|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Achtung Selbständige: Stichwort Isovenzanfechtung
Hallo,
hier mal ein aktuelles Thema, was die Selbständigen, insbesondere mit Fakturaversand und Zahlungsziel, betrifft und ggf. in sehr grosse Schwierigkeiten bringen kann. Die sogenannte Insolvenzanfechtung, die mittlerweile höchstrichterlich vom BGH entschieden wurde. Sicher kennen die allermeisten die 6 Monatsfrist, die dem Insolvenzverwalter erlaubt die geleisteten Zahlungen zurückzufordern und der Masse zuzuführen. Nun gilt eine Verjährungszeit von 10 Jahren, in der der Insolvenzverwalter die Zahlungen plus Zinsen zurückfordern kann wenn er nachweisen kann, dass dem Empfänger eine "Zahlungsunfähigkeit" bekannt war. Zahlungsunfähigkeit liegt gesetzesdefiniert schon dann vor, wenn der Schuldner über einen Zeitraum von 3 Wochen 10% seinen fälligen Forderungen nicht nachkommen kann. Jetzt kann sich jeder Betroffene mal die Umsätze der Stammkunden, die zwar spät, aber immer bezahlt haben der letzten 10 Jahre zusammenrechnen um sein Risiko bei einer Insolvenz abzuschätzen. Es gibt immer mehr darüber im Netz zu finden und es finden landläufig viele Veranstaltungen dazu statt, zumal es nun auch Versicherungen gegen dieses Riskiko gibt. Ich empfehle jedem Selbstständigen sich mit diesem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen und seine Vorgehensweise in der Forderungshandhabung zu prüfen. Hier noch ein interessanter Link http://www.faz.net/aktuell/wirtschaf...-13732802.html
__________________
Gruss Wolfgang Geändert von Wolli45 (12.11.2015 um 07:18 Uhr) |
#2
|
||||
|
||||
Ich frage mich ernsthaft, was man als Richter morgens trinken oder rauchen muß, um derartige Urteile zu fällen
Da ist doch absehbar, daß bei vielen Insolvenzen noch mehrere in Folge insolvent gehen
|
#3
|
||||
|
||||
Und ich dachte ich kenne jede Schweinerei!
Demnach kassieren die Insolvenzverwalter fast 10 % von den eingeklagten Summen, unglaublich!
__________________
Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot ! |
#4
|
|||
|
|||
Hallo,
da fällt mir spontan folgender Satz eines Künstlers ein: ..."ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen könnt"... Oder so ähnlich.
__________________
Danke, Kalle |
#5
|
||||
|
||||
Zitat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Insolv...verg%C3%BCtung
__________________
Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#6
|
|||
|
|||
Zitat:
Dreh- und Angelpunkt ist die Vermeidung von Gläubigerbevorteilung im Insolvenzverfahren, was ja ganz grundsätzlich richtig ist. Das blöde ist aber eben, dass nun die Masse mit erhaltenen Forderungen bis zu 10 Jahre zurück in die Vergangenheit angereichert werden kann. Und dann spielt es auch keine Rolle wer an welcher Stelle mit seiner Forderung stand, sondern alles wird gleich wichtig eingestuft. Neu ist auch, dass die IV´s seit dieser Rechtsprechung verstärkt davon Gebrauch machen, weil sich schließlich ganz neue Größenordnungen in der Masse erreichen lassen. Wichtig ist, dass der IV den Nachweis erbringen muss, dass beim Gläubiger die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit vorlag und dann eben der Zeitpunkt ab wann. Also Vorsicht wenn: - Kunden plötzlich schleppender als gewohnt zahlen - Temporär eingeräumte Verlängerungen des Zahlungszieles - Ratenzahlungen zwar aufgestellt, aber nicht eingehalten werden - bei jeglicher Korrespondenz mit dem Kunden hinsichtlich seiner schlechten Zahlungsmoral - niemals eine Kunden-BWA oder Bilanz anfordern. - und am besten die Ohren zuhalten, wenn der Kunde seine schlechten finanziellen Verhältnisse verkündet. u.v.a.m. reicht dem IV als Indiz der Gläubigerkenntnis und er ist reif zur Rückzahlung. Man kann sich also jetzt entscheiden, ob man mit Ratenzahlungen oder Zielverlängerungen eine wmgl. Insolvenz verhindern hilft oder den Kunden gleich baden gehen lässt, damit die Rückforderung nicht so hoch ausfällt.
__________________
Gruss Wolfgang |
#7
|
||||
|
||||
Hallo,
für die, die es interessiert im Anhang nochmals ein paar verständliche Grundlagen zur Insolvenzanfechtung auf Basis aktueller Rechtsprechung. Ebenfalls sind Hinweise und Tipps zum richtigen Umgang damit, sowie der Versicherungsoptionen aufgeführt. Es handelt sich um Veranstaltungsunterlagen einer RA-Kanzlei, sowie eines grossen Versicherungsmaklers. Ich bin bei letzterem auch nur Mandant, daher war ich zur Veranstaltung eingeladen und habe keine weiteren Interessen, bevor ein falscher Verdacht entsteht.
__________________
Gruss Wolfgang
|
|
|