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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Elektroboot und Akku leer - was tun?
Hi zusammen,
ich hab ein E-Boot aufm Starnberger See (bayrischer See) und das mit den Akkus und wenn die leer gehen ist ja so ne Sache .. wie handhabt ihr das, bzw. das es erst gar nicht soweit kommt (evtl. irgendwelche tollen Messgeräte)? (falls es hier tatsächlich reine E-Boot Besitzer gibt ;) ) Und: Wisst ihr ob es erlaubt ist für solche fälle einen Stromerzeuger, also nen Benzinbetriebenen Generator mitzuführen, welcher dann bei leerem Akku den E-Motor strom spendiert. Schönes Restwochenende noch ;) Alex |
#2
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zweite batteriebank einbauen, ist die einfachste lösung.
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liebe grüsse aus wien franz |
#3
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Zitat:
hehe, ja, aber das bringt mir ja unterwegs nix ;) |
#4
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soll das bedeuten das du irgendwo auf einem bayrischen see festsitzt und nicht weiter kannst? und irgenwer bringt dir "so ein gerät" vorbei??
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liebe grüsse aus wien franz |
#5
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nein, natürlich nicht *g* ... das ist eher eine vorsorgende Frage und eigentlich auch mehr ob das wohl mit dem benzin generator erlaubt is ..
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#6
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genau daran habe ich auch schon gedacht. Wenn Du einen Stromgenerator in Betrieb nimmst, ist es eigentlich egal, wo Du das machst. Ich hatte schon mal dran gedacht, ein Segleböötchen auf einen See im Ruhrgebiet zu stelen, Genarator geräuschgedämpft unter Deck und Auspuff bis oben an die Mastspitze gelegt.
Bin gespannt was die Experten dazu herausfinden. Grüße Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#7
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Re: Elektroboot und Akku leer - was tun?
Zitat:
bedarf es einer erlaubnis wenn ich irgendwo aufm wasser mit einem notstromaggregat meine batterien/akkus nachlade? eine erlaubnis kann nur gewährt werden, wenn es ein dazugehöriges verbot gibt. also umformulierung der frage: ist es am genannten ort verboten, mittels notstromaggregat akkus nachzuladen? le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#8
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Naja, also in der bayrischen Schiffahrtverordnung für Binnengewässer ist kein solches Verbot drin. Allerdings steht da auch nicht drin ich dürfte nicht mit einem Atom-U-Boot fahren ;) (Sorry, is nicht bös oder ernst gemeint) ..
Naja, stimmt schon was du sagst, die Frage ist nur ob das nicht ein bisschen zu leicht is .. aber ich werd mir mal die Verordnung mal nochmal in Ruhe durchlesen .. |
#9
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Zitat:
ist völlig egal ob mit oder ohne atom, für ein u-boot wirst du keine zulassung erhalten das steht in irgendeiner vorschrift die ich jetzt nicht raussuchen will. aber mit atom-strom darfste wenigstens deine akkus laden - noch le loup
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#10
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also e i g e n t l i c h wäre es ja ein Unding, wenn das gehen würde.
Dann könnte man auch ein Elektroboot grundsätzlich mit Generator fahren oder ? Man stelle sich das vor - 6 Zylinder Dieselaggregat mit 100 KW Leistungsabgabe starten und dann mit richtig Dampf über`s Wasser - aber "elektrisch" Grüße Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#11
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die leute am See mehen ja sicher rasen oder ?? und da fahren doch auch bestimmt autos oder ?? also ich denke mal das ist gestattet.
mfg. |
#12
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Moin Alex,
mal zurück zur ersten Frage. Es gibt Amperstundenzähler zB den DCC4000, damit hast Du einen " Tankanzeige" für deine Batterien, das Teil kostet aber über 300 Euro . Für Bleibatterien hilft zum Abschätzen auch ein Spannungsmesse. 13,6 V = voll , ab 12V ( unter Last ) ist nicht mehr viel drin. Kommt aber auf die Belastung und die Batterie an. Wenn Du allerdings das Akku schon (mehr) mals ganz leer gefahren hast ist die Lebensdauer schon auf einen Bruchteil der angegebenen gesunken. Bleibatterien sollten möglichst nur zu 50% bis 70% der angegebenen Kapatzität entladen werden ! Was für ein Boot/ Motor/ Akku hast du ? Elektrobootgrüße Torsten
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manche Boote fahren elektrisch..... |
#13
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Hi
also ich würde einen Spannungsmesser einbauen dann kann man sich über die SPannung der Batterien ausrechnen das man mit 11,5 volt nicht mehr weit kommt und mit 14 Volt doch noch relativ lange fahren kann. Alternativ ist immer noch die möglichkeit eine zweite oder Notbatterie einzubauen und diese über einen Batterieumschalter von den anderen Galvanischg zu trennen. Wenn nun die betriebsbatterien leer sind einfach auf die Notbatterie umschalten und zurück zum Hafen (natürlich sollte diese ausreichend dimensioniert sein ggf. 2 sstück parallel). Gruß Billi |
#14
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Hi,
da ich auch gelegendlich auf Schleichfahrt mit E-Motor gehe, habe ich mir angewöhnt, immer eine zweite Reservebatterie mitzunehmen. Ist die erste Batterie ausgepowert, wird auf die 2.Batterie umgeschalten und der Rückweg angetreten. Ein Betrieb eines Wasserfahrzeuges mit Elektroantrieb durch einen Benzingenerator kann tüchtig in die Hose gehen, weil sobald ein Generator direkt zum Antrieb eines Motors genutzt wird, es sich um ein Fahrzeug mit Benzinmotor handelt, dessen Kraftübertragung auf elektrischem Weg erfolgt. Sind Benzinmotoren in dem jeweiligen Gebiet nicht erlaubt, gibt es dort Ärger.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#15
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Ok - dann nimmst Du zwei Batterien - die Éine treibt dein Boot, die Andere Lädts Du mit dem Generator und schon ist das Thema abgehandelt.
Oder ?? Grüße Heinz
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#16
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#17
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wie jetzt - wenn ich mit Einer Batterie meinen Motor antreibe und eine Zweite währenddessen mit einem Benzingetriebenen Notstromaggregat oder Ähnlichem lade ist das ein Perpetuum Mobile ???? hab` ich da was falsch verstanden Grüße Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#18
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#19
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nääääääääää
War Ernst gemeint und eigentlich wollte ich damit sagen, dass man auf diese Weise wohl die Definition vom Motorgetriebenen Fahrzeug aufweichen kann. Oder auch nicht - wer weiß Grüße Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#20
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wenn Batterie leer dann paddeln
Gruß Nico |
#21
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Hallo,
ich denke wenn die Verwendung von einem Generator vor Gericht landen sollte, hat man schlechte Karten. Es gilt ja nicht nur buchstabengetreu einen Gesetzestext zu erfüllen sondern es spielt bei einer gerichtlichen Bewertung auch eine Große Rolle was denn der Gesetzgeber mit dem Verbot (hier die Verwendung von Booten mit Verbrennungsmotoren) wollte. Der primäre Sinn ist doch wahrscheinlich der Gewässerschutz vor Verunreinigungen. In diesem Fall hauptsächlich vor Öl. Da aber nicht nur durch Verbrennungsrückstände Öle ins wasser gelangen können sondern auch durch z.B. Auslaufen bei Unfall und schlechter Wartung, wird ein Gericht vermutlich gegen einen Generator entscheiden. Die preiswerteste und effektivste Lösung des Problems ist sicher eine 2. Batteriebank auf die man umschaltet wenn die 1. leer ist. Bei gleicher Größe ist der Heimweg (meist) gesichert. Batterieüberwachung ist zuverlässig nur mit Ah Messung möglich. Die Spannungsmessung ist zu ungenau denn 500 Meter vor dem Ufer ist auch zu weit weg. Die teuerste Lösung dürfte der Einbau einer Brennstoffzelle mit Ladeeinheit sein (ca. 1600€ ??? )
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Charly |
#22
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hehe, nette Ideen habt ihr da, danke dafür ... aber ich denke mittlerweile auch das man da ganz schön in Erklärungsnöte kommt wenn man da mit nem Generator als Energiequelle rumfährt ..
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#23
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Zitat:
und falls doch jemand blöd kommt --> ich lade nur meine verbraucherbatterie le loup
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#24
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moin moin
und wie lange muß so ein brennstoffbetriebenes gerät laufen um eine batterie vollzubekommen??
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liebe grüsse aus wien franz |
#25
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Hi Forum,
Zitat:
Der herkömmliche Notstromer + Ladegerät + Batterie + Elektromotor ist es gewiss nicht. Im Bahnbereich, aber auch bei Großschiffen z.B. gibt es sehr viele dieselelektrische Antriebe mit recht hoher Effizienz, atomgetriebene Wasserfahrzeuge mit eingenommen, dort wird die zur Verfügung stehende Energie auch zwischenzeitlich in Elektroenergie umgewandelt. Zitat:
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
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