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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Wenn zwei nicht verheiratete Personen gemeinsam ein Haus kaufen...
Hallo,
ich habe eine Frage, die vielleicht ein Sachkundiger beantworten kann. Gemeinsamer Hauskauf. Zwei unverheiratete Leute. Sie wohnen selbst in dem Haus. Die Finanzierung läuft auf 20 Jahre über einen Bausparvertrag. Partei A steuert 33 tsd Euro Eigenkapital bei, Partei B nur 7 tsd Euro. Partei A zahlt die ersten Jahre sämtliche Abträge und die Heizkosten. Partei B zahlt Hausversicherung, Grundsteuer und Strom. Später beteiligt sich Partei B mit 200 mtl. an den Abträgen. Nun will Partei B nach 8 Jahren aussteigen und verlangt 25 tsd Euro von Partei A, mit der Begründung, dies seien seine Beiträge gewesen und Partei A würde ja schließlich ein gutes Geschäft dabei machen. Kann man so rechnen oder ist das Quatsch, den schließlich hat Partei B ja 8 Jahre in dem Haus gewohnt und somit einen Nutzen gezogen. Da kann man doch nicht alles zurück verlangen. Kennt sich da jemand aus ?
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Viele Grüße, TOM |
#2
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Hallo Tom
Ich bin zwar nicht der Fachmann in der Materie aber Partrei A sollte auf den vorschlag eingehen und die 25 tst Euronen bezahlen . Fals es Partei B auf Geld abgesehen hat : Beauftragt es einen Gutachter,das Haus wird Geschätzt und Partei A darf den Anteil (von den Erbrachten Einlagen) ---vom Zeitwert--- bezahlen. Und der Zeitwert dürfte erheblich höher sein als der von 25 Jahren . Es wurden in der Zeit nicht nur die Eingebrachte Leistung abgewohnt ,sondern auch das Haus erhalten und mit dem Bewohnen der Wert gesteigert . mfg Fritz
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#3
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Je nach Lage des Hauses ist dessen Wert evtl. beträchtlich gestiegen.
In dem Fall wäre auszahlen vernünftig. Liegt es in einer Gegend mit fallenden Immobilienpreisen, würde ich noch mal verhandeln.
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#5
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Ich würde Partei B anbieten, ihr die 7.000 zzgl. Zinsen zurück zu zahlen und das wars dann.
Selbstverständlich muß den geleisteten Zahlungen der Mietwert gegenüber gestellt werden und die dürften locker über 200.- liegen. Daher kann daraus kein Anspruch auf Rückzahlung abgeleitet werden.
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Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt.
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#6
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Nur weil man sich Trennr wird Partei A doch nicht zum Vermieter. Und die Beiträge von Partei B waren ja erheblich höher als 25.000 Euro.
Ich würde vor allem im Gespräch den Konsens suchen, wenn es eskaliert verdienen nur die Anwälte, Gutachter usw. |
#7
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Zitat:
Meine Meinung: Ich würde ganz schnell einen Notartermin vereinbaren und zahlen. So preiswert geht das nie wieder. Wenn da jemand anfängt die Wertsteigerung des Hauses gegen zu rechnen, siehst du alt aus. |
#8
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Vielen Dank für Eure Meinungen.
Ich habe vor einigen Jahren mit dem hier zuständigen Notar gesprochen. Er hat dann einen Vertragsentwurf aufgesetzt. Im Rahmen dessen äußerte er damals auch seine Einschätzung. Er sagte, dass das Wohnen in einem Haus auch einen Wert darstellt, den man quasi abwohnt. Wenn eine Partei aus so einem Hauskauf auf Kredit aussteigen möchte, muss der bis dahin erhaltene Wert durch das Wohnen in dem Haus auch berücksichtigt werden. Man kann nicht einfach so tun, als sei 8 Jahre wohnen in einem EFH null Euro wert, indem man die läppischen 200 im Monat, die man zahlte, auch noch zurück fordert.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (02.08.2015 um 23:02 Uhr)
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#9
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Zitat:
Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, also um eine Wohneinheit, sehe ich keine Wertsteigerung des Objekts in der Tatsache begruendet, dass zwei Personen (statt einer Person) darin wohnen. |
#10
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Zitat:
Zum Lebensunterhalt, zu dem auch die Betriebskosten (Heizkosten, Hausversicherung, Grundsteuer und Strom) des Hauses gehören, sagte der BGH sinngemäß "weg ist weg" („Haben die Partner unter sich nichts Besonderes geregelt, so ist in einer Lebensgemeinschaft grundsätzlich davon auszugehen, dass persönliche und wirtschaftliche Leistungen der Partner nicht miteinander abgerechnet, sondern ersatzlos von demjenigen Partner erbracht werden sollen, der dazu in der Lage ist“). Beim Hauskauf gilt das nicht. Hier kommt es auf die Verhältnisse an, z.B. ob beide im Grundbuch als Eingentümer stehen, wer Kredite nahm etc. Daraus werden Anteile ermittelt, die die beiden am Haus halten, und das Haus wird nach aktuellem Wert geteilt. Wenn das Haus in der Region München stände, würde ich die 25k€ sofort zahlen und dabei regeln, dass damit alle Ansprüche des/der B aus der aufgelösten Lebensgemeinschaft abgegolten sind. Hamburger Verhältnisse müssten ähnlich sein. Auf jeden Fall ist der formelle Eigentümer (Kontoinhaber, im Grundbuch eingetragener) in der deutlich besseren Position. Ihm gehört erst mal alles, und der andere muss einen Anteil erst einmal belegen.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (03.08.2015 um 11:51 Uhr) Grund: Tippex |
#11
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Moin,
zu Klären wäre auch noch ob B aus dem Kreditvertrag rausgelassen wird. Banken bevorzugen die Gesamtschuldnerische Haftung Ist B im Grundbuch mit Eingetragen so kann Sie durchaus bis 50% vom Verkehrswert (minus Verbindlichkeiten Restkredit) Verlangen wenn A und B nicht vorab die Prozentuale Aufteilung Vertraglich gerergelt haben. Hinzu kommt der Wertezuwachs an den man denken sollte, steht das Haus in HH kannst Du mit einem enormen Zuwachs rechnen. Ich denke auch die 25 Scheine bezahlen und B raus aus dem Grundbuch und den Verträgen sollte die Kostengünstigere wahl sein. Gruß Stephan |
#12
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Leider ist eine Zahlung nicht so einfach, weil sich geforderten und bereits notariell in Vertragsentwürfen festgehaltenen Beträge laufend erhöhen.
So eine Entwicklung bedeutet nichts anderes, als dass selbst bei einem Vertragsabschluss keine Ruhe zu erwarten ist, weil sich B grundsätzlich immer, also nach jeder Einigung, bereits wenig später wieder im Nachteil sieht und wie manche B`s in solchen Fällen reagieren, muss ich hier nicht erklären. Aus diesem Grund wird eine neutrale Entscheidung durch ein Gericht erwägt. Eine offizielle Entscheidung von dritter Seite wird eher respektiert. Es geht bei dem Fall nicht vorrangig um Geld, sondern darum, dass B in der Zukunft zuverlässig und dauerhaft Ruhe gibt. Den Wert von sowas sollte man nicht unterschätzen. Zur Sache selbst gehen die Meinungen übrigens stark auseinander. Jeder meint was anderes. Das ist ein weiterer Grund, warum da Fachleute ran sollten. Dabei geht Geld verloren, aber dieses Geld war im Prinzip bereits zu dem Zeitpunkt verloren, als A sich auf die Sache eingelassen hat.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (03.08.2015 um 12:29 Uhr)
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#13
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Zitat:
Wenn die Immobilie wirklich in/um Hamburg steht, dann sind die 25k sicherlich günstig, da aktueller Zeitwert abzg. laufender Restkredite durch Miteigentumsanteile sicherlich eine größere Summe ergibt. @ Zodiak - den Notar würde ich schnellstens wechseln Zitat:
Natürlich steht es Euch frei, die juristische Zunft in allen Facetten, besonders monetär, zu beglücken. Ich würde zunächst den Weg einer freiwilligen Mediation gehen, die in einer gesamterledigenden notariellen Beurkundung endet "damit sind alle Ansprüche der Parteien untereinander aufgehoben".
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Ein Herz für Außenseiterboote
Geändert von OceanixTS (03.08.2015 um 12:31 Uhr)
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#14
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Zitat:
Ich würde eine notarielle Urkunde vorziehen, die ist auch endgültig, wenn sie richtig gemacht ist. Allerdings sind wir in einigen Teilen der Republik (so bei uns im Süden) durch das Prinzip der "Nur-Notariate" mit der Qualität notarieller Arbeit und Beratung deutlich verwöhnt. Anwaltsnotare können da i.d.R. nicht mithalten. Folgendes Vorgehen empfiehlt sich: A und B sollen wie Erwachsene im Gespräch klären, was beide Seiten wollen und sich inhaltlich einigen. Mit dieser Vorgabe geht es dann zum Notar, der das formell ordentlich macht. Andersrum wird es nur schwierig, weil der Notar beide Seiten beraten muss. Da kommen dann plötzlich bei einer Partei neue Wünsche auf, die sie nie vermisst hätte, wenn man sich vorher vernünftig geeinigt hätte. Der Neugierde halber: Wer steht denn im Grundbuch?
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (03.08.2015 um 13:42 Uhr) Grund: neugierige Frage angefügt. |
#15
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Was der Notar in seinen bisherigen Entwürfen festgehalten hat, ist die bisher geforderte Summe aus dem EK und den sonstigen Forderungen. Nun behauptet B plötzlich, das von ihm eingebrachte EK sei damals doppelt so hoch gewesen. Eine dreiste Lüge. Hier haben die früheren Entwürfe des Notars durchaus Beweiskraft.
So war das gemeint. Die verschiedenen Möglichkeiten der Vorgehensweise, die B zur Verfügung stünden, sind A bekannt. Aber nicht immer läuft es so im Leben, wie sich das einer wünscht. Die Zeit und das Geld für einen zermürbenden Rechtsstreit sind ein Aspekt, der hier zum Nachdenken verhilft, zumal auch der Ausgang ungewiss ist. Wenn das Objekt alt ist und genügend Mängel aufweist, kann auch Grundstückwert minus Abrisskosten gelten, minus Bank, minus KFW, minus eingebrachtes Eigenkapital von A, minus Verfahrenskosten usw. usw. usw. Dann wäre der Pokal, um den B kämpft, auch zu klein, damit ein langer Rechtsstreit lohnt. Es geht im Prinzip darum, eine gütliche Einigung zu finden, die aber das Merkmal aufweisen muss, dass danach auch Ruhe ist. Sowas ist immer dann schwierig, wenn ein Vertragspartner sich latent als Opfer sieht, deshalb ständig seine Meinung ändert und das nicht nur vor, sondern auch nach Vertragsabschlüssen. Solche Leute gibt`s auch bei anderen Vertragsangelegenheiten, selbst beim Bootskauf ist dieser Typ vertreten. Bei sowas ist dann mehr der Psychologe gefragt als der Jurist.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (03.08.2015 um 16:26 Uhr) |
#16
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Zitat:
Hat du schon mal über eine Mediation nachgedacht? Die Mediation könnte ja vor einem Notartermin stattfinden und dann sofort verschriftlicht (beurkundet) werden. Damit hält du den Notar aus der Nr. raus.
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#17
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Ich persönlich tippe darauf, dass eine Einigung zw. A und B erzielt werden kann, die in der Mitte dessen liegt, was sich beide Parteien vorstellen.
Vielen Dank für Eure Meinungen. Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist
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Viele Grüße, TOM |
#18
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Was steht im Grundbuch ? Bei uns stehen beide zu 50 % drin , wir leben ohne Eheschein seit 23 J zusammen .
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#19
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Zitat:
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#20
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Wenn zwei nicht verheiratete Personen gemeinsam ein Haus kaufen...
Kein Ahnung, da hier nur Nur-Notare. Ich kenne allerdings die Auswahlkriterien für Nur-Notare, und die selektieren brutal nur die 2-3 Jahrgangsbesten in Bayern.
Weiter ist ihnen eine Sozietät mit Anwälten verboten. Das bewahrt die Unabhängigkeit. Beruflich sind mir Fehler von Notaren bislang nur bei Anwaltsnotaren begegnet.
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Beste Grüße John |
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