zweifelsfall die Vorlage der CE verlangt . Ich weiß wovon ich spreche, denn genau das ist mir damals bei der Zulassung meines Bootes passiert ... Importdatum 06.03.1998, und glücklicherweise ist die Original-Importbescheinung vorhanden, und nur damit konnte ich den schriftl. Beweis antreten, dass für die Anmeldung meines Bootes beim WSA keine CE-Konformität notwendig ist. Bis zur Vorlage des Importnachweises hieß es nur "da müssen sie wohl nachzertifizieren", da könne man leider nichts machen. Wie ich erst hinterher herausbekommen habe, war mein Boot jedoch bereits vorauseilend vom Hersteller CE-zertifiziert worden, ich hatte zwischenzeitlich im Boot die CE-Plakette entdeckt, und so konnte ich im Nachhinein - Wochen nach erfolgter Zulassung - die (vom Vorbesitzer verschlampte) CE-Urkunde vom Hersteller gegen Bearbeitungsgebühr anfordern.

Unterm Strich habe ich damals Glück gehabt, und das gleich in doppelter Hinsicht

Gruß, Ralf
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  #10  
Alt 29.06.2015, 20:31
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
Die Konformitätserklärung hat nicht zwingend etwas mit dem Baujahr eines Bootes zu tun. Die Konformitätserklärung benötigt, wer ein Boot nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringen möchte.



Und genau da fängt schnell das nächste Problem an, denn was ist z.B. wenn das Boot bereits am 1. Juni 1998 erstmals auf den dt. Markt in Verkehr gebracht wurde? Dann wäre formell keine CE notwendig, ABER dann verlangt das WSA plötzlich einen schriftl. Nachweis darüber, wann genau das Boot importiert wurde, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung darüber treffen zu können, ob im konkretem Fall die CE Konformität erfüllt werden muss, oder nicht. Kann man einen solchen Importnachweis nicht erbringen, so wird im Zweifelsfall die Vorlage der CE verlangt . Ich weiß wovon ich spreche, denn genau das ist mir damals bei der Zulassung meines Bootes passiert ... Importdatum 06.03.1998, und glücklicherweise ist die Original-Importbescheinung vorhanden, und nur damit konnte ich den schriftl. Beweis antreten, dass für die Anmeldung meines Bootes beim WSA keine CE-Konformität notwendig ist. Bis zur Vorlage des Importnachweises hieß es nur "da müssen sie wohl nachzertifizieren", da könne man leider nichts machen. Wie ich erst hinterher herausbekommen habe, war mein Boot jedoch bereits vorauseilend vom Hersteller CE-zertifiziert worden, ich hatte zwischenzeitlich im Boot die CE-Plakette entdeckt, und so konnte ich im Nachhinein - Wochen nach erfolgter Zulassung - die (vom Vorbesitzer verschlampte) CE-Urkunde vom Hersteller gegen Bearbeitungsgebühr anfordern.

Unterm Strich habe ich damals Glück gehabt, und das gleich in doppelter Hinsicht

Gruß, Ralf
hätte wäre wenn.

das Boot des To ist von 2003 und somit CE pflichtig.

das mit der CE-Pflicht und nicht wurde hier shcon 1000 mal diskutiert. daher bitte nur auf die anfrage de TO antworten.
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Gruß Volker
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  #11  
Alt 29.06.2015, 20:48
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hätte wäre wenn.

das Boot des To ist von 2003 und somit CE pflichtig.

das mit der CE-Pflicht und nicht wurde hier shcon 1000 mal diskutiert. daher bitte nur auf die anfrage de TO antworten.
Richtig, mein Beitrag galt nicht dem TO, sondern den hier weit verbreiteten Halbwahrheiten .
Ich denke die darf, die sollte man kommentieren, denn der Eine oder Andere könnte bei genauerem Lesen davon profitieren.

In dem Sinne ... keep cool .
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