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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Totalschaden beim slippen, nicht versichert.....
Moin moin,
ich weiß nicht ob dieses allgemein bekannt ist. Bei uns im Hafen wußte es auf jedenfall keiner. Folgendes: beim splippen rutscht der Autofahrer durch nasse Schuhe von der Bremse ab und rutscht durch nasses Holz - ist in der Slippe als Boden verlegt - mit dem Gespann ins Wasser. Auto schwimmt komplett im Hafen, Totalschaden. Versicherung: übernimmt trotz Vollkasko den Schaden nicht, slippen ist nicht abgedeckt. Die AGB's wurden von 2 Anwälten durchgesehen und beide sagen....keine Chance auf Übernahme des Schadens. Der Schaden würde nur beglichen, wenn durch einen mechanischen Defekt das Auto in den Hafen gerutscht wäre. Bedeutet: VORSICHT beim slippen, am besten, wenn es möglich ist, immer eine Slipphilfe verwenden bzw. ein dafür geeignetes Fahrzeug vom Betreiber o.s. Wie gesagt, wir alle waren der Meinung, dass so ein Unfall bzw. Missgeschickt durch die Vollkasko gedeckt sei, ist nicht ........so und wird es bei den anderen Versicherern auch sein !!!!!!
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#2
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Wenn man ohne Unfall z.B. an einem Fähranleger ins Wasser fährt/rollt greift auch keine Kasko Versicherung.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#3
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Aber mal so nebenbei, eine Slippe mit Holzboden ist auch nicht der Hit..gerade wo nasses Holz oft seifig wird.
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#4
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Das ist doch Fahrlässigkeit vom Slipbetreiber. Also: Anwälte vor.
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#5
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Hast Du einen Smiley vergessen ???
...oder ist das Dein ernst?
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Wer an den schönen Dingen des Lebens teilhaben will, darf seinen Körper nicht schonen. Lars |
#6
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Zitat:
Die sogenannte Vollkasko deckt nur Schadenfälle ab, die durch ein von "außen einwirkendes mechanisches Schadenereignis" verursacht wurden. Dadurch fallen Motorschäden, Schäden durch Vogelkot (auf Kulanz) und andere Dinge, wie z.B. der Säureangriff der bösen Ex-Freundin nicht unter die Versicherungsfalldefinition. Darüber hinaus wird im Vollkaskoschaden der Fahrlässigkeitsbegriff anders als in der Haftpflicht angewendet. Anders, als in der Haftpflicht, die auch grobe Fahrlässigkeit versichert, wird in der Kasko nur die leichte oder einfache Fahrlässigkeit versichert. Frage ist, ob es grob fahrlässig ist, wenn ich mit einem Gespann auf eine glitschige Slippe fahre... Wenn Scheiben zu Bruch gehen, dann könnte man diese über die Teilkasko abrechnen. Das war es dann aber schon. Noch ein Thema, das immer wieder für Verwunderung sorgt: Wer gegen seine eigene Hauswand fährt, oder wer seinem eigenen Fahrzeug hinten drauf fährt, erhält keinen Schadenersatz. Das ist z.B. wichtig, wenn man mal das Fahrzeug tauscht. Wenn ich z.B. meinem Kumpel mein Auto leihe und dafür seins bekomme, sollte er möglichst nicht vor mir fahren. Fahre ich in mein eigenes Auto (selbst mit einem fremden), dann besteht keine Haftung und somit kein Versicherungsschutz. Noch mehr kuriose Rechtsprechung? Stehe gern zur Verfügung!
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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Zitat:
Es gibt auch Vollkaskoabsicherungen mit All-Risk Deckungen. Gruß Christian |
#8
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Zitat:
"In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert: - Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde - selbst verschuldete Unfallschäden" "Vandalismus" wäre doch genau der Säureangriff der Exfreundin und "selbst verschuldeter Unfallschaden" doch das (wenn nicht grob fahrlässig) "Fahren gegen die Hauswand" Entweder stimmt nicht was da bei Wikipedia steht (was ja sein kann) oder ich habe was falsch verstanden. |
#9
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Zitat:
Bsp. AXA mobil komfort: Versicherungsschutz besteht jedoch b für Sachschäden, die von Ihnen oder mitversicherten Personen mit Ihrem Pkw an ihren eigenen Sachen verursacht werden ("Eigenschäden"z.B. an Gebäuden oder anderen, auf Sie zugelassenen PKW), wenn sich diese Sachen zum Schadenzeitpunkt nicht an oder in dem versicherten Fahrzeug befinden..... Gruß Christian |
#10
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Gut, für die Oberschlauen:
Es soll bei dem einen oder anderen Versicherer die Möglichkeit geben, bestimmte Ausschlüsse wieder ab zu bedingen. Ich gehe vom Standardbedingungswerk nach dem GDV aus.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#11
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Da stimmt Dir der Oberschlaue zu
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#12
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#13
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Ich kenne einen ähnlich Fall da hat sich derjenige an das Versicherungsaufsichtswesen in Berlin gewendet und es kam zu einer Kulanzregelung..
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#14
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Immer her damit !!
Ich bin nämlich langsam der Meinung, man kann versichern, was man will, es ist nichts versichert, wenn man's braucht.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#15
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Zitat:
einen Lackschaden haben. Denn wenn ich beim rangieren irgendwo gegenfahren, dann vor Schreck Bremse und Gas verwechsel und die Karre versenke ist der Schaden ein Ergebnis seines außen einwirkendes mechanisches Schadenereignises.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#16
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Zitat:
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#17
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Bei mir hat die HUK Coburg bezahlt. Waren damals 14.000 DM
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Grüße HansH ......full throttle ahead! |
#18
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Zitat:
Was fehlt also zum "außen einwirkenden mechanischen Schadenereignis"?
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Beste Grüße John
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#19
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Ich habe mal sowas ähnliches erlebt.
Stand vor ca 20 Jahren mit meinem Golf 1 Cabrio an der Tanksäule...Rüssel.. rein und laufen lassen. Dauert ja doch ne Sekunde...bin zur Nachbarsäule..und habe mich mit einem Bekannten unterhalten.. Da kam hinter meinem Wagen ein Opa mit seinem S Klasse Coupe angeschwebt und donnert mit beim tanken ins Heck....rollt einige Meter zurück und fährt mir zum zweiten mal ins Heck. Tankpistole abgerissen weil mein Golf nun mittlerweile gut drei Meter vorgeschoben wurde. Auto natürlich auch im Eimer und Riesen Spaß an der gesamten Tanke. Ich bin dann zu dem Opa hin und hab ihn gefragt ob er eigentlich noch irgendwas merkt. Von dem kam nur tut ihm leid hat sich mit der Automatik vertan. Na ja ich glaube der war gut in den Achzigern. Mich hat dann zwar noch einmal die gegnerische Versicherung angerufen weil denen das wohl auch etwas komisch vorkam.. Aber nachdem ich denen erklärt habe das ich unmöglich eine Mitschuld haben konnte da ich ja nicht mal im,am Auto gewesen bin und es dafür Zeugen gäbe war auch das vom Tisch. Die Versicherung von Opa hat gezahlt. Der ist auch abgerutscht und das gleich zweimal. Aber das war wohl mehr die Haftpflichtversicherung. Mfg Tobias
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kann ja nicht nur Arbeiten |
#20
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Gutes Schuhwerk mit rutschfester Sohle ist eine lohnenswerte Anschaffung!
Willy |
#21
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Zitat:
Nicht erfüllt wäre "unmittelbar" "plötzlich" und "mit mechanischer Gewalt". Durch das Reinfahren/-rollen entsteht kein Schaden, erst der Aufenthalt im Wasser wirkt nicht förderlich. Ergo: Mit Vollgas slippen damit durch den Aufprall aufs Wasser ein Schaden entsteht. |
#22
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Zitat:
Grüße aus der finnischen Seeplatte Frank |
#23
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Mir war die versicherungsrechtliche Situation auch neu und ich habe hier sehr interessiert mitgelesen. Ich slippe hier immer auf einer „Naturrampe“ was eine bessere Felsplatte ist. Hinsichtlich Gripp oder Rutschfestigkeit unterscheidet sich diese Rampe sicherlich nicht von der hier anfangs beschriebenen Holzrampe. Ich sichere mein Gespann grundsätzlich zusätzlich mit einer Abspannung. Da ich die örtlichen Verhältnisse seit Jahren kenne, habe ich das gesamte Equipment darauf abgestimmt.
Und das schafft ein „OPA“ auch noch ganz alleine! Grüße aus der finnischen Seeplatte Frank
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#24
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Zitat:
Da fängt´s schon an. Dann braucht der Gurt noch ne Zulassung von allen möglichen Institutionen bis hin zur Berufsgenossenschft.............wehe es passiert was ohne diese Labels, da bist erledigt, über Versicherung brauchst da netmal nachdenken, (die bezahlst du ohnehin nur, den Fall wo die zahlen kann man fast nur theoretisch "konstruieren"). usw. Aber mal ohne Spass: Coole Slipstelle Umsichtige Lösung von dir
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#25
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Wie würde es sich denn verhalten, wenn das Auto mit einem Keil gesichert ist, dieser jedoch nachgibt (rutscht, bzw. sogar bricht)?
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
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