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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 05.06.2006, 21:32
Benutzerbild von Schmitzi
Schmitzi Schmitzi ist offline
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Standard Provision bei Grundstückskauf

Haallöle !!!

Folgendes:
Wenn eine Immobilie über eine Bank angeboten wird, dann steht da ja immer ein Verkaufspreis zzgl. Provision.

Wenn man ein Baugrundstück über eine Bank kauft, nehmen die auch Provision? Da steht zumindest in den Angeboten nix von drin.

Ich habe nämlich interesse an einem Grundstück das hier angeboten wird, aber ich könnte auch die Kontaktdaten des Besitzers bekommen. Jetzt weiß ich nicht was klüger ist: Sich an die Bank oder direkt an den Besitzer zu wenden. Wer weiss mehr?
__________________
MfG

Christian
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  #2  
Alt 06.06.2006, 00:26
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Erst zum Besitzer und dann zur Bank.

Die Maklergebühr mußt so oder so bezahlen.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #3  
Alt 06.06.2006, 08:22
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Zitat:
Zitat von Cyrus
...
Die Maklergebühr mußt so oder so bezahlen.
Moin!

Das muss nicht unbedingt der Fall sein. Wenn im schriftlichen Angebot der Bank keine Provision angegeben ist, würde ich erstmal davon ausgehen, dass das Grundstück courtagefrei zu haben ist. Sparkassen und Banken vermitteln häufig Grundstücke 'kostenlos' und hoffen darauf, die Finanzierung übernehmen zu können.
Wenn Christian ohne Mitwirken der Bank Kontakt mit dem Eigentümer herstellen kann und dieser den Verkauf seines Grundstücks nicht exklusiv an die Bank oder einen Makler abgegeben hat, wird er auch keine Provision zahlen müssen.

Michael.
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  #4  
Alt 06.06.2006, 09:16
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Der Eigentümer kann direkt an den Käufinteressanten verkaufen.

I.d.R. wird der Eigentümer einen Verkaufsauftrag über (die Immobiliengesellsachft) der Sparkasse geschlossen haben. Ob und wie er dann die Courtage bezahlt, ist seine Sache.

Wie bei allen anderen Maklerverträgen ist der Auftraggeber courtagepflichtig. Bei Grundstücksverkäufen wird jedoch fast immer die Courtagepflicht über den Notarvertrag an den Käufer "übertragen".
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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