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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.08.2015, 06:47
Cello Cello ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.08.2010
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Boot: Eigenbau ALU CamoPearl
87 Danke in 20 Beiträgen
Standard Frankreich wieviel PS darf man fahren

Hallo Gemeinde,
ich hätte mal ne frage :
Wieviel PS darf man in Frankreich fahren ohne Führerschein?
Im Gruendl steht das die Bestimmungen im Heimatland zählen,das müssten dann 15 PS sein oder zählt die Bestimmung aus Frakreich mit 9,9 PS?
Wobei man damals als wir hier in Deutschland auch nur mit knapp 6 PS unterwegs sein durfte konnte man in Frankreich ohne Führerschein auch nicht 9,9 Ps fahren.Selber eine Kontrolle WSP France erlebt mit dem Verweiss dies zählt nur für Boote die in Frankreich zugelassen sind.
Kann hier jemand was dazu beitragen wieviel PS man nun ohne Führerschein in Frankreich fahren darf mit vielleicht einem Gesetzesauszug?
Vielen Dank
Gruss Cello
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet kann diese nartürlich behalten
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  #2  
Alt 12.08.2015, 12:26
Silberlocke Silberlocke ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.08.2006
Ort: Nürnberg
Beiträge: 579
Boot: Jeanneau Merry Fisher 855
496 Danke in 279 Beiträgen
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Hallo Cello,

grundsätzlich ist es so, dass für in Frankreich zugelassene Boote die französischen Vorschriften gelten. So kenne ich das.
Als analogie, Du darfst ein in Italien zugelassenen Boot bis knapp 40 PS fahren, das ist deren Freigrenze. So würde ich erst mal rangehen.

Fazit:
Deutsches Boot, deutscher Fahrer --> 15 PS
Französisches Boot, deutscher Fahrer --> deren Freigrenze, wo auch immer die liegen mag (9,9 PS???)

Viele Grüße
Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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  #3  
Alt 12.08.2015, 12:40
123 123 ist offline
Admiral
 
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2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
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Also die deutschen Freigrenzen gelten nur in Deutschland, aber auch für Ausländer. Kein Land wird für ein anderes abweichende Freigrenzen bestimmen können, daher muss man wohl annehmen, dass ausländische Freigrenzen dort ebenfalls für Ausländer gelten.
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  #4  
Alt 12.08.2015, 17:44
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Also die deutschen Freigrenzen gelten nur in Deutschland, aber auch für Ausländer. Kein Land wird für ein anderes abweichende Freigrenzen bestimmen können, daher muss man wohl annehmen, dass ausländische Freigrenzen dort ebenfalls für Ausländer gelten.
Stimmt
Wie NL: Vmax > 20kmh oder L > 15m ===> SBF (VB)
Egal wovon mann kommt, oder wo das Schiff registriert ist.
Deshalb habe wir soviele Deutsche in NL, brauchen sie kein SBF....

Deshalb habe ich mein SBF/VB obwohl ich es in NL nicht brauch.
Aber doch fur D und F ...

Anderes beispiel:
In B gilt generelle Funkplicht fur Schiffe >7m, auch Auslandische ....
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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