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  #1  
Alt 18.04.2016, 17:13
Andiamo1 Andiamo1 ist offline
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Standard Bootskauf in Holland

Liebes Forum,
Ich beabsichtige, ein Boot in Holland bauen zu lassen. Dazu wäre eine Anzahlung bzw. Teilzahlung fällig. Meine Frage ist, wie kann man diese Vorauszahlungen absichern? Gibt es in Holland so etwas wie Bankbürgschaften? Wer hat Erfahrungen mit diesem Problem? Gruß Hans
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  #2  
Alt 18.04.2016, 19:09
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Moin Hans!

Wir haben damals zwar kein Boot bauen lassen sondern eins gebraucht gekauft, aber das "Problem" sollte ähnlich sein.
Im Herbst wurde angezahlt und im Frühjahr, bei Abholung,der Rest überwiesen.
Uns wurde seitens der Werft ein Treuhandkonto angeboten.
Du solltest es bei der Werft offen ansprechen. Die kennen doch solche Sorgen.


Gruß
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  #3  
Alt 18.04.2016, 19:14
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Zitat:
Gibt es in Holland so etwas wie Bankbürgschaften?
Die Niederlande ist ein europäisches, zivilisiertes Land mit einer funktionierenden Wirtschaft und einem modernen Banksystem. Das sollte demnach wohl möglich sein. Bin mir da ganz sicher!
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  #4  
Alt 18.04.2016, 19:40
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Hallo Hans,

die Händler/Hersteller kennen sich damit aus. Einfach nach einer Bankbürgschaft/Ausfallbürgschaft fragen.

P. S. in NL werden die meisten großen Boote über Banken finanziert... Wenn du also bar im Voraus bezahlst, sind die ganz happy
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #5  
Alt 18.04.2016, 20:58
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Was meinen sie mit Absichern.

Bei Neubau arbeiten die meiste Werfte mit den "Hiswa Bedingungen".
Dabei wird das boot in 5 Teile bezahlt (in meiner Fall war das 5-30-30-30-5%); im Kontrakt is beschrieben was die Teilen behalten.
1: Anzahlung
2: Kasko fertich
3: Technisch fahr fertich (Motor, Ruder, Steuerun usw.
4: Einrichting fertich
5: Rest: Accesoires, Meharbeit usw.
Absicherung bekommt man mit eine Kataster Eingabe, das einzige, 100% gezetzlich anerkantes Eigentumsbeweis. Die meiste Werfte stehen darauf!
Damit ist auch ein eventueles Insolvenz der Werft abgesichert.

Neugier:
Was wollen sie bauen lassen?
__________________
Rob

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  #6  
Alt 18.04.2016, 20:59
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
in NL werden die meisten großen Boote über Banken finanziert... Wenn du also bar im Voraus bezahlst, sind die ganz happy
Was hat den Werft damit zu tun? Geld ist geld ....
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
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  #7  
Alt 18.04.2016, 22:12
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Was hat den Werft damit zu tun? Geld ist geld ....
Mit der Finanzierungszusage dauert es meist einige Zeit und es werden umfangreiche Unterlagen von der Werft verlangt. Und je nach Bonität der Werft, wird nur anteilig finanziert
und mehr Sicherheiten als der Katastereintrag gefordert.

Der Vorteil einer Bankbürgschaft bzw. einer Ausfallbürgschaft ist, dass im Falle der Insolvenz, der Auftraggeber sein Geld ganz oder anteilig gemäß Vereinbarung zurückbekommt.

Mit dem Katastereintrag ist er zwar Eigner des Bootes, aber was soll er damit z. B. im Rohbaustadium, wenn nur das Kasko fertig ist, soll er es dann selbst fertig bauen

Oder wenn er nur angezahlt hat und die Werft noch nicht mit dem Bau angefangen hat? Sind die 5 % z. B. von 100.000 € = 5.000 € weg
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #8  
Alt 18.04.2016, 22:49
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HimbeerToni HimbeerToni ist offline
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Hallo Hans,

wie Rob schon schrieb, gibt es genau für die Absicherung Deiner Anzahlungen in den Niederlanden die Katastereinträge. Darauf ist es in den Niederlanden dann auch möglich, weil es Dein Eigentumsnachweis ist, einen Kredit aufzunehmen.

Ich habe mich im vergangenen Jahr intensiver mit dem Kauf in den Niederlanden befasst und bin dabei immer wieder darauf gestoßen. Auch das von mir gekaufte Boot hat eine solche Nummer eingestanzt, auf der jetzt aber keine Belastung mehr ist.
__________________
Beste Grüße aus dem schönen Lipperland
Detlef


Solange nicht endgültig geklärt ist warum Dinosaurier ausgestorben sind betrachte ich eine Männergrippe als ernsthafte Bedrohung!
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  #9  
Alt 19.04.2016, 06:53
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Äh nee also so nicht ganz. Meines Wissens nach (Achtung Laie) Ist:
Der Eintrag ins holländische Katataster ne Eigentumssicherung, mehr nicht. Daraus entstehen keinerlei anderen Rechte (Schutz des eingebrachten Geldes vor Insolvenz etc).
Sehr wohl wird aber von den NL Banken ein Katastereintrag gefordert, wenn es um eine Finanzierung geht. In den -auf den Katastereinträgen begründete Finanzierungen wird schon von Seiten der Bank für ne entsprechende Absicherung der Zahlung gesorgt. Andernfalls wird ne Ausfallabsicherung dringend benötigt. ( In den Hiswa verträgen schon vorgesehen, allerdings bezweifle ich, das ein custom build "nur" nach HiswaNormverträgen gebaut wird.)
Ne eingestanzte Nummer stammt zwar auch vom Katasteramt, hat aber mit der Finanzierung nix zu tun.
Eine Möglichkeit ist, die Einschaltung eines NL Schiffsmaklers, auch bei Neubau. (Die Rolle und die zu übernehmende Verantwortung ist beim NL Makler ungleich höher wie beim Deutschen).
Eine andere Möglichkeit ist, das Projekt von D aus mit einer Nl Bank, die auch in D tätig ist,- gibts ja mittlerweile einige ,- zu stemmen. NL Banken kennen sich,- im Gegensatz zu deutschen,- mit Bootsfinanzierungen und deren Tücken ganz gut aus.
(In meinem dunstkreis wurde mit Ing Diba da gute erfahrungen gemacht,- ist aber zweite Hand wissen)
Ansonsten bietet eigentlich die (seriöse) Bauwerft ne Kundenabsicherung durch die werftseitige Hausbank an. da ist zwar der Kunde die Werft und nicht du, der Vorteil ist aber die Bank kennt ihren "Pappenheimer" und wenn die ne Bürgschaft anbietet isrt das meistens schon ne recht sichere Kiste.
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  #10  
Alt 19.04.2016, 08:26
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Der Eintrag ins holländische Katataster ne Eigentumssicherung, mehr nicht. Daraus entstehen keinerlei anderen Rechte (Schutz des eingebrachten Geldes vor Insolvenz etc).
Ja doch .....

Beispiel:
Wenn mann den 3e teil (Technisch Fahrbereit) bezahlt hat, gehort zb den Motor dazu. Der Motor ist damit dein, egal ob er schon im Schiff steht oder nicht.
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Rob

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  #11  
Alt 19.04.2016, 11:00
Andiamo1 Andiamo1 ist offline
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Zunächst herzlichen Dank für eure Unterstützung. "Mein" Werftchef (zu dem ich Vertrauen habe) sagt mir, dass es Bankbürgschaften in Holland seit 2008 nicht mehr gibt!? Er verweist auf die AGB des HISWA, dort ist er Mitglied und verweist ebenfalls auf das Schiffsregister.
Aber die Eintragung des Eigentums dort sichert mich nicht wirklich ab. Was soll ich im Falle der Insolvenz mit einem Kasko, den ich dann aus der Werft rausholen müsste und woanders fertigstellen müsste? Da geht meine Kalkulation nie auf. Vielleicht versuche ich es mal über die ING DIBA, hoffentlich haben die da eine Lösung.
Viele Grüße
Hans
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  #12  
Alt 19.04.2016, 13:56
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Hallo Hans,

da gibt es noch das Notar Anderkonto.

Da werden solche Zahlungen Zug umd Zug mit Nachweis des Baufortschritts bei grösseren Kiellegungen abgewickelt.

Das mit der Werftenpleite kann Dir in D genauso wie in NL oder BE etc. widerfahren.

Ärger bedeutet das immer.
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  #13  
Alt 19.04.2016, 14:09
Trissi Trissi ist offline
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Zitat:
Zitat von Andiamo1 Beitrag anzeigen
Zunächst herzlichen Dank für eure Unterstützung. "Mein" Werftchef (zu dem ich Vertrauen habe) sagt mir, dass es Bankbürgschaften in Holland seit 2008 nicht mehr gibt!? Er verweist auf die AGB des HISWA, dort ist er Mitglied und verweist ebenfalls auf das Schiffsregister.
Aber die Eintragung des Eigentums dort sichert mich nicht wirklich ab. Was soll ich im Falle der Insolvenz mit einem Kasko, den ich dann aus der Werft rausholen müsste und woanders fertigstellen müsste? Da geht meine Kalkulation nie auf. Vielleicht versuche ich es mal über die ING DIBA, hoffentlich haben die da eine Lösung.
Viele Grüße
Hans

Hallo Hans,

das kommt mich aber "spanisch" vor. Im Maschinenbau ist es üblich eine Anzahlungsbürgschaft zu verlangen und ich denke nicht nur dort. Warum soll es in den Niederlanden keine Bürgschaften mehr geben. Wie werden dort Häuser gebaut und finanziert. Alles auf Vertrauen. Da eine Bürgschaft das Kreditvolumen belastet, ist es für denjenigen, der die Anzahlunsrechnung ausstellt auch nicht unbedingt attraktiv. Weiterhin kostet eine Bürgschaft auch Geld.

Viele Grüße
Jörg
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  #14  
Alt 19.04.2016, 14:38
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Hallo Jörg, ich weiß, dass Bürgschaften auch keine absolute Sicherheit bedeuten. Die Kosten, die durch eine Bürgschaft (Aval) entstehen, sind idR überschaubar. Ich such e nur einen Weg, wie ich mich während der Bauphase absichern kann, bis der Kahn übergeben wird. Bei den aufgerufenen Summen möchte ich einfach nicht so weit in Vorleistung gehen.
Hat jemand Erfahrungen, welche kosten bei der Eintragung ins holl. Schiffsregister entstehen?
Viele Grüße Hans
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  #15  
Alt 19.04.2016, 17:36
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Zitat:
Zitat von Andiamo1 Beitrag anzeigen
..... Ich such e nur einen Weg, wie ich mich während der Bauphase absichern kann, bis der Kahn übergeben wird....
Ich denke du suchst nach einer Möglichkeit, die dich verpflichtet das "Werk" nur als komplett fertiges Produkt abnehmen zu müssen und während der Bauzeit deine Anzahlungen nach Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte auf ein Sperrkonto zu zahlen. Das wird wahrscheinlich nur durch mühsame Verhandlungen möglich sein, denn du hebelst ja die kompletten Hiswa-Bedingungen aus, die den meisten Verträgen als Grundlage dienen. Wie soll denn der Vertrag geschlossen werden? Ich würde das über meinen Anwalt vor formulieren lassen.
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  #16  
Alt 19.04.2016, 19:25
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Zitat:
Zitat von Andiamo1 Beitrag anzeigen
Hat jemand Erfahrungen, welche kosten bei der Eintragung ins holl. Schiffsregister entstehen?
Etwa € 450-500

Sehe: https://www.kadaster.nl/web/artikel/...p.htm#Tarieven
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  #17  
Alt 20.04.2016, 09:14
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Hallo Rob,
herzlichen Dank für die Information. Bei der Bausumme sollte das kein Problem sein.
Viele Grüße
Hans
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  #18  
Alt 20.04.2016, 10:03
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Hallo Rob,
herzlichen Dank für die Information. Bei der Bausumme sollte das kein Problem sein.
Viele Grüße
Hans
Deshalb ist es auch "standard" bei Schiffe ab 100K.
Dazu ist die KE auch international annerkant und braucht man kein weitere sachen wie ICP, "Vlaggenbrief" usw.
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Rob

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