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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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beschädigtes Schiff veräußern, wie und wo?
Hallo,
bin immoment etwas verzweifelt! Durch einen Schaden wurde mein kleines Schiffchen "irreparabel" beschädigt. Es wurde ein Gutachten erstellt, in dem auch ein Restwert Schiff und Motor angegeben wurde. Jedoch weiß ich nicht, wo ich diesen angeblichen Restwert bekommen soll. Ziemlich nerviges Thema, weil ich eigentlich ungern lange warten möchte. Ich finde die angeblichen Restwerte viel zu hoch angesetzt. Mit dem Gutachter habe ich mich auch schon in Verbindung gesetzt um herauszufinden wo er die angeblichen Werte her hat. "Erfahrung" war seine Aussage. Er hat mir zwei Leute vermittelt, die aber nur gelacht haben bei diesen Preisvorstellungen........ Gibt es Restwertkäuferbörsen für Schiffe? Das Schiff, bzw. das was davon übrig ist, liegt noch im Hafen und verursacht weiter Kosten (Liegeplatz, Nebenkosten etc.) |
#2
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Hallo Namenloser,
was für ein Schiff, wo liegt es und was soll es den noch bringen??????
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#3
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Bilder Bilder Bilder
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#4
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Hier bitte keinen 2. Flohmarkt aufmachen!!! Daher bitte auch keine Kaufangebote starten sonst verschwindet der Thread gleich wieder
Vielen Dank für euer Verständnis.
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#5
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Du solltest die Moderatoren fragen, in welcher Rubrik Du diesen Threat einstellen kannst. Dann können wir Dir auch helfen. Ohne visuellen Input ist das nicht möglich.
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#6
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@ TE
Um was geht es ? Versicherungsschaden ? Was hast du dann mit dem Restwert zu tun ? Wenn die Versicherung dein Boot als Totalschaden abrechnet gehört ihr das Boot, dann hast du damit doch nichts mehr zu tun. Klär uns bitte mal auf. Gruß Udo |
#7
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Zitat:
Das zum Kauf anbieten ist jedoch "NUR" im Flohmarkt möglich, wo der TÖ jedoch noch keine Berechtigung hat.
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#8
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Moin
Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing. Gilt auch für Gutachter. Als Geschädiger hast du das Recht dir einen Gutachter selber zu suchen. Und da du beim "Vorgeplänkel" zu einem Rechtsstreit schon "etwas verzweifelt bist" Nimm dir nen Anwalt, weil besser ist das. Hans |
#9
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Angenommen das Boot hat einen Wert von 10000Euro.
Nun ist es Totalschaden und hat im kaputten Zustand noch einen Restwert von 5000Euro, bekommt er von der Versicherung 5000Euro und das Boot gehört ihm. Wenn er das Boot für 6000Euro verkaufen kann hat er einen 1000der gemacht. Wenn er es für nur 4000Euro verkaufen kann, mist. Also sowenig wie möglich Restwert. Du solltest mit dem Sachverständigen sprechen ob er für deinen Restwert einen Käufer hat. Beim Unfallauto ist das üblich das der Sachverständige potentielle Käufer angibt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#10
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normalerweise kennt die Versicherung diejenigen, die dir den Rest abkaufen.
Im dem Fall, wo die Versicherung keinen benennen kann der den Restwert bezahlt, ist sie ausgleichspflichtig, wenn der Restwert nicht zu erzielen ist. Ich glaube aber, Du bist gut beraten, einen Juristen einzuschalten, der dir hier sicher recht schnell weiter helfen wird. Danach kannst Du dann alles hier im Flohmarkt verbimmeln
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Gruß Klaus |
#11
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Ich würde gerne mal das Boot sehen. Ist vielleicht etwas für uns.
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#12
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Zitat:
Nachdem ich selbst aus den Reihen der ach so bösen SVs komme, hier mein Ratschlag: sofern es ein Haftpflicht Schaden ist, zieh einen Anwalt hinzu und beauftrage einen eigenen Gutachter mit der Feststellung der Werte. Alles andere ist Klimbim. Mit Aussagen von Freunden, Mutmaßungen oder ähnlichem kommst Du nicht weiter. Übrigens: auch Restwertbörsen haben in letzter Instanz wenig Aussagekraft. Es obliegt grundsätzlich dem Sachverständigen, den Restwert der Sache so festzulegen, dass der ausgewiesene Wert mit einem vertretbaren Aufwand und in einer vertretbaren Zeit erzielt werden kann. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Du ein entsprechendes Gegengutachten vorlegst.
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Cheers, Ingo Geändert von Shearline (24.07.2015 um 19:23 Uhr) |
#13
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#14
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Zitat:
Und weil wir ja so gern über juristische Fragen diskutieren, hier das entsprechende Urteil dazu: AZ: 2-16 S 285/04/ LG Frankfurt/Main Der Sachverständige ist nicht dazu da, dem Geschädigten bei der Realisierung des Restwertes behilflich zu sein...
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Cheers, Ingo
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#15
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hallo,
Der Schädiger hat keine Versicherung, keine Brandstiftung. Schaden ist wohl auf einen Umbau vor einigen Tagen zurückzuführen, der fehlerhaft durchgeführt wurde. Die Firma die dies durchgeführt hat, hat aber auch keine Betriebshaftpflicht. Mir stellt sich nur die Frage, wie man das Schiff möglichst schnell und nahe dem Restwert los wird. Kann doch nicht sein das der Gutachter dort irgendwelche Zahlen reinschreibt, und ich muss mich mit dem Schädiger streiten, weil der sich darauf beruft, dass das Schiff ja angeblich diesen Restwert hat. Anwalt ist wohl noch zu früh, Geändert von yamstar (24.07.2015 um 22:16 Uhr) Grund: fff |
#16
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Wenn das feuer durch technischen defekt ausgelöst wurde must du dich eh an deine Kasko wenden. Der nachbar bei dem das feuer wahr ist nicht für die Schäden an deinem boot haftbar.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#17
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Ist er nicht (Fragezeichen )
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#18
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Er hat ja nicht den schaden direkt verursacht.
das Feuer hat den Schaden verursacht und fur das feuer kann der eigner nichts. wurde hier schon oft ausgeführt. Daher ist ne eigene kasko so wichtig. nur wenn der eigner direkt schuld ist z.b. wenn er in rammt oder so dann ist er haftbar und somit tritt die Haftpflicht ein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#19
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Wenn du keine Kasko hast und der Nachbar bereit ist, den Schaden laut Gutachten und das Gutachten zu bezahlen. Dann nimm das bloß an! Vor Gericht gehst du komplett leer aus.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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