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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Motorboot fahren aber legal
Hallo Community,
ich habe ein par individuelle Fragen und da ich nirgends eine Antwort darauf finden konnte, frage ich lieber hier nochmal nach, bevor ich eine Straftat begehe - Dummheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Wir haben ein kleines Motorboot. Ich (16) würde gerne auch mit dem Boot fahren und hier beginnt das Problem, denn der Motor ist ein 25PS. Nun haben wir einen zusätzlichen Ersatzmotor montiert (5PS). Die Frage ist nun, ob ich mit dem Motorboot fahren darf - natürlich nur mit 5PS. Ich würde dann also nur den 5PS Motor bedienen und der 25PS Motor wäre hochgeklappt. Ist das soweit erlaubt? Ansonsten würde ich nochmal bei der WSP nachfragen, aber vielleicht kennt auch hier jemand die Antwort? MfG |
#2
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Nein darfst du nicht.
Aber du kannst mit 16 schon den Führerschein machen
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995
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#3
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Begründung?
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#4
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so long, der Thomas... |
#5
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Das Thema hatten wir schon mehrfach. Du müsstest den 25 PS´er tatsächlich demontieren. Selbst stilllegen (Kerzen raus oder Ähnliches) reicht nicht aus.
Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#6
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Weil der 25PS jederzeit einsatzbereit ist!
Er müsste also abmontiert sein. Aber den Führerschein kann man binnen einer Woche schaffen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#7
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Weil der 25 PS hinten dran hängt und jederzeit in Betrieb genommen werden kann.
Was hindert Dich denn, den Schein zu machen? Ist doch eh grad Ferienzeit.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#8
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Um dir den entsprechenden Gesetzestext rauszusuchen müsste man zuerst wissen ob es sich im Binnen oder See handelt.
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#9
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Begründung liegt darin das du jederzeit den 25 PS Motor in Betrieb nehmen könntest und somit wäre die Möglichkeit des Fahrens ohne Führerschein gegeben. Wenn dir das als Begründung nicht reicht frag bei der Rennleitung (Wasserschutzpolizei) nach. Am besten hinterlässt du noch Name, Anschrift, Kennzeichen des Bootes und euer bevorzugtes Revier. Die werden Dir allerdings die gleiche Begründung liefern.
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Gruß Sascha |
#10
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Hallo,
also ich habe von der Rennleitung mahnende Worte bekommen, als ich mit 15 Jahren mit hochgeklapptem Motor (15PS, eigentlich Führerscheinfrei aber ich war nicht alt genug) zur Badebucht gerudert bin. Dies sei nicht im Sinne des Erfinders. Dein Boot darf nicht mit mehr als 15PS motorisiert sein, ein hochgeklappter Motor ist in Sekundenschnelle wieder einsatzbereit, das weiß auch die Polizei. Dein Plan wird scheitern. |
#11
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http://www.sportbootfuehrerschein-pruefungsfragen.de/
Hier kannst du die Fragen lernen Gibt auch Apps fürs Smartphone einfach mal im Store suchen nach Sportboot
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#12
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wie viele fragen sind es denn beim Binnenführerschein?
Edit/ @Klaus51, ohne frech erscheinen zu wollen, aber mir ist es ehrlich gesagt egal was du denkst oder mir glaubst Ich befinde mich in der Ausbildung zum Segelflugzeugführer, abgesehen davon tut das hier garnichts zur Sache
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#13
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Der Schein kostet in der Fahrschule mit Ausbildung, Fahrstunden, Prüfung und gestellung des Prüfungsboots knapp über 300€, je nach Fahrschule.
Den Stoff bzw. den ganzen Schein schafft man locker in 14 Tagen. Ist wirklich nichts wildes und die Prüfungsfragen bekommst auch von der Fahrschule. Ich habe mir direkt ein Boot mit 125PS gekauft, und ich bereue nichts. |
#14
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Zitat:
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#15
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Ich würde mich sicherheitshalber bei der Waschpo erkundigen, die Sportbootführerscheinverordnung ist mir da nicht eindeutig genug. Jedenfalls nicht so eindeutig, wie einige hier es behaupten.
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#16
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Zitat:
ja ich habe bereits eine E-Mail an das Revier der WSP in meinem Ort geschrieben und warte noch auf eine E-Mail. |
#17
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Neue Erkenntnisse:
Ich wundere mich ein bisschen darüber, denn es wurde hier geschrieben, dass dieses Thema schon diskutiert wurde. Die Wasserschutzpolizei teilte mir mit, dass es für mich erlaubt ist mit dem 5PS Aussenboder zu fahren, sofern der andere Aussenborder hochgeklappt sei und erkennbar ist, dass er nicht benutzt wurde (beispielsweise durch entfernen einer Zündkerze, entfernen des Benzinschlauches etc). Der freundliche Beamte meinte auch, eigentlich sei das Entfernen garnicht notwendig, denn Fakt ist, dass ich mit dem 5PS Aussenborder fahren darf und es interessiert nicht, ob da noch ein stärkerer Motor nebenan dran hängt. Bei einer Kontrolle könnten sie aber testen ob ich den starken Motor gefahren habe (z.B. wenn der Motor heiß ist). Wollte meine neuen Erkenntnisse hier nochmal bereit stellen, vielleicht gibt es irgendwann nochmal andere Leute, die die gleiche Frage haben, dann kann man vielleicht besser helfen. MfG
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#18
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Ohhhhh, hast Du das auch noch schriftlich bekommen? Wenn ja, bist Du so lieb und stellst das mal hier ein? Kannst ja die für Dich relevanten Teile (Anrede etc.) schwärzen ... Ich kenne das nämlich so, wie hier vielfach geschrieben: Ist ein größerer AB dran, zählt er. Wenn Dir eine Behörde diese Auskunft (schriftlich) gegeben hat, wäre dies u.U. auch für andere Bootsfahrer jüngerer Jahrgänge wichtig. Hast Du diese Auskunft aber nur mündlich bekommen, würde ich sie schnell "in die Tonne" kloppen.
Vielen Dank. Wolfgang
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#19
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Das würde ich mir aber am besten schriftlich geben lassen. Zitat aus dem Gesetz:
Keiner Erlaubnis bedürfen .... Personen ab 16 Jahren, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung 11,03 Kilowatt oder weniger beträgt. Kann man sicherlich drüber diskutieren. Könnte man auch so auslegen, dass ein Führerschein benötigt wird soweit das Boot mit einer Maschine von mehr als 11,03 kw ausgerüstet ist. Im Zweifel müsste man das Wort "ausgerüstet" auslegen. Von daher denke ich, dass verschiedene WaschPo das Gesetz unterschiedlich auslegen werden. Gruß Chris |
#20
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Zitat:
Ich denke der Beamte von der Waschpo ist am Holzweg...... oder hat es einfach nur gut gemeint weil er die here Absicht dahinter erkennt und ihm den Spass nicht verderben will.
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Gruss Wolfgang |
#21
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Hallo,
Zitat:
Erlasse, Verfügungen, Anordnungen haben Rechtsgültigkeit und dass auch nur wenn die federführende Behörde per Gesetz ermächtigt und sachlich zuständig ist. Bis dann Dominic |
#22
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Im Zweifel trifft nicht die Waschpo, sondern ein Gericht die Entscheidung. Meine Argumentation wäre, dass das Boot mit einem 5-PS ausgerüstet ist und der größere Motor nur transportiert wird. Ob ein Gericht dem folgt, kann ich nicht sagen, genausowenig wie die du-du-Fraktion ihre Meinung belegen kann. Oder hat mal jemand ein Urteil parat?
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#23
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Zitat:
gruß Chris |
#24
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Ja, seine Chancen stehen genauso gut, als wenn er bei der Kontrolle hoch und heilig verspricht es nie wieder zu tun.
Sorry, aber es ist völliger Hanebüchen, dass einem schriftliche Auskünfte irgendetwas bringen. Ich kenne keinen Beamten oder vergleichbaren Beschäftigten, der auf ein formloses Auskunftsersuchen eines Bürgers falsch geantwortet hat, disziplinarisch oder arbeitsrechtlich Negatives zu befürchten gehabt hätte. Wenn dem so wäre, würde man keinerlei einfache Auskünfte von Behörden mehr erhalten, weil ja alle den Regress bei menschlichen Fehlern fürchten müssten. Vielleicht hast Du Chancen, wenn der Motor vollständig zerlegt im Boot transportiert wird. Nur hochgeklappt am Spiegel ist für mich betriebsfertig ausgerüstet. Die Zündkerzen kannst Du ja in der Tasche oder sonst wo versteckt haben. Eine Durchsuchung des Bootes und die körperliche Durchsuchung sind für die Owi-Verfolgung wohl etwas hochgegriffen. Bis dann Dominic |
#25
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Zitat:
Dominic, muss ich das jetzt so verstehen, das schriftliche Auskünfte eh keinen Wert haben oder habe ich das falsch verstanden? . Naja, brauchst nicht antworten, ist eh egal. Da können wir wochenlang drüber streiten, bringt nichts. Lied durch. Wolfgang |
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