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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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habe ein Boot ohne Papiere angeboten bekommen
Hallo
Bekomme ich ein Boot ohne Papiere angemeldet. Habe nur einen Kaufvertrag. Ich wäre über Antworten sehr dankbar. Komme aus Berlin |
#2
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Spontan fallen mir dazu folgende Fragen ein:
Gibt es ein CE Zertifikat (welches BJ ist es denn?) War es schonmal angemeldet und kannst das belegen? |
#3
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Re: habe ein Boot ohne Papiere angeboten bekommen
Hallo harry81,
ein Kaufvertrag reicht völlig aus
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
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Mit Verlaub, Ralf, ein Kaufvertrag nützt überhaupt nichts, wenn das Boot gestohlen war:
Dann muss das Teil zurück gegeben werden und man kann den Kaufpreis nur noch gerichtlich einklagen. Im schlimmsten Fall muss man nachweisen, dass man sich selber nicht der Hehlerei schuldig gemacht hat. Das ist meine eigene Erfahrung, als ich mal einen AB (ohne Boot, ist aber das gleiche Prinzip) ohne Eigentumsnachweis und sonstige Papiere von Privat gekauft hatte. Die Werkstatt hat bei der Überhohlung festgestellt, dass die Motornummer entfernt worden war. Ich habe das der Polizei gemeldet und das Teil natürlich zurück gegeben. Der Staatsanwalt hat mir mitgeteilt, dass auf eine Untersuchung wegen Hehlerei verzichtet wird, weil ich mich selber "gestellt" hatte. Ein Boot ohne Papiere? FINGER WEG DAVON! Gruß Ray |
#5
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Hallo
Der Vorbesitzer meines Bootes hatte auch keine Papiere sondern nur eine Bestätigung, daß es auf ihn zugelassen war. Im Vertrag (Standardvertrag aus dem Internet) stand auch drin, daß das Boot ihm gehört und nicht gestohlen sei. Bei der Anmeldung / Ummeldung auf mich gab es keine Probleme. Gruß Steffen |
#6
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Zitat:
ich denke ein Kaufvertrag, in dem der Verkäufer versichert, daß es sich um sein Eigentum handelt, ist ausreichend. Ich habe auch ansonsten noch keine "Bootspapiere" (bei älteren Booten) gesehen, abgesehen von der Registrierung bei WSA oder ADAC. Gruß, Jo
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Marquis Caribbean 20,5 mit Merc. 470 / Alpha One ... |
#7
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Zitat:
Oh ha ... Ray |
#8
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Hi,
die Frage war doch: Bekomme ich ein Boot ohne Papiere angemeldet. Habe nur einen Kaufvertrag. Der Kaufvertrag reicht völlig aus und dient als Eigentumsnachweis Viele ältere Boote haben keine Papiere,diese jedoch alle als unsicher einzustufen und vom Kauf abzuraten finde ich übertrieben
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Viele Grüße vom schönen Rhein bei Kölle Da geht noch was
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#9
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..ohne Papiere
Hallo Harry
Außer "Ray" stimme ich den Aussagen der Anderen zu. Ich habe mein Ilver mit einem Kaufvertrage und einem vorgelegten und geprüften Ausweis gekauft. Damit hättest du alles menschlich Mögliche getan um den Vorwurf der Hehlerei von dir abzuwenden. Bei der Ummeldung in Regensburg habe ich dann noch erfahren, wer die Vorbesitzer waren. Regensburg deshalb, weil diese Registrierung, nicht wie beim ADAC, zeitlich unbegrenzt ist und dann zum Boot gehört. Als ich es erhielt war ne alte, abgelaufene Registrierung vom ADAC dabei. Gruß Moary
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Der kürzeste Weg von A nach B führt über´s Wasser und ist meiner. |
#10
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Zitat:
Ich habe mein Boot (älter) von einem Händler gekauft und außer einem Kaufvertrag keinerlei Unterlagen bekommen. Zur Anmeldung beim WSA reicht der Kaufvertrag. |
#11
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Re: habe ein Boot ohne Papiere angeboten bekommen
Zitat:
z. Bsp. hier http://www.wsa-ko.wsv.de/service/faq/index.html dann unter Zitat:
Folgende Unterlagen sind unbedingt bei der Beantragung mit einzureichen:
Also kein Grund um sich hier zu fetzten Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#12
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was für papiere soll den ein älteres sportboot haben ??
einen alten kennzeichen-ausweis, ok. aber sonst ?? da ist doch nichts bei außer einer unübersetzten gebrauchsanweisung die zu jedem boot passen könnte. einen offiziellen fahrzeugbrief hat man doch eh nicht, oder ? |
#13
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Zitat:
viel Spass bei 30 Jahre alten Booten. Gruß Dietmar |
#14
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Zitat:
wenn man Zweifel hat, kann man die Rumpf und die Motornummer vor dem Kauf durch die Polizei überprüfen lassen, hat der Verkäufer da was geben sollte man lieber auf den Kauf verzichten
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#15
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Hallo,
wenn hier schon mit Paragrafen herumgeschmissen wird, dann aber volle Kanne. Wobei aber schon zutreffend betont wurde, dass gutgläubiger Erwerb an einer Sache nicht möglich ist, wenn diese dem Eigentümer entwendet wurde. Dieses Problem hat man aber so gut wie bei jedem Kauf von Gütern, für deren Verkauf/Kauf keine Formpflicht besteht. Also eBay ist dann schon mal überhaupt nicht. Leider ist noch nicht mal das Flaggenzertifikat ein einwandfreier Eigentumsnachweis, auch wenn dies gelgentlich so dargestellt wird. Nur der Eintrag ins Schiffsregister ist eine wasserdichte Sache. Das Flaggenzertifikat erhält man auch bei Einreichung eines Kaufvertrags (in dem viel stehen kann) und 2 Fotos (die auch alles mögliche zeigen können). § 932 a Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand der Veräußerung, so tritt an die Stelle der Übergabe die Einräumung des Mitbesitzes an dem Schiff. Servus Paul
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#16
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Zitat:
von Dir zitierte § 932a BGB nicht gerade das Gegenteil aus? Dort steht doch, dass der Erwerber mit Übernahme Eigentümer wird, wenn er gut- gläubig handelt, oder wie liest Du den Paragraphen? Was prüfen eigentlich die Amtsgeriche als Registergerichte anderes als es das BSH beim Flaggenzertifikat tut? Die wollen zusätzlich einen Messbrief, was das BSH nicht will, aber kontrollieren die irgendwie die Eigentums- historie des Fahrzeugs? Belem |
#17
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man merkt doch aber wer einem da gegenüber steht...wenn dieser mensch ein haus hat und vielleicht noich spielende kinder ums haus rennen glaub ich kaum das es sich um einen ticker für gestohlene boote oder so handelt...
man kann ja nachhacken...wie lange schon gefahren etc... ich habe auch keine papiere für mein boot oder motor..nur das handbuch für den motor..und kleinigkeiten... aber nix was über das boot was aussagt... edit: auch von mir ein Herzliches Willkommen im BF Gruß Mucke
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Semper Fidelis |
#18
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Hallo Belem,
das sieht nur beim ersten Hinsehen widersprüchlich aus. Es wird klarer, wenn man die relevanten §§ im Kontext liest. Das Gesetz regelt nämlich auch die Voraussetzungen für den gutgläubigen Eigentumserwerb gemäß den §§ 932 und 935 und legt damit auch fest, in welchem Fall gutgläubiger Eigentumserwerb a priori ausgeschlossen ist: § 935 BGB (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Gutgläubiger Eigentumserwerb ist bei gestohlenem oder verlorenen Geld und bei Sachen, die per öffentlicher Versteigerung verkauft werden, möglich. Natürlich sind umgekehrt auch die Voraussetzungen für den gutgläubigen Eigentumserwerb festgelegt: 1. Die Sache darf nicht gestohlen, verloren oder sonst abhanden gekommen sein. 2. Der Erwerber muss den Verkäufer für den Eigentümer halten. 3. Die Sache muss dem Käufer vom Verkäufer übergeben werden. Du hast schon aufgezählt, was zum Eintrag in ein Schiffsregister erforderlich ist. Der Eigentumsnachweis geschieht nach meinem Kenntnisstand durch Vorlage des Kaufvertrages, der Rechnung und des Zahlungsnachweises. Nachdem der Registereintrag u.A. auch Voraussetzung für die Belastung eines Schiffes mit einer Hypothek ist, die wiederum im Register einzutragen ist, muss sich das Registergericht wohl oder übel davon überzeugen, dass das Schiff beim Eintrag frei von Rechten Dritter, wie z.B. eines evtl. Eigentumsvorbehaltes ist. Andernfalls müssen diese das Eigentum einschränkenden Tatsachen ins Register eingetragen werden. Ich gehe davon aus, dass die dem Gericht vorzulegenden Unterlagen, welche die zweifelsfreie Feststellung der Eigentumsverhältnisse betreffen, von einem Notar beurkundet werden müssen. Vielleicht gibt uns ein Fachmann noch die letzte Aufklärung. Bei mir ist das schon eine Weile her und war nur Nebenfach. Servus Paul |
#19
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Hallo Harry81!!!
Von mir bekommst du erst mal ein HERZLICH WILLKOMMEN im Die aderen haben es ja anscheinend nicht mehr nötig, neue User zu begrüßen!
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... |
#20
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Zitat:
Gruß Anne |
#21
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Zitat:
"Pusteblume" ist mit 42 Jahren auch ein wenig älter als ihr Skipper. Es sieht nicht so aus, als würde das Bootchen in Kürze an Altersschwäche verenden. |
#22
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Hallo an alle,
da ich neu hier bin, habe ich diesen Beitrag erst jetzt gelesen. Meine Frage wäre wie kann man denn einen Motor der keine Nummer hat einem Diebstahl zuordnen? dies ist ja wohl die Voraussetzung um den Motor zurückgeben zu müssen. Oder muss ich den motor nur bei dem Verdacht es wäre ein gestohlener schon zurückgeben und an wem denn??? Gruss vom loerbert |
#23
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Zitat:
Er meinte noch eins zu finden wo der Lebenslauf komplett ist inkl. Rechnung vom Kauf um die Eigentumsverhältnisse zu klären!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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