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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Eigentumswohnung kaufen in Kroatien
Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht.
Welche Dokumente müssen vom Verkäufer vorgelegt werden? Auf was muss man achten damit man nicht besch.... wird? Vielen Dank Thomas |
#2
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Zitat:
Neubau vom Bauträger, oder alt von Privat? |
#3
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wahrscheinlich alt von privat
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#4
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#5
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nein nicht wirklich. Gehört einen Deutschen.
Oder ein anderes Objekt eventuell über einen Makler. |
#6
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Zitat:
Schade, egal....vielleicht übersetzt es Dir einer hier schnell, oder ich machs am Abend. Das ist eine Anleitung vom HR Ministerium bei Käufen/ Verkäufen von Immobilien. https://gov.hr/moja-uprava/stanovanj...nekretnine/155 und denk daran dass du als Käufer 5 % Steuer zahlen musst, anbeio auch eine Anleitung für das "wie was wann und wo". http://www.porezna-uprava.hr/HR_publ...etnine_159.pdf Damit machst nichts falsch und alles Wichtige ist aufgeführt. Ich guck mal ob ich dir das am Abend in Kurzform schnell übersetze
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#7
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das wäre super!!!
Vielen Dank für deine Hilfe. |
#8
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Ich könnte dir das auch wörtlich übersetzten, kann dir das aber auch so erklären.
Beim zuständigen Amtsgericht/Grundbuchamt bekommst du einen Grundbuchauszug (vlasnicki list), in dem stehen die Besitzverhältnisse und ob die Immobilie belastet ist oder sonstige Vermerke (Erstkaufrecht der Gemeinde, Denkmalschutz etc.) Der Verkäufer/Eigentümer sollte haben: -Baugenehmigung, -Nutzungserlaubnis (uporabna dozvola), wird eigentlich generell nach einem legalen Bau und Abnahme des Bauamtes ausgehändigt, wenn nach Vorschrift gebaut wurde, -Energieausweis. Es wurde in Kroatien allgemein sehr viel schwarz gebaut und es ist beim Kauf Vorsicht geboten. Wenn du Ort, Zuständige Gemeinde (Kreis) und die Flurnummer (Nummer des Grundstücks) hast, schaue ich gerne mal nach dem Grundbucheintrag. Ich meine die frei einsehbare nicht beglaubigte Kopie kann man abspeichern, würde dir die dann per PN oder E-Mail rüberschicken.
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#9
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Im Grunde genommen sind die Vorschriften in Kroatien heute nicht viel anders als in Deutschland - mit dem Unterschied, dass der Notar den Kaufvertrag nicht aufsetzt, sondern nur beglaubigt. Über den Vertrag und die Zahlungsmodalitäten müssen sich Käufer und Verkäufer einigen. Als Sprachunkundiger würde ich mit dem Verkäufer gemeinsam einen Anwalt mit der Verkaufsabwicklung beauftragen, dann kann eigentlich nichts schief gehen. Meinen Kaufvertrag hat seinerzeit für kleines Geld ein Angestellter des Katasteramtes aufgesetzt, den der Verkäufer und ich zufällig kannten, später habe ich noch ein Grundstück mit einem selbst verfassten Kaufvertrag und Zahlung bar gegen Unterschrift erworben; ich kann allerdings kroatisch.
Ganz wichtig: nicht für alte, wohl aber für alle nach 1968 errichteten Häuser muss eine Baugenehmigung und ein Bauabnahmeschein vorgelegt werden. Es reicht also nicht, dass der Verkäufer als alleiniger Eigentümer im Grundbuch steht. Ohne Nachweis einer Baugenehmigung kauft man einen Schwarzbau, und die nachträgliche Legalisierung kann locker um die 10.000 € kosten.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#10
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Wie Kornatix schon geschrieben hat.
Rechtsanwalt nehmen der deutsch spricht -er kann für den sauberen Kauf alle Papiere besorgen, prüfen und schriftlich festhalten. Abgeschlossene Legalisierung, ansonsten sind hier finanzielle Löcher bis zum hin zum Abriß offen. Der Notar bestätigt eigentlich nur zum Schluß das die Unterschriften im Vertrag mit denen in den vorgelegten Ausweisen übereinstimmen. Günther
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#11
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Das Immobilien, die vor dem 15.02.1968 gebaut wurden, keine Baugenehmigung brauchen stimmt, das diese aber legal sind ist so eine Sache.
Es gilt: Es muß bewiesen werden, daß die Immobilie vor besagtem Datum errichtet wurde. Legal wird diese erst, wenn dies bewiesen ist und es im Grundbuch vermerkt ist, oder man den Wisch vom Amtsgericht hat.
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#12
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Prinzipiell wichtig und auch unabdingbar ist, das du eine Vertrauensperson hast die die Landessprache perfekt spricht und auch Fachwissen hat. Nicht einfach, aber machbar!
Das ewige verweisen auf den Notar ist, gelinde gesagt, Makulatur. (Ebenso wie in D. übrigens). Grundbuch, Eigentumsrecht, Veräusserungsrecht ect. zu prüfen ist Standard, ebenso wie hier in D. . Früher war es in HR anders, heute ist es EU. Mit allen Vor- und Nachteilen. |
#13
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Zitat:
Die Auflassung (= schuldrechtliche Erklärung über die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, umgangssprachlich "Kaufvertrag") kann nur wirksam in einer Notarurkunde erklärt werden. Zum wirksamen Übergang ist die Auflassung und Eintragung im Grundbuch notwendig. Mit Eintragung im Grundbuch erwirbt man dann das Eigentum. Also ohne Notar geht in Deutschland nix. Einzige Ausnahmen bei Erwerb als Erbe oder durch Zuschlag bei Zwangsversteigerung. Gruß Sonja |
#14
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Das ist so schon richtig,
aber sich auf den vermeindlich unabhängigen Notar zu verlassen ist mehr als blauäugig. Der Notar wird von einer Partei bestellt. Und ist demzufolge auch in den meisten Fällen befangen. Ausserdem garantiert er nur die formelle Richtigkeit eines Vertrages. Ob der Vertrag parteiisch ist od. nicht, hat er nicht zu beurteilen und wird es auch nicht. BTW: Grundbucheinträge kann man als Privatmann/Käufer durchaus auch einsehen, dazu braucht's keinen Notar. Aber hier ging es ja um HR. |
#15
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Vielen Dank für eure zahlreichen, hilfreichen Antworten.
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#16
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Zitat:
werde sehen ob ich die Flurnummer bekomme. Melde mich dann |
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