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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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welche Wohngebädeversicherung ist zu empfehlen?
Moin,
nachdem wir nun einiges mehr an Wohnraum ausgebaut haben und auch sonst alles im Haus auf den neusten Stand (Fenster, Heizung, DAch, Elektrik usw.)gebracht haben brauchen wir ja eine neue Versicherung. Welche könnt ihr von euch aus empfehlen? Aktuell haben wir ein Angebot der AXA liegen(war unsere vorherige Versicherung). FAlls wir hier im Forum Leute haben die damit beruflich zu tun haben können sie mich gern anschreiben und ich würde das Angebot zusenden. Dann könnten sie mir ein Gegenangebot machen und dann würde man weiter sehen.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#2
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Nimm einfach einen namhaften Versicherer und schließe Elementargefahren mit ein.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#3
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Zitat:
Zumindest lange nicht alle Anbieter. Obwohl ich 56m über der Elbe wohne. In in keinster Weise gefährdet bin.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#4
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Gibt mittlerweile auch Verischerer, welche gegen Aufpreis in Gebieten der Zürsklassen policieren. Unabhängig von der Entfernung zum Gewässer.
Weigere mich jedoch Werbung zu platzieren, da ich dafür nicht bezahlt werde. Es muss nur klar sein, dass niemals der Deichbruch selbst versichert ist. Gruß Daniel
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#5
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Zitat:
dann bräuchte ja niemand mehr nach TIPPS im Forum fragen
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#6
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Zitat:
Dann ist die Frage was Dir wichtig ist: Preis, versicherte Leistungen, persönliche Betreuung. Hast Du schon mal Vergleichsportale im Internet bemüht ? |
#7
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Zitat:
Nenn es wie du möchtest, tangiert mich nicht. Den Anbieter zu ergooglen dürfte nicht sehr schwer fallen, somit gab es ja die Hilfestellung. |
#8
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Zitat:
Hab heute erst angefangen mich näher damit zu beschäftigen da heute das Angebot rein kam. Aber das hole ich noch nach wenn ich Feierabend habe. Trotzdem schätze ich die Empfehlung im forum sehr. Und es gibt hier sicher auch User die in der Branche arbeiten und in mir auch einen neuen Kunden finden können wenn alles passt. Ich muss mich auch erst noch durch die 23 Seiten vom Vertrag durch wühlen. Wobei ich sicher nur die Hälfte verstehen werde [emoji21]. Vom Handy geschrieben...
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#9
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Meist haben die Versicherungen Zusammenfassungen des Vertrages. Am wichtigsten sind die Versicherten Gefahren/Risiken, eingesschlossene Leistungen, Obliegenheiten und Vertragsklauseln.
Achte auf Elementarschäden und Unterversicherungsverzicht. Übrigens: Wenn Du den Wohnraum vergrößert hast, ist es vermutlich auch ratsam die Hausratversicherung anzupassen.
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#10
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Also so langsam glaube ich echt meine Inteligenz entspricht der vom 100m Feldweg...
Ich verstehe nix was in der Versicherung steht. Oben steht zb. drinne das: Wohngebäude Versichert gilt das im folgenden beschriebene Objekt gegen Schäden durch: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) und Sturm/Hagel, Lawinen, Schneedruck, naturbedingten Erdfall-/rutsch. Weiter unten stehtunter § 3) 4. Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch aa) Regenwasser aus Fallrohren; bb) Plansch- oder Reinigungswasser; cc) Schwamm; dd) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; es sei denn, es handelt sich um Nässeschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch; ee) Erdsenkung/-fall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 3 die Erdsenkung/-fall oder den Erdrutsch verursacht hat; ff) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung, gg) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage; hh) Sturm, Hagel; ii) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen. Und dann kommt unter § 4: § 4 Sturm, Hagel 1. Versicherte Gefahren und Schäden Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen die durch Sturm, Hagel zerstört oder beschädigt werden oder dabei abhandenkommen. 2. Sturm, Hagel a) Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass aa) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann. b) Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. c) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder dabei abhandenkommen aa) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen (siehe Abschnitt A § 5); bb) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen (siehe Abschnitt A § 5), wirft; cc) als Folge eines Schadens nach aa) oder bb) an versicherten Sachen; dd) durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude (siehe Abschnitt A § 5), baulich verbunden sind; ee) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude (siehe Abschnitt A § 5), baulich verbunden sind. 3. Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch aa) Sturmflut; bb) Lawinen oder Schneedruck; cc) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind; bb) Laden- und Schaufensterscheiben. Wollen die mich verarschen? Mal is der mist versichert und im nächsten § wieder nicht???
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#11
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Hier würde ich dann auch einfach mal die Forumsfachkraft in Versicherungsfragen anhauen - Norman macht nicht nur in Boote.......
Gruss Andreas |
#12
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Zitat:
Das is ne gute Idee, hätte ich ja auch selbst drauf kommen können...
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#13
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Wäre jemand so nett mir seine Dienstnummer zu geben?
Sein Postfach ist voll...
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#14
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Du hast eine PN
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#15
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Ich vermute Du hast hier:
Zitat:
Es müßte dabei um die Leistungsauschlüße im Zusammenhang mit der versicherten Gefahr Leitungswasser gehen. Wenn also ein durch einen Dachbrand eine Wasserrohr beschädigt wird und der Keller voll Wasser läuft, wären die Leitungswaserschäden im Keller nicht versichert. Das abgefackelte Dach und Schäden durch Löschwasser wären versichert.
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#16
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Naja Freunde....das Bedingungswerk aller Versicherer ist nicht gleich!!!
Ich bin seit 21 Jahren in der Branche als Versicherungsmakler tätig.....Hatte vor Jahren auch bei einem Kunden einen Totalschaden eines Zweifamilienhaus durch Feuer!!! Schaden über 500 Tsd Euro. Summe wurde in voller Höhe übernommen und Hotelkosten waren bis zu 12 Monaten gedeckt Wichtig ist für mich: Preis Leistung muss passen Was bringt mir ein Billig Versicherer mit diversen Ausschlüssen, welche ein Kunde nicht versteht....... Im Bereich der Wohngebäude ist das Bedingungswerk genau zu durchleuchten...... Wichtig ist auch, dass im leistungsfall der Neuwert bezahlt wird
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2. Liga, Hamburg ist dabei Gruß Marijan
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