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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 30.06.2015, 16:07
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Fireman13 Fireman13 ist offline
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Standard Ankerlicht

Mein Ankerlicht ist defekt, aber wie bekomme ich das Gehäuse auf, um den Fehler einzugrenzen.
Siehe Foto.

Kann ich ggf. das Leuchtmittel durch LED ersetzen??

Gruß, Sven
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  #2  
Alt 30.06.2015, 16:11
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Sollte ein Bajonett Verschluss sein.
Oben gegen den Uhrzeigersinn drehen.
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Don P



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  #3  
Alt 30.06.2015, 16:14
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Fireman13 Fireman13 ist offline
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Oben heißt.......nur der silberne Deckel????
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  #4  
Alt 30.06.2015, 16:15
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Oben heißt.......nur der silberne Deckel????

Nein... komplett mit dem Glas.
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  #5  
Alt 30.06.2015, 16:17
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Auf den ersten Blick sieht es mir nicht nach einer zugelassenen Laterne aus, insofern hättest Du eh frei Wahl beim Leuchtmittel.
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Gruß
Christoph
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  #6  
Alt 30.06.2015, 16:37
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Fireman13 Fireman13 ist offline
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O.K., diese Laterne war drauf...........(Holländisches Boot in Holland).
Wer bzw. welche Regelung spricht gegen diese Laterne.
Und welche wäre die Richtige?
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  #7  
Alt 30.06.2015, 17:03
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in Deutschland müsste sie BSH Zulassung haben. auf dem Rhein das Ankersymbol zusätzlich.

das Leuchtmittel braucht die gleiche Zulassung.
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  #8  
Alt 01.07.2015, 06:02
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Als Ankerlicht kannst du dir ne LED reinmachen, die sind sparsamer und wesentlich heller als LED.
Nur bei der normalen Navi Beleuchtung solltest du auf zugelassene Birnen achten.
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beste Grüße vom Frank
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  #9  
Alt 01.07.2015, 08:03
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Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
Als Ankerlicht kannst du dir ne LED reinmachen, die sind sparsamer und wesentlich heller als LED.
Nur bei der normalen Navi Beleuchtung solltest du auf zugelassene Birnen achten.
Auch das Ankerlicht benötigt eine Zulassung
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  #10  
Alt 01.07.2015, 08:22
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...in diesem Land ist sowieso alles geregelt...sogar, dass wir mit Griechenland unbeschränkt solidarisch sind...müssten ca. 1000 € pro deutschem Einwohner sein, die wir bis jetzt darüber geschickt haben....

off topic stänker modus aus
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #11  
Alt 01.07.2015, 08:33
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Ob mit oder ohne Zulassung (es gibt ja LED-Ankerlichte mit Zulassung) empfehle ich dir unbedingt LED einzusetzen. Es stehen ca 1.5W gegen 10W oder 0.125A gegen 0.83A.
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Gruss vom Neuenburgersee
Tom
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  #12  
Alt 01.07.2015, 09:37
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...besser ein LED Ankerlicht ohne Zulassung als gar keins...außerdem ist ein Ankerlicht ja nicht überall Pflicht und wenn man dann trotzdem ein nicht zugelassenes benutzt, so what...
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  #13  
Alt 01.07.2015, 09:57
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Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
Als Ankerlicht kannst du dir ne LED reinmachen, die sind sparsamer und wesentlich heller als LED. ...

Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau.

Gruß Lutz
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  #14  
Alt 01.07.2015, 10:20
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sorry, meine natürlich wesentlich heller als Glühbirne mit 10W
Als Ankerlicht geht auch ne Petroleumlampe, ich wüsste nicht, dass man für das Ankerlicht ne Zulassung bräuchte ... wo steht das ?
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  #15  
Alt 01.07.2015, 10:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in Deutschland müsste sie BSH Zulassung haben. ...
Eine Zulassung müssen sie haben, aber es muss (nicht mehr) die von der BSH sein.

See
SeeSchStrO §9 (1) und EU-Richtlinie 96/98/EG, Artikel 9 und 10.

Binnen
BinSchStrO § 3.02 und BinSchUO, Anhang II § 7.05 und wieder EU Richtlinie 96/98/EG.

Es muss eine Zulassung einer benannten Stelle eines EU-Staates sein.
In D ist diese benannte Stelle die BSH-Cert.

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 01.07.2015, 11:01
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§ 3.02 Lichter und Signalleuchten
  1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter von allen Seiten sichtbar sein und ein gleichmäßiges, ununterbrochenes Licht werfen.
  2. Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Anhangs II § 7.05 der Binnenschiffsuntersuchung entsprechen. Signalleuchten, die den Anforderungen der am 30. Juni 2011 oder der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden.
  3. Die Nachtbezeichnung eines stillliegenden nicht motorisierten Fahrzeugs braucht nicht den Anforderungen der Nummer 2 zu entsprechen; sie muss jedoch bei klarer Sicht und dunklem Hintergrund eine Tragweite von mindestens 1 000 m haben.
Hier stehts aber geregelt
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  #17  
Alt 01.07.2015, 11:07
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Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
.. ich wüsste nicht, dass man für das Ankerlicht ne Zulassung bräuchte ... wo steht das ?
Für den Seebereich ergibt sich dies aus
KVR, Regel 30
Ankerlicht
SeeSchStrO § 1 (4)
die Regeln der KVR sind im auch Bereich der SeeSchStrO gültig
SeeSchStrO § 9 (1)
vorgeschriebene Lichter müssen EU-Richtlinie 96/98/EG entsprechen

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 01.07.2015, 11:13
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Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
§ 3.02 Lichter und Signalleuchten
  1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter von allen Seiten sichtbar sein und ein gleichmäßiges, ununterbrochenes Licht werfen.
  2. Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Anhangs II § 7.05 der Binnenschiffsuntersuchung entsprechen. Signalleuchten, die den Anforderungen der am 30. Juni 2011 oder der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden.
  3. Die Nachtbezeichnung eines stillliegenden nicht motorisierten Fahrzeugs braucht nicht den Anforderungen der Nummer 2 zu entsprechen; sie muss jedoch bei klarer Sicht und dunklem Hintergrund eine Tragweite von mindestens 1 000 m haben.
Hier stehts aber geregelt
Wie so oft steckt der Teufel im Detail

Da steht: Die Nachtbezeichnung eines stillliegenden nicht motorisierten Fahrzeugs.

Das heißt im Umkehrschluss:
Alle motorisierten Fahrzeuge, also Motorboote, Segelboote mit Antriebsmaschine, Paddelboot mit "Tümmler", ... müssen ein Nummer 2 entsprechendes, also zugelassenes Ankerlicht, führen.

Gruß Lutz
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  #19  
Alt 01.07.2015, 11:37
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Ich hab doch gesagt muss eine Zulassung haben.

die Diskussion hatten wir schon so oft.
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  #20  
Alt 01.07.2015, 12:01
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Na guuuut, ihr habt dann wohl Recht.
Dann fahre ich jetzt mit schlechtem Gewissen durch unsere deutschen Gewässer und hoffe, dass mich keiner Verhaftet wegen nicht zugelassener BSH Lampen
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  #21  
Alt 01.07.2015, 13:43
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Alle möglichen Firmen benutzen die CampLite LED von Nissen für ihre Arbeitsfahrzeuge als Nachtbezeichnung beim Stilliegen, und das sind sicher nicht nur unmotorisierte Pontons. Von daher hält sich mein schlechtes Gewissen in sehr engen Grenzen, wenn ich sowas mal einsetze. Die würden das doch nicht machen, wenn sowas ernsthaft verfolgt wird.

Matthias
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  #22  
Alt 01.07.2015, 13:44
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Alle möglichen Firmen benutzen die CampLite LED von Nissen für ihre Arbeitsfahrzeuge als Nachtbezeichnung beim Stilliegen, und das sind sicher nicht nur unmotorisierte Pontons. Von daher hält sich mein schlechtes Gewissen in sehr engen Grenzen, wenn ich sowas mal einsetze. Die würden das doch nicht machen, wenn sowas ernsthaft verfolgt wird.

Matthias
Mach dir doch einfach ein LED-Leuchtmittel in dein Ankerlicht und alles ist gut.
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  #23  
Alt 01.07.2015, 13:49
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Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Mach dir doch einfach ein LED-Leuchtmittel in dein Ankerlicht und alles ist gut.
Aber trotzdem NICHT vorschriftsmäßig

Gruß Lutz
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  #24  
Alt 01.07.2015, 13:50
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Mach dir doch einfach ein LED-Leuchtmittel in dein Ankerlicht und alles ist gut.
Ach so, weil ich gestern schrieb, dass ich das neulich mal gemacht habe, um Batteriestrom zu sparen... Das war aber nur eine von mehreren Anwendungen. Ich nutze die Funzel ja auch, wenn ich an einer unbeleuchteten Kaimauer liege, denn dort ist ja eine Lampe an der Fahrwasserseite gefordert. Das Ankerlicht ist ja in der Mitte und nicht an der Fahrwasserseite. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob diese Regel auch für Kleinfahrzeuge gilt. Auf jeden Fall wirft die Lampe von der Reling aus einiges an Licht auf die weißen Seitenflächen des Bootes und macht es dadurch besser sichtbar.

Ganz gewiss aber muss ich die Funzel nutzen, wenn die Fahrräder auf dem Dach künftig das Ankerlicht verdecken, denn der Mast ist ja viel niedriger als die Fahrräder.

Die Nissen-Lampe hat auch einen praktischen Dämmerungsschalter.

Matthias
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  #25  
Alt 01.07.2015, 15:19
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Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Aber trotzdem NICHT vorschriftsmäßig

Gruß Lutz
Das ist schon richtig. Aber besser eine unvorschriftsmässige LED als überhaupt keine Beleuchtung.


Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Das Ankerlicht ist ja in der Mitte und nicht an der Fahrwasserseite. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob diese Regel auch für Kleinfahrzeuge gilt.

Ich benutze mein Ankerlicht. Unsere Boot sind doch nicht so breit, wie ein Frachter. Das passt schon.
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