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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 20.08.2015, 21:41
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Standard UKW Funkgerät in NL anmelden

Hallo zusammen,
ich möchte gerne ein UKW Funkgerät in mein Boot einbauen.
Ich bin deutscher und wohne in Deutschland.
Das Boot liegt in NL und hat die Niderländische Flagge (incl. NL Reg. NR).

Sollte ich nun das Gerät in NL anmelden, wenn ja wie/wo?
Oder in Deutschland?

wer kennt sich da aus???

Gruß, Sven
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  #2  
Alt 20.08.2015, 22:29
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Aus welchem Grund hast du eine Niederländische Flagge ?
Warum in NL anmelden ?
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  #3  
Alt 20.08.2015, 22:37
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Da mein Niederländisch gar keins ist würde ich aus Bequemlichkeit in DE anmelden
Geht zügig und kostet auch nicht mehr so viel wie früher...
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Gruß, Markus.
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  #4  
Alt 21.08.2015, 06:25
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Aus welchem Grund hast du eine Niederländische Flagge ?
Warum in NL anmelden ?

Das Boot ist in Holland regristriert (Y -Nummer)und hat daher eine NL Flagge.
Das wurde so bei der Versicherung festgelegt.
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  #5  
Alt 21.08.2015, 06:26
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Zitat:
Zitat von markuese Beitrag anzeigen
Da mein Niederländisch gar keins ist würde ich aus Bequemlichkeit in DE anmelden
Geht zügig und kostet auch nicht mehr so viel wie früher...
Die Sprache sollte bei mir kein Problem sein.
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  #6  
Alt 21.08.2015, 07:06
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Die Flagge mal aussenvorgelassen, aber warum unbedingt die NL Zulassung im Funk ?
Ich seh da keine Vorteile drin, da du ja mittlerweile auch in Deutschland ein Handfunkgerät eintragen lassen kannst , mit Atis.
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  #7  
Alt 21.08.2015, 07:24
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Die Flagge mal aussenvorgelassen, aber warum unbedingt die NL Zulassung im Funk ?
Ich seh da keine Vorteile drin, da du ja mittlerweile auch in Deutschland ein Handfunkgerät eintragen lassen kannst , mit Atis.
Ist es denn überhaupt möglich, das Gerät in D anzumelden? (unter den genannten Vorraussetzungen)
Dazu möchte ich natürlich auch die NL-Kanäle nutzen. Das muß man in D ja auch zusätzlich beantragen.
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  #8  
Alt 21.08.2015, 09:02
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Uberlege mal mit http://www.agentschaptelecom.nl/
Die geben die Lizenzen .
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Rob

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  #9  
Alt 21.08.2015, 09:42
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OT: darf wman als einzige Funke legal ein Handfunkgerät in D haben? Ich hab bisher immer den Eindruck gehabt, Handfunkgerät wäre nur für Bord-Bord zulässig?
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  #10  
Alt 21.08.2015, 10:20
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
OT: darf wman als einzige Funke legal ein Handfunkgerät in D haben? Ich hab bisher immer den Eindruck gehabt, Handfunkgerät wäre nur für Bord-Bord zulässig?
Handfunk ist in NL erlaubt, die Bundesnetzagentur vergibt auch eine Zuteilungsurkunde als "VHF portable". Dazu kommt ein Hinweisschreiben dass die Benutzung von Handfunk im dt. Binnenbereich nicht zulässig ist, was ja aber für NL ohne Belang ist. Hat bei mir problemlos innerhalb weniger Tage geklappt mit der Anmeldung.
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  #11  
Alt 21.08.2015, 11:07
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Genau so ist es , meine Frequenzzuteilung wurde auch mit einem Handfunkgerät erweitert, mit dem Hinweis nicht in Deutschland damit zu funken ( also nicht wörtlich, sondern sinngemäß ).
@ Fireman bist du den Deutscher Staatsbürger oder Niederländer ?
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  #12  
Alt 21.08.2015, 13:16
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Ist es denn überhaupt möglich, das Gerät in D anzumelden? (unter den genannten Vorraussetzungen)
Dazu möchte ich natürlich auch die NL-Kanäle nutzen. Das muß man in D ja auch zusätzlich beantragen.
Für die Anmeldung benötigt man doch nur den Bootstyp und die Maße, den Bootsnamen und den Typ der Funke, mehr nicht.

Die Niederländischen Kanäle musst du dir vom Händler (oder jemand der das kann) Freischalten lassen, das war's.
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Gruß, Markus.
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  #13  
Alt 21.08.2015, 15:28
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Uberlege mal mit http://www.agentschaptelecom.nl/
Die geben die Lizenzen .
Also aus dieser/n Seite/n werde ich nicht wirklich schlau.

Da ist die Rede von Bedieningszertifikate.
Die aber kann man nur beantragen, wenn man auch in NL das "Examen" abgelegt hat.

Da muß es doch noch was anderes geben?!
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  #14  
Alt 21.08.2015, 15:38
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Zum Thema niederländische Nationalflagge:

Soweit ich es im Almanak 1 gefunden dabe, darf in den NL die niederländische Flagge auf einem niederländischen Boot geführt werden. Ein Boot ist dann niederländisch, wenn der Eigner die NL Nationalität hat (Ausgabe 2015/16, S.719). Nur die Registrierung macht ein Boot nicht automatisch zugehörig zur entsprechenden Nationalität.
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  #15  
Alt 21.08.2015, 15:45
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Also aus dieser/n Seite/n werde ich nicht wirklich schlau.

Da ist die Rede von Bedieningszertifikate.
Die aber kann man nur beantragen, wenn man auch in NL das "Examen" abgelegt hat.

Da muß es doch noch was anderes geben?!
Das scheint sich geändert zu haben. Dort finde ich im Moment auch nur noch eine Online-Registrierung mit ID etc. ... Früher gab es mal ein Formular zum ausdrucken und wegschicken.
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  #16  
Alt 21.08.2015, 16:10
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Zum Thema niederländische Nationalflagge:

Soweit ich es im Almanak 1 gefunden dabe, darf in den NL die niederländische Flagge auf einem niederländischen Boot geführt werden. Ein Boot ist dann niederländisch, wenn der Eigner die NL Nationalität hat (Ausgabe 2015/16, S.719). Nur die Registrierung macht ein Boot nicht automatisch zugehörig zur entsprechenden Nationalität.
Da hatte ich ja die anderslautende Info der (damaligen) Versicherung.

Kläre grade per Mail mit meiner Versicherung die aktuelle Regelung.
Denn der Versicherungsschein ist momentan das einzige Dokument, wo die Flagge festgehalten wurde.
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  #17  
Alt 21.08.2015, 16:18
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Nationale richtet sich nach der Nationalität des Eigners.
Was spricht denn gegen eine Anmeldung in Deutschland? Das dauert ein paar Minuten das Formular auszufüllen, zu scannen oder zu faxen. Kostet nicht die Welt und ist völlig unproblematisch.
Dann wäre es schön wenn man dich mit Vornamen ansprechen könnte.
Und nicht den Danke Button vergessen.
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  #18  
Alt 21.08.2015, 17:37
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Nationale richtet sich nach der Nationalität des Eigners.
Was spricht denn gegen eine Anmeldung in Deutschland? Das dauert ein paar Minuten das Formular auszufüllen, zu scannen oder zu faxen. Kostet nicht die Welt und ist völlig unproblematisch.
Dann wäre es schön wenn man dich mit Vornamen ansprechen könnte.
Und nicht den Danke Button vergessen.
Schau mal in meine Anfangsfrage.......da stehts, Danke.

Mit Anmeldung meinst Du jetzt das Funkgerät? Oder das Boot generell.

Gruß, Sven
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  #19  
Alt 21.08.2015, 18:03
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Für eine Anmeldung des Funkgeräts bei der BNetzA muss es sich um ein deutsches Boot handeln. So steht es in den Erläuterungen zum Antrag auf Nummernzuteilung. Die dt. Registrierung des Bootes muss dort zwar nicht angegeben werden, aber sie ist Voraussetzung.

Entweder brauchst du ein dt. Bootskennzeichen und beantragst dann eine dt. Nummernzuteilung für das Funkgerät,
oder
es findet sich eine Regelung wonach dein Boot ein niederländisches Boot ist und du dann das Funkgerät in den NL anmelden kannst.
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  #20  
Alt 21.08.2015, 18:54
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Ich hab diesen Sommer eine Funkanmeldung in Holland gemacht für eine temporäre Lizenz während dem Urlaub (3 Wochen) und zwar bezogen auf ein Charter-Boot. Das Funkgerät ist eine Handfunke.

Ja so flexibel sind die Holländer.

Ging problemlos alles per Mail, Fomular ausfüllen, einscannen und per Mail schicken. Paar Tage später hatte ich MMSI und ATIS Code erhalten.

Dann sogar per Post nach Hause zusammen mit so einem Ausweis in Kreditkartenformat.

Und, gekostet hat alles gar nichts.

Ich finde die http://www.agentschaptelecom.nl/ macht das gut.
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Richard

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  #21  
Alt 21.08.2015, 18:55
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Was ich mich die ganze Zeit frage ist, ob der TO nie nach Deutschland fahren will mit seinem Boot ?

Denn: als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland muss das eigene Boot sobald es auf deutschen Binnenwasserstrassen bewegt wird auch zwingend in Deutschland angemeldet sein.
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Gruß Volker
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #22  
Alt 22.08.2015, 07:23
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Was ich mich die ganze Zeit frage ist, ob der TO nie nach Deutschland fahren will mit seinem Boot ?

Denn: als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland muss das eigene Boot sobald es auf deutschen Binnenwasserstrassen bewegt wird auch zwingend in Deutschland angemeldet sein.
Das wäre natürlich ein Grund, um alle Eventualitäten offen zu halten.
Ich habe zwar nicht vor, in D zu fahren, aber mann weiß ja nie.

Wobei es ja dann das Problem mit der NL-Registrierung (Y-Nummer) bei der RegTB gibt.

Ist wohl nicht ganz so einfach, der Fall.

Gruß, Sven
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  #23  
Alt 22.08.2015, 07:26
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Genau so ist es , meine Frequenzzuteilung wurde auch mit einem Handfunkgerät erweitert, mit dem Hinweis nicht in Deutschland damit zu funken ( also nicht wörtlich, sondern sinngemäß ).
@ Fireman bist du den Deutscher Staatsbürger oder Niederländer ?
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  #24  
Alt 22.08.2015, 09:02
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Habe mir mal das Antragsformular der Bundesnetzagentur angeschaut.
Wurde nicht früher immer die Angebe des Gerätes gefordert, bzw. die Zuteilungsurkunde für ein bestimmtes Funkgerät erteilt??

Außerdem ist mir nicht klar, wo ich der Bundesnetzagentur mitteilen kann, dass ich auch die Genehmigung für die NL Kanäle benötige.

(Wurde hier im Forum schon mal erwähnt, dass man diese auch bekommen kann)

Gruß, Sven
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  #25  
Alt 22.08.2015, 09:19
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Habe mir mal das Antragsformular der Bundesnetzagentur angeschaut.
Wurde nicht früher immer die Angebe des Gerätes gefordert, bzw. die Zuteilungsurkunde für ein bestimmtes Funkgerät erteilt??
Moin,

ist schon vor ein paar Jahren geändert worden.

Jörg
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Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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