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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ausrüstungspflicht Kroatien ?
Moin,
weiss (!) jemand, wie denn die Ausrüstungspflicht unter kroatischer Flagge laufender Yachten geregelt ist. Hatte eine 45 Fuss Chartersegelyacht, und die hatte die Minimalanforderungen, wie ich Sie nur für Seegebiete III und IV für erträglich halte (6 Fakeln, 2 Rauchtöpfe, 2 Paddel [für's Dingie], primitive Rettungswesten für jede Person. (Natürlich war auch Anker, Kette, Festmacher, Feuerlöscher und Erstehilfekiste an Bord.) Diese Liste meint vermutlich Mindestausrüstung für kleine Boote (!) im Küstennahen Gebiet. Ich bin davon ausgegangen, dass zumindet auch die Ausrüstung gemäß KVR/COLREG notwendig ist, wie - Ankerball (bzw. 2 Stück um bei Yachten über 12m am Tage ggfls. die Manövrierunfähigkeit anzeigen zu können) - Doppelrot für Manövrierunfähigkeit bei Nacht - Kegel, als Motorkegel - Sowas wie Flaggen N und C wären sicher auch nicht schlecht - wohl kein Muss. Nix davon an Bord! 2 Raketen hätte ich als sinnvoll erachtet, da man hinter einer Insel die Handfakel wohl nicht mehr sehen kann. Frage: Weiss jemand ob die Kroaten wirklich die Regeln der KVR/COLREG in Ihrem Hoheitsgebiet ausser Kraft setzen? (Das auf dem gerade mal 1 Jahr alten Schiff die Fäkalientanks vorhanden, aber nicht angeschlossen waren, war noch so ein Ärgerniss, wenn man in Buchten liegt.) Gruß Bauruine |
#2
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Ich denke, in den folgenden Verordnungen findest du, was du suchst:
http://narodne-novine.nn.hr/clanci/s...6_79_1640.html weiters hier http://narodne-novine.nn.hr/clanci/s...6_72_1387.html Soweit erinnerlich ist bis 12 m die Rede von Booten und zwischen 12 und 24 m die Rede von Yachten. Alles drüber sind Schiffe, es sei denn, sie wären Arbeitsplätze, dann gilt SOLAS auch bei kleineren Einheiten. Außerdem gibt es noch eine zusätzliche Verordnung für Charter Yachten, die ich aber auf die Schnelle nicht finde. Eine wesentliche Frage meines Wissens ist auch, für welche Seegebiete du den Chartervertrag abschließt. Die ColReg sind nicht außer Kraft, sondern - wie in DE oder auch anderen Hoheitsgewässern gelten sie, "es sei denn, dass die nationalen Vorschriften davon Abweichendes festlegen". DE hat "Abweichendes" festgelegt, nämlich in der SeeSchStrO, und HR hat auch "Abweichendes" festgelegt.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#3
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In HR ticken die Uhren Gottseidank nicht so wie in D , ich fahre seit 20 Jahren da rum , habe aber nur das was ich als wichtig finde an Bord , sei froh das es so ist .
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#4
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Zitat:
Ich bin davon ausgegangen, dass zumindet auch die Ausrüstung gemäß KVR/COLREG notwendig ist, wie - Ankerball (bzw. 2 Stück um bei Yachten über 12m am Tage ggfls. die Manövrierunfähigkeit anzeigen zu können) - Doppelrot für Manövrierunfähigkeit bei Nacht - Kegel, als Motorkegel - Sowas wie Flaggen N und C wären sicher auch nicht schlecht - wohl kein Muss. Nix davon an Bord! Kennt wohl kaum ein Kroate und auch die meisten anderen die da fahren nicht. Finde ich auch ok für das Fahrgebiet. Der Funk ist übrigens auch überwiegend in kroatisch... Gruß Stefan
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Gruß Stefan |
#5
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Bodo, Stefan,
tut mir leid, das so zu sagen: Aber im Zusammenhang mit der o.a. Frage ticken die Uhren überhaupt nicht anders als in Deutschland: Damit in Deutschland ein Boot / eine Yacht verchartert werden dürfen, müssen sie unter anderem die SeeSpbootV erfüllen. In dieser ist unter anderem vorgeschrieben, dass eine Charteryacht über ein sog. Bootszeugnis verfügt. In diesem Bootszeugnis ist unter anderem taxativ (dh "aufzählend, und zwar vollständig") angeführt, was an Ausrüstung an Bord zu sein hat. In diesem Bootszeugnis steht also drin, ob und wie viele Verbandskästen, Bälle, Signalmittel, Navigationsleuchten, Karten, Anker, Rettungsinsel usw.usf. an Bord zu sein haben. Ab einer Länge von 12m können auch Fahrtstörungslaternen usw. vorgeschrieben sein etc. Ob der Kram an Bord und einsatzfähig ist, wird wiederkehrend überprüft. Außerdem ist natürlich der Charterer verpflichtet sich davon vor Fahrtantritt zu überzeugen. Analog dazu ist das in Kroatien nicht anders: Auch dort haben Charteryachten Papiere (damit ist HR den dt. Bestimmungen klar voraus!), in denen taxativ die Ausrüstung vorgegeben wird. Was nun konkret als Pflichtausrüstung in dieser Liste steht, ist abhängig von Größe, zulässiger Personenanzahl und Fahrtbereich, für welchen der Vercharterer das Boot zur Verfügung stellt, abhängig. Und wie in DE auch, werden die Ausrüstungsvorgaben nochmals strenger, wenn zB ein Skipper oder eine Crew "mitgechartert" wird, denn dann wird auch ein 15m-Boot zum Arbeitsplatz, und plötzlich reicht zB nicht mehr "irgendeine" Rettungsinsel, sondern es gelten dann (in HR wie in DE) SOLAS-Bestimmungen. Und wie in DE kümmert sich auch in HR kaum ein Skipper darum, hat auch meist trotz viel gepriesenem "Deutschen Sportbootführerschein - See" nicht die blassete Ahnung, unterschreibt bei Übernahme des Boots, dass alles an Bord und funktionsfähig ist, und wacht erst auf, wenn er samt Dolmetsch vor einem kroatischen Gericht steht und bemerkt, dass er nicht damit durchkommt, wenn er sagt "ja, aber es war kein Kegel an Bord, sodass ich anzeigen hätte können, dass ich Tuch oben UND Maschine an hatte". Nebenbei bemerkt: Im Gegensatz zu den meisten Nicht-Kroaten, die meist keine Ahnung von Lichterführung haben, wenn es nicht bloß rot, grün und weiß ist, wissen die meisten Kinder und Skipper sowieso die gesamte Palette, so wie hierzulande auch jeder, der auf See zuhause ist. Zu sagen "Kennt wohl kaum ein Kroate", halte ich für ein bisschen, nunja, verbesserungswürdig.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#6
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ich habe vom Hafenkapitän aus Rab, die Ausstattungsliste für alle Fahrbereiche für die kroatisch gemeldeten Boote als Worddokument, aber alles auf kroatisch.
Ich gebe sie nur weiter, wenn man mir eine E-Mail sendet. |
#7
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Moin,
Zitat:
Kann das jemand bzgl. der relevanten Passagen übersetzen? Zitat:
Zitat:
@GeorgTa: Das Angebot des Worddokumentes hilft mir denke ich, da auch auf Kroatisch, nicht weiter. Oder ist dort kompakt die Ausrüstungsliste? dann könnte ich mich durchkämpfen. Im übrigen ging es mir nicht darum, ob man sich daran hält oder es als sinnvoll erachtet, sondern wie eben die Vorschriften sind. Auch in Deutschland habe ich auf meinen Hinweis bei der Übernahme einer Charteryacht, dass eine >12m Yacht ja wohl "Doppelrot" an Bord haben sollte, nur ein unverständiges Lächeln erhalten. Genau genommen dürfte ich so eine Yacht nicht übernehmen. Aber das zieht dann einige hinterher ... Die Liste solcher Dinge liesse sich nach meiner Erfahrung verlängern. Gruß bauruine |
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