|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Der Supergau beim Wassern
Will Euch mal von meinem Ausbooten berichten.
Letzten Freitag Krantermin gehabt. Unter Zeitdruck die Marina zum Kranen aufgesucht. Unbekannte Marina, deshalb falsch angefahren, keine Wendemöglichkeit (Sackgasse). Gespann abgekoppelt, glücklicherweise per Stapler Anhänger gedreht. Passiert nach Auskunft des Kranmeisters öfter. Endlich hängt die Maxum 2300 am Kran und wird ins Wasser gelassen. Ich gleich geguckt ob alles i.O. (Dichtigkeit etc) ist. Alles bestens (Freude groß). Motor kurz gepumpt, ein paar mal orgeln, Motor läuft bestens (Freude noch größer). Immer noch alles in Ordnung. Laß mich, nach dem Motor warmgelaufen war, durch den Kranmeister rückwärts aus der Box schieben. Boot dreht durch den Wind in Fahrtrichtung Trave (Freiwasser). Ich lege den Vorwärtsgang ein und gebe Gas. Was macht das Boot.....läuft unter tierischer Last rückwärts auf die dort festgemachten Boote zu. Es brauchte eine Schrecksekunde bis ich begriff was hier geschah. Hab daraufhin sofort versucht den Rückwärtsgang einzulegen, Motor geht aus. Läßt sich nicht schalten. Konnte mich gerade per Bootshaken an einem nicht gerade billigen Schiff vorbeimanövrieren, um gegen einen Dalben zu donnern. Das Einfedern des Dalben hat letztendlich meine rasante Fahrt abgefangen. Glücklicherweise nichts weiter zu Bruch gegangen. Erstmal wieder versucht rückwärts anzulegen, jetzt beim Starten des Motors sofort (Im Leerlauf) wieder Last auf der Schraube. Motor geht aus. Nach dem Anlegen versucht einen Mechaniker aufzutreiben, keine Chance, keine Zeit, heute nicht. Vielleicht Montag als Antwort erhalten. Hab mich dann eratmal in Ruhe hingesetzt und Brainstorming gemacht. Schnell klar war, das ein Bekannter letztes Jahr das Unterwasserteil demontiert hatte, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Bin eigentlich davon ausgegangen, das dort die Schaltzüge falsch eingehängt wurden. Also Boot wieder rauskranen. Nochmal 60€. Hab dann den Kranmeister gefragt, ob das Boot auf einem Bock gelagert werden könne. Sollte weitere 75€ kosten. Also, den inzwischen nicht mehr vor Ort stehenden Trailer, per Handy zum Kran zurückgeleitet. Boot gekrant und weggefahren (zwischenzeitlich ne Ader am Hals so dick wie ne Taumette). Die ganze Sache mit meinem Bekannten besprochen (der der das Unterwasserteil demontiert hat). Nach dem dieser dann im Motorraum nachgesehen, hat er festgestellt, das ein Splint sich gelöst hat und beide Schaltzüge sich ineinander verhakt haben, muß mir im Winter passiert sein nach dem ich den Motor aus seiner Luftpolsterfolie wickelte. Also letztendlich... kleine Ursache....große Wirkung. Ich hoffe, derat Aufregendes bleibt mir in Zukunft erspart.
__________________
Gruß von der Ostsee... |
#2
|
||||
|
||||
Da wünche ich Dir aber für den Rest eine "ruhige Saison" .
Gruß Karsten |
#3
|
||||
|
||||
Hi Todo,
da kannst Du ja von Glück reden, dass nicht mehr passiert ist. Ich wünsche Dir weiterhin eine "schadenfreie" Saison. Gruß Martin |
#4
|
Hallo,
hört sich ja an als als hättest wahrlich noch einmal Glück im Unglück gehabt. Ich weiß hört sich jetzt ein wenig altklug an, aber vielleicht unmittelbar vor dem Einwassern Spülbacken anlegen, einen kurzen Probelauf machen und kurz checken ob alles ok ist. Spart den Ärger und Geld. Ich mag garnicht dran denken was passiert wäre wenn du in so einen großen Luxusschlitten gerauscht wärst. Aber ich denke das man das kaum Toppen kann und du eine schöne Saison genießen kannst. Tom
__________________
Love me Fender |
#5
|
|||
|
|||
Zitat:
Spart Nerven.
__________________
Grüße von Herbert |
#6
|
||||
|
||||
Heißer Tipp für solche Fälle: Haftpflichtversicherung!
Bei uns hat einer eingekrant, und weil ein Motor nicht ansprang, nur mit dem anderen abgelegt - und der ging natürlich auch ständig aus. Fazit: Durch die Strömung auf ein Kunststoffboot gedrückt. Schäden an diesem Boot: Schaft eines 10 kg - Ankers um 45 grd verbogen, natürlich auch die Halterung und das drunterliegende GFK. Und weil dazwischen auch noch eine Reling war, fand der Sachverständige dann noch 8 gerissene Relingfüße mit entsprechenden Folgeschäden. Selbst der Ausleger des Steges hat noch was abbekommen. Und das alles ohne Versicherung!! Toller Saisonstart. Wie sagt Oma immer! wenn schon, dann fahr auf was Billiges!! |
#7
|
||||
|
||||
...also versichert bin ich, aber den Ärger hast ja trotzdem...
so blöde wie es kommen kann, kannst du gar nicht denken....
__________________
Gruß von der Ostsee... |
#8
|
|||
|
|||
Hi Todo,
planen zwar erst in 2 Wochen reinzukranen aber bleibe hoffentlich von derartigen Zwischenfällen verschont. In welcher Marina hast Du denn reingekrant? Dir viel Glück und keine weiteren "Vorfälle". Vielleicht sieht man sich ja mal auf der Trave oder in der Bucht! Gruss Bossi |
#9
|
||||
|
||||
Haben auch die Boote am WE ist Wasser bekommen. Waren beim Enk an der Mosel. Bei einem Problem an Web-runners Boot war der Enk und sein Mechaniker auch am Sonntag sofort zur Stelle. Das ist Service.
|
#10
|
|||
|
|||
Hi Todo,
echt der Alptraum, den Du da schilderst, zum Glück ist nichts passiert. Hoffentlich war´s das an Problemen für diese Saison, wir treffen uns bestimmt mal in der Bucht oder in der Wiek .... Hab´ auch ´n - Wimpel bestellt und werd den auch hissen, sobald er da ist Gruss Lars |
#11
|
||||
|
||||
@libertad
gerade bei solchen Aktionen sollte eigentlich ein Arbeitsboot, sowie ein Lagerbock an Land auf standby liegen. Wenn dann beim Kranen Wassereinbruch festgestellt wird, oder das Boot wegen Antriebsproblemen treibt, kann man sofort eingreifen und behindert den Ablauf nicht unnötig.
__________________
Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#12
|
||||
|
||||
Zitat:
Das ursprünglich genannte Ereignis wäre wohl versichert gewesen, weil auf Grund von "Trotteligkeit" des Fahrers begründbar. Gruß Uwe
__________________
Gruß Uwe |
#13
|
|||
|
|||
Zitat:
Gruss Bossi |
#14
|
||||
|
||||
...ich find es einfach mal wieder klasse wieviele gescheite Köpfe ihren ungefragten Senf dazugeben, zusätzlich noch beleidigend werden und natürlich in all ihren Handlungen unfehlbar zu sein scheinen....
allen anderen, die aus meinem Erlebten vielleicht lernen können, und dafür ist so ein Forum ja gedacht, wünsche ich eine schöne und beschwerdefreie Bootssaison....
__________________
Gruß von der Ostsee... |
#15
|
||||
|
||||
Todi, da du mich offensichtlich falsch verstanden hast nochmals in anderer Form:
Eine Wassersporthaftpflicht schließt Schäden, die du auf Grund eines technischen Defektes, den du *nicht* zu verantworten hast, verursachst, ausdrücklich *aus*. Versichert ist nur das ungeschickte, ich nannte das "trottelig", Verhalten. Falls ich dich damit beleidigt habe, so tut mir das leid. Zitat:
Gruß Uwe
__________________
Gruß Uwe |
#16
|
||||
|
||||
@ Uwe,
ein kleines Beispiel:Ich fahre mit meinen Boot,das Lenkungsseil reißt ,und dadurch ramme ich ein nebenher fahrendes Boot.Wenn das die Haftpflicht nicht zahlt frage ich mich wozu habe ich diese. Zweites Beispiel:Beim Anlegen reißt der Schaltzug, ich bekomme den Gang nicht raus und ramme das nebenan liegende Boot. Drittes Beispiel:Mein Motor verreckt mitten im Fahrwasser, ein Frachter kommt auf mich zu,kann nicht ausweichen,rammt mich ,mein Boot versinkt und ich muß die Bergungskosten zahlen und den Schaden am Frachter. Wenn diese Fälle nicht abgedeckt sind wie bekloppt bin ich dann überhaubt noch Boot zu fahren. Anderes Beispiel:Mein Auto hat auf der Autobahn ein Reifenplatzer, ich komme ins Schleudern und schieße ein anderes Auto mit ab.Die Versicherung zahlt den Schaden am Unfallgegner.Warum soll es auf dem Wasser anders sein Gruß Frank
__________________
Gruß Frank |
#17
|
||||
|
||||
Zitat:
Wäre es nicht so.....dann stellt sich der Sinn einer Bootshaftpflicht auch bei mir zum Nachdenken. Übrigens habe ich nach 14 Jahren meine Rechtschutzversicherung gekündigt, da ich diese zum erstenmal benötigt hatte und mir für diesen speziellen Fall mitgeteilt wurde: "Das ist nicht mit im Versicherungsumfang enthalten"! Soviel zu Versicherungen...... Gruß Karsten |
#18
|
||||
|
||||
Zitat:
Nicht Abgedeckt: $-Schrauber vergisst nen Splint umzubiegen und das Schaltseil hakt aus. MFG René
__________________
MFG René |
#19
|
||||
|
||||
Lieber Frank,
du hast genau den Juckepunkt getroffen. Eine Haftpflicht für ein Automobil ist eine andere Sache als die für ein Boot. Die Bestimmungen sind bestimmt komplizierter als ich sie sehr verkürzt und zugegeben zu drastisch, dafür nochmals Verzeihung, dargestellt habe. Es ist und bleibt aber der Tenor: Automobil: allein die Existenz stellt schon eine Gefährdung für andere dar. Alles, was durch das Fahrzeug verursacht wird ist versichert. Das Boot stellt nach den Bestimmungen keine direkte Gefahr dar. Die Gefahr geht nur von einer Fehlbedienung aus. Und das ist ein weites Feld, um zu diskutieren. Wenn dein Lenkseil reißt, obwohl du es gerade konrolliert hast, hast du schlechte Karten, weil du deiner Sorgfaltspflicht genügt hast. Wenn die Kontrolle nicht oder vor sehr langer Zeit erfolgte hast du den Fehler gemacht und die Versicherung muss leisten. Ich habe das am eigenen Leib schon einmal erfahren müssen. Sorgfältig gefahren, Crash wegen nicht korrekt arbeitendem Getriebe, erstmal keine Versicherungsleistung. Gruß Uwe ... vielleicht sagt auch mal ein Versicherungsfachmann etwas zum Thema.
__________________
Gruß Uwe |
#20
|
|||
|
|||
ugies schrieb: "Automobil: allein die Existenz stellt schon eine Gefährdung für andere dar. Alles, was durch das Fahrzeug verursacht wird ist versichert. "
Richtig ist das Auto-Haftpflicht etwas ganz anderes ist als Boots-Haftpflicht. Nur auch in der Auto-Haftpflicht ist "Alles, was durch das Fahrzeug verursacht wird ist versichert." eben nicht versichert. zB Fahrer stellt KFZ ab, geht einkaufen, Beifahrer fummelt an der Zündung um Radio einzuschalten. 1.Gang noch drin und rumpelt auf das vorstehende KFZ. Dies zahlt nicht die Auto-Haftpflicht, sondern der Beifahrer ggf. durch seine Privat-Haftpflicht. Beim Boot ist richtig das die Haftpflicht von Fehlbedienung ausgeht, falsches einschätzen der Situation und daraus resultierende Fahrfehler, ... . Nicht jedoch technische Mängel und deren Folgeschäden deckt. Nur was sind unverschuldete technische Mängel die die Haftpflicht nicht deckt. ugies schrieb: "Wenn dein Lenkseil reißt, obwohl du es gerade konrolliert hast, hast du schlechte Karten, weil du deiner Sorgfaltspflicht genügt hast." Gerade dann habe ich doch offensichtlich nicht richtig kontrolliert und etwas übersehen und somit einen Fehler gemacht den die Haftpflicht decken sollte. ugies schrieb: "Wenn die Kontrolle nicht oder vor sehr langer Zeit erfolgte hast du den Fehler gemacht und die Versicherung muss leisten." Da redet die Versicherung doch dann aber bestimmt von grob Fahrlässig und leistet nicht! Frank C. schrieb: "Mein Motor verreckt mitten im Fahrwasser, ein Frachter kommt auf mich zu,kann nicht ausweichen,rammt mich ,mein Boot versinkt und ich muß die Bergungskosten zahlen und den Schaden am Frachter." Bergungskosten zahlt die Haftpflicht eh nicht, da von dem Wrack keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Bleibt das Fahrwasser halt gesperrt, muss ja keiner drauffahren. Die Behördliche Auflage zur Räumung zahlt man dann aus der Privattasche. (ggf. auch noch Schadensersatz an die wartende Berufsschiffahrt) Den Schaden am Frachter wird dieser wohl alleine tragen, da du ggf. für das technische Versagen nichts kannst. (nicht haftbar). Anders kommt es meiner Meinung wenn dir mangelnde Wartung nachgewiesen wird. |
#21
|
||||
|
||||
Hallo rmo
Willkommen im Ein Tip: wir haben hier im einige Funktionen die sehr hilfreich sind, u.a. um Zitate deutlich dazustellen Erleichtert dann das lesen von Beiträge Schau mal hier http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...=302695#302695 Gruß UWE PS hier stehen noch einige Sachen, die man ruhig lesen sollte http://www.boote-forum.de/phpBB2/viewforum.php?f=6
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#22
|
||||
|
||||
Eigentlich ist es relativ einfach zu verstehen, wenn man sich mal die Hintergründe dazu ansieht.
Laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 823 Abs. 1, ist nur derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der den Schaden entweder vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. So ärgerlich das auch sein mag, aber alles andere wird unter "dumm gelaufen" verbucht und zieht keine Haftung nach sich. Und zwar egal ob mit, oder ohne Versicherung! BGB § 823 Abs. 1 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Eine Bootshaftpflichtversicherung, oder auch eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt bedingungsgemäß die: "Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts bestehen." Das bedeutet, wenn jemand ohne Versicherung gesetzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist er es mit Versicherung auch nicht. Die Haftpflichtversicherung übernimmt sowohl die rechtliche Prüfung der Haftungsfrage Ihres Versicherungsnehmers, als auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche gegen ihn (gegebenenfalls auch vor Gericht, auf Kosten der Gesellschaft, was einer Rechtsschutzversicherung für diesen Bereich gleichkommt.) Das dadurch nicht immer alle Schäden gedeckt sind, die einem als Bootseigner treffen können ist zwar richtig, aber nicht Schuld der Versicherungen, sondern wenn schon, dann des Gesetzgebers. Über eine Bootskasko ist man ja auch gegen solche Schäden versichert, die das eigene Boot treffen, wenn keiner dafür haftbar ist. @ugies Zitat:
Gruß Norman |
#23
|
||||
|
||||
@todo
man sieht sicher diverse Ideen in verschiedenen Häfen und diskutiert diese hier aus. Der Mitleser hier kann sich ja die Beste davon aussuchen bzw. auf seine Möglichkeiten anpassen. Wie hieß es in einem Seglerbuch: "Jeder kann sich im Hafen Tipps mitnehmen, man muß nur die Augen offen halten". Ich habe Kranstellen gesehen, wo meist ein Arbeitsboot im Wasser liegt (Bugsierer, Schlepper) und ein leeres Gestell/Hänger in Reichweite steht. Gerade wenn Dutzende Boote gekrant werden sollen, kann man "Schadensfälle" entweder zum Liegeplatz schleppen bzw. kurzerhand wieder an Land setzen, auch wenn die bessere Hälfte gerade den Trailer weggefahren hat. So wird der Ablauf nur wenig verzögert. Und wenn der Eigner alles aufgeklart hat, ist er sofort auch im Wasser bzw. kann mit dem Antrieb mal kurz testweise eingetaucht werden.
__________________
Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#24
|
||||
|
||||
@rmo
Leider ist es mit der Wartung manchmal nicht so einfach. Einige Schäden treten vielleicht gerade nach einer Wartung/Reparatur auf. Die Teile waren zwar geschwächt (war äußerlich nicht erkennbar), wurden aber durch Hantieren bzw. Testbetrieb (Testbeckenfahrt, Vibrationen, hohe Drehzahlen) erst angeknackt, weil eben dieser Betriebszustand im Normalfall nicht erreicht wird. Dann ist es bis zum Ausfall nur eine Frage der Zeit. Sicher, wenn aber der Gasschlauch z.B. mit Isolierband geflickt wurde, dürfte die Versicherung schwer überlegen.
__________________
Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#25
|
|||
|
|||
@blaue-elise
laut BGB: Schaden entweder vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, bedeutet ja dann: Gibt es einen Unfall durch technischen Defekt mit dem von mir oder der Werkstatt gewartetem Boot, bin ich nicht Schadensersatzpflichtig. (ggf. zahle ich selbst weils mein Freund war und die Haftpflicht nicht zahlt) Schlussfolgerung daraus: nie mehr Wartung am Boot (zumindest ohne Beleg oder Nachweis), denn dann hab ich ja wohl fahrlässig gehandelt und die Versicherung zahlt. Oder ist dies dann bereits grob Fahrlässig und die Versicherung zahlt auch nicht. Was ist mit dem Beispiel: Motor verreckt im Fahrwasser, ein Frachter kann nicht ausweichen, rammt mich, mein Boot versinkt! Muss ich die Bergungskosten, den Schaden am Frachter und ggf. die Warterei der folgenden Berufsschiffahrt zahlen? Denke in dem Fall ist weder von Vorsatz noch von Fahrlässigkeit zu reden und die Haftpflicht zahlt den Schaden nicht. Hier kommt eine Behördliche Aufforderung und Klagen von anderen und auf den Kosten sitzt man Privat. Es sei denn man hat Kasko. |
|
|