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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Grüne Versicherungskarte
Hallo Freunde!
Ist es in der Zwischenzeit immer noch notwendig bei der Einreise nach Slowenien bzw. Kroatien eine sep. grüne Versicherungskarte für den Bootsanhänger zusätzlich mitzuführen bzw. muß der Trailer zusätzlich versichert sein (Haftpflicht) da ja normalerweise im angekuppeltem Zustand mit dem Auto mitversichert. Früher mußte ich mal bei der Einreise nach Slowenien eine recht teure Versicherung für den Hänger abschießen. Grüße Reimar
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Der ärmste Hund auf dieser Welt ist ein Mensch für den nur eines zählt - und das ist Geld! |
#2
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Reimar, nimm eine mit, Sicher ist Sicher... und den Trailer würde ich extra versichern, wenn es nicht in der Bootshaftpflicht enthalten ist (und da kann der Versicherungsverteter dann schon was machen)
hier einfach nochmal nachlesen... http://www.boote-forum.de/viewtopic....er+haftpflicht http://www.boote-forum.de/viewtopic....trailer#195648
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#3
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Ich kann Dieter nur zustimmen.
Ich bin zwar die letzten Jahre nicht mehr danach gefragt worden. Aber wehe einer der Grenzer kommt mal wiedr auf die blöde Idee doch zu fragen. Gruß Martl |
#4
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Bekommt man dann die grüne Versicherungskarte für den Hänger von der Bootshaftpflicht
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#5
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Habe dazu mal eine alte Mail an einen Kunden rausgesucht, wo es genau um dieses Thema ging:
...habe ich beim "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." (was es alles gibt...) angerufen und mir vom Chef Herrn Schäfer dort bestätigen lassen, dass seit 1996 weder für Slowenien noch für Kroatien eine grüne Karte benötigt wird (auch nicht für das Auto). http://www.gruene-karte.de/ Da der Trailer während der Fahrt über das Zugfahrzeug versichert ist, ist die Regelung sowohl für Autos, als auch für Trailer gültig. Genaueres gibt es darüber leider aber auch dort nicht schriftlich. Fazit: Es werden offiziell keine grünen Karten mehr benötigt. Sollte jetzt trotzdem noch ein verschlafener Grenzbeamter anderer Meinung sein, so kann man zur Not immer noch eine Grenzversicherung abschließen um sich Streitereien zu ersparen. Nötig wäre es aber meiner Ansicht nach aber nicht. Versichert bist Du jedenfalls bis 5 Mio € pauschal über die Bootsversicherung, oder in angekuppeltem Zustand über Deine KFZ-Versicherung. Von der Bootshaftpflicht gibt es nur die "blaue Versicherungskarte" fürs Ausland, die als Nachweis für den Haftpflicht-Versicherungsschutz des Bootes benötigt wird. Aber wie gesagt, eine "grüne Versicherungskarte" ist seit 1996 für Kroatien und Slowenien ja auch nicht mehr erforderlich (weder fürs Auto, noch für den Trailer). Gruß Norman |
#6
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Zitat:
- wenn ein Grenzer drauf besteht, kostet dir die Sonderversicherung an die 60 'EUr (letztes Jahr wieder mal passiert in Rupa). das ist genauso wie die alten Führerscheine, da hört man auch immer wieder von horrenden Schwierigkeiten mit der ital. Polizei.... ich möchte einfach meine Urlaubszeit weder mit Diskussionen an der Grenze, mit der Polizei oder mit dem Kauf von nicht benötigten Versicherungen verbringen... zumal die grüne Karte ja nichts kostet außer einen Anruf oder eine Mail an meine Versicherung!
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#7
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Also ich werde doch mir eine holen! Danke an alle! Grüße Reimar
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#8
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Hi Reimar,
mach das, ich habe meine noch vor 2 Wochen in Koper SL gebraucht EDIT: Quatsch!! Norman hat mich darauf hingewiesen, dass ich über die Blaue Karte rede ( das hat man davon wenn man alt und farbenblind wird Handbreit Mystic |
#9
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Problem mit der Bootsanhängerzulassung
Ich habe noch ein ganz anderes Problem : Leider ist der Bootsanhänger meines gerade gebraucht gekauften Bootes in Italien vor Jahren in der BRD abgemeldet worden und ich möchte nächste Woche nach Kroatien in den Urlaub fahren. Das Boot ist mit Anhänger seit 5 Jahren in Italien. Die Zulassungsbehörde will ein TÜV Gutachten des Hängers, bevor der Hänger wieder in der BRD zugelassen werden kann. Kann man den Hänger auch so nach Kroatien fahren ? Gibt es eine Versicherung an der Grenze ?
Auf eine schnelle Antwort würde ich mich freuen. |
#10
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Der Trailer muss definitiv zum Deutschen TÜV / Vollgutachten. Die einzige Möglichkeit die Du hast, ist ein sog. Kurzzeitkennzeichen. Dies gilt aber nur 5 Tage ab Ausstellung, und ist relativ teuer, falls Du den Trailer nicht im Anschluss daran bei der Versicherung weiterversicherst.
Der überzogene TÜV-Termin ist nicht das Hauptproblem, sondern die Tatsache, daß der Trailer keine Deutsche Zulassung mehr hat. Und ohne TÜV keine erneute Zulassung... und wenn er dann noch mehr als 18 Monate abgemeldet war brauchst Du ein Vollgutachten bei dem neue Papiere erstellt werden. Gruß, Jo
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Marquis Caribbean 20,5 mit Merc. 470 / Alpha One ... |
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