|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Pyroschein
Hallo zusammen!
Nachdem ich nun SBF und SBFS habe und grad über UBI und SRC bin wäre als nächstes noch der Pyroschein fällig. Dazu finde ich aber widersprüchliche Angaben hinsichtlich der Notwendigkeit. Was mich aber am meisten verwirrt, ist die Tatsache, dass sich im Rahmen der Waffensachkundeprüfung sehr viele Fragen auf das doch eher spezielle Thema Signalpistolen, Munition, Aufbewahrung etc. beziehen. Trotz fleißiger Suche habe ich keine Antwort auf folgende Frage finden können. Als Inhaber des Sachkundenachweis für Sportwaffen und/oder Inhaber einer grünen Waffenbesitzkarte, benötige ich da zusätzlich noch den spezifischen "Pyroschein" oder ist dieser dann quasi includiert bzw. obsolet?
__________________
"Ein Kuhschwanz wackelt auch und fällt nicht ab!" |
#2
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
|
#3
|
|||
|
|||
Wahnsinn... Bei so vielen speziellen Fragen zu dem Thema... Bis hin zur Aufbewahrung bei Fahrt oder im Hafen, Bezeichnung etc... Da fragt man sich warum das alles im Fragenkatalog enthalten ist, da das ja für den "normalen" Sportschützen völlig irrelevant ist.
Gibt sogar ne Frage zum Thema, die find ich grad nicht, aber hat mich vollends verwirrt, das ist nämlich die "korrekte" Antwort, das für Signalpistolen Cal.4 kein SKN im Sinne des Waffengesetzes notwendig ist. Aber da steht halt auch nirgends, ob nicht ein anderer Nachweis erforderlich ist. Und die für 2015 angekündigte aber offenbar nicht vollzogene Gesetzesänderung wie auch die Sonderregelung bei Vercharterung auf der Ostsee machen die Verwirrung halt perfekt.
__________________
"Ein Kuhschwanz wackelt auch und fällt nicht ab!" |
#4
|
||||
|
||||
Vielleicht war das die Frage in der Man geneigt ist FKN und SKN zu verwechseln?
Beste Grüße Dirk
__________________
Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#5
|
|||
|
|||
Ich denke schon, dass wir wissen, wovon wir reden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sachku...otsignalmittel https://de.wikipedia.org/wiki/Fachku...otsignalmittel Signalpistolen Cal. 4 unterliegen halt auch dem Waffengesetz und nicht nur der Sprengstoffverordnung, deshalb der Sachkundenachweis und nicht nur der Fachkundenachweis gemäß Sprengstoffverordnung.
__________________
LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? |
#6
|
|||
|
|||
Der SKN beinhaltet doch den FKN, oder nicht?
__________________
"Ein Kuhschwanz wackelt auch und fällt nicht ab!" |
#7
|
||||
|
||||
Auszug aus dem ersten WIKI Link:
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN) ist der neben der Bedürftigkeit und der Zuverlässigkeit zu erbringende Nachweis, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu bekommen. Der SKN beinhaltet zudem den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN).
__________________
LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
|
#8
|
|||
|
|||
Damit sind wir halt wieder bei der Eingangsfrage, ob der SKN vom DSB den "Pyroschein" überflüssig macht oder eben halt nicht...
Ich persönlich denke halt schon... Aber ne verbindliche Quelle zum Thema zu haben wäre halt toll. Vielen Dank schonmal für die bisherigen Infos!
__________________
"Ein Kuhschwanz wackelt auch und fällt nicht ab!" |
#9
|
||||
|
||||
Der Sach/oder Fachkundenachweis ist der sog. PYROSCHEIN....
Damit geht alles los....... erst diesen FKN / SKN machen, dann zur örtlichen Polizei und den BEDARF anmelden, dann gibt es die Erlaubnis zum Erwerb. So war es jedenfalls bei mir in Hamburg. Noch Fragen? Um den Fachkundenachweis zu erbringen, muss eine Prüfung beim Deutschen Segler-Verband (DSV) oder Deutschen Motoryachtverband (DMYV) abgelegt werden. Der Bewerber muss am Tag der Prüfung mindestens 16 Jahre alt und in Besitz eines Sportbootführerscheins See, des Sportbootführerscheins Binnen oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen sein
__________________
LG Michael Wassersport und NUR DER HSV !
|
#10
|
||||
|
||||
Moin,
ich würde nochmal abwarten mit dem Pyroschein. Da bewegt sich gerade etwas bzgl. der Notwendigkeit. Eigentlich sollte bis Ende 2015 die Notwendigkeit des Pyroscheins zum Erwerb von Signalraketen der Klasse P2 (früher T2) ausgesetzt werden. Für Charteryachten ist das jetzt der Fall, vermutlich wird dann 2016 auch für Eigentümer aufgehoben. Beste Grüße Alex
|
#11
|
|||
|
|||
@bootmichl:
Danke für die ausführliche Erläuterung. In der Tat stellt sich mir jedoch noch eine Frage: Wenn ich die Prüfung beim DSB abgelegt habe, muss die dann zwingend zusätzlich noch beim DSV oder DMYV abgelegt werden? Ein möglicher Erwerb spielt dabei für mich erstmal keine Rolle.
__________________
"Ein Kuhschwanz wackelt auch und fällt nicht ab!" |
#12
|
||||
|
||||
Moin,
falls es dir um das inhaltliche Wissen zur Anwendung im Pyroschein geht. Das ist kaum mehr als eine ausführliche Erläuterung der aufgedruckten Anleitung auf den Signalkörpern. Ein nicht unerheblicher Teil fällt dann noch auf die Kaliber 4 Signalpistole und ihre rechtlichen Belange. Da du anscheinend Inhaber eines SKN für Sportwaffen bist dürfte dich nichts davon überraschen. Ich habe Abstand genommen einen Kaliber 4 Pistole zu erwerben, obwohl das Möglich ist. Die Regularieren in Deutschland sind zu aufwendig und der Mehrnutzen im Bezug auf Fallschirmsignalraketen zu gering. Sollte ich mit meinem Boot mal Deutschland "auf grosser Fahrt" verlassen, organisiere ich mir eine im weniger regulierten Ausland und schmeiss sie bei der Rückkehr "über Bord / bzw. gibt sie an jemanden weiter". Beste Grüße Alex
|
#13
|
||||
|
||||
Nö, brauchst Du nicht.....
__________________
LG Michael Wassersport und NUR DER HSV !
|
#14
|
|||
|
|||
@bootmichl: Vielen Dank für die Info, "vermutet" hab ich das ja auch schon. Du weißt jetzt nicht zufällig noch wo das steht bzw. auf was man sich da berufen könnte? Sorry, für's nerven, aber ich hab mir da schon den Wolf gesucht...
Klar, ich könnt auch einfach die Prüfung machen, kost ja nicht die Welt, aber ich wenn ich schon sinnlos Geld ausgebe, dann sollte es mMn wenigstens Spaß machen! Und mit der Aussage der Bootsschule: musst Du machen, weil ist eben so wollt ich mich auch nicht zufrieden geben.
__________________
"Ein Kuhschwanz wackelt auch und fällt nicht ab!" |
#15
|
||||
|
||||
@Landrat: hast Du auch einen richtigen Namen?
Ich frag mal: was hast Du eigentlich vor? Dein Heimatort ist Sachsen? Nun ja, vermutlich brauchst Du dort keine Seenotsignalmittel.... Ein Boot hast Du auch noch nicht? Steht jedenfalls in Deinem Profil.... Nun ja: mach mich schlau, was hast Du vor?
__________________
LG Michael Wassersport und NUR DER HSV ! |
#16
|
|||
|
|||
Allgemein geht es mir schlicht um Rechtssicherheit, wenn ich ein Boot chartere, auf dem entsprechende Seenotsignalmittel vorhanden oder ggf. sogar vorgeschrieben sind.
Konkret ist für nächstes Jahr ein Törn auf der kroatischen Adria geplant. Evtl. kommt später noch ein zweiter hinzu. Für den Fall, dass ich einst auf der Ostsee chartere würde ich mir dann halt die entsprechende Einweisung gern sparen. Das ist eigentlich schon alles. VG Silvio
__________________
"Ein Kuhschwanz wackelt auch und fällt nicht ab!" |
#17
|
||||
|
||||
Zum Transport einer Signalpistole brauchst Du dann noch den Kleinen Waffenschein und zur Aufbewahrung an Bord 2 getrennte Tresore für Waffe und Munition, die so schwer sind, dass Dein Boot fast untergeht...
Volker der auch bei diesem Thema froh ist, nicht unter deutscher Flagge zu fahren
__________________
Rotwein hat keinen Alkohol! |
#18
|
|||
|
|||
Ich seh' schon, mein Fachkundenachweis ist nur Folklore Naja, er hat fast nichts gekostet und ich habe jetzt alles, was ich kriegen kann
|
#19
|
|||||
|
|||||
Zitat:
einfaches fest verschraubtes Blechbehältnis mit Schwenkriegelschloß reicht, aber du hast recht, eine Signalpistole macht mehr Probleme wie sie Vorteile bringt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
|
#20
|
||||
|
||||
Der Kleine Waffenschein hat aber den Vorteil, dass ich nun mein Brotzeitmesser - ein Erbstück mit Rehgeweih-Griff - in meiner Lederhose zum Biergarten mitnehmen darf!
Gruß Volker
__________________
Rotwein hat keinen Alkohol! |
#21
|
|||
|
|||
Zitat:
Kleiner Waffenschein: Hat nichts mit Messern zu tun. Betrifft nur Gas- und Schreckschusswaffen. Messer: Generell mal: §1 II Nr.2 WaffG 1. Waffen sind tragbare Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen […] Hierbei kommt es per definitionem auch auf die Bauart des "Messers" an. (Butterfly, Spring- Fallmesser, Faustmesser .ect.) Hast du nur ein (landläufig) Taschenmesser, kannst du das in der Tasche führen. (Besonderheit: FÜHREN) Bei allen Messer, nicht schon generell verbotener Bauart, darf die Klingenlänge nicht länger als 12 cm sein (8,5 cm bei seitwärts öffnenden Messern) und/oder nicht mit einer Hand zu öffnen sein. Beidseitig geschliffene Klingen sind ebenfalls generell verboten. Also: Wenn du dein Lederhosenmesser in einen Biergarten mitnimmst, verstößt du schon in mehreren Punkten gegen das Waffengesetz hier in D. Überleg' deshalb genau, was du tust! |
#22
|
||||
|
||||
Danke für die Aufklärung.
Ich dachte, dass man mit dem Kleinen Waffenschein (der ja auch nach m.M. das Thema "Wurfsterne" etc. beinhaltet) auch Messer mitführen darf, die größer als die gesetzlich 'normal' erlaubten sind. Gruß Volker
__________________
Rotwein hat keinen Alkohol! |
#23
|
|||
|
|||
Zitat:
BTW: Der Besitz sogenannte "Wurfsterne" ist generell verboten. Nochwas zu den Strafen: Es ist das grundsätzliche Verbot zu beachten, Waffen im Sinne des Waffengesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen mit sich zu führen. Wer ein verbotenes Messer besitzt riskiert nach §52 III Nr.1 WaffG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Wer dagegen nur unerlaubt ein Messer führt, das nicht ausdrücklich verboten ist, begeht nach §53 Nr.21a WaffG eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Also auch mit Messern u.ä. kann man sehr schnell gegen das Waffengesetz verstoßen und belangt werden. Und wer so einen Verstoß (Waffengesetz), der nicht mehr gelöscht wird, in seinem Behördenführungszeugnis hat, wird in vielen Dingen (Gewerbescheine ect.) erhebliche Probleme bekommen. |
#24
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#25
|
|||||
|
|||||
Zitat:
So richtig kompliziert wird es allerdings, wenn du aus dem Hirschhorngriff eines geerbten Brotzeitmessers mit Klingenlänge + 12 cm Signalraketen Kal.4 im Biergarten verschießen willst und die Scheide des Messers gleichzeitig als Abschussbasis für Wurfsterne oder Signalraketen P2 (T2) dient. Aloha He Robin
__________________
Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
|
|
|