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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.06.2006, 20:11
Crasline Crasline ist offline
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Standard Elektroboot und Akku leer - was tun?

Hi zusammen,

ich hab ein E-Boot aufm Starnberger See (bayrischer See) und das mit den Akkus und wenn die leer gehen ist ja so ne Sache .. wie handhabt ihr das, bzw. das es erst gar nicht soweit kommt (evtl. irgendwelche tollen Messgeräte)? (falls es hier tatsächlich reine E-Boot Besitzer gibt ;) )


Und: Wisst ihr ob es erlaubt ist für solche fälle einen Stromerzeuger, also nen Benzinbetriebenen Generator mitzuführen, welcher dann bei leerem Akku den E-Motor strom spendiert.



Schönes Restwochenende noch ;)

Alex
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  #2  
Alt 10.06.2006, 20:56
spitzi spitzi ist offline
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zweite batteriebank einbauen, ist die einfachste lösung.
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liebe grüsse aus wien
franz
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  #3  
Alt 10.06.2006, 23:41
Crasline Crasline ist offline
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Zitat:
Zitat von spitzi

zweite batteriebank einbauen, ist die einfachste lösung.

hehe, ja, aber das bringt mir ja unterwegs nix ;)
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  #4  
Alt 11.06.2006, 07:06
spitzi spitzi ist offline
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soll das bedeuten das du irgendwo auf einem bayrischen see festsitzt und nicht weiter kannst?
und irgenwer bringt dir "so ein gerät" vorbei??
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  #5  
Alt 11.06.2006, 10:37
Crasline Crasline ist offline
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nein, natürlich nicht *g* ... das ist eher eine vorsorgende Frage und eigentlich auch mehr ob das wohl mit dem benzin generator erlaubt is ..
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  #6  
Alt 11.06.2006, 11:53
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Tequila Tequila ist offline
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genau daran habe ich auch schon gedacht. Wenn Du einen Stromgenerator in Betrieb nimmst, ist es eigentlich egal, wo Du das machst. Ich hatte schon mal dran gedacht, ein Segleböötchen auf einen See im Ruhrgebiet zu stelen, Genarator geräuschgedämpft unter Deck und Auspuff bis oben an die Mastspitze gelegt.
Bin gespannt was die Experten dazu herausfinden.
Grüße
Heinz
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  #7  
Alt 12.06.2006, 19:22
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le loup le loup ist offline
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Standard Re: Elektroboot und Akku leer - was tun?

Zitat:
Zitat von Crasline
Hi zusammen,

ich hab ein E-Boot aufm Starnberger See (bayrischer See) und das mit den Akkus und wenn die leer gehen ist ja so ne Sache .....
Und: Wisst ihr ob es erlaubt ist für solche fälle einen Stromerzeuger, also nen Benzinbetriebenen Generator mitzuführen, welcher dann bei leerem Akku den E-Motor strom spendiert.
....
moin

bedarf es einer erlaubnis wenn ich irgendwo aufm wasser mit einem notstromaggregat meine batterien/akkus nachlade?

eine erlaubnis kann nur gewährt werden, wenn es ein dazugehöriges verbot gibt.

also umformulierung der frage:
ist es am genannten ort verboten, mittels notstromaggregat akkus nachzuladen?

le loup
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  #8  
Alt 12.06.2006, 19:32
Crasline Crasline ist offline
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Naja, also in der bayrischen Schiffahrtverordnung für Binnengewässer ist kein solches Verbot drin. Allerdings steht da auch nicht drin ich dürfte nicht mit einem Atom-U-Boot fahren ;) (Sorry, is nicht bös oder ernst gemeint) ..


Naja, stimmt schon was du sagst, die Frage ist nur ob das nicht ein bisschen zu leicht is .. aber ich werd mir mal die Verordnung mal nochmal in Ruhe durchlesen ..
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  #9  
Alt 12.06.2006, 20:22
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Zitat:
Zitat von Crasline
Naja, also in der bayrischen Schiffahrtverordnung für Binnengewässer ist kein solches Verbot drin. Allerdings steht da auch nicht drin ich dürfte nicht mit einem Atom-U-Boot fahren ;) (Sorry, is nicht bös oder ernst gemeint) ..
..
grins

ist völlig egal ob mit oder ohne atom,
für ein u-boot wirst du keine zulassung erhalten

das steht in irgendeiner vorschrift die ich jetzt nicht raussuchen will.

aber mit atom-strom darfste wenigstens deine akkus laden
- noch

le loup
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  #10  
Alt 12.06.2006, 20:40
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also e i g e n t l i c h wäre es ja ein Unding, wenn das gehen würde.
Dann könnte man auch ein Elektroboot grundsätzlich mit Generator fahren oder ?
Man stelle sich das vor - 6 Zylinder Dieselaggregat mit 100 KW Leistungsabgabe starten und dann mit richtig Dampf über`s Wasser - aber "elektrisch"

Grüße
Heinz
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  #11  
Alt 12.06.2006, 22:18
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die leute am See mehen ja sicher rasen oder ?? und da fahren doch auch bestimmt autos oder ?? also ich denke mal das ist gestattet.

mfg.
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  #12  
Alt 14.06.2006, 10:35
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Moin Alex,

mal zurück zur ersten Frage.
Es gibt Amperstundenzähler zB den DCC4000, damit hast Du einen
" Tankanzeige" für deine Batterien, das Teil kostet aber über 300 Euro .
Für Bleibatterien hilft zum Abschätzen auch ein Spannungsmesse.
13,6 V = voll , ab 12V ( unter Last ) ist nicht mehr viel drin.
Kommt aber auf die Belastung und die Batterie an.
Wenn Du allerdings das Akku schon (mehr) mals ganz leer gefahren hast ist die Lebensdauer schon auf einen Bruchteil der angegebenen gesunken.
Bleibatterien sollten möglichst nur zu 50% bis 70% der angegebenen Kapatzität entladen werden !
Was für ein Boot/ Motor/ Akku hast du ?

Elektrobootgrüße

Torsten
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manche Boote fahren elektrisch.....
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  #13  
Alt 14.06.2006, 11:03
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Hi

also ich würde einen Spannungsmesser einbauen dann kann man sich über die SPannung der Batterien ausrechnen das man mit 11,5 volt nicht mehr weit kommt und mit 14 Volt doch noch relativ lange fahren kann.

Alternativ ist immer noch die möglichkeit eine zweite oder Notbatterie einzubauen und diese über einen Batterieumschalter von den anderen Galvanischg zu trennen.
Wenn nun die betriebsbatterien leer sind einfach auf die Notbatterie umschalten und zurück zum Hafen (natürlich sollte diese ausreichend dimensioniert sein ggf. 2 sstück parallel).

Gruß

Billi
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  #14  
Alt 14.06.2006, 12:30
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Hi,
da ich auch gelegendlich auf Schleichfahrt mit E-Motor gehe, habe ich mir angewöhnt, immer eine zweite Reservebatterie mitzunehmen.
Ist die erste Batterie ausgepowert, wird auf die 2.Batterie umgeschalten und der Rückweg angetreten.
Ein Betrieb eines Wasserfahrzeuges mit Elektroantrieb durch einen Benzingenerator kann tüchtig in die Hose gehen, weil sobald ein Generator direkt zum Antrieb eines Motors genutzt wird, es sich um ein Fahrzeug mit Benzinmotor handelt, dessen Kraftübertragung auf elektrischem Weg erfolgt.
Sind Benzinmotoren in dem jeweiligen Gebiet nicht erlaubt, gibt es dort Ärger.
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Gruß Frank
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  #15  
Alt 14.06.2006, 17:36
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Ok - dann nimmst Du zwei Batterien - die Éine treibt dein Boot, die Andere Lädts Du mit dem Generator und schon ist das Thema abgehandelt.

Oder ??

Grüße
Heinz
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  #16  
Alt 14.06.2006, 17:51
Alain Alain ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinz Eichhorn
Ok - dann nimmst Du zwei Batterien - die Éine treibt dein Boot, die Andere Lädts Du mit dem Generator und schon ist das Thema abgehandelt.
wer hätte nicht gerne ein Perpetomobile...
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  #17  
Alt 14.06.2006, 17:56
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Tequila Tequila ist offline
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Zitat:
Zitat von Alain
Zitat:
Zitat von Heinz Eichhorn
Ok - dann nimmst Du zwei Batterien - die Éine treibt dein Boot, die Andere Lädts Du mit dem Generator und schon ist das Thema abgehandelt.
wer hätte nicht gerne ein Perpetomobile...

wie jetzt - wenn ich mit Einer Batterie meinen Motor antreibe und eine Zweite währenddessen mit einem Benzingetriebenen Notstromaggregat oder Ähnlichem lade ist das ein Perpetuum Mobile ???? hab` ich da was falsch verstanden
Grüße
Heinz
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  #18  
Alt 14.06.2006, 18:41
Alain Alain ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinz Eichhorn
wie jetzt - wenn ich mit Einer Batterie meinen Motor antreibe und eine Zweite währenddessen mit einem Benzingetriebenen Notstromaggregat oder Ähnlichem lade ist das ein Perpetuum Mobile ???? hab` ich da was falsch verstanden
Grüße
Heinz
nein ich... ich dachte du meinst das Scherzhalber... der (Elektro-)Motor soll die andere während der Fahrt aufladen.
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  #19  
Alt 14.06.2006, 18:48
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nääääääääää

War Ernst gemeint und eigentlich wollte ich damit sagen, dass man auf diese Weise wohl die Definition vom Motorgetriebenen Fahrzeug aufweichen kann.
Oder auch nicht - wer weiß
Grüße
Heinz
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  #20  
Alt 14.06.2006, 19:15
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Nico Nico ist offline
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wenn Batterie leer dann paddeln
Gruß Nico
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  #21  
Alt 14.06.2006, 19:35
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo,

ich denke wenn die Verwendung von einem Generator vor Gericht landen sollte, hat man schlechte Karten. Es gilt ja nicht nur buchstabengetreu einen Gesetzestext zu erfüllen sondern es spielt bei einer gerichtlichen Bewertung auch eine Große Rolle was denn der Gesetzgeber mit dem Verbot (hier die Verwendung von Booten mit Verbrennungsmotoren) wollte.

Der primäre Sinn ist doch wahrscheinlich der Gewässerschutz vor Verunreinigungen. In diesem Fall hauptsächlich vor Öl.

Da aber nicht nur durch Verbrennungsrückstände Öle ins wasser gelangen können sondern auch durch z.B. Auslaufen bei Unfall und schlechter Wartung, wird ein Gericht vermutlich gegen einen Generator entscheiden.

Die preiswerteste und effektivste Lösung des Problems ist sicher eine 2. Batteriebank auf die man umschaltet wenn die 1. leer ist. Bei gleicher Größe ist der Heimweg (meist) gesichert.

Batterieüberwachung ist zuverlässig nur mit Ah Messung möglich. Die Spannungsmessung ist zu ungenau denn 500 Meter vor dem Ufer ist auch zu weit weg.

Die teuerste Lösung dürfte der Einbau einer Brennstoffzelle mit Ladeeinheit sein (ca. 1600€ ??? )
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Charly
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  #22  
Alt 15.06.2006, 01:27
Crasline Crasline ist offline
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hehe, nette Ideen habt ihr da, danke dafür ... aber ich denke mittlerweile auch das man da ganz schön in Erklärungsnöte kommt wenn man da mit nem Generator als Energiequelle rumfährt ..
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  #23  
Alt 15.06.2006, 05:39
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le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinz Eichhorn
Ok - dann nimmst Du zwei Batterien - die Éine treibt dein Boot, die Andere Lädts Du mit dem Generator und schon ist das Thema abgehandelt.

Oder ??

Grüße
Heinz
guter ansatz
und falls doch jemand blöd kommt
--> ich lade nur meine verbraucherbatterie

le loup
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  #24  
Alt 15.06.2006, 06:28
spitzi spitzi ist offline
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moin moin
und wie lange muß so ein brennstoffbetriebenes gerät laufen um eine batterie vollzubekommen??
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franz
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  #25  
Alt 15.06.2006, 22:09
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nightforce nightforce ist offline
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Hi Forum,
Zitat:
Zitat von spitzi
moin moin
und wie lange muß so ein brennstoffbetriebenes gerät laufen um eine batterie vollzubekommen??
Spitzi, das kommt ganz auf das brennstoffgetriebene Gerät an und dessen "Untersetzung".
Der herkömmliche Notstromer + Ladegerät + Batterie + Elektromotor ist es gewiss nicht.
Im Bahnbereich, aber auch bei Großschiffen z.B. gibt es sehr viele dieselelektrische Antriebe mit recht hoher Effizienz, atomgetriebene Wasserfahrzeuge mit eingenommen, dort wird die zur Verfügung stehende Energie auch zwischenzeitlich in Elektroenergie umgewandelt.

Zitat:
.....was denn der Gesetzgeber mit dem Verbot (hier die Verwendung von Booten mit Verbrennungsmotoren) wollte.

Der primäre Sinn ist doch wahrscheinlich der Gewässerschutz vor Verunreinigungen. In diesem Fall hauptsächlich vor Öl.
Auch Lärmbelästigung kann für den Gesetzgeber primärer Natur sein, z.B. in Brutgebieten von seltenem Getier, Erholungsgebieten usw, und das auch gepaart mit dem Gewässerschutz vor Verunreinigungen, Erosionen und weiß der Teufel nochwas.
__________________
Gruß Frank
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