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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Haftpflicht der Putzfrau des Mieters :-/ Kennt sich jemand aus?
Guten Abend an alle! Vielleicht findet sich im Forum jemand mit Versicherungssachverstand, der Licht ins Dunkel bringen kann. Mir ists bisher nicht gelungen:/
Zum Sachverhalt: Mein Mieter beschäftigt eine Putzfrau. Die macht aus versehen das Ceranfeld kaputt. Zum Glück hat sie eine Haftpflicht. Diese (die Haftpflichtversicherung der Putzfrau) meldet sich bei mir(da ich der Eigentümer von Wohnung und Ceranfeld bin) und fordert Belege an. Die bekommt sie wie folgt: -Ceranfeld: 230€ (IKEA, gibts noch genau so), Anschaffung 2010, Einbaukosten (Kostenvoranschlag: 107€ Brutto). Heute bekomme ich mehr oder weniger kommentarlos einen Verrechnungsscheck über 132,44€. Vom Rechtsgefühl her würde ich ja sagen, dass mich das gar nichts angeht, wer kaputt macht, muss eben wieder heile machen. Wenn er/sie eine Versicherung hat, muss er/sie das eben mit dieser regeln. Scheinbar ist dem nicht so. Ich ging eigentlich auch davon aus, dass man als Geschädigter in einen Zustand versetzt werden muss, der dem Zustand vor dem Schadensereignis entspricht. Kann jemand Licht in die Sache bringen? Soll ich den Scheck annehmen, zurückschicken, an die Putze verweisen oder wie oder was? Oder soll ich aus eigener Tasche 200€ zahlen, damit das von der Putze demolierte Ceranfeld ersetzt wird? :-/ |
#2
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In einem ähnlichen Fall bei meiner Mutter(hat auch eine Reinigungskraft!)
hat selbstverständlich meine Mutter dem Vermieter gegenüber gehaftet. Die Versicherung hat allerdings nur den "Zeitwert" ersetzt! Hier die Putzfrau in Regress zu nehmen ist schon fragwürdig! Dein Ansprechpartner ist dein Mieter!
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#3
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Müsste nicht der Mieter dafür einstehen ? Mit dem hast Du doch einen Mietvertrag und nicht mit der Putzfrau ?? Der Mieter macht es sich da aber recht einfach ! Er beschäftigt doch die Putze und muß dann auch haften ,zumindest zuzahlen !
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#4
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Du hast Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter gemäß Mietvertrag. Ich würde den Scheck an den Mieter zurückschicken. Das mit der Versicherung ist seine (IMHO unsaubere) Sache.
DENN: Die Haftpflicht der Putzfrau ist totsicher eine PRIVAThaftpflicht. Die hat mit Erwerbstätigkeit nix am Hut. Die Putzfrau war ja nicht als Gast zu Besuch. Auch die Privathaftpflicht des Mieters schließt Schaden an Mietsachen gemeinhin aus. Es zahlt somit keine Privathaftpflicht, wenn der Schadenshergang korrekt geschildert wurde. Was hier vom Mieter gemacht wird, riecht nach Versicherungsbetrug.
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Beste Grüße John
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#5
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Der Mieter ist mir gegenüber völlig transparent, bisher können wir auch drüber reden. Er hat zwar selbsständig ohne Rücksprache schon mal eine neues Ceranfeld gekauft, aber zumindes das gleiche, das drin war.
Dass die Versicherung die Belege von mir will, ist de jure nachvollziehbar, ich bin ja Eigentümer. ABER ob ich den Scheck annehmen oder zurückweisen soll, darüber grübele ich auch nach. Nachdem nun der Versicherung alle Daten vorliegen, soll doch eigentlich der Verursache die Sache klären, sowohl den Ersatz betreffend als auch die Regulierung mit der Versicherung?! Aus welchem Rechtsgrund muss der Mieter er für den Schaden haften? Eine Schönheitsreparatur ist es nicht. Der Mietvertrag (obwohl Mustervertrag vom Vermieterbund) enthält keine extra Bestimmungen für derartige Fälle:-/ Im deutschen Mietrecht ist für den Vermieter eigentlich nie was zu holen, der muss so ziemlich für buchstäblich ALLES was der Mieter verzapft einstehen und zahlen. |
#6
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Im Prinzip hat eine Vom Mieter beauftragte Person (putzfrau) dein Eigentum kaputt gemacht und somit ist der Mieter haftbar.
Der Mieter ist Arbeitgeber der Putzfrau und müsste dafür eine eigene Haftpflichtversicherung haben oder es halt aus der eigenen Tasche zahlen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#7
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So wie Du das schilderst, war ja die Küche zum Beginn des Mietverhältnisses bereits eingebaut. Dementsprechend wird das auch im Mietvertrag festgehalten sein.
Somit muss der Mieter spätestens bei Auszug dafür Sorge tragen, dass Deine Küche in dem Zustand übergeben wird, wie es zu Beginn des Mietverhältnisses war. Abgesehen von "üblichen" Benutzungs- und Verschleisserscheinungen. Deshalb solltest Du den Scheck nicht annehmen. Eher müsste ihn der Mieter annehmen und die aktuell bestehende Differenz übernehmen. Dein Anspruch ist, dass die Mietsache bei Auszug wieder so übergeben wird, wie bei Beginn des Mietverhältnisses (immer abgesehen von gebrauchsüblichen Verschleiss).
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot
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#8
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Zitat:
die Schadensregulierung obliegt dem Mieter. (Du = Eigentümer der Wohnung, Mieter = Besitzer der Wohnung)
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#9
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Zitat:
und die Sache ist damit für Dich erledigt ...
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#10
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Also zunächst mal: Ich bin kein Mieter.
Würde ich vermieten, würde ich davon ausgehen, dass eine eingebaute Sache mit der Zeit kaputt gehen kann. Dafür erhalte ich die Miete. Wenn die Versicherung nur den Zeitwert ersetzt, hat sie Recht. Schließlich ist etwas bereits Abgenutztes kaputt gegangen. Warum willst du jetzt ein nagelneues Ceran-Kochfeld haben und nicht den Anteil dafür bezahlen? So meine Logik. Mfg Bert
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#11
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Ca 130 Euro für ein 5 Jahre altes Ikea-Ceran-Kochfeld ist ein Glücksfall.
Meins war nicht mal 2 Jahre alt...nach einiger Käufersuche habe ich es Verschenkt um es überhaupt loszuwerden . mfg.Fritz
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#12
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Zitat:
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Mit sonnigen Grüßen, Clemens
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#13
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Zahlt das nicht die Hausratsversicherung (Glasbruch?) ?
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Gruß, Jörg!
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#14
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Mich ärgert es, das da (wie es so aussieht) ganz locker über einen Versicherungsbetrug, die Sache abgewickelt werden soll. Es würde mich auch nicht wundern, wenn die Putzfrau nicht angemeldet wäre.
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#15
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Dieser Beitrag erhält die Note 6
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#16
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Zitat:
Da ja ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch vorliegt, wird auch ein Abzug NfA (Neu für Alt) berücksichtigt. Wie schon beschrieben, obliegt auch ein Ceranfeld einer Abnutzung und kann lediglich zum Zweitwert erstattet werden. Dies gälte auch im Rahmen des Mietvertrages, wenn der Mieter den Mietgegenstand beschädigt zurück gibt. Hier hat es sich wohl so ergeben, dass die Schädigerin direkt gezahlt hat. Was und wie sie es ihrer Versicherung gemeldet hat, ist doch wurscht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#17
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Warum sollte jemand, der einer Beschäftigung nach geht, keine Haftpflichtversicherung für seine gewerbliche Risiken haben?
(Gut, normaler Weise gibt es dort einen Tätigkeits-/Bearbeitungsausschluss, was bedeutet, dass das Ceranfeld NICHT versichert wäre. Insofern mag das hier doch als Privathaftpflichtschaden gemeldet worden sein...?)
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#18
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Moin....
Mal abgesehen von der Betrachtung des Ag/An -Verhältnisses gibt es bei Betrachtung der Haftpflicht folgendes zu bewerten: 1. Keine Haftung ohne Verschulden Im Gesetz heißt es : wer Schuldhaft...... 2. Haftpflicht kennt in D nur einen ZEITWERT-Ersatz Wie bereits angeführt hat der Geschädigte bereits einen Nutzen aus der beschädigten oder zerstörten Sache gezogen.Dies muss angerechnet werden und mindert den Schadensersatz 3. Eine, wie hier zu lesende, ZUZAHLUNG des Mieters ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Schaden geleistet hat wegen 2. 4. Der VR geht mit dem Versicherten gegen den Anspruchsteller vor Gericht wenn erforderlich( sog. Passive Rechtschutzfunktion ) hergeleitet aus den beiden Funktionen Schaden zu begleichen oder unberechtigte Schäden abzuwehren 5. Selbstverständlich deckt eine Privathaftpflicht auch nur private Schäden. Eine " Konstruktion" erfüllt den Tatbestand des Versicherungsbetrugs und wird heute gnadenlos verfolgt ! Die Putzfrau bräuchte hier in der Tat eine Berufshaftpflichtversicherung!!! Gerne stelle ich die entsprechenden Textpassagen aus dem BGB und den Versicherungsbedingungen zur Verfügung.
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ein Leben ohne Boot ist möglich, Aber nicht erstrebenswert,
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#19
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Man immer auf die kleinen.
Eine 5 hätte es ja auch getan. |
#20
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OT:
Ne, du hast das Thema verfehlt. Es ging um die Frage, ob er den Teilbetrag annehmen soll und ob die Höhe richtig ist. Du erzählst was von Schwarzarbeit und Versicherungsbetrug. Das ist kein kleiner Mangel und reicht deshalb nicht für ein Mangelhaft! P.s.: Richte bitte deinen Eltern aus, dass ich sie sprechen möchte.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#21
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Ihr seit schon hart drauf .....
Ich bin Selbstständig , etwa so wie die Putzfrau . Mache ich oder meine Mitarbeiter was auf der Arbeit beim Kunden kaputt , zahlt meine Betriebshaftpficht . Meine Private Haftpflicht zahlt das auf keinen Fall , ist ja nicht Privat !!! Ist die Putze selbständig , muss sie normal auch eine Betriebshaftpficht haben . Ein private Haftpflicht in diesen Fall in Anspruch zu nehmen ist Versicherungs Betrug !!! Die Putze hat ganz sicher nicht angegeben das es bei der Arbeit als Putzfrau passiert ist , sonst hätte die Versicherung nicht bezahlt . Also mal schön den Ball flachhalten , zudem gibt es immer einen Abzug Alt für Neu . |
#22
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Haftpflicht der Putzfrau des Mieters :-/ Kennt sich jemand aus?
Eine Pflicht zur Berufshaftpflicht gibt es nur in wenigen Berufen. Es würde mich wundern, wenn eine Putzfrau - so sie nicht ohnehin wie die Mehrzahl schwarz arbeitet - eine hätte.
Ich würde den Scheck nicht annehmen. Das Risiko, in einen Versicherungsbetrug oder Beihilfe dazu verwickelt zu werden, wäre mir zu groß. Den Scheck soll mal hübsch der Vermieter einlösen.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (24.07.2015 um 13:52 Uhr) |
#23
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#24
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Moin,
das erste Angebot ist zu 99 % das beste, also Scheck einlösen ! Und gut. Und nicht länger wegen der Restsumme debattieren, Zeitverschwendung...
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Martin |
#25
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ich weiß nicht ob ich da richtig liege, aber nach meinem Verständnis ist es aber auch vom Warenumfang abhängig.
Wenn z.B. ein Außenspiegel am Auto beschädigt wird, dann wird die Reparatur bezahlt, solange es kein wirtschaftlicher Totalschaden des Autos ist. Beim Ceranfeld wäre interessant mit dem Herd komplett gekauft wurde, denn dann müsste auch der Restwert des gesamten Herdes angesetzt werden. Oder wenn die Küche mit allen Geräten pauschal gekauft wurde, ohne Einzelbelege, so müsste der Restwert der ganzen Küche berücksichtigt werden.
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
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