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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
eine Frage mit der Hoffnung, jemand kennt sich da etwas mehr aus. Kurzfassung: Uns ist am 05.11 in Kroatien, Gornji Karin einer ins Auto gefahren. Alles wurde bei der Polizei in Obrovac aufgenommen. Nun ist der Bericht seit heute fertig - die Polizei will diesen aber weder Faxen noch per Brief oder per Email verschicken. Er soll durch "jemanden" abgeholt und die Abholung unterschrieben werden. Ist das so??? Was kann man da machen? Ich meine, ich werde wohl kaum hin und zurueck 3000KM fahren um einen Bericht zu holen?! Kennt vielleicht jemanden der in der Naehe wohnt und dies gegen einen Aufpreis eventuell abholen koennte und mir zusenden koennte? Danke
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS |
#2
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Ich würde mich an einem deutschen Korrespondenzanwalt wenden, der gegen eine geringe Gebühr das erledigen kann.
Brauchst du überhaupt den Bericht? Für eine Schadenabwicklung ist dieser nicht notwendig. Brauchst ihn ja nur, falls der Unfallgegner bei seiner Versicherung keine oder andere Angaben macht. Seine Versicherungsdaten wirst du ja wohl haben.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#3
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Da der Unfallgegener seiner Versicherung mit Sicherheit nichts mitgeteilt hat (er meinte, wir sollen uns nicht so anstellen wegen dem "Kratzer" und ist einfach davongefahren!!!) benoetigen wir die Unterlagen, ja.
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS
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#4
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Dann gib es gleich einem Anwalt deines Vertrauens, ohne wird das sicher nix.
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#5
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Im Ausland einen Unfall haben ist schon mal sehr doof. Eventuell noch mit einem Einheimischen ? Das Ding zu einem Anwalt der sich darum kümmert und gut ist. Verkehrsrechtschutz zahl bzw. die gegnerische Versicherung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#6
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Polizeiliche Berichte DÜRFEN genaugenommen gar nicht herausgegeben werden ... das würde man hier bei uns eigentlich auch nicht machen ... die Herausgabe jedeweder Form von Verfahrensakten obliegt der Staatsanwaltschaft und geschieht an Organe der Rechtspflege ... nicht an privat ..... eigentlich .....
![]() Die Daten der dortigen Dienststelle solltest du haben incl. Aktenzeichen ... und das reicht dann auch ... damit kann dann ein Anwalt z.B. Akteneinsicht beantragen und bekommt diese in aller Regel auch.
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Grüsse aus dem Süden! Joschka
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#7
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Genau so ist es (jedenfalls in Deutschland).
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#8
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Fred du redest mal wieder dummes zeug.
mit der Tagebuchnummer kann jeder Anwald oder wenn ich anzeige dass ich mich selbst vertretete einsicht nehmen. Da muss keine Staatsanwaltschaft oder so zustimmen. ![]() ![]()
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Gruss Ralf Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht. ![]() ![]() In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder.
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#9
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wenn schon dann erfrage bitte konkret die erforderlichen Daten (die vermutlich noch gar nicht vorliegen duerften) ... ist allerdings derzeit auch egal ... der TE hat Ratschlaege bekommen .... und einer davon ist vermutlich (Zitat) "dummes zeug" .... Es erstmal mittels Aktenzeichen und Dienststelle anzugehen ist jedenfalls einfacher und sicher nicht falsch .... ![]()
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
#10
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So ist es Ralf ![]() immer wieder kommt von diesem User " unqualifiziertes Gelabbere " ![]() ![]() ![]() Korrekt ist folgendes! Als Geschädigter solltest Du die daten des Verursachers bekommen haben, sprich die Versicherungssnummer und den Versicherer ![]() Daraufhin, solltest Du deinen / euren Vermittler anrufen ( so machen es meine Kunden zumindest ) Der meldet daraufhin den Schaden.... Hast Du keinen vermittler dann bitte hier selbst melden ![]() http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf Alles andere ist völliger Schmarn......Brauchst Du alles nicht Lass Dir deine Rechte vom Sachbearbeiter erörtern und erklären. Du musst da selbst gar nicht " aktiv " werden. Wichtig istm Du hast Fotos und die Daten vom Verursacher gerne melde ich Dir den Schaden, damit Du siehst was falsch und was richtig ist ![]()
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2. Liga, Hamburg ist dabei ![]() ![]() Gruß Marijan Geändert von El Bavario (16.11.2015 um 13:39 Uhr) |
#11
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Zitat:
Die Polizei hat die Daten in den Ermittlungsakten, da ja vermutlich vom TO das Kennzeichen des Unfallgegners mitgeteilt wurde. Das die ERmittlungsakte nicht gefaxt wird ist klar. da könnte jeder kommen und anrufen "fax mal zu was ihr habt". Dies kann meines wissens nur ein Anwalt anfordern. Auch die Vollkasko will ja ihr Geld vom Verursacher haben. Daher der beste Rat zum Anwalt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#12
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Hmmmm, Volker, wenn dem so ist, dass Er nichts hat, sprich nicht mal Fotos vom Schaden, geschweige Daten vom Verursacher, dann böeibt in der Tat nur der Gang zun Anwalt........
So richtig kann ich es nicht rauslesen, dass es sich hierbei um Fahrerflucht handelte.....Schließlich schreibt Er, der Geschädigte hätte geantwortet...Er solle sich nicht so anstellen.....So vermute ich, Er hat sich den Schaden angeschaut....und der Geschädigte, sollte doch zumindest das kennzeichen haben. Letztendlich, wenn keine Beweise vorliegen, zahlt nur noch die VK, sofern vorhanden.....
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2. Liga, Hamburg ist dabei ![]() ![]() Gruß Marijan |
#13
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![]() Zitat:
Macht ne bekannte von mir gerade auch durch.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#14
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![]() Zitat:
zumindest in Deutschland. Die frage ist halt wie dies in HR gesehen wird.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#15
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![]() Zitat:
Schon richtig Volker, aber letztendlich wenn es keinen gibt, dann bleibst auf dem Schaden sitzen, was heisst. Vollkasko, sofern vorhanden.....und dann muss man schauen, wie hoch der Schaden ist.....Wenn die kroaten vom Kratzer reden.....reden " wir " schon eher von einem kleinen Schaden, welcher durchaus Hunderte von Euros kostet....... Daher bin ich gespannt, was hier rauskommt...... Ich pers. würde die Sache wie bereits erwähnt, vorgehen.... ![]()
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2. Liga, Hamburg ist dabei ![]() ![]() Gruß Marijan
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#16
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ich drücke mal die Daumen, das das Verhalten der Polizei vor Ort nicht der Beginn des Versuches ist die Fahrerflucht eine Landsmannes zu verschleiern...
Wenn das Kennzeichen bekannt ist würde ich versuchen den Vorgang über die eigenen Kaskoversicherung ins Laufen zu bringen. Bei einer eigenen Verkehrsrechtschutzversicherung würde ich zu einem Anwalt gehen der sich mit Verkehrs und Versicherungsrechtsthemen im Ausland auskennt.. Ohne diese Versicherung wird die Chance wohl groß sein auf den Anwalstkosten sitzen zu bleiben udn die können schnell höher sein als der Schaden am Fahrzeug. Gibt es schon ein Gutachten oder Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten ?
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Gruß Olli |
#18
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![]() Zitat:
Ich hätte Ihn " verklopft " Damit hätte ich mich bedingt angepasst ![]() oder? ![]()
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2. Liga, Hamburg ist dabei ![]() ![]() Gruß Marijan |
#19
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![]() Zitat:
Es sei denn es liegt nur eine Ordnungswidrigkeit vor. Somit dürfte es angezweifelt werden, dass Fred dummes Zeug geredet hat. ![]() Wie das in Kroatien oder anderswo abläuft ... ![]()
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Gruß Dieter
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#20
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![]() Zitat:
Nööö...das macht man bei den Moskovskajern, in Hr beschimpft man sich übelst , und geht dann zusammen einen trinken ![]() ![]() |
#21
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Das ist so nicht ganz zutreffend.
Solange die Akte / Tagebuch mit der Aufnahme eines Unfalls bei der Polizei geführt wird, kann man Akteneinsicht verlangen. Entweder selbstvertretend, oder aber - wie hier in D - üblicherweise gehandhabt, durch einen RA. Erst SPÄTER (nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen) wird die Akte ggf. (!) an die Staatsanwaltschaft abgegeben und diese entscheidet DANN erst über den weiteren Verlauf bzw. Aufnahme des Verfahrens oder Einstellung. Auch in diesem Stadium kann man natürlich Akteneinsicht verlangen, was allerdings erfahrungsgemäß zeitlich fast unendlich erscheinen kann, sofern es erstmal in den Katakomben der Gerichte verschwindet. Wie es außerhalb D gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt. Sofern RS-Versicherung besteht, würde ich daher auch hier keine Zeit verlieren und einen RA beauftragen, der wiederum die nötigen Schritte einleitet. Sollte keine bestehen, würde ich mir einstweilen gut überlegen, in welchem Verhältnis der Schaden zum Aufwand / Kosten steht. P.S. Kami, woher weißt Du eigentlich, dass der Bericht "fertig" ist? Und "jemand" wird ihn auch nicht abholen können, vermute ich. Auch da wirst Du eine bevollmächtigte Person benötigen, die diese Bevollmächtigung näher nachweisen kann. Magst Du noch näher ausführen, ob nun Halter, Kennzeichen o.ä. von dem Unfallgegner bekannt sind oder ob das als Fahrerflucht bezeichnet und aufgenommen wurde? Geändert von HänschenHamburg (16.11.2015 um 16:41 Uhr)
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#22
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![]() Zitat:
Ja, aber erst verklopft man sich doch ![]()
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2. Liga, Hamburg ist dabei ![]() ![]() Gruß Marijan |
#23
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![]() Zitat:
also ein Staatsanwalt entscheidet was ich als Einsicht als Geschädigter in die Akten bekomme ? Es geht hier um einen Unfall Schadensersatz!! und der Kläger ist der Geschädigte und das hat garnix mit der Fahreflucht des Unfallverurachers(?) zu tun da wo der Staatsanwalt ins Spiel kommen könnte. mal ganz simpel Auto A fähr auf Auto B macht Schaden an Auto A. Besitzer Auto B will Geld von Bestitzer Auto A. Was hat da ein Staatsanwalt mit zu tun ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruss Ralf Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht. ![]() ![]() In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder. |
#24
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Habe ich das richtig verstanden , erst muß ich den Unfallgegner verhauen , dann mit ihm in die Kneipe ein saufen gehen , danach mache ich auch ein Kratzer in sein Auto und alles ist Gut ? Auge um Auge , Zahn um Zahn !
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#25
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![]() So ungefähr ist es in der Tat bei Einheimischen.... Ich bin mir sicher, wenn Fotos vom Verursacher Pkw vorhanden sind, wird Er den Schaden reguliert bekommen...
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2. Liga, Hamburg ist dabei ![]() ![]() Gruß Marijan
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