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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 11.05.2006, 12:51
TageDieb TageDieb ist offline
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Standard Steuern/Zulassung bei Trailern

Hallo,

zunächst mal ein großes Lob an Euch! Seit einiger Zeit schaue ich gelegentlich ins Boote-Forum rein - meistens kann ich was dazulernen (oder grinsen...).

Meine Frage(n):
Ich bin kurz davor, mir einen gebrauchten 470er zu kaufen (wird übrigens mein erstes eigenes Boot....!).
Da die Google-Suche bisher nichts rechtes ergeben hat, möchte ich Euch fragen, was bei der Zulassung/Besteuerung/Versicherung von Trailern gilt.

Ich habe von 7,xx € Steuer pro 200 kg gelesen, ist das zgG oder tatsächliches Gewicht?

Ich muß alle zwei Jahre zum TÜV, richtig?

Muß der Trailer extra versichert werden oder ist das in der KFZ-Haftpflicht mit drin?

Grüße,

TageDieb
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  #2  
Alt 11.05.2006, 12:57
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Hallo Tagedieb,

Willkommen im Forum.
Ich hoffe, meine Tage sind vor dir sicher.

Es kommt darauf an, ob dein Hänger als Sportgerätehänger zugelassen ist.
Mich kostet mein 2,8t Trailer da nicht "Sportgeräte.." ca 120 € Steuern im Jahr. Wenn ich ihn umschreiben lasse, keine Steuer mehr, darf dann aber auch nicht anderes transportieren.

Wenn du die Suchfunktion nutzt, findest du das Thema mit sehr ausführlicher Diskussion. Stichwort "Grüne Nummer" oder ähnlich.

Es gilt übrigens das zulässige Gewicht für die Preisfindung. Egal ob Steuern oder Versicherung. TÜV ist immer nötig.
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  #3  
Alt 11.05.2006, 13:23
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Pit Pit ist offline
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Hallo TageDieb (ein echter Name wäre schöner )

willkommen im

Trailer haben fast immer eine grüne Nummer und sind somit steuerfrei
Versichert ist ein Anhänger so lange er am Fahrzeug hängt über dessen Haftpflicht.
Für dei sonstigen Fälle bietet dei Bootshaftpflicht den Traileranschluss, wenn man die richtige hat - aber dazu fragst Du am besten Norman (blaue Elise), bei ihm haben hier so etliche - ich auch - ihre Boote versichert.
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #4  
Alt 11.05.2006, 13:37
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Hallo "hier könnte Dein Vorname stehen ",

erst mal herzlich willkommen im !

Wie Wolf schon geschrieben hat, ist ein Bootstrailer nicht versicherungspflichtig und es fallen auch keine Steuern an, solange er bei der Zulassungsstelle als Sportanhänger angemeldet wird. Dann bekommst Du auch die grüne Nummer auf dem Nummernschild. Wenn Du ihn als "normalen" Anhänger anmeldest, bekommst Du eine schwarze Nummer und er wird versicherungs- und steuerpflichtig.

Unabhängig von der nicht vorhandenen Versicherungspflicht bei Bootstrailern, gibt es diverse Risiken, die nicht versichert sind (auch nicht übers Zugfahrzeug). In einer vernünftigen Bootshaftpflicht ist aber die Trailerhaftpflichtversicherung kostenlos enthalten.

Gruß
Norman
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  #5  
Alt 11.05.2006, 16:54
TageDieb TageDieb ist offline
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Hallo,

danke für so viele so schnelle Antworten.
Denke, ich habs kapiert. Die Dame vom Landratsamt hat mir noch gesagt, dass ich für die Überführung zu mir nach Hause ein Kurzzeitkennzeichen brauche, da der Trailer grad nicht zugelassen ist.

Zur Haftpflichtversicherung: Daran hatte ich noch gar nicht gedacht...
Ich habe bei pantaenius und esa geschaut; die verlangen so um die 50€/Jahr für eine Jolle.
Gibts bei Bootsversicherungen irgendwas, was man besonders beachten sollte?


Gruß [hierkommtendlichmeinname:]

Mario
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  #6  
Alt 11.05.2006, 17:01
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Zitat:
Zitat von TageDieb
.....dass ich für die Überführung zu mir nach Hause ein Kurzzeitkennzeichen brauche, da der Trailer grad nicht zugelassen ist.
...
Hallo Mario,

ich war heute auf dem Landratsamt und habe mich auch gleich beim Schilderpräger gegenüber, der mit Kurzzeitversicherungen wirbt zu dem Thema erkundigt.
Beim LRA kostest das 10€. Die Schilder auch 10€. Aber für die Kurzzeitversicherung müßte ich 96€ berappen.

Besser wäre es, ein rotes Nummernschild von einem KfZ-Händler des gegenseitigen Vertrauenes ein rotes Nummernschild zu bekommen.
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  #7  
Alt 11.05.2006, 17:01
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Zitat:
Zitat von TageDieb
.....
Gibts bei Bootsversicherungen irgendwas, was man besonders beachten sollte?
ja
norman (blaue-elise) fragen
das ist eigentlich schon alles.

norman ist versicherungsmakler und somit nicht an irgendeine gesellschaft gebunden.


aber nun noch das wichtigste:
herzlich willkommen im forum.




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  #8  
Alt 11.05.2006, 17:08
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Zitat:
Zitat von wolf b.
.....
ich war heute auf dem Landratsamt und habe mich auch gleich beim Schilderpräger gegenüber, der mit Kurzzeitversicherungen wirbt zu dem Thema erkundigt.
Beim LRA kostest das 10€. Die Schilder auch 10€. Aber für die Kurzzeitversicherung müßte ich 96€ berappen.
dann mach doch nen jahresvertrag daraus
das sollte auch für nichtversicherungspflichtige grüne kennzeichen möglich sein, ist absolut sinnvoll solange du noch keine bootshaftpflichtversicherung inclusive trailerhaftpflicht hast und kostet dich nur ca. 20.- euro.
du sparst dann das geld für ein kurzzeitkennzeichenschild.

Zitat:
Besser wäre es, ein rotes Nummernschild von einem KfZ-Händler des gegenseitigen Vertrauenes ein rotes Nummernschild zu bekommen.
wenn er es für lau macht
ich hab mal für ne abendliche ausleihe 30,- hingelegt

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  #9  
Alt 11.05.2006, 17:13
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Zitat:
Zitat von le loup
...dann mach doch nen jahresvertrag daraus
das sollte auch für nichtversicherungspflichtige grüne kennzeichen möglich sein, ist absolut sinnvoll solange du noch keine bootshaftpflichtversicherung inclusive trailerhaftpflicht hast und kostet dich nur ca. 20.- euro.
du sparst dann das geld für ein kurzzeitkennzeichenschild. .
Geht noch nicht, da nicht als Sportgerätehänger angemeldet. Wird sich bald ändern. Ansonsten wäre der Hänger bei der Bootshaftpflicht dabei.

Bin doch bei Norman.

Zitat:
Besser wäre es, ein rotes Nummernschild von einem KfZ-Händler des gegenseitigen Vertrauenes ein rotes Nummernschild zu bekommen.
Zitat:
Zitat von le loup
wenn er es für lau macht
ich hab mal für ne abendliche ausleihe 30,- hingelegt
le loup
Bei mir auf dem Land geht vieles einfacher.
Ich zahle freiwillig immer 10€
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  #10  
Alt 11.05.2006, 17:37
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von le loup
...dann mach doch nen jahresvertrag daraus
das sollte auch für nichtversicherungspflichtige grüne kennzeichen möglich sein, ist absolut sinnvoll solange du noch keine bootshaftpflichtversicherung inclusive trailerhaftpflicht hast und kostet dich nur ca. 20.- euro.
du sparst dann das geld für ein kurzzeitkennzeichenschild. .
Geht noch nicht, da nicht als Sportgerätehänger angemeldet. Wird sich bald ändern. Ansonsten wäre der Hänger bei der Bootshaftpflicht dabei. ...
er hat also ein schwarzes kennzeichen?
dann ist er steuer- und versicherungspflichtig.

an der sache mit dem jahresvertrag ändert sich wenig.
anhänger bis 1 to nutzlast kosten etwa 20,-/jahr

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  #11  
Alt 11.05.2006, 17:41
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Zitat:
Zitat von wolf b.
....Mich kostet mein 2,8t Trailer da nicht "Sportgeräte.." ca 120 € Steuern im Jahr. Wenn ich ihn umschreiben lasse, keine Steuer mehr, darf dann aber auch nichts anderes transportieren. ...
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  #12  
Alt 11.05.2006, 18:06
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von wolf b.
....Mich kostet mein 2,8t Trailer da nicht "Sportgeräte.." ca 120 € Steuern im Jahr. Wenn ich ihn umschreiben lasse, keine Steuer mehr, darf dann aber auch nichts anderes transportieren. ...
versicherungsgesellschaften tarifieren im allgemeinen anhänger nach nutzlast
und um ne kurzfrist-versicherung ging es hier.

der staat kassiert nach zulässigem gesamtgewicht.

bei umwidmung des trailers auf grünes kennzeichen gibbet zuviel gezahlte steuer zurück.

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  #13  
Alt 11.05.2006, 18:52
TageDieb TageDieb ist offline
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Hallo,

aber wieso Kurzzeit-Versicherung?

Ich dachte, der Anhänger (sofern für Sportgeräte) wäre versicherungsFREI?
Gilt das erst, sobald er zugelassen ist oder was?
So langsam steige ich echt aus...


Gruß Mario
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  #14  
Alt 11.05.2006, 21:23
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Es hängt davon ab, was in den Papieren steht. Steht da Sportgeräte.... kannst du eine grüne Nummer bekommen. Mehr Ahnung davon habe ich aber nicht.
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  #15  
Alt 12.05.2006, 09:18
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Zitat:
Zitat von TageDieb
Hallo,

aber wieso Kurzzeit-Versicherung? .......
hast du selbst geschrieben

Zitat:
Zitat von "TageDieb
Denke, ich habs kapiert. Die Dame vom Landratsamt hat mir noch gesagt, dass ich für die Überführung zu mir nach Hause ein Kurzzeitkennzeichen brauche, da der Trailer grad nicht zugelassen ist.
zu einem kurzzeitkennzeichen brauchst du die anhänger-haftpflicht-versicherung.

kurzzeitverträge sind immer teuer.
im speziellen fall wäre ne jahrespolice für schwarzes kennzeichen billiger.

falls dein hänger bereits als "anhänger zum transport von sportgerät" eingetragen und derzeit nur abgemeldet ist sieht die welt anders aus.

nun alles klar?

le loup
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  #16  
Alt 18.05.2006, 08:23
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Hallo,
der einfachste Weg wäre doch die Fahrzeugpapiere zu holen, bzw sich zuschicken zu lassen, damit die Zulassung wie auch immer über die Bühne zu bringen und DANN mit neuer Nummer den Hänger abzuholen. Mit diesen Vorläufigen Papieren darf man evtl zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren.
Habe ich gerade erst so gemacht.
Grüsse
Patrick
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  #17  
Alt 18.05.2006, 16:42
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Hallo!

Du kannst aber einen Trailer ohne TÜV nicht zulassen, oder? Also brauchst Du das Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zum TÜV.

Ich habe nochmal bei der Zulassungsstelle nachgefragt: Da Bootstrailer eh versicherungsfrei sind, bekommt man das Kurzzeitkennzeichen auch OHNE Vorlage einer Versicherung. Das macht die Sache nochmal ein wenig billiger.

Gruß Mario
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  #18  
Alt 18.05.2006, 16:47
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Also bei mir lief das folgendermassen ab.
Mit der ABE und Kaufvertrag zur zulassungsstelle. Die teilt mir eine Zulassungsnummer zu und dazu bekomme ich die Kopie des ABE die mit Stempel und Text versehen ist nur für fahrten von und zur zulassungsstelle und TÜV.
Damit wieder nach Hause,. Die Neue Nummer auf den Trailer mit dem zum TÜV und gleich im Anschluss wieder zur Zulassungsstelle die Stempel holen. Und gut is. Eigentlich reicht bei uns auch nur mit der Nummer auf der Zulassungsstelle zu erscheinen. Ort: Freiburg

Grüsse Patrick
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  #19  
Alt 18.05.2006, 17:07
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Hallo,

Ich bin auch in BaWü, dann sollten hoffentlich die gleichen Regeln gelten... Das ist ja schon praktisch, wenn man das so machen kann. Hat Dir die Zulassungsstelle die Auskunft gegeben?

Was für eine Jolle segelst Du denn? Am Bodensee?

Gruß Mario
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  #20  
Alt 22.05.2006, 07:04
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Zitat:
Hat Dir die Zulassungsstelle die Auskunft gegeben?
Wenn du ein Fahrzeug anmeldest welches kein TÜV hat dann erzählen sie dir das bei der Zulassung.

Ich versuche mich mittlerweile einen 5o5 nachdem mir bei der ersten regatta dieses Jahr der 47o abgeschossen wurde. Das gance bewegt sich jedoch auf Wald und Wiesen Niveau am Oberrhein entlang ;o)

Grüsse
Patrick
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  #21  
Alt 22.05.2006, 12:16
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Hej!

Zitat:
Ich versuche mich mittlerweile einen 5o5 nachdem mir bei der ersten regatta dieses Jahr der 47o abgeschossen wurde.
...hast jetzt billige 470er-Teile zu verkaufen...?

Sorry, war nur Spaß; tut mir leid um Deine Jolle!

Gruß Mario
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